Diskussion:Vorwerk (Gutshof)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Klausronja in Abschnitt Lemma
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

Vorwerk, das verbindet man doch eher mit Staubsauger als mit landwirtschaftlichem Gerät, oder irre ich da?

Wie weit der Wissenshorizont der Mitbürger doch manchmal ist.

Die Beschreibung eines Vorwerkes finde ich sehr gut. In der Mark Brandenburg gibt es viele dieser Vorwerke. Im Westen der BRD sind sie mir jedoch auch unbekannt. Ist sicher ein Grund der landwirtschaftlichen Struktur in den verschiedenen Regionen.

Das Grundlemma sollte Vorwerk (Unternehmen) sein. Vorwerk sollte nach Vorwerk (Landwirtschaft) verschoben werden. Bei Vorwerk wird de facto häufiger das Unternehmen gemeint als das aktuelle Grundlemma. -- Gohnarch░░░░ 22:17, 29. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Vorwerk (Unternehmen) ist inzwischen doch eher unwichtiger geworden. --Eingangskontrolle (Diskussion) 09:45, 13. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Recht hast Du. Eine Lemma-Diskussion ist überflüssig. Unternehmen kommen und gehen früher oder später, kein Grund also, das jetzige Grund-Lemma Vorwerk (Gutshof) als über Jahrhunderte gewachsenen historischen Begriff in die Bezeichnung eines Unternehmens zu verschieben. Wer den Begriff eher mit Staubsaugern oder landwirtschaftlichem Gerät verbindet, sollte Vorwerk (Gutshof) mal aufmerksam lesen, um die grundlegenden Unterschiede kennen zu lernen. Ein Vorwerk war nie ein landwirtschaftliches Gerät, sondern ein unter verschiedenen Besitzverhältnissen arbeitender bzw. der Landes- oder Grundherrschaft gehörender großer und in der Regel nicht zur Gemeinde gehörender Gutshof ausschließlich zur Versorgung der Herrschaft. Er hat überhaupt nichts mit unterschiedlichen landwirtschaftlichen Strukturen im „Osten oder Westen“ zu tun, denn als die BRD gegründet worden war, hatten die Vorwerke ihre Jahrhunderte alten ursprünglichen Aufgaben als der Grundherrschaft gehörende vorgelagerte Gutshöfe längst verloren und waren - falls noch existent - normale größere Gutshöfe in unterschiedlichen Wirtschaftsformen, z. B. Freigüter, Küchengüter oder Rittergüter, wobei die hier gemeinten sogenannten Ritter lediglich Beauftragte oder Bedienstete der Landesherrschaft und somit Pächter waren, natürlich mit vielen Privilegien. Der Begriff Rittergut ging so in eine mehr traditionelle Bezeichnung über. Jegliche weitere Diskussion über eine Verschiebung wäre müßig. Beste Grüße--Klausronja (Diskussion) 14:31, 22. Aug. 2021 (CEST)Beantworten