Diskussion:Tech Data

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 95.129.203.52 in Abschnitt Abschnitt entfernt: Verweigerung von Lieferungen
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Abschnitt entfernt: Verweigerung von Lieferungen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe folgenden Abschnitt entfernt:

Tech Data (Schweiz) GmbH hat Lieferungen in der Schweiz verweigert: «Die Lieferung wurde in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Standard-Compliance-Verfahren und -Richtlinien, den örtlich geltenden Gesetzen und den US- und EU-Bestimmungen, die für uns als multinationales Unternehmen gelten, vorsorglich vorläufig nicht ausgeführt. Tech Data generiert, erstellt und speichert keine Datensätze mit den Namen und Anschriften verbotener Handelspartner. Von daher hat unser Unternehmen keine diskriminierende Entscheidung getroffen. Die Liste mit der Anschrift wurde durch das Office of Foreign Assets Control (OFAC), eine Regierungsstelle der USA, als Bestandteil der Specially Designated Nationals-Liste veröffentlicht. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten für den entsprechenden Kunden und haben ihm nach gängiger Praxis angeboten, eine Erklärung zu unterzeichnen die bestätigt, dass keine Verbindung zum auf der Liste genannten Unternehmen besteht, damit die Lieferung ausgeführt werden kann.»(Keine PCs für Vereine – wegen US-Blacklist), 20 Minuten, 23. November 2017, abgerufen am 23. November 2017.</ref>

So kurios der Fall ist, für den Artikel eines Internetionalen Konzerns ist es wohl nicht relevant, ob eine Lieferung im Auftrag von Miogros vergeigt wurde. Außerdem besteht der abschnitt im welsenlichen nur aus einem überlagnen Rechtfertigungzitat. Sollte es eine Systematik hinter dem Fall geben, bitte zunächst die Pressemeldungen hier sammeln

Wie wäre es, wenn du zuerst die Disk aufsuchst und erst dann den Artikel bearbeitest? So wirkt es wie Vandalismus. Nun also: Diskussion abwarten. --Rmcharb (Diskussion) 14:27, 30. Mär. 2018 (CEST)Beantworten
Nein, die Sache ist eindeutig. Der Fall besitzt keine enzyklopädische Relevanz. Das Zitat ist nicht hinreichend in den Artikeltext eingebunden und darf daher auf keinen Fall so stehenbleiben.--95.129.203.52 14:47, 30. Mär. 2018 (CEST)Beantworten
Darüber scheint es anders als der Artikeltext "Lieferungen in der Schweiz verweigert" beschreibt und die Zeitungsüberschrift suggeriert nur um einen einzigen Auftrag zu gehen, der nicht ausgeführt wurde. Der Text ist somit schlicht falsch.--95.129.203.52 15:01, 30. Mär. 2018 (CEST)Beantworten