Diskussion:Warndreieck

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Überschrift nachgetragen. -Netizend
Gefährliche Aussage in diesem Artikel: Abstand des Warndreiecks in Metern = Geschwindigkeit des Verkehrs in km/h. Sollte entfernt oder modifiziert werden. Z.B. Unfallstelle hinter einer Kuppe, dann Dreieck vor der Kuppe, egal ob's 100 oder 200 Meter sind (und der Verkehr außerorts 100 km/h schnell fährt). --Ma ho 23:25, 19. Feb 2006 (CET)

Sei mutig! Ergänzen und verbessern. --fexx 11:30, 20. Feb 2006 (CET)
Getan, wie/wer entfernt den QS-Tag? --Ma ho 01:55, 21. Feb 2006 (GMT)
Danke. Mir fällt gerade auf, dass überhaupt nichts zu den Normen/Standards im ARtikel steht, die so ein Warndreieck zu erfüllen hat, damit es als solches bezeichnet werden darf. --jha 03:39, 21. Feb 2006 (CET)


Überschrift nachgetragen. -Netizend
Bitte Folgen bei Polizeikontrolle nachtragen, wenn man das Dreieck nicht dabeihat. Alabama-Germany 21:59, 30. Sep 2006 (CEST)

Toter Link²[Quelltext bearbeiten]

Als Quelle 2 wird dieser Link angegeben: [1]. Er führt allerdings nur zu einer Startseite.

Die Unfalltipps stehen beispielsweise in diesem Artikel unten dabei: [2]. Ich halte eine Änderung für sinnvoll: Selbst wenn der Hauptartikel über Gaffen nicht hundertprozentig passt, sind dort die 150m auf Autobahnen und weitere Entfernungen angegeben. -- BluppFlash 15:44, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

pflicht der nutzung?[Quelltext bearbeiten]

wan ist man in deutschland eigentlich verpflichtet ein warndreieck zu verwenden? im artikel steht nur, wie es zu verwenden ist. 212.90.151.90 17:22, 2. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Distanz - gesetzliche Grundlage in Deutschland?[Quelltext bearbeiten]

In welchen Gesetzen/Verordnungen steht denn, in welcher Entfernung das Warndreieck in Deutschland aufgestellt werden soll? Wenn ich die Liste der Empfehlungen anschaue (BGI 800, ACE, ADAC), dann habe ich den Eindruck, daß die Mindestentfernung nicht klar vorgeschrieben ist.
212.77.163.111 17:53, 14. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
P.S.: wenn das wirklich nicht oder nur wischiwaschi formuliert ist, verstößt das nicht gegen das Bestimmtheitsgebot? (Siehe auch Gerichtsurteile zur Winterreifenpflicht.) Hinweis steht im Artikel: Nach § 15 StVO muss ein liegengebliebenes Fahrzeug mit einem Warndreieck in ausreichender Entfernung gesichert werden, wobei das Gesetz bei schnellem Verkehr wie auf Autobahnen einen Mindestabstand von 100 m vorschreibt. Wobei es im § 15 anders formuliert wird: Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. (nicht signierter Beitrag von Hart-Lau (Diskussion | Beiträge) 09:31, 28. Apr. 2021 (CEST))[Beantworten]

Die Rechtsprechung legt den Sinn des Gesetzes aus.
  • Die Straße mit schnellem Verkehr ist eine Autobahn, aber vielleicht auch eine Landstraße, wo tatsächlich auch mehr als 100 km/h jetzt im Moment gefahren werden könnten.
  • Maßgeblich ist der Anhalteweg, also Schrecksekunde nach Sehen des Dreiecks, Überlegen was das heißen mag, und Abbremsen und ggf. Einschalten der eigenen Warnblinkanlage, und die Fahrzeuge hinter mir dürfen ja auch nicht wegen meiner unvorhersehbaren Vollbremsung auf mich drauffahren.
  • Auf Autobahnen bauen Profis sogar mehrere 100 m hinter der Gefahrenstelle ein Warnsystem auf, aber die sind dann auch zu mehreren und es sind dann auch mehrere Minuten Fußmarsch. 1 km braucht rechnerisch 12 Minuten und 200 m brauchen real 2–3 Minuten nach Anhalten. Gern stellt man ein möglichst überflüssiges möglichst schweres Feuerwehrauto einige 100 m hinter der Gefahrenstelle rechts an den Rand und baut von dem aus die Absicherung auf, und wenn ein Handyspieler oder Eingepennter draufbrezelt dann wirkt das leere Fahrzeug gleich als Prellbock und schützt die Einsatzkräfte. Hängt von Stadtautobahn, Nebel, Glatteis, Regen, Dunkelheit ab.
  • Bei starkem Verkehrsaufkommen bildet sich ohnehin sofort ein Rückstau, und das momentane Ende vom Stau ist weiter hinten als man mit dem Warndreieck hinterherkäme. Und die Fahrzeuge innerhalb der 100 Meter stehen schon längst, da ist inzwischen eh wurscht.
  • In der Stadt bei halbwegs eingehaltenen oder leicht überschrittenen 50 km/h ergibt sich ein Anhalteweg von 40 Metern plus Reserve für Raser; abzüglich des Umstandes dass ja 10 Meter voraus geguckt werden kann. Kommen also die haushaltsüblichen 50 Meter bei raus.
  • In der Stadt kann eine Unfallstelle aber auch 20 Meter nach der letzten Kreuzung oder Einmündung folgen, und die von dort einbiegen würden nie dran vorbeikommen, und die anderen haben es nach Passieren der Einmündung schon längst wieder vergessen. Dann deshalb unmittelbar auf die Einmündung anschließend. Wo so viele Querstraßen sind würde hoffentlich auch nicht zu arg gefahren werden.
  • In einem Wohngebiet mit Zone 30 km/h oder auch ohne explizite Limits und bei engen Straßen langen auch 10 Meter in beiden Richtungen einer engen, praktisch nur in einer Richtung befahrbaren Straße, oder beide Möglichkeiten zur Einfahrt ab anliegender Kreuzung bzw. Einmündung mittig blockieren, damit da keiner mehr reinfährt, ohnehin nicht vorbeikäme und Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst kömmen bis zum Unfallort durch und kümmern sich dann selbst um entsprechende Maßnahmen.
Tatsächlich zu erwartende Geschwindigkeiten, Sichtverhältnisse, bauliche Situation (auch hinter Kurven/Kuppen), glatte Fahrbahn sind alles Umstände, die hineinspielen und größere oder auch kleinere Abstände sinnvoll machen würden. Deshalb gibt es keine weiteren festen Zahlen, sondern Einzelfall und bei schnellem Verkehr die „mindestens 100 m“.
Grüße --Gib Senf dazu! (Diskussion) 12:51, 1. Sep. 2022 (CEST)[Beantworten]

Standard in Neuwagen[Quelltext bearbeiten]

Sind Warndreiecke eigentlich Teil der Standardaustrüstung eines Neuwagens oder muss der Halter eins dergleichen noch zusätzlich kaufen?--87.184.132.79 20:53, 8. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]

Frag Deinen freundlichen Authändler. Bei meinen Autos war das immer dabei. Bullenwächter (Diskussion) 21:32, 22. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 20:13, 2. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Seit wann ist das Aufstellen von Warndreiecken Pflicht? Bullenwächter (Diskussion) 21:19, 22. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

Briefmarke von 1971 aus der Reihe Neue Regeln im Straßenverkehr.
Die Briefmarke von 1971 weiß es. --8XX8 (Diskussion) 14:34, 7. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]