Diskussion:Volksentscheid/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 213.157.1.236 in Abschnitt Inkompetenz der Politiker?
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Landeseigenen Krankenhausbetriebe

Diese Passage halte ich für nicht relevant. Was meint ihr? Beste Grüße --EUBürger 13:43, 17. Jul 2004 (CEST)

gehört jedenfalls nicht hierhin und schon gar nicht in dieser verkürzten Darstellung, die recht stark nach "der CDU in Hamburg ist es egal, was das Volk sagt" riecht. Da müsste der hinweis auf die Knappe Mehrheit raus und ein Hinweis auf die Gründe rein. TheK 18:03, 17. Jul 2004 (CEST)
Ich nehme den Absatz dann mal raus. Beste Grüße --EUBürger 18:09, 17. Jul 2004 (CEST)
Der Absatz sollte wohl mehr darüber Aussagen, wie es um Volksentscheide in Deutschland bestellt ist, ich finde er sollte unter einem neuen Aspekt wieder rein, wo dann auch andere Beispiele Platz finden. AshSert

Pluralismus

Pluralismus nicht repräsentiert: Plebiszite widersprechen der pluralistischen Gesellschaft (nur schwarz-weiß, ja-nein etc.)

Das ist bei einem Volksentscheid doch nicht zwangsweise der fall, oder? Gary Luck 05:29, 30. Aug 2004 (CEST)

Entscheidungen im Parlament laufen im Endeffekt ebenfalls auf Ja/Nein-Entscheidungen hinaus. Das Argument ist doof ;) mfg Fabian

Argumente zum Volksentscheid

Stimme Gary Luck zu, bin sogar noch radikaler! Diese Argumenten-Samlung liest sich eher wie ein Stammtischgespräch. Vieles ist widersprüchlich & unklar, einiges wiederholt sich. Sollte die Liste nicht mal verkleinert und aufs wesentliche gebracht werden?

Hier nur einige Beispiele:

  • Wechselhaftigkeit parlamentarischer Meinungen: Die Meinung des Volkes ist nicht so wechselhaft, wie wechselnde parlamentarische Mehrheiten. Wieso soll die Meinung des Parlaments wechselhafter sein als die des Volkes?
  • Politische Reife: Das Volk kann selbst politisch sinnvoll agieren (z. B. friedliche Revolution in der DDR) Ist mir neu, dass in der DDR direkte Demokratie herrschte.
  • Unmündigkeit: Der unmündige Bürger braucht einen Vormund. Braucht er auch sonst.
  • Dauerauseinandersetzungen: Ständige politische Auseinandersetzungen werden hervorgerufen. Gott behüte uns davor!
  • Verantwortung: Dem Parlament gelingt eine Flucht aus der Verantwortung („Ihr habt es doch so gewollt!“). Gesetze werden über den plebiszitären Umweg gemacht, um die Verantwortung abzugeben. Eben das ist ja der Sinn am ganzen Ding!--Taugenichts 19:10, 14. Okt 2004 (CEST)

Ich habe mir auch die Argumente durchgelesen und meine, dass einige zumindest überdenkenswert sind, z.B. Rechtskonformität: Volksentscheide widersprächen nicht der Aussage des Grundgesetzes. Und ich nutze Wikipedia, weil es nicht gesetzlich verboten ist... -- 84.186.25.190 19:17, 12. Nov. 2006 (CET) Noch ein Beispiel: Aktive Minderheiten gewinnen den Volksentscheid, während die Meinungsmehrheit der Abstimmung fern bleibt. - Eine nicht naheliegende Behauptung

Replik

Nunja, ich denke es geht hier eben nicht um das Vertreten einer einzelnen Meinung, sondern vielmehr um die Wiedergabe verschiedener Standpunkte. Sonst wäre das ja ein Diskussionsforum. Auch wenn ich persönlich meinen beiden Vorrednern in deren Ausführungen zustimme, sollte ein Lexikon auch halbwegs neutral bleiben. Daher finde ich Änderungen nicht nötig, auch wenn sich mir bei den Kontrapunkten die Fußnägel aufrollen. --217.184.93.194 10:27, 21. Mär 2005 (CET)

Minderheiten ohne Stimme?

Gibt es irgendwelche Standpunkte zu Minderheiten, die über kein Stimmrecht verfügen? Ich frage mich, ob es Konzepte gibt, wie man deren Interessen trotzdem vertreten kann. Abgeordnete sollen in der Regel das ganze Volk verteten und Politik zum Wohl aller machen. Einzelne Bürger sind ja nur aufgerufen, ihre persönliche Meinung einzubringen. Das könnte Schwierigkeiten aufwerfen weil dann Randgruppen aus dem politischen Prozess bis auf ihre Grundrechte ausgeschlossen werden könnten. Ich denke da an Minderjährige, Geistig Behinderte, Senile, Koma-Patienten... die alle nicht in der Lage sind (oder für unfähig gehalten werden) ihre Meinung kund zu tun.


Entscheidungsfähig sein und eine Meinung kund zu tun sind weite unterschiede!!!!!!!!

Gesetzliche Regelung

Warum kann ein Volksentscheid auf Bundesebene nur durch eine Änderung des Grundgesetzes eingeführt werden, und nicht durch ein einfaches Bundesgesetz? --84.61.54.13 17:46, 4. Dez 2005 (CET)

Absetzen der Regierung in Bayern

"Besonders weitgehende direktdemokratische Elemente finden sich im Bundesland Bayern. Dort ist unter anderem die Abwahl der Regierung durch einen Volksentscheid möglich. (siehe auch: Bürgerbegehren)" Gibt es irgendeine Quelle dazu? Ich habe recht viel im Netz gesucht, hört sich nach einem Gag an, obwohl ich mich auch gerne Irre.


Wenn man es sich hier anschaut : http://www.statistik.bayern.de/wahlen/lw/dritter_teil.htm#83 ist es nur die Abberufung des Landtags und nicht der Regierung. Also ist die Formulierung irrefürrend, wenn nicht falsch. --80.137.143.81 21:54, 23. Jan 2006 (CET)
Ok, ich habe mal Regierung in Parlament getauscht, da es viel genauer ist.

Konjunktiv

Mir fällt auf, das fast alle Argumente gegen einen Volksentscheid im Konjunktiv geschrieben sind, die pro-Argumente jedoch alle "normal". Besonders neutral ist das ja wohl nicht....

bsp:

Pro:

  1. Zufriedenheit: Volksentscheide dienen der Autonomie der Bürger.
  2. Parteienabsolutismus lösen: Die Demokratie ist zur Zuschauerdemokratie geworden. Das Volk ist auf Akklamation bei Wahlen reduziert.
  3. Volksmeinung ungleich Politikermeinung: Viele Bürger fühlen sich von den Parteien unzulänglich vertreten.
  4. Festigung der Demokratie: Dem Lobbyismus einflussreicher Organisationen wird der Boden unter den Füßen weggezogen. Es ist weitaus

Contra:

  1. Populismus: Das Volk sei unfähig, sinnvolle politische Entscheidungen zu treffen (emotionalisierter Unverstand, Populismus).
  2. Unwissenheit: Das Wissen für Entscheidungen fehle vielen.
  3. Unmündigkeit: Der unmündige Bürger brauche einen Vormund.
  4. Fehlende Fachkompetenz: Das Volk sei nicht kompetent, sinnvolle politische Entscheidungen zu treffen.
  5. Verantwortung: Dem Parlament gelinge eine Flucht aus der Verantwortung („Ihr habt es doch so gewollt!“). Gesetze werden über den plebiszitären Umweg gemacht, um die Verantwortung abzugeben.

usw...


Völlig normal. Die Pro-Argumente stellen Thesen dar, während die Kontra-Argumente im Wesentlichen Beleidigungen sind. Würden diese im Indikativ dastehen, wäre es (beinahe?) Volksverhetzung. --Egal

Bei den externen Links überwiegen mittlerweile die Seiten von Initiativen und Kampagnen. die sich mit der Einführung zu Volksentscheiden beschäftigen. Teilweise wird dort sogar dazu aufgefordert, abzustimmen. Der Abschnitt verkommt also zum politischen Linkspam-Magnet. Wären nicht eher neutrale Seiten über Volksentscheide wünschenswert? Was meint ihr? --WürstchenköniginOi You! 00:55, 10. Mai 2006 (CEST)

Benutzer:Würstchenkönigin: "Teilweise wird dort sogar dazu aufgefordert, abzustimmen." Wozu ist denn sonst direkte Demokratie da? "politischer Linkspam"? Dürfen wohl nur politisch korrekte Links gesetzt werden, die gegen mehr bzw. direkte Demokratie sind? --MeD 13:04, 18. Jun 2006 (CEST)

Jo, lustig, dass heute sämtliche Links zu Mehr Demokratie, dem anerkannten Fachverband für direkte Demokratie in Deutschland, heraus genommen wurden, nachdem ich sie aktualisiert hatte. Da hat sich wohl jemand nicht unbedingt die Mühe gemacht, die Seite mal näher anzuschauen. Mehr Demokratie wird u.a. regelmäßig von Parlamenten zu Anhörungen über Demokratiefragen eingeladen. Egal?

Literatur

Folgende Literaturangaben wurden mit folgender falschen diffamierenden Behauptung "Werbespam" gelöscht:

  • Brigitte und Ulrich G. Kliegis: Der Volksentscheid über die Rechtschreibreform in Schleswig-Holstein 1998. In: Hermann K. Heußner ; Otmar Jung (Hrsg.): Mehr Demokratie wagen. Volksbegehren und Volksentscheid: Geschichte – Praxis – Vorschläge, Mit einem Vorwort von Hans-Jochen Vogel. Im Auftrag des Kuratoriums für mehr Demokratie. München: Olzog Verlag, 1999, 380 S., ISBN 3-7892-8017-8

Die erste Vorstufe des Volksentscheids ist die Volksinitiative, die zweite ist das Volksbegehren. --84.57.68.221 14:04, 10. Jun 2006 (CEST)

Ja, und wie ich meine, zu Recht.--BG 23:31, 10. Jun 2006 (CEST)
BG = Beelzebubs Grandson - Dieser Name bedeutet, daß es sich um einen Gegner von mehr bzw. direkter Demokratie handelt. So erhält das sinnlose Löschen obiger Literaturangaben einen entsprechenden Sinn. --MeD 08:51, 18. Jun 2006 (CEST)

Aussagekraft der Aussagen

Ich finde, die folgenden Argumente ähneln sich sehr stark. Man könnte sie zusammenfassen:


Populismus: Das Volk ist unfähig, sinnvolle politische Entscheidungen zu treffen (emotionalisierter Unverstand, Populismus).

Unwissenheit: Das Wissen für Entscheidungen fehlt vielen.

Unmündigkeit: Bürgern fehlt häufig das Fachwissen, um rational Entscheidungen zu treffen.

Fehlende Fachkompetenz: Das Volk ist nicht kompetent, sinnvolle politische Entscheidungen zu treffen.


Kommentar: Sehe ich genauso. Wenn ich als kritischer Laie den Artikel anschaue und z.B. Unterpunkte wie
-- Unwissenheit: [...] Wissen für Entscheidungen fehlt [...]
-- Unmündigkeit: Bürgern fehlt [...] Fachwissen, um rational Entscheidungen zu treffen.
lese, frage ich mich, wo der Unterschied ist. Sofern "Unwissenheit", "Unmündigkeit" etc. für diesen Zusammenhang fest definierte Begriffe sind, sollen die Unterpunkte m.E. getrennt stehen bleiben -- mit prägnanten Erläuterungen, die diese dann unterschiedlichen Kontra-Punkte deutlich machen. Wenn nicht (d.h. wenn die momentan getrennt aufgeführten Unterpunkte ohnehin inhaltlich auf gleiches oder ähnliches hinauslaufen), halte ich eine Zusammenfassung zu einem einzelnen Unterpunkt für besser. Der Artikel soll schließlich Informationen über Volksentscheide als solches bieten, den Leser aber nicht mit (nenne es mal so:) Spitzfindigkeiten aufhalten (ala "Unwissenheit/Unmündigkeit ... hmmm, wie ist das hier wohl gemeint?") -- zumindest solange nicht unbedingt nötig. Letzteres zu entscheiden obläge dann den bezüglich Volksentscheiden beschlagenen Wiki-Autoren... --132.195.92.73 12:02, 1. Jun. 2007 (CEST)

Kommentar: stimme zu, aber Stichworte

Populismus, Unwissenheit, Unmündigkeit, Fehlende Fachkompetenz: Ersetze bei diesen Sätzen 'Volk' und 'Bürger' durch 'Parteipolitiker', und die getätigten Aussagen stimmen ebenso...

-- 213.157.1.236 15:05, 8. Dez. 2009 (CET)

Volksentscheide in der Weimarer Republik

Hät ich mir jetzt im Abschnitt Deutschland Infos zu gewünscht. Naja, schau ich mal im zentralen Artikel Weimarer Republik. e^(nix) 00:07, 31. Aug 2006 (CEST)

Pro Contra .... etc

Wikipedia ist meines wissens ein lexikalisches projekt und nicht eine schulaufsatzsammlung, versteht mich richtig ist nicht abwertend gemeint es ist nur so ich bin hier rauf gegangen um informationen zu bekommen. Ich meine sollte das nicht unterteilt werden in die Bundesländer wie das da abläuft etc. also pro und contra gehört gefühlsmaessig wenn ueber haupt eh am schluss. Würde das ja selbst bearbeiten kenne mich mit der verwendeten skriptsprache hier noch zuwenig aus

PROs & CONs gehören überhaupt nicht in einen enzyklopädischen Artikel. Das soll ggf. auf weiterführenden Links diskutiert sein. Die PROs & CONs insbesondere hier sehe ich weder systematisch erfasst noch sachlich fundiert, da er politische Richtungen, Positionen, persönliche Auffassungen zur X-kratie und generische Bereiche dazu anspricht. Eine staatsrechtlich bzw staatsphilosophisch relevante Kanonik lässt sich wohl nicht feststellen, daher ist die Diskussion obsolet und in diesem Artikel schon gar nicht angebracht. -wofa07, 85.178.29.211 21:55, 28. Apr. 2008 (CEST)

Pro: Politische Reife: Das Volk kann selbst politisch sinnvoll agieren (z. B. friedliche Revolution in der DDR) - das ist ein guter Witz. Politisch agieren wollten doch nur ein paar von uns - die andern wollten endlich auch Bananen. Wäre vermessen, sich darüber Illusionen zu machen...

Weiterleitung von Fakultativer Volksentscheid

Diese Weiterleitung ist für mich nicht nachvollziehbar, da der Artikel Volksentscheid überhaupt keine Auskunft über die Unterscheidung zwischen fakultativem und obligatorischem Volksentscheid gibt. Sinnvoller wäre eine Weiterleitung auf den Artikel "Fakultatives Referendum"! 84.56.118.124 12:39, 9. Nov. 2006 (CET)

Schleswig-Holstein

Auch dort hat es einmal einen Volksentscheid gegeben. Ist der keiner Erwähnung wert? Benutzer:Glasreiniger

Nein, natürlich nicht. In Schleswig-Holstein hat sich die Bevölkerung bekanntlich gegen die Rechtschreibreform ausgesprochen, der Zusicherung der Kultusminister vertrauend, daß dieselbe nicht eingeführt werden wird, wenn keine Einstimmigkeit unter allen Bundesländern herrscht. Bekanntlich hat das schleswig-holsteinische Landesparlament das ihr unerwünschte Ergebnis bereits nach 12 Monaten einstimmig kassiert.
Das Establishment der Wikipedia darf man mit Fug und Recht zu den Durchsetzern der RSR zählen, insoweit verwundert es nicht, daß das Faktum des (für die Reformer) verlorenen Volksentscheids in der Wikipedia nach Kräften unterdrückt wird.
--82.82.164.108 13:23, 5. Dez. 2009 (CET)
Mit Zensur hat das nichts zu tun, sondern lediglich damit, dass dieser Artikel sich ganz allgemein mit dem Instrument Volksentscheid auseinandersetzt. Würde man alle Volksentscheide in allen 16 Bundesländern aufnehmen, wäre der Artikel in wieder in genau dem unübersichtlichen Zustand den er vor ein paar Wochen noch hatte. Vorschlag: Verfasse einen Artikel Volksgesetzgebung (Schleswig-Holstein) wie es ihn bereits für Hamburg und Bayern gibt. Der von dir geschilderte Umgang ist ganz sicherlich Enzyklopädie-relevant und sollte dort Erwähnung finden. Gruß Lokiseinchef 19:53, 5. Dez. 2009 (CET)

Diskussion wird auf aktueller Artikeldiskussionsseite fortgeführt.

Volksentscheide in anderen Bundesländern

Sind die erwähnten Volksentscheide in Hamburg, Rheinland-Pfalz und Bayern die einzigen, die bisher in Dtl durchgeführt wurden? Wenn ja, sollte das erwähnt werden. Schließlich sind Volksentscheide grundsätzlich auch in anderen Bundesländern möglich. (siehe zB http://www.landeswahlleiter.niedersachsen.de/master/C33330787_N33331013_L20_D0_I30442403.html)

Sachlich falsch ist der Artikel bzgl. der Abstimmungen zur Neugliederung im Fall Baden-Württemberg, oder er befindet sich im Widerspruch zum Artikel über die Geschichte des Bundeslandes. -- Benutzer:Glasreiniger (nicht signierter Beitrag von 87.123.220.221 (Diskussion | Beiträge) 17:56, 5. Dez. 2009 (CET))
Ich glaube Du hast Recht, Danke für den Hinweis, werde dazu mal recherchieren und den Fall Württemberg und Baden in der nächsten Zeit einarbeiten. Gruß Lokiseinchef 20:04, 5. Dez. 2009 (CET)

Diskussion wird auf aktueller Artikeldiskussionsseite fortgeführt.

Inkompetenz der Politiker?

Bei den Pro Argumenten zum Volksentscheid erscheint mir das folgende fragwürdig:


"Inkompetenz der Politiker : Obwohl Parlamentarier Berufspolitiker sind, wissen sie nicht immer über das Bescheid, worüber sie entscheiden."


Das halte ich für eine grobe Fehleinschätzung, welche das fälschliche Bild von Politikern in der Öffentlichkeit widerspiegelt.

Die Mehrzahl der Abgeordneten im Bundestag sind Akademiker, viele davon der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Sie beschäftigen sich hauptberuflich mit der Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen. Für jeden politischen Bereich gibt es einen Ausschuss, in welchem Abgeordnete aller Fraktionen, welche sich auf dieses Aufgabenfeld spezialisiert haben, zusammenarbeiten. Zusätzlich stehen ihnen wissenschaftliche Mitarbeiter und Rechercheassistenten zur Verfügung. Experten (Wissenschaftler) werden mehrfach angehört. Der Abstimmung eines Gesetzes geht somit eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik und Problemstellung sowie langwierige Beratungen und Diskussionen voraus.


Aus diesem Grund ist das obige "Argument" eindeutig eine falsche Tatsachenbehauptung ohne jegliche Grundlage.


Kommentar: Die Grundlage obiger Tatsachenbehauptung besteht darin, daß die Mehrheit der Abgeordneten Juristen, Wirtschaftswissenschaftler, Lehrer, Berufspolitiker sind. Aus diesem Grunde sind sie bei Entscheidungen, die das reale Leben tangieren, auf externen Sachverstand angewiesen. Oder welcher Jurist kennt die Hintergründe zur Patentgesetzgebung, und versteht, warum Softwarepatente a) nicht patentwürdig sind, und b) die mittelständische Softwareproduktion gefährden? Außerdem sollte es doch zu denken geben, daß bei soviel juristischem Sachverstand in den letzten Jahren in zunehmendem Maße das Verfassungsgericht eingreifen mußte.

-- 213.157.1.236 15:15, 8. Dez. 2009 (CET)

Minderheitenschutz?

Ein Argument der Pro Seite lautet:


"Keine absolute Macht : Regierungen, die im Parlament die absolute Mehrheit haben, können durch Referenden zurückgebunden werden. Das heißt, dass bei Gesetzesvorlagen immer einen nötigen Respekt gegenüber Minderheiten gewahrt werden muss. Sonst besteht die Gefahr eines Referendums, dass die ganze Gesetzesrevision durch das Volk abgelehnt wird."


Diese Darstellung lässt außer acht, dass gerade die Mehrheit im Parlament die Meinung des Volkes widerspiegelt, da sie von diesem gewählt wurde. Deshalb würde bei einem Referendum (Volksentscheid) mit großer Wahrscheinlichkeit die Mehrheit wieder zustimmen. Insofern haben Minderheitenmeinungen bei Volksentscheiden nicht mehr Einfluss als bei der Wahl von Repräsenten - über 50 % müssen sie in jedem Fall erreichen. Durch den Dialog- und Kompromisscharakter der repräsentativen Demokratie haben Minderheitenmeinungen eher bei dieser mehr Chancen, gehört und berücksichtigt zu werden.

Ein rechtstechnisches Problem

International immer wieder feststellbar sind die fatalen Auswirkungen der Bindung der Geltung von Volksentscheiden an Präsenzquoren, in der Regel von 50 Prozent der Wahlberechtigten. Entsprechende Regulative mögen gut gemeint sein, aber sie verlocken immer zu Boykottstrategien und allenfalls zu Drohungen, man werde sich "ganz genau ansehen", wer da zur Wahlurne schritte, also zur Aufhebung des Wahlgeheimnisses. So bei den von mir eingefügten Beispielen aus der Weimarer Republik, aber etwa auch bei den Volksentscheiden nach der italienischen Verfassung. Erfolg und Stabilität der Schweizer Refereendumsdemokratie beruhen darauf, dass sie keine soche Quoren kennt. Wer nicht hingeht, ist dort selber schuld, er hat sich seines Mitwirkungsrechtes begeben. Damit wird ein Anreiz zur Stimmteilnehme gesetzt, im Falle eines Präsenzquorums tritt das Gegenteil ein. Robert Schediwy 15:33, 7. Sep. 2008 (CEST)

Unklar

Was soll denn der zweite "Absatz" in der Einleitung bedeuten? Bitte klarstellen. Danke, Ibn Battuta 10:59, 11. Nov. 2008 (CET)

Volksentscheid - Referendum

Ich bitte mal um reputable Quellen, dass diese Begriffe unterschiedliches bedeuten.--Escla ¿! 02:12, 15. Dez. 2008 (CET)

Kommt alles aus dem Schweizer Gesetzgebungsverfahren.
  • Initiative: Startet ein Gesetzgebungsverfahren
  • Volksabstimmung: Der Akt der Befragung der Bürger an der Urne. Dies kann z.B. auch auf Gemeindeebene sein.
  • Referendum: Ueberbegriff für eine Volksabstimmung auf Bundesebene über eine Gesetzesänderung oder eine Vertragsänderung, welche vom Parlament (Bundestag) beschlossen wurde (Der Abschluss des Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene). In Deutschland ist dies die Aufgabe des Bundespräsidenten, welchen es deshalb in der Schweiz so nicht gibt. Das Volk kann so entscheiden, ob sie diese Aenderung möchte, nur dann kann die Aenderung in Kraft treten. Deshalb ist die Schweiz eine Halb-Direkte Demokratie.

Ein Referendum muss ergriffen werden. Das kann eine Nationalratspartei tun oder ein ausserparlamentarisches Kommitee. Es ist ein Widerspruch zu einer Gesetzesvorlage des Parlamentes. Volksentscheid ist hier der Überbegriff, da auch die Initiative, die ausserparlamentarisch eine Verfassungsänderung anstösst, ein Volksentscheid ist. Verwirrt werden die Leute in der BRD nur durch den Umstand, dass Frankreich für jede Volksbefragung den Terminus Referrendum wählt. Für die Deutsche Sprache ist aber der Sprachgebrauch in der Schweiz massgebend. Reputable Quelle wäre das SR 101, wie sich die Schweizerische Bundesverfassung glaube ich abkürzt.-- Vinom (bla) (!!) 02:16, 22. Sep. 2009 (CEST)

Tabelle in 1.2

Kann mal jemand erklären was genau der Sinn dieser Tabelle ist. Im vorgestellten Text wird sie nicht erwähnt und scheint ausschliesslich nur Platz zu verbrauchen und zu verwirren. -- 87.160.206.94 23:19, 11. Mai 2009 (CEST)

Die ist jetzt in 2.2 oder? Bin dafür die rauszunehmen -- 85.177.88.227 19:21, 4. Okt. 2009 (CEST)

Ja, die Tabelle sagt irgendwie nichts aus. JETZT is zwar zufälligerweise CDU/CSU/FDP dran, wie SPD/Grüne an der Regierung waren, wurden aber auch keine entsprechenden Gesetze erlassen, also scheint die Tabelle auch noch falsch zu sein. --Lastwebpage 19:25, 28. Okt. 2009 (CET)

In der SBZ / DDR gabs wohl keine Volksentscheide ?

30. Juni 1946 Volksentscheid in Sachsen "Enteignung von Kriegsverbrechern und Naziaktivisten"

6. April 1968 Volksentscheid über die "Neue Verfassung"

--Iclandicviking 19:24, 29. Jun. 2009 (CEST)

Diskussion wird auf aktueller Artikeldiskussionsseite fortgeführt.

angestrebte Komplettüberarbeitung des Artikels

Hallo,
ich möchte in den nächsten Wochen diesen Artikel ganz gerne vollständig überarbeiten, weil

  • der Artikel einfach nur unübersichtlich ist
  • die Redundanz mal abgebaut werden sollte.


Ich möchte folgende Änderungen vorschlagen:

  • Volksentscheide und Referenden gibt es in vielen Ländern. Die deutschsprachige Wikipedia sollte sich aber bei Begriffen mit der Bedeutung in den deutschsprachigen Ländern beschäftigen. Deswegen würde ich die Abschnitte über die USA, Italien und "andere Länder" am besten in die entsprechenden Länderartikel auslagern. (Über das deutschsprachige Südtirol wäre evtl. nochmal zu diskutieren.)
  • Da es bei direktdemokratischen Instrumenten gerne mal zu begrifflichen Überschneidungen in den verschiedenen Ländern/Gebietskörperschaften kommt, würde ich hier wirklich nur Deutschland behandeln. Weil,
1. es in Österreich sogar zwei ähnliche Instrumente gibt (Volksabstimmung und Volksbefragung), und
2. in der Schweiz das vergleichbare Instrument ebenfalls Volksabstimmung heißt. Aber auch dieser Begriff ist nicht eindeutig, eine Volksabstimmung ist in der Schweiz etwas anderes als in Österreich und wiederum etwas anderes als in Deutschland...


lange Rede, kurzer Sinn: Für jedes Instrument in jedem deutschsprachigen Land ein eigenes Lemma. Sonst fängt man sehr schnell an Äpfel mit Birnen zu vergleichen und das Ergebnis sind unübersichtliche Artikelungetüme die völlig zurecht mit Redundanz-Balken gepflastert sind. Ich freue mich auf weitere Meinungen Lokiseinchef 14:07, 18. Nov. 2009 (CET)

Die zu den anderen Ländern gehörenden Artikelteile wurden mit Versionsgeschichte ausgelagert und sind weiterhin erhalten in:
Weiterhin habe ich eine Erklärung über den Begriff Volksentscheid eingefügt um die Redundanz zu Referendum abzubauen. Den Abschnitt über Deutschland habe ich annähernd vollständig neu verfasst und neu strukturiert. Den Abschnitt über das Deutsche Reich habe ich in einen Unterabschnitt Geschichte ans Ende des Artikels verschoben, sowie die Textabschnitte über die Bundesländer mit einer Übersichtstabelle ersetzt. Bezüglich der Bearbeitungsbausteine für die beiden letzten Abschnitte siehe Diskussion:Volksentscheid#Bearbeitungsbausteine. Und noch eine Entschuldigung an die Autoren der Bundesländertexte. Insbesondere bei Bayern ist in den letzten Tagen wegen dem Rauchervolksbegehren immer mal eine Kleinigkeit ergänzt worden. Ich schlage vor - und mache es die Tage vllcht auch noch selbst - die dort verlorenen Inhalte in den Artikeln Volksgesetzgebung (Bayern) und Volksgesetzgebung (Hamburg) einzubauen... imo passen die dort auch besser hin. Um den Berliner Abschnitt würd ick mir bei Jelejenheit selba kümman :) Gruß Lokiseinchef 15:02, 3. Dez. 2009 (CET)

Diskussion wird auf aktueller Artikeldiskussionsseite fortgeführt.

Bayern: Eigener Artikel

Für die Situation in Bayern entsteht grad ein eigener Artikel: Volksgesetzgebung (Bayern). Es wäre zu überlegen, die Inhalte von hier dorthin zu verschieben, und hier nur auf diesen zu verweisen. Ist hier eher mehr oder weniger Redundanz wünschenswert? --Jadadoo bedrohte Artikel 13:32, 25. Nov. 2009 (CET)

An einer Überblickstabelle für die Regelungen in den einzelnen Bundesländern arbeite ich gerade und wollte damit auch die bisherigen Angaben zu den Bundesländern ersetzen. Prinzipiell finde ich einen eigenen Artikel über die Volksgesetzgebung in den jeweiligen Bundesländern aber eine sehr gute Idee. Wenn man in Volksentscheid nur die groben Rahmenbedingungen darstellt und im jeweiligen Länderartikel dann ausführlich auf Besonderheiten und Kleinigkeiten eingeht, sehe ich auch keine Redundanz-Probleme. Gruß Lokiseinchef 13:54, 25. Nov. 2009 (CET)

Diskussion wird auf aktueller Artikeldiskussionsseite fortgeführt.

unverständliche Tabelle unter BRD

Ich habe mir grade den Artikel angesehen und bin dabei auch über die Tabelle gestolpert mit den Spalten Partei/Person/Pro und Contra. Allerdings erschließt sich mir der Inahlt überhaupt nicht und ich kann auch keine Aussage erkennen. Wie sehen das andere? Sollte ich nur auf dem Schlauch stehen bitte ich um Aufklärung und ziehe die Kritik zurück ;-) Gruß, Komi$ch 23:55, 1. Dez. 2009 (CET)

Die Tabelle ist wohl ein völlig unsystematischer Versuch die Haltung verschiedener Akteure zu Volksentscheiden dazustellen... und ist wirklich unsinnig. Ich sitze gerade an einer Überarbeitung des Abschnitts und stell ihn in den nächsten Tagen rein. Gruß Lokiseinchef 09:38, 2. Dez. 2009 (CET)
Habe die Tabelle nun ersatzlos rausgestrichen. Ist wohl kein verlust. Gruß Lokiseinchef 15:08, 3. Dez. 2009 (CET)

Bearbeitungsbausteine

Ich habe bei den Abschnitten Praxis in Deutschland (Tabelle) und Geschichte jeweils einen Bearbeitungsbaustein gesetzt. Die Lücken in der Tabelle werde ich in den kommenden tagen selber noch füllen, der Baustein ist im Wesentlichen da um voreiligen Löschungen wegen Unvollständigkeit zuvorzukommen.

Der Baustein im Abschnitt Geschichte wird da wohl noch länger stehen. Ich stelle mir dort einen durchaus ausgebauten Abschnitt vor, in dem nach historischen deutschen Staaten gegliedert, alle (wichtigen) Volksentscheide udn die groben rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt sind. Mittelfristig möchte ich mich der historischen Seite des Themas stärker annehmen und würde das dann hier einbauen. Allerdings kann zwecks Literatur besorgen und lesen das durchaus noch mehrere Wochen bis Monate dauern. Den Abschnitt finde ich aber grundsätzlich gut und richtig und er sollte auch in der gegenwärtigen noch sehr straffen Form erhalten bleiben. Gruß Lokiseinchef 15:08, 3. Dez. 2009 (CET)

Überarbeitung der Tabelle abgeschlossen und Bearbeitungsbaustein entfernt. Gruß Lokiseinchef 12:50, 4. Dez. 2009 (CET)

Diskussion wird auf aktueller Artikeldiskussionsseite fortgeführt.