Diskussion:Verwertungsgesellschaft Musikedition

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Eddi Bühler in Abschnitt Ämderungen durch IP
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"Damit fallen zahlreiche bis heute verbreitete und handelsübliche Klassiker-Ausgaben mittlerweile nicht mehr unter das Kopierverbot."[Quelltext bearbeiten]

Was soll an diesem Satz so problematisch sein, dass er immer wie von Geisterhand wieder verschwindet?(nicht signierter Beitrag von BorisHB (Diskussion | Beiträge) 23:23, 5. Apr. 2008 (CET))Beantworten

Dieser Satz ist so schlicht falsch, da gerade zahlreiche Klassiker-Ausgaben gem. §§ 70/71 UrhG geschützt sind. (nicht signierter Beitrag von 84.138.192.36 (Diskussion) 7:09, 7. Apr. 2008 (CET))
Es steht "zahlreiche" dort, und nicht "alle". Wer im Musikalienhandel nach Klassikern schaut, wird finden, dass große Teile des klassischen Popularrepertoires auf alten Ausgaben beasiert. Von Schott über Breitkopf bis Peters nutzen fast alle etablierten verlage alte Vorlagen unverändert weiter. Auch die nach dem Kriege neu aufgelegten Ausgaben sind längst nicht mehr geschützt. Da die Fristen der §§70/71 ohnehin nur 25 Jahre betragen, sind umso mehr Ausgaben längst vogelfrei. Insofern kann ich eine komplette Streichung des Satzes nicht akzeptieren und schlage eine Modifizierung vor. (nicht signierter Beitrag von BorisHB (Diskussion | Beiträge) 11:48, 9. Apr. 2008 (CET))Beantworten

CCLI vs VGM[Quelltext bearbeiten]

Stimmt es das ein Großteil der modernen Christlichen Liedgutes nioht mehr von VGM vertreten wird sondern von Christian Copyright Licensing International? Siehe: [1] und [2] --Nandus 10:52, 2. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Es stimmt. Die VGM vertritt als Verwertungsgesellschaft eine große Reihe moderner christlicher Liedverlage überhaupt nicht. Verlage und Musiker in diesem Bereich arbeiten vermehrt mit dder CCLI zusammen, auch exklusiv. Die CCLI hat im Bereich Lobpreismusik die deutlich höhere Rechteabdeckung. Das kann auch bei den christlichen Verlagen erfragt werden. Folgenden Satz hat mir die Rechtsabteilung eines großen deutschen Verlages geschrieben: "Während die VG Musikedition im Bereich des eher traditionellen, nationalen Liedguts eine bessere Abdeckung gewährleisten kann, hat die CCLI insb. im Bereich des internationalen Worshipliedguts ihre Stärken." Das wurde durch eigene Recherchen bestätigt. Die Rahmenverträge der beiden Großkirchen mit der VGM wiegen die Gemeinden in einer falschen Sicherheit. Vielfach wird Musik drucktechnisch nicht legal wiedergegeben (Beamer, Liedzettel), wenn nur der Rahmenvertrag mit der VGM besteht. Und die Entwicklung geht in diese Richtung weiter. (nicht signierter Beitrag von HonigtaubBunsenbrenner (Diskussion | Beiträge) 00:17, 26. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

Konkurrenten[Quelltext bearbeiten]

Die CCLI ist keine Verwertungsgesellschaft (vgl. www.dpma.de) und steht somit auch in keiner Konkurrenz zur VG Musikedition, die als Treuhänder die Rechte von Autoren und Verlagen wahrnimmt. (nicht signierter Beitrag von 80.153.195.239 (Diskussion) 08:22, 7. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Nur weil CCLI keine Verwertungsgesellschaft im Sinne des Gesetztes steht jedoch im Evangelikalenbereich in starker Konkurrenz zur VG Musikedition, da die CCLI Rechte für diverse Verlage besitzt, welche die VG Musikedition nicht mehr hat und somit auch nicht durch deren Lizenzen abgedeckt sind. Siehe http://ccli.de/licences/ccl/authorized.cfm (falls gemeint wird das stimmt nicht einfach bei VGM anrufen).Und für alle Leute die meinen das diese Lieder nicht gesungen werden, empfehle ich mal den Kauf eines Buches aus der "Feiert Jesus" Reihe oder des aktuellen "Wiedenester Jugendlieder". Nein, ich arbeite nicht für VGM oder CCLI, sondern bin lediglich betroffener, da VGM nicht mehr alles abdeckt und die Kündigung der wichtigen Verlagen nicht seinen Kunden effektiv mitgeteilt hat.

--Nandus 11:09, 10. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Der Vergleich hinkt an allen Ecken und Enden. Als Verwertungsgesellschaft nimmt die VG Musikedition zahlreiche Nutzungsrechte und so genannte gesetzlich Vergütungsansprüche wahr, die gemäß UrhWG ausschließlich von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen können. Insofern ist es, als würde man einen Musikverlag, der auch bestimmte nicht ausschließliche Rechte wahrnimmt mit einer Verwertungsgesellschaft vergleichen. (nicht signierter Beitrag von 80.153.195.239 (Diskussion 08:50, 16. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Ob die CCLI eine Verwertungsgesellschaft ist oder nicht scheint mir aus Sicht eines Kunden (Gemeinde) nicht relevant zu sein. Die CCLI bietet Lizenzen und Dienstleistungen für Gemeinden und in diesem Bereich ist sie ein Mitbewerber der VG Musikedition. Dies gilt allerdings nur für den christlichen Bereich, da die CCLI nicht im säkularen Bereich tätig ist. Die CCLI bietet wie die VGM auch eine Liederdatenbank an (Siehe http://www.ccli.de/songselect und http://www.vg-musikedition.de/) und auch in dort würde ich sie als Konkurrenten ansehen. Für den Leser fände ich es im Sinne einer umfassenden Information zur VG Musikedition durchaus interessant auch auf die CCLI zu verlinken. (Auf der GEMA-Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Gema gibt es unter "Siehe auch" Links zu GEMA-freie Musik und bei Pepsi (http://de.wikipedia.org/wiki/Pepsi) und vielen anderen werden auch Konkurrenten erwähnt. Was denkt ihr dazu und wer schreibt mal was? Ich könnte was verfassen, will das aber nicht tun, wenn es gleich wieder entfernt werden würde. Dazu ist meine Zeit zu schade. (nicht signierter Beitrag von Wunderbar7 (Diskussion | Beiträge) 11:04, 22. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Müssen Kindergärten zahlen oder nicht?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht Seit September 2008 haben auch Musikschulen und Kindergärten die Möglichkeit, nach Abschluss einer Lizenzvereinbarung mit der VG Musikedition Kopien in begrenztem Umfang herzustellen und zu verwenden. Bei diesem Bericht hier (hier in geraffter Textform) kommt der begrenzte Umfang gar nicht vor. Hat sich die Gesetzeslage geändert oder greift die VG Musikedition nun einfach die Gebühren für die Kopien ab, die über diesen begrenzten Umfang hinausgehen?--Dem Zwickelbert sei Frau 16:14, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Antwort in Zeitung gefunden, hab's eingefügt.--Dem Zwickelbert sei Frau 21:33, 12. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Anfang 2010 schrieb die GEMA im Auftrag der 'Verwertungsgesellschaft Musikedition' 36.000 (!) deutsche Kindergärten an und wies sie darauf hin, dass für das Kopieren von Noten GEMA-Gebühren fällig sind: bis zu 500 Kopien kosten zum Beispiel 56 Euro; 20.000 kosten 2.224 Euro (Stand 2010).

Für Schulen in NRW zahlt das Schulministerium eine jährliche Pauschale. Bis November 2010 hatten nach Angaben der "Verwertungsgesellschaft Musikedition" 3.500 Kindergärten einen Vertrag mit der Gema unterschrieben. Quelle: Stefan Barteld, Dieter Dormann: Gema-Gebühr für Martinslieder In: Rheinische Post vom 10. November 2010, Seite A3

"gesetzlich vorgeschrieben" und "strenges Verfahren"[Quelltext bearbeiten]

Habe gerade im Abschnitt "Wissenschaftliche Ausgaben und Editiones principes" den Satz

Ob eine Ausgabe die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien erfüllt, wird vom Werkausschuss der VG Musikedition, bestehend aus Musikwissenschaftlern, in einem strengen Verfahren überprüft

geändert in

Ob eine Ausgabe die Kriterien der Schutzfähigkeit erfüllt, wird vom aus Musikwissenschaftlern bestehenden Werkausschuss der VG Musikedition überprüft.

Die Eigenschaft "gesetzlich vorgeschrieben" der Kriterien herausgenommen: gesetzlich vorgeschrieben ist §§ 70/71 UrhG, die Kriterien stellt die VG Musikedition selbst auf (wie weiter oben im Artikel angeführt).

Das "strenge Verfahren" herausgenommen: wenn die VG Musikedition sowohl die Kriterien für die Schutzfähigkeit erstellt als auch die Prüfung durchführt, gibt es keine Vergleichsmöglichkeit für das Verfahren, eine "Strenge" kann also nicht objektiv feststellbar sein. -- Ossikopp 01:17, 23. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Wirtschaftsverband[Quelltext bearbeiten]

Als Verwertungsgesellschaft ist die VG Musikedition nachweisbar kein Wirtschaftsverband, sondern ein Treuhänder, der bestimmte Urheberrechte wahrnimmt, und keinerlei Gewinne macht. Daher ist die Kategorisierung als "Wirtschaftsverband" sachlich falsch. (nicht signierter Beitrag von 80.153.195.239 (Diskussion) 08:45, 25. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Verwaltungskosten[Quelltext bearbeiten]

Die Verwaltungskosten für das Jahr 2012 können noch gar nicht bekannt sind, da das Jahr 2012 offensichtlich noch nicht beendet ist. Somit ist die Angabe "2011: 11 %" richtig. (nicht signierter Beitrag von 80.153.195.239 (Diskussion) 09:08, 18. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Die Eigenaussage auf der Homepage lautet "ca. 12%". Auf welchen Zeitraum sich diese Angabe bezieht geht aus der Quelle nicht hervor. --FordPrefect42 (Diskussion) 09:52, 18. Dez. 2012 (CET)Beantworten
da jedoch nicht erst nach abschluss des jahresberichts an die künstler ausgeschüttet wird, sondern regelmäßig während des jahres, werden monatlich die verwaltungskosten nach monatsabschlüssen abgezogen. damit liegt schon nach dem januarabschluss ein wert für 2012 vor, der sich mit jedem weiteren monatsabschluss aktualisiert. einfache buchhaltung. --Jbergner (Diskussion) 10:23, 18. Dez. 2012 (CET)Beantworten

wer sagt das? Beleg? (nicht signierter Beitrag von 80.153.195.239 (Diskussion) 10:56, 18. Dez. 2012 (CET))Beantworten

wer fragt das? Unterschrift? --Jbergner (Diskussion) 11:03, 18. Dez. 2012 (CET)Beantworten

vgl. http://www.vg-musikedition.de/home.php?nID=181 (nicht signierter Beitrag von 80.153.195.239 (Diskussion) 11:26, 18. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Da würde mich doch aber interessieren, warum die VG Musikedition ausdrücklich "ca. 12%" auf ihre eigene Homepage schreibt, wenn sie dann hier in der Wikipedia doch etwas anderes stehen haben will ... --FordPrefect42 (Diskussion) 12:02, 18. Dez. 2012 (CET)Beantworten

weil es sich bei der zitierten Stelle um einen Durchschnittswert handelt, während die jeweiligen Pressemeldungen die tatsächliche jährliche Kostenquote angeben. (nicht signierter Beitrag von 80.153.195.239 (Diskussion) 12:45, 18. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 18:00, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Ämderungen durch IP[Quelltext bearbeiten]

hallo, Leute. Eine IP nimmt hier umfangreiche Änderungen vor. Mangels eigener Fachkenntnisse kann ich nicht beurteilen, ob manche der Änderungen dem Artikel förderlich sind. Ich revertiere daher nicht. Wenn ich aber Links wie diesen hier sehe: Ma Weitere Mitglieder des Verwaltungsrats sind Thomas Sertl (Schott Music, Mainz), Friedemann M. Strube (Strube-Verlag, München) sowie der Kinderliedermacher Wolfgang Hering.inz, sträuben sich mir die Haare. So unzweckmäßig kann man nur verlinken, wenn man a) sich willkürlich über alle Regeln hinwegsetzt oder b) aus Unkenntnis. Man soll ja immer erst mal das Beste annehmen, also Unkenntnis. Die Vorgehensweise spricht allerdings für eine gewisse Routine... Warum editiert Mr./Mrs. Unbekannt nicht unter Klarnamen? --Eddi Bühler (Diskussion) 11:21, 24. Aug. 2018 (CEST)Beantworten