Diskussion:Wilhelm Stuckart

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Text stammt von ghwk.de und ist freundlicherweise authorisiert worden von Herrn Haupt (info at ghwk punkt de) -- fab 11:28, 30. Okt 2003 (CET)

Nürnberger Gesetze[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt noch eine Darstellung von Stuckarts Rolle im Zusammenhang mit den Nürnberger Gesetzen. --Amberg 07:04, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

hab etwas dazu geschrieben.--Schreiben 13:44, 12. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

1. gab es bis 2011 eines in der englischen Wikipedia (copyright) en:File:StuckartWilhelm.jpg
2. ein zweites in der russischen Wikipedia ru:Файл:Wilhelm Stuckart.jpg, aus http://www.holocaustchronicle.org/staticpages/92.html, dieses aus Ullstein Bilderdienst/United States Holocaust Memorial Museum Photo Archive. --Goesseln 14:41, 30. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Sind m.W. alle nicht frei verwendbar... --Schreiben Seltsam? 19:51, 11. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]
Auch meines Wissens sind die beiden nicht frei verwendbar. Nur gab es 2010 für mich noch nicht so viele identifizierte Fotos, heute habe ich daher eine ganze Serie von Fotos aus dem Jahr 1938, auf denen auch Stuckart zu sehen ist, in Commons nachkategorisiert. --Goesseln (Diskussion) 20:16, 11. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]
Danke... leider ist wohl kein Porträtfoto verfügbar, vielleicht lässt sich irgendwann noch ein Haftbogenfoto (Nürnberger Prozesse) finden... --Schreiben Seltsam? 22:52, 11. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

SRP-Mitgliedschaft?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist in der Kategorie:SRP-Mitglied kategorisiert. Diese ist aber im Artikel nicht aufgeführt. Ich habe die Kat. daher erstmal herausgenommen. --Mogelzahn 22:36, 30. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]

Sorry, ich war offenbar zu blind :-( Kategorie ist wieder drin. --Mogelzahn 23:21, 30. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]
Der im Artikel bisher angegebene Beleg (Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945 ..., S. 612) bezieht sich selbst auf Ulrich Herbert, Best, Biographische Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft, 1903-1989, J.H.W. Dietz Nachfolger Bonn 1996, S. 462. Dort heißt es: „In den neonazistischen Parteien und Organisationen waren Personen aus den Führungsgruppen des NS-Regimes allerdings nur selten zu finden – Bests einstiger Weggefährte Stuckart, der in der SRP aktiv war und ..., war eine der wenigen Ausnahmen.“ Ich habe deshalb jetzt den Beleg geändert. Jasch (2012), S. 439 weist daraufhin, dass Herbert seine Angabe nicht näher belegt hat. Er zitiert die Süddeutsche Zeitung vom 9. November 1951, der Stuckart „im Hinblick auf seine besonders exponierte NS-Biographie“ als „SRP-Statthalter im BHE“ gegolten habe. Zweifelsfrei dürfte die SRP-Mitgliedschaft deshalb nicht sein.--Lexberlin (Diskussion) 22:15, 5. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

Im Roman "Vaterland" gibt es einen Anhang, der sich mit den tatsächlichen historischen Fakten beschäftigt. Darin wird geschrieben, dass Wilhelm Stuckart von einer polnischen Rächergruppe ermordet wurde (wohl totgefahren). Ich bin neugierig und wüsste gerne, ob diese Information zutrifft. Es wäre sicher qualitätssteigernd für den Artikel, wenn jemand dieser Sache nachgehen würde. (nicht signierter Beitrag von 79.207.12.230 (Diskussion) 18:39, 8. Mai 2011 (CEST)) [Beantworten]

Im englischen Lemma wird folgende Quelle zitiert: Lehrer (2000), p. 173--178.193.39.223 18:40, 10. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
In den „Anmerkungen“ zu seinem fiktiven Roman Vaterland, Durchgesehene und verbesserte Neuauflage, Heyne Verlag, wohl 2017, schreibt Robert Harris wörtlich: „Wilhelm Stuckart wurde bei Kriegsende festgenommen und befand sich vier Jahre in Haft. Er wurde 1949 freigelassen und lebte in Westberlin. Im Dezember 1953 wurde er bei einem Autounfall in der Nähe von Hannover getötet. Der „Unfall“ war vermutlich von einer Rächergruppe arrangiert worden, die in Freiheit lebende NS-Kriegsverbrecher jagte.“ Die Angaben sind unbelegt. In Steven Lehrer, Wannsee House and the Holocaust, S. 173, wird die angebliche Kämmerertätigkeit in Helmstedt und der tödliche Unfall erwähnt, nicht aber eine angebliche Rächergruppe. Bis auf weiteres müssen das wohl unbelegte Vermutungen bleiben.--Lexberlin (Diskussion) 18:24, 10. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]
Vermutung ist doch wohl nur die Sache mit der polnischen Rächergruppe. Hingegen bestätigen beide Quellen, daß Stuckart 1953 bei einem Autounfall ums Leben kam, was schon in den Artikel gehört. Denn so jung sterben Leute seltener. Umgekehrt könnte sonst der Verdacht entstehen, der frühe Tod hätte was mit seiner schlechten Gesundheit zu tun gehabt, deretwegen er auch praktisch nicht an seinem eigenen Prozeß in Nürnberg teilgenommen hat. --2003:EF:1702:2760:3D8D:5226:2506:4A68 11:33, 21. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]
Das Buch von Harris erschien 2017, das Buch von Lehrer 2000. Beide können naturgemäß aus eigener Kenntnis nichts bestätigen, geben aber keine Quellen an. Generell muss man leider feststellen, dass viel voneinander abgeschrieben wird. Gründliche wissenschaftliche Darstellungen wie u. a. die von Jasch sind eher die Ausnahme. Eine erstklassige Quelle wäre das Sterberegister, in dem zur damaligen Zeit vermutlich noch die Todesursache angegeben wurde. Nach geändertem Personenstandsrecht und Ablauf der Sperrfristen sind die Sterberegister der Standesämter für das Jahr 1953 im jeweiligen Landesarchiv für jedermann zugänglich. Online einsehbar sind sie im Land Niedersachsen bis jetzt aber nicht. Am vormaligen Wohnsitz in Berlin-Zehlendorf ist der Sterbefall ausweislich des Namensregisters 1953 nicht erfasst. Brauchbar wäre auch ein zeitnaher Zeitungsbericht, also von 1953. Das Archiv des Spiegels, das bis zu dessen Gründung zurückreicht, weist diesbezüglich nur eine Überblicksdarstellung von 1967 aus ("1953 tödlich verunglückt." In: Geflohen - Hingerichtet - Überlebt). --Lexberlin (Diskussion) 14:01, 22. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]
An die vorige Antwort anknüpfend erschein Harris Buch 1992, was das abschreiben durch Lehrer potentiell unterstützt. --194.96.37.40 02:08, 26. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]
Es stimmt, dass die englische Originalausgabe von Harris (Fatherland) schon 1992 erschienen ist. Damals auch schon in deutscher Übersetzung bei Haffmans Zürich. Ob sie schon die angeführten Angaben enthielten oder ob das erst in der "durchgesehenen und verbesserten Neuauflage" 2017 der Fall war, ist die Frage, letztlich aber führen beide keine anderen Quellen an. --Lexberlin (Diskussion) 14:46, 19. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]

Verwaltungsbeamter[Quelltext bearbeiten]

Ist die Bezeichnung sinnvoll? M.W. war er Jurist (Dr. iur.) der Nazis.--178.193.39.223 18:29, 10. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Ja und Ja. Aber Jurist bezeichnet erstmal nur seinen Abschluss, nicht seine Tätigkeit und die war entscheidend. Er war kein RA und kein Richter, sondern in der Verwaltung tätig und hat da seine Rolle ausgespielt, ein klassischer "Schreibtischtäter". Das drückt der "Verwaltungsbeamte" gut aus.--ManfredMann (Diskussion) 10:32, 13. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Unausgewertet (erledigt)[Quelltext bearbeiten]

Die hier eingefügte neuste Literatur (Jasch) ist ausweislich fehlender darauf referenzierter Ergänzungen nicht eingesehen/ausgewertet/eingearbeitet worden. Ich werde mich darum bemühen. --H.Parai (Diskussion) 23:06, 2. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Beamtenrecht[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel enthält im Zusammenhang mit der Ruhestandsversetzung und Ernennung zum Landgerichtspräsidenten die Aussage "den Titel „Staatssekretär“ wie auch die Besoldung durfte er beibehalten." Das erscheint auf den ersten Blick als besondere persönliche, womöglich rechtswidrige Vergünstigung, könnte aber nach damaligem Beamtenrecht der Regelfall gewesen sein. Noch heute gilt, dass der Beamte im Ruhestand, also auch im einstweiligen Ruhestand, seine Amtsbezeichnung (um einen Titel handelt es sich nicht) mit dem Zusatz a. D. führen darf. Ein neues Amtsverhältnis kann u. U. neben dem bisherigen begründet werden. Dann finden nach heutigem (!) Beamtenversorgungsrecht zwar Verrechnungen der Bezüge statt, die im Ergebnis aber zu einer Aufstockung der Ruhebezüge bis zur Höhe der bisherigen Aktivbezüge führen können, nur dass die Bezüge dann aus zwei Quellen herrühren. Wenn es sich um eine personenbezogene, ggf. rechtswidrige Begünstigung gehandelt haben sollte, wäre das zu belegen. Ansonsten wäre eine Streichung des Halbsatzes angezeigt.--Lexberlin (Diskussion) 11:58, 8. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Wo wird da Rechtswidrigkeit oder Besonderheit suggeriert? Ich kann das nicht erkennen. --Mogelzahn (Diskussion) 14:38, 6. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]
Gewöhnlich würde man doch regelmäßige Nebenfolgen einer Maßnahme nicht gesondert erwähnen, sondern einfach formulieren, dass jemand z. B. ein Amt erhalten habe oder in den (einstweiligen) Ruhestand versetzt wurde und der Rest (Besoldung, Versorgung u.a.m.) ergäbe sich dann aus dem Beamtenrecht, wäre aber in einem Personenartikel nicht gesondert zu erläutern. Die Formulierung „den Titel „Staatssekretär“ wie auch die Besoldung durfte er beibehalten“ gibt einige Rätsel auf. Die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand hatte nach § 26 des Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten vom 31. März 1873 bei höheren Gehältern zur Folge, dass das Wartegeld nicht in voller Höhe der Aktivbezüge, sondern zu 75 Prozent davon gewährt wurde. Dieses Gesetz war 1934 noch in Kraft, hatte aber schon einige Änderungen erfahren, weswegen man eine konsolidierte Fassung von 1934 bräuchte, um genau sagen zu können, was im einstweiligen Ruhestand zustand. Ich vermute, dass es bei der Begrenzung auf 75 % geblieben war. Dann wäre "die Besoldung durfte er behalten" übertrieben, abgesehen davon, dass man gewöhnlich Besoldung und Versorgung unterscheidet und Wartegeld zu letzterer gehört.--Lexberlin (Diskussion) 19:40, 6. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]
Wie die Version vom 3. Juni 2015 ausweist, habe ich seinerzeit die hier hinterfragte Information eingefügt. Dabei habe ich mich - wie auch im ref angeführt - auf die Veröffentlichung von Jasch bezogen. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass ich hier unsauber gearbeitet habe... und wegen Corona werde ich derzeit keine Bibliothek aufsuchen, um letzte Sicherheit zu erlangen.
Demnach tut sich hier ein immerwiederkehrendes Problem auf: Wir referieren in Wikipedia lediglich das, was in reputabler Fachliteratur steht. Wenn eine Einzelinformation angezweifelt wird, muss dieses so lange außer Betracht bleiben, bis eine Korrektur durch eine andere Fachveröffentlichung belegt werden kann. Ob Aussagen wahr sind oder nicht, ist [...] nicht in der Wikipedia zu klären. Dieser Wikipedia-Grundsatz mag unbefriedigend sein, schützt aber vor Theoriefindung. MfG --H.Parai (Diskussion) 20:58, 8. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]
Jasch formuliert wörtlich: „... durfte seinen Titel „Staatssekretär“ und sein Einkommen als Staatssekretär behalten.“ Die Übernahme ist als solche völlig korrekt erfolgt. Trotzdem kann man sich fragen, ob es sinnvoll ist, gerade diesen Satz aus einer Darstellung von 457 Seiten zu übernehmen. Wenn das - schon damals - der Normalfall bei einstweiligem Ruhestand in Verbindung mit einem neuen Amt war, kann die Erwähnung problematisch sein. Ich habe mich jedenfalls spontan gefragt, ob es sich um eine besondere Vergünstigung im Einzelfall gehandelt haben könnte. Was man im NS-Staat grds. immer für möglich halten muss; man denke an geschenkte Rittergüter u. ä.--Lexberlin (Diskussion) 01:07, 9. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]
Ich fand die Beibehaltung des Titels und Einkommens bemerkenswert. Wenn ich Dich richtig verstehe, war das aber seinerzeit keine Besonderheit, sondern gängige Praxis. Ist diese Info nur ein "könnte so sein" (siehe oben deine erste Einlassung) oder gesicherte Tatsache? Im letzteren Fall sträube mich nicht, wenn Du diesen Satz entfernst. MfG --H.Parai (Diskussion) 14:40, 10. Jul. 2021 (CEST) - Zuvor hätte ich gerne als Zweitmeinung Benutzer:Mogelzahn gehört.---H.Parai (Diskussion) 15:01, 10. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]
Ich muss gestehen, da keine Meinung zu haben. Mir ists eigentlich egal. Ich habe oben nur angemerkt, dass der Satz bei mir keine Suggestion in die Richtung "rechtswidrig" oder "besonders" auslöst. --Mogelzahn (Diskussion) 21:38, 10. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]
Mein Erkenntnisstand ist noch der vom 6. Juli, 19:40 Uhr. Wir können es gerne noch zurückstellen bis ich völlig sicher bin; bis jetzt ist es nur wahrscheinlich, weil ich eben noch keine konsolidierte Gesetzesfassung von 1934 habe.--Lexberlin (Diskussion) 02:25, 11. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]
Ja, es eilt nicht. Ändere, wenn Du Dir sicher bist. And by the way: So sachbezogen wünschte man sich viele andere Wiki-Diskussionen. Danke. MfG --H.Parai (Diskussion) 18:20, 11. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

Fakten statt Spekulationen[Quelltext bearbeiten]

Zitat aus dem Artikel: "Nach seiner Freilassung 1949 soll er Stadtkämmerer von Helmstedt gewesen sein ..."

Das sollte sich bei einer Position dieser Bedeutung ja wohl nachprüfen lassen - es geht hier ja nicht um einen Sachverhalt in grauer Vorzeit. Andernfalls haben solche Spekulationen in einem Lexikonartikel eher nichts verloren. Das Mindeste wäre, die Quelle für diese Behauptung direkt im Text zu benennen, damit sich der Leser eine Meinung über deren Seriösität bilden kann. (nicht signierter Beitrag von 2003:E5:9709:CF00:EC00:D1A8:908F:2372 (Diskussion) 13:57, 19. Feb. 2022 (CET))[Beantworten]

Was soll diese Klugscheißerei? Die Quelle ist entsprechend Wikipedia-Regeln angegeben und sogar online verlinkt. --Lexberlin (Diskussion) 14:26, 19. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]
Danke für die netten Worte. Im verlinkten Text heißt es "Stuckart went to work as city treasurer in Helmstedt ...". Ist diese Quelle nicht vertrauenswürdig, oder warum wird das im Artikel nicht einfach als Tatsache geschildert? (nicht signierter Beitrag von 2003:E5:9709:CF00:EC00:D1A8:908F:2372 (Diskussion) 19:32, 19. Feb. 2022 (CET))[Beantworten]
Weil der Verfasser Steven Lehrer für seine Behauptung, die er aus eigener Wahrnehmung nicht haben kann, keine Quelle angibt und keine andere bekannte Quelle dies bestätigt. Er verwechselt z. B. an der verlinkten Stelle auch Verfahrenskosten mit einer Geldstrafe (fine). Die sorgfältige Biographie von Jasch, der die Personalakte von Stuckart im Bundesarchiv ausgewertet hat, enthält jedenfalls keine Bestätigung. Dementsprechend wird diese Behauptung zitiert, kann aber nicht als Tatsache hingestellt werden. Der obige Abschnitt "Ermordung?" verweist auch auf Ungeklärtes. Wikipedia ist kein Forschungsinstitut. --Lexberlin (Diskussion) 12:56, 20. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]

Dass Stuckart nur die Einleitung zum Kommentar schrieb,[Quelltext bearbeiten]

kann man nachlesen bei Hans-Christian Jasch: Staatssekretär Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik. Der Mythos von der sauberen Verwaltung. Oldenbourg, München 2012, S. 259 oder hier. MfG --Φ (Diskussion) 23:29, 29. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]

In der Tat schreibt Jasch auf S. 259: "Die hier ganz besonders hervorgehobene Einführung stammte von Stuckart, während die Erläuterungen zu den Gesetzen und Ausführungsbestimmungen ansonsten von Globke verfasst waren." und in der Fußnote 667 nennt er als Quelle "eidesstattl. Aussage Hans Globkes vom 11. 12. 1948". Das sollte aber schon im Artikel belegt werden, weil es im Widerspruch zur Angabe im abgebildeten Titelblatt steht, die eindeutig den Eindruck einer gemeinsamen Verfasserschaft erweckt. --Lexberlin (Diskussion) 00:11, 30. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]
Ist mit Beleg wieder drin. --Φ (Diskussion) 11:55, 30. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]