Eugen Tenge

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Carl Heinrich Eugen Tenge (* 14. April 1829 in Oldenburg (Oldb); † 10. Januar 1903 ebenda) war ein deutscher Jurist, Geheimer Oberjustizrat, Direktor und Stellvertretender Präsident des Landgerichts Oldenburg.

Ausbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eugen Tenge, Sohn eines oldenburgischen Beamten, besuchte zunächst das Gymnasium in Jever und von 1847 an zwei Jahre das Alte Gymnasium in Oldenburg. Zum Wintersemester 1849/50 bezog er die Georg-August-Universität Göttingen, studierte dort Rechtswissenschaften und trat in die Burschenschaft Hannovera[1] ein.

Karriere[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Staatsprüfung bestand er 1853 in Oldenburg und wurde danach Amtsauditor, zunächst beim Amt Delmenhorst, danach beim Amt Kniphausen. 1857 war er Landgerichtssekretär und ein Jahr später Hilfsrichter beim Landgericht Delmenhorst. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung erfolgte 1858 seine Versetzung als Obergerichtssekretär an das Obergericht in Oldenburg. 1859 war er Amtsrichter in Jever, ehe er 1860 Staatsanwalt beim Garnisonsgericht in Oldenburg wurde. Zugleich übernahm er den Vorsitz der Prüfungskommission für den Subalterndienst. 1867 wechselte er als Obergerichtsassessor an das Obergericht Oldenburg, wo er mit der Funktion eines Untersuchungsrichters beauftragt wurde. 1870 erfolgte die Ernennung zum Obergerichtsrat. Als Appellationsgerichtsrat gehörte er ab 1878 dem Oberappellationsgericht an, dem höchsten Gericht im Großherzogtum. Nach Neuorganisation des Gerichtswesens in Deutschland durch das Gerichtsverfassungsgesetz war er für ein Jahr Landgerichtsrat am Landgericht Oldenburg, ehe er als Oberlandesgerichtsrat beim Oberlandesgericht Oldenburg Verwendung fand. 1889 wurde er im Nebenamt richterliches Mitglied der Behörde zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden. 1897 erfolgte seine Ernennung zum Landgerichtsdirektor, wodurch er Stellvertreter des Präsidenten des Landgerichts Oldenburg wurde.[2]

Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eugen Tenge war verheiratet mit Caroline Louise Alvine Sprenger (1832–1876), Tochter des Vareler Arztes Carl Ludwig Sprenger (1792–1846). Beider Sohn ist der spätere Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg Ernst Tenge.[3]

Ehrungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Albrecht Eckhardt; Matthias Nistahl (Hrsg.): Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung, Inventare und kleinere Schriften des Staatsarchivs Oldenburg. Heft 40: Staatsdienerverzeichnis 1859–1930. Holzberg Verlag, Oldenburg 1994, Ziffer 1183.
  • Hans Friedl: Tenge, Ernst. In: Hans Friedl u. a. (Hrsg.): Biographisches Handbuch zur Geschichte des Landes Oldenburg. Hrsg. im Auftrag der Oldenburgischen Landschaft. Isensee, Oldenburg 1992, ISBN 3-89442-135-5, (online).
  • Werner Hülle, 175 Jahre Oberlandesgericht Oldenburg. Festschrift. Carl Heymanns Verlag, Köln 1989, ISBN 3-452-21564-4.
  • Werner Hülle: Geschichte des höchsten Landesgerichts von Oldenburg (1573–1935). Musterschmidt, Göttingen 1974.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Henning Tegtmeyer: Mitgliederverzeichnis der Burschenschaft Hannovera Göttingen. 1848–1998. Düsseldorf 1998, S. 10.
  2. Angaben gemäß Literatur A. Eckhardt ..., „Staatsdienerverzeichnis 1859-1930“, S. 251f
  3. H. Friedl: Tenge, Ernst. Biographisches Handbuch, S. 740.
  4. A. Eckhardt: Staatsdienerverzeichnis 1859–1930. S. 252.