Diskussion:Wappen Dänemarks

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 87.158.213.240 in Abschnitt Deutsch
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Insignia auf Commons[Quelltext bearbeiten]

(Bezieht sich auf den zweiten Absatz des Artikels)

en:Danish_heraldry#Regulation:

Official Danish coats of arms have special protection by Danish law. In general they may only be used in official duties by offices of state and municipalities. The unlawful use of an official coat of arms or other official insignia is a criminal offence under section 132 of the en:Danish penal code.

Schaut euch mal die Lizenz des Staatswappens an: commons:Image:Denmark_coa2.svg

Da schreibt man einfach kurz:

Legal notice: This image shows an official insignia of Denmark. The use of such symbols is subject to legal restrictions in Denmark and many other countries. The relevant Danish law is the Danish criminal code, § 132.

These restrictions are independent of the copyright status of the image shown here.

Auf commons denkt man auch commons:Template:Insignia. Was hält ihr davon? (Beziehe mich auf commons:Image:Aalborg_coa.png ...)

Andere machens so: Bild:Feather_paamiut.jpg

-- Saippuakauppias  01:40, 29. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Wenn du wirklich kompetente Antwort willst, dann wende dich bitte an Benutzer:Steschke. In Wappenfragen ist er unser bester. -- Chaddy - DÜP 19:55, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Übliche Antwort zu all diesen Fragen: Wir führen oder nutzen des Wappen nicht, wir zeigen es. Das ist juristisch ein gewaltiger Unterschied. Zeigen darf man es nach deutschem und auch nach dänischem Recht im entsprechenden Kontext, der hier gegeben ist. --h-stt !? 20:30, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Wobei das halt jetzt nicht aus der urheberrechtlichen Sicht ist. Das hilft uns nämlich alles nichts, wenn das Wappen aus urheberrechtlicher Sicht unfrei ist. Deshalb argumentieren wir (v. a. halt Steschke) mit "Amtliches Werk". Wobei das natürlich nicht unumstritten ist. Alternativ könnte man auch mit PD-alt oder auch Schöpfungshöhe argumentieren. Die rechtliche Einschränkung bzgl. Wappendarstellungen (trotz urheberrechtlicher Gemeinfreiheit) ist aber aus dem bereits von dir genannten Grund für uns unerheblich. -- Chaddy - DÜP 20:43, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Danke für Deine Antwort. Leider verstand ich den letzten Satz nicht ganz: "Die rechtliche Einschränkung bzgl. Wappendarstellungen (trotz urheberrechtlicher Gemeinfreiheit) ist aber aus dem bereits von dir genannten Grund für uns unerheblich." Sorry verstehe den Satz nicht ganz: "Die Einschränkung ist unerheblich." Was heisst das konket? -- Saippuakauppias  18:45, 31. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Es gibt eine gestzliche Einschränkung bzgl. Wappendarstellungen. Konkret heißt das in erster Linie halt, dass man amtliche Wappen nicht führen darf. Da wir Wappen nur darstellen und nicht führen, ist für uns diese rechtliche Einschränkung egal. Für Weiternutzer ist da aber natürlich trotzdem wichtig, drum der Baustein {{Wappenrecht}}. -- Chaddy - DÜP 19:13, 31. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Stimmt, wobei man bei der urheberrechtlichen Seite sich mal das Alter der Wappen ansehen sollte. Ich vermute mal stark, dass auch in Dänemark die meisten Wappen alt sind, vielleicht auch viele alt genug für ein Erlöschen der Urheberrechte. Oder wurden durch die Gemeindereform zum 1. Januar 2007 mit den neuen Gemeinden auch neue Wappen eingeführt? Das wäre zu überprüfen. --h-stt !? 21:13, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Ja, ich sagte ja bereits. Eine Alternative zu Amtliches Werk wäre PD-alt. Wobei halt dann eine Einzelfallprüfung bzgl. des Alters der Wappen notwendig wäre (eigentlich müsste dazu das Todesdatum des Urhebers hergenommen werden, aber wer ist bei dänischen Wappen der Urheber?). -- Chaddy - DÜP 21:16, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Kann man nicht argumentieren, dass alle Wappen per definitionem nicht urheberrechtlich geschützt sind, in dem Sinne, dass es überall gezeigt werden darf? (Da es Insingien sind.) -- Saippuakauppias  18:52, 31. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Nein, das ist zu weit hergeholt. -- Chaddy - DÜP 19:13, 31. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Scheint mir zu pingelig. Ergibt m.E. keinen Sinn, PD-SH für alle. Wenn sogar Bild:Logo_Ilisimatusarfik.jpg PD-SH ist, dann bestimmt auch jedes Wappen. -- Saippuakauppias  21:50, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Wenn das schon so kmpliziert ist, wer hat dann da eigentlich die Rechte? Die Gemeinden? Also ich weiß nicht, ob offiziell anfragen überhaupt klug ist (so von wegen schlafende Hunde wecken), aber wenn schon, nicht bei einzelnen Gemeinden. Macht es vielleicht Sinn, beim Gemeindeverband nachzufragen? --Svíčková na smetaně 22:33, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
In Wappenfragen sollten wir einfach auf eine Antwort von Steschke warten. Das empfiehlt selbst Histo, bei Wappen verweist er stets auf ihn. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:15, 1. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Da ich nunmal angespochen worden bin, kann ich mich wohl nicht mehr vor einer Stellungnahme drücken. Aber vorab: Besonders Histo beliebt mich in Wappenfragen als 'den' Experten hinzustellen, um sich selbst diese Baustelle vom Hals zu halten. Durchaus clever ;-) Meine Kentnisse zu Wappen (nicht Familienwappen) beruht auf meiner Tätigkeit als Mitautor eines juristischen Kommentars für Hessische Gemeinden. Daher ist mein sicheres Wissen zu Wappen auch beschränkt auf den Bereich Deutscher amtlicher Werke. Bei allen anderen Fragen kann ich auch nur Analogien ziehen oder die allgemeine Wikipediapraxis anführen. Ich schlage daher folgende Prüfungsschritte vor: Ist das Wappen gemeinfrei?

  1. ...auf Grund der geringen Schöpfungshöhe?
  2. ...auf Grund seines Alters?
  3. ...auf Grund der Nutzung vorvorhandener Symbolik, die unter einen der vorgenannten Punkte fällt?
  4. ...auf Grund unserer Hauspraxis, deutsches Recht zu unterstellen.

Trifft keiner der genannten Punkte zu, muss man wohl in die jeweilige Gesetzgebung eintauchen. Österreichische Amtliche Werke basieren z. B. auf einer wortgleichen Rechtsgrundlage. Dabei ist immer zu beachten, dass es nicht im Staatsinteresse sein kann, wenn ein Urheber Rechte an Wappen staatlicher Körperschaften, Anstalten und Stiftungen hätte und durch sein Urheberrecht die Institutionen gängeln könnte - "Nach dem Urteil des Landgerichts soll die Reichsdruckerei nicht einmal das Wappen des badischen Staates abdrucken dürfen und einem Privatmann das Urheberrecht am badischen Staatswappen zustehen und der badische Staat nur eine Lizenz an seinem eigenen Wappen haben. Eine solche Ansicht ist unerträglich"[1].

Meine persönliche Einschätzung ist, dass bereits einer der ersten drei Punke erfüllt ist. Die Krone ist nichts wirklich Außergewöhnliches und mit Sicherheit als vorvorhanden einzustufen. Das gleiche gilt für die Löwen, deren prägnante Eigenschaften sich bereits im Wappen Schleswig-Holsteins finden (geschichtlich nicht ohne Grund). Und damit würde ich mich zufrieden geben.

Auf die Frage des 'Führens' eines Wappens im Gegensatz zur 'Darstellung' möchte ich nicht eingehen, das ist mit Sicherheit als geklärt anzusehen. --ST 00:01, 11. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Einzelnachweise[Quelltext bearbeiten]

  1. Zit. nach: Herwig John, in: Bild und Geschichte, 1997, S. 339

Die Farbe der Löwen im Dänischen Nationalwappen[Quelltext bearbeiten]

Morgens, meiner Meinung nach müßte die Farbe der Löwen im Dänischen Nationalwappen Blau sein. Warum sind die Löwen hier in der verwendeten Grafik aber in silber dargestellt? MfG--Alexus.maximus 09:50, 4. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Vielen Dank für "reparieren"....so sieht es viel besser aus.
Ciao--Alexus.maximus 09:26, 28. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Kommissionsbeschluß über das offizielle Status der zwei Wappen[Quelltext bearbeiten]

Für jemanden, daß Dänisch lest, hier ist das offizielle Kommissionsbeschluß über der Erhebung des heutigen Staatswappens und die Degradierung des früheren großes Wappens. "Betænkning vedrørende det danske rigsvåben afgivet af det af statsministeriet den 31. juli 1950 nedsatte udvalg angående anvendelsen af det store rigsvåben og det lille rigsvåben", 1959,[1] (Seite 5): Udvalget må i medfør heraf som hovedprincip for en kommende ordning af disse forhold tilråde, at det lille rigsvåben gøres obligatorisk for alle statslige myndigheder, med bemyndigelse for statsministeriet til at dispensere for fravigelse, hvor en særlig begrundelse herfor foreligger. Da kun det store rigsvåben er notificeret udlandet, må udvalget tilråde, at også notificering af det lille rigsvåben finder sted. Valentinian 22:24, 6. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Ich übersetz' mal (holprig, bin weder Beamter noch Heraldiker): Gutachten bezüglich des dänischen Reichswappen (danske rigsvåben), erstellt vom Staatsministerium am 31. Juli 1950 eingesetzten Ausschuss betreffs der Anwendung des großen und kleinen Reichswappens 1959 (Quelle: siehe Seite 5). Der Ausschuss kann/darf von Amts wegen als Hauptgrundsatz für eine zukünftige Verordnung dieses Umstandes anraten, dass das kleine Reichswappen obligatorisch für alle staatlichen Behörden (gemacht) wird, mit Ermächtigung für das Staatsministerium, um von Abweichungen zu befreien/dispensieren, für die eine besonderere Begründung vorliegt. Da nur das große Reichswappen im Ausland notifiziert ist, kann/darf der Ausschuss anraten, dass auch die Notifizierung des kleinen Reichswappen stattfindet. Ein Service von --Nordmensch 23:03, 6. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Deutsch[Quelltext bearbeiten]

Es ist der Schild, wenn es eine Abwehrwaffe ist und das Schild, wenn es ein Zeichen z. B. ein Verkehrsschild ist! (nicht signierter Beitrag von 87.158.213.240 (Diskussion) 11:48, 10. Jan. 2016 (CET))Beantworten