Diskussion:Sylvia Stolz
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Link auf Video ihres Vortrages bei Youtube[Quelltext bearbeiten]
Man kann ja gerne den Vortrag als Primärquelle zusätzlich als Einzelnachweis angeben. Der Link auf ein Video auf Youtube ist aber mehrfach problematisch. Zum einen ist der Inhalt rechtlich fragwürdig. Dann ist unklar ob der Uploader überhaupt die Rechte besitzt dieses Video dort einzustellen. Die langfristige Verfügbarkeit ist nicht gesichert (siehe WP:Q). Eventuell löscht Youtube diesen Clip bald. Außerdem sehe ich nicht ein, warum wir für den Account MainstreamSmasherTV durch den Link Werbung machen sollten. Wenn es unbedingt sein muss, kann man die AZK direkt verlinken.--Perfect Tommy (Diskussion) 21:40, 31. Jul. 2013 (CEST)
Ehemalige RA[Quelltext bearbeiten]
Wieso ehemalige? Das Verbot ist nicht unbefristet. --2003:EE:8F18:F9C2:14C3:56EB:8A1:EC02 03:13, 16. Jul. 2020 (CEST)
- Sie verfügt über keine Anwaltszulassung mehr. Das geht daraus hervor, dass sie im offizellen Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nicht mehr aufgeführt ist. Anders wäre dies, wenn nur ein zeitlich befristetes Verbot den Anwaltsberug auf Rechtsgebieten XYZ auszuüben. Dann behält man die Zulassung. --Martin67 (Diskussion) 09:26, 16. Jul. 2020 (CEST)
steht hier: Derzeit befindet sie sich in Haft.
Solche Formulierungen mit unbestimmten Zeitangaben sind generell schlecht in Wikipedia.
Und irgendwann läuft so eine Haftstrafe von 18 Monaten auch mal ab, und dann ist niemand hier, der den Artikel aktualisiert.
Also bitte korrigieren, und nach Möglichkeit in Zukunft solche Sachverhalte anders beschreiben. --Goesseln (Diskussion) 15:29, 14. Mär. 2021 (CET)