FFH-Gebiet Untere Schwentine

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FFH-Gebiet Untere Schwentine
Mündung der Mühlenau in die Schwentine

Mündung der Mühlenau in die Schwentine

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 451 ha
Kennung 1727-322
WDPA-ID 555517900
Natura-2000-ID DE1727322
FFH-Gebiet 451 ha
Geographische Lage 54° 17′ N, 10° 15′ OKoordinaten: 54° 17′ 20″ N, 10° 15′ 3″ O
FFH-Gebiet Untere Schwentine (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Untere Schwentine (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 0 m bis 46,5 m
Einrichtungsdatum Februar 2006
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
f6
Diagramm 1ː FFH-Lebensraumklassen im FFH-Gebiet Untere Schwentine

Das FFH-Gebiet Untere Schwentine ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Plön in den Gemeinden Preetz, Schwentinental, Lehmkuhlen, Rastorf, Schönkirchen und der Landeshauptstadt Kiel.[1] Der links der Schwentine liegende Teil des FFH-Gebietes liegt im NaturraumMoränengebiet der Oberen Eider“ (Landschafts-ID 70208)[2] und der rechts der Schwentine liegende Teil liegt im Naturraum „Probstei und Selenter See-Gebiet“ (Landschafts-ID 70202)[2] in der Haupteinheit „Ostholsteinisches Hügelland“. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) rechnet das FFH-Gebiet in seinem Landschaftssteckbrief zur Landschaft Kiel.[3]

Das FFH-Gebiet Untere Schwentine hat eine Größe von 451 Hektar.[4] Die größte Ausdehnung des FFH-Gebietes beträgt 12 Kilometer in Nordwestrichtung. Es liegt im Flusssystem der Schwentine zwischen Preetz und Klausdorf und stellt damit nur einen kleinen Teil des Flusssystems der Schwentine dar, siehe Bild 1. Die höchste Erhebung mit 46,5 Meter über Normalhöhennull (NHN) befindet sich nahe des Mühlenwegs in der Gemeinde Rastorf östlich der Schwentine, der niedrigste Punkt liegt auf Meereshöhe am Nordende des FFH-Gebietes, siehe Karte 1.

Das FFH-Gebiet besteht knapp zur Hälfte aus der FFH-Lebensraumklasse Feuchtes und mesophiles Grünland und zu einem Fünftel aus Laubwald. Der Rest verteilt sich auf Binnengewässer, Moore, Sümpfe, Ackerland und Nadelwald, siehe Diagramm 1. Bei den Binnengewässern handelt es sich zum überwiegenden Teil um das Fließgewässer Schwentine. An der Oppendorfer Mühle in Rosenfeld (Lage) und an der Rastorfer Mühle (Lage) ist die Schwentine jeweils durch ein Wehr aufgestaut. Darin befindet sich jeweils ein Flusskraftwerk.

Karte
Karte 1: Niedrigster (1) und höchster (2) Punkt im FFH-Gebiet Untere Schwentine

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Februar 2006 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2017 aktualisiert.[5]

Es wurden zwei Managementpläne für das FFH-Gebiet erstellt. Der für das Teilgebiet Süd wurde im Februar 2013 veröffentlicht[6]. Dessen Geltungsbereich umfasst die Flächen von Preetz im Süden[7] bis Rosenfeld im Norden.[8] Der Managementplan für das Teilgebiet Nord wurde am 22. Dezember 2017 veröffentlicht.[9] Dieser behandelt die Flächen von Rosenfeld im Süden[10] bis kurz vor der Mündung der Schwentine in die Kieler Förde im Norden.[11]

Im Zentrum des FFH-Gebietes Untere Schwentine zwischen der Oppendorfer Mühle im Norden und der Rastorfer Mühle im Süden liegt das am 24. August 1984 gegründete NaturschutzgebietAltarm der Schwentine“.[12] Bis auf das Süd- und das Nordende liegt das FFH-Gebiet im im Jahre 1927 gegründeten Landschaftsschutzgebiet „Schwentinetal im Kreis Plön im Verlauf vom Stadtgebiet Preetz bis an die Stadtgrenze von Kiel“.[13] Im FFH-Gebiet liegen Teile des landesweiten Biotopverbundsystems, wie die Hauptverbundachse 2134 „Schwentine“ und der Schwerpunktbereich 1322.[14]

Diagramm 2ː Flusssystem der Schwentine
Diagramm 3ː FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet Untere Schwentine
Diagramm 4ː Schutzstati im FFH-Gebiet Untere Schwentine

Mit der Gebietsbetreuung des Naturschutzgebietes „Altarm der Schwentine“ wurde nach § 20 LNatSchG durch das LLUR der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein betraut.[15]

FFH-Erhaltungsgegenstand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2017 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[16][17] FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[18]

Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets:[25]

Die Angaben der im Gebiet vorhandenen FFH-Lebensraumtypen haben sich seit dem Jahre 2013 stark verändert, siehe Tabelle 1. Die FFH-Lebensraumtypen 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation, 6430 Feuchte Hochstaudenfluren und 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore tauchen im aktuellen Standarddatenbogen nicht mehr auf. Für das Teilgebiet Nord werden im zugehörigen Managementplan keine gesonderten Angaben gemacht. Die FFH-Lebensraumtypen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren, 6510 Magere Flachland-Mähwiesen sind in der aktuellen Biotopkartierung immer noch vertreten (Stand November 2023). Die mageren Flachlandmähwiesen (6510) konzentrieren sich in ihrem Vorkommen im FFH-Gebiet um den Totenredder herum.

Tabelle 1ː Angaben der FFH-Lebensraumtypen in Managementplänen (MP), Standarddatenbogen und Biotopkartierung
FFH-Lebensraumtyp Fläche MP TG Süd (Preetz bis Rosensee)

(Februar 2013) [ha][6]

Fläche MP TG Nord [ha][9] SDB (Mai 2017) [ha][18] Biotopkartierung Stand November 2023
3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften 37 k. A. 29 33,7
3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation 22 k. A. - -
6430 Feuchte Hochstaudenfluren 5 k. A. - 0,3
6510 Magere Flachland-Mähwiesen - k. A. - 5,4
7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 10 k. A. - -
9110 Hainsimsen-Buchenwälder - k. A. 1 2
9130 Waldmeister-Buchenwälder 21 k. A. 65,9 77,4
9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder 3 k. A. 0,9 1,7
9180* Schlucht- und Hangmischwälder 2 k. A. 13,6 2,8
91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder 2 k. A. 58 64,9

Neben den Flächen mit FFH-Lebensraumtypen ist ein Fünftel der FFH-Gebietsfläche mit gesetzlich geschützten Biotoptypen bedeckt. Gut ein Drittel der FFH-Gebietsfläche hat keinen dieser beiden Schutzstati, siehe Diagramm 4.

FFH-Erhaltungsziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[33]

  • 9130 Waldmeister-Buchenwälder
  • 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder
  • 9180* Schlucht- und Hangmischwälder
  • 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder
  • 1318 Teichfledermaus
  • 1032 Bachmuschel
  • 1084 Eremit (Käfer)
  • 1166 Kammmolch
  • 1016 Bauchige Windelschnecke

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[33]

  • 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften
  • 9110 Hainsimsen-Buchenwälder
  • 1355 Fischotter
  • 1149 Steinbeißer

FFH-Analyse und Bewertung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 4ː Gesamtbeurteilung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet Untere Schwentine

Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten.[34][35] Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.

Der FFH-LRT 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder befindet sich vorherrschend im nördlichen Teilgebiet ab der Rastorfer Mühle bis zum Nordende das FFH-Gebietes und hat eine gute Gesamtbeurteilung bekommen. Das Gleiche gilt für die noch größeren Flächen des FFH-LRT 9130 Waldmeister-Buchenwälder.[36] Der von der Größe her an dritter Stelle vertretene FFH-LRT 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften dagegen hat keine gute Bewertung erhalten und besteht im Wesentlichen aus dem am Schwentine E-Werk 2 aufgestauten Teil der Schwentine, dem Rosensee.

Die im FFH-Gebiet ausgewiesenen FFH-LRT-Flächen haben zu knapp einem Fünftel eine gute und für den Rest eine nicht gute Gesamtbewertung im SDB erhalten, siehe Diagramm 4. Hierbei handelt es sich bei den gut bewerteten Flächen ausschließlich um Waldlebensräume. Die Fläche der Schwentine selbst, bis auf den Rosensee, ist keinem FFH-Lebensraumtyp zugeordnet. Ein Grund kann darin liegen, dass für die Bewertung des Erhaltungszustandes neben der Bewertung gemäß der FFH-Richtlinie die Einhaltung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mit berücksichtigt werden muss. Gemäß der WRRL sollen alle größeren Gewässer in der Europäischen Union bis zum Jahre 2028 einen guten ökologischen und chemischen Zustand erreicht haben. Die Schwentine oberhalb des Rosensees gehört laut WRRL zum berichtspflichtigen Fließgewässer mit der Wasserkörperbezeichnung „Schwentine Oberhalb Rosensee (Fließgewässer)“ und der Kennung DERW_DESH_SW_33. Der ökologische Zustand dieses Wasserkörpers wird als „schlecht“ und der chemische Zustand als „nicht gut“ bewertet. Letzterer hat seinen Grund in der Überschreitung der Grenzwerte für Bromierte Diphenylether (BDE), Quecksilber und Quecksilberverbindungen.[37] Der Wasserkörper unterhalb des Rosensees hat die Wasserkörperbezeichnung „Schwentine bei Klausdorf (Fließgewässer)“ und die Kennung DERW_DESH_SW_13_B. Der ökologische Zustand dieses Wasserkörpers wird als „unbefriedigend“ und der chemische Zustand als „nicht gut“ bewertet. Letzterer hat seinen Grund in der Überschreitung der Grenzwerte für Bromierte Diphenylether (BDE), Quecksilber und Quecksilberverbindungen.[38]

Die Mehrzahl der Waldgebiete im FFH-Gebiet werden nach dem Vertragsmuster „Vertragsnaturschutz im Wald“ bewirtschaftet.[39] Die feuchten Grünflächen im FFH-Gebiet von Preetz zur Siedlung Lange Reihe und vom Heegholz bis kurz vor der Brücke der B 502 über die Schwentine werden nach dem Vertragsmuster „Vertragsnaturschutz Weidewirtschaft Moor ohne Düngung“[40] betrieben.[41][42]

FFH-Maßnahmenkatalog[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kahlschlag im FFH-Gebiet Untere Schwentine im Heegholz bei Flüggendorf (2019)

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan für das Teilgebiet Süd führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an.[43] Die notwendigen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen sowie die weitergehenden Entwicklungsmaßnahmen sind in jeweils einer Karte für den südlichen[44], den mittleren[45] und den nördlichen[46] Bereich des Teilgebietes Süd festgehalten. Zur Projektverfolgung sind diese auch tabellarisch in 25 Maßnahmenblättern[47] festgehalten. Eine Schwerpunktmaßnahme ist die Anpflanzung von Habitatbäumen für den Eremitenkäfer am linken Schwentineufer im Stadtgebiet von Preetz und am rechten Ufer unweit vom Schloss Bredeneek. Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan für das Teilgebiet Nord führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an.[48] Die notwendigen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen sowie die weitergehenden Entwicklungsmaßnahmen sind in jeweils einer Karte für den südlichen[49] und den nördlichen[50] Bereich des Teilgebietes Nord festgehalten. Zur Projektverfolgung sind diese auch tabellarisch in 36 Maßnahmenblättern festgehalten.[51] Schwerpunktmaßnahmen sind die Anpflanzung von Habitatbäumen für den Eremitkäfer an der Schwentineschleife am rechten Ufer am Beginn des Rosensees und auf der gegenüberliegenden Seite der Waldumbau durch Entnahme von Nadelhölzern.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden am 27. Januar 2011 veröffentlicht.[52]

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[53] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[54] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[55] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[56] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[57]

Bildergalerie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: FFH-Gebiet Untere Schwentine – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. FFH-Gebiet Untere Schwentine. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 7. November 2023.
  2. a b Naturräumliche Einordnung des FFH-Gebietes Untere Schwentine. Untereinheiten Moränengebiet der Oberen Eider und Probstei und Selenter See-Gebiet in der Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 7. November 2023.
  3. Landschaftssteckbriefe. Kiel. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 7. November 2023.
  4. FFH-Gebietssteckbrief für das FFH-Gebiet Untere Schwentine. (PDF; 18 kB) FFH DE 1727-322. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2012, abgerufen am 7. November 2023.
  5. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 52 kB) DE1727-322 Untere Schwentine. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2006, abgerufen am 7. November 2023.
  6. a b Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-322 „Untere Schwentine“ Teilgebiet Süd (Preetz bis Rosensee). (PDF; 571 kB) In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 22. Dezember 2017, abgerufen am 7. November 2023.
  7. Südlicher Teil des Teilgebietes Süd des FFH-Gebietes Untere Schwentine. (PDF; 865 kB) Übersichtskarte. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, 29. Mai 2006, abgerufen am 7. November 2013.
  8. Nördlicher Teil des Teilgebietes Süd des FFH-Gebietes Untere Schwentine. (PDF; 856 kB) Übersichtskarte. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, 29. Mai 2006, abgerufen am 7. November 2023.
  9. a b Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-322 „Untere Schwentine“ Teilgebiet „Nord“. (PDF; 1533 kB) In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 22. Dezember 2017, abgerufen am 7. November 2023.
  10. Südlicher Teil der Karte des Teilgebietes Nord des FFH-Gebietes Untere Schwentine. (PDF; 956 kB) In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2012, abgerufen am 7. November 2023.
  11. Nördlicher Teil der Karte des Teilgebietes Nord des FFH-Gebietes Untere Schwentine. (PDF; 956 kB) In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2012, abgerufen am 7. November 2023.
  12. BIS-Faltblatt Altarm der Schwentine. (PDF; 614 kB) 57–12. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, Januar 2005, abgerufen am 8. November 2023.
  13. FFH-Gebiet Untere Schwentine als Teil des Landschaftsschutzgebietes Schwentinetal im Kreis Plön im Verlauf vom Stadtgebiet Preetz bis an die Stadtgrenze von Kiel. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. November 2023.
  14. Biotopverbundsystem des FFH-Gebietes Untere Schwentine. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. November 2023.
  15. Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein. (PDF) Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, April 2017, abgerufen am 26. Februar 2023.
  16. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  17. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  18. a b Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 52 kB) DE1727322 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, S. 3, abgerufen am 9. November 2023.
  19. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 35–37, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  20. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9110 Hainsimsen-Buchenwälder. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 184–187, abgerufen am 26. Juli 2020.
  21. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
  22. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 199–202, abgerufen am 26. Juli 2020.
  23. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9180* Schlucht- und Hangmischwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 207–211, abgerufen am 28. November 2020.
  24. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume. 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 219–223, abgerufen am 28. November 2020.
  25. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN DE1727322. (PDF; 52 kB) 3.2. Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, S. 4, abgerufen am 9. November 2023.
  26. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Steinbeißer – Cobitis taenia. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 198–199, abgerufen am 25. Oktober 2020.
  27. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1166 Kammmolch. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 298–300, abgerufen am 27. Januar 2021.
  28. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Fischotter – Lutra lutra. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 315–316, abgerufen am 25. Oktober 2020.
  29. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1318 Teichfledermaus. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 336–337, abgerufen am 10. Januar 2022.
  30. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1016 Bauchige Windelschnecke. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 95–97, abgerufen am 24. August 2022.
  31. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1084 Eremit. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 143–145, abgerufen am 10. Januar 2022.
  32. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1032 Bachmuschel. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 87–89, abgerufen am 10. Januar 2022.
  33. a b Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1727-322 „Untere Schwentine“. (PDF; 170 kB) Auszug aus: Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für die gesetzlich geschützten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und flächengleiche Europäische Vogelschutzgebiete - Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, abgerufen am 10. November 2023.
  34. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-322 „Untere Schwentine“ Teilgebiet „Nord“. (PDF; 1533 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 22. Dezember 2017, S. 18–29, abgerufen am 13. November 2023.
  35. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-322 „Untere Schwentine“ Teilgebiet Süd (Preetz bis Rosensee). (PDF; 571 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 22. Dezember 2017, S. 17–20, abgerufen am 13. November 2023.
  36. FFH-Folgemonitoring Berichtsperiode 2007-2012. (PDF; 8500 kB) EU-Gebietsnummer 1727-322 Karten 1–7. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 30. Juni 2011, abgerufen am 20. November 2023.
  37. Schwentine Oberhalb Rosensee (Fließgewässer). Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. In: BfG Web Viewer. geoportal.bafg.de, abgerufen am 13. November 2023.
  38. Schwentine bei Klausdorf (Fließgewässer). Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. In: BfG Web Viewer. geoportal.bafg.de, abgerufen am 13. November 2023.
  39. FFH-Gebiet Untere Schwentine. Vertragsnaturschutz im Wald. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 13. November 2023.
  40. Erläuterung zum Vertragsmuster „Weidewirtschaft Moor“. In: Vertragsnaturschutz. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 18. März 2021, abgerufen am 13. November 2023.
  41. Vertragsnaturschutz Weidewirtschaft Moor ohne Düngung im FFH-Gebiet Untere Schwentine. vom Heegholz bis B502. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 13. November 2023 (Mittelblaue Flächen).
  42. Vertragsnaturschutz Weidewirtschaft Moor ohne Düngung im FFH-Gebiet Untere Schwentine. von Preetz bis Siedlung Lange Reihe. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 13. November 2023 (mittelblaue Fläche).
  43. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-322 „Untere Schwentine“ Teilgebiet Süd (Preetz bis Rosensee). (PDF; 571 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 22. Dezember 2017, S. 20–25, abgerufen am 15. November 2023.
  44. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-322 „Untere Schwentine“ Teilgebiet Süd (Preetz bis Rosensee). (PDF; 5252 kB) Karte 7c - Maßnahmen. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2013, abgerufen am 15. November 2023.
  45. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-322 „Untere Schwentine“ Teilgebiet Süd (Preetz bis Rosensee). (PDF; 4630 kB) Karte 7b - Maßnahmen. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2013, abgerufen am 15. November 2023.
  46. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-322 „Untere Schwentine“ Teilgebiet Süd (Preetz bis Rosensee). (PDF; 5082 kB) Karte 7a - Maßnahmen. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2013, abgerufen am 15. November 2023.
  47. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-322 „Untere Schwentine“ Teilgebiet Süd (Preetz bis Rosensee). (PDF; 175 kB) Maßahmenblätter. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 22. Dezember 2017, abgerufen am 15. November 2023.
  48. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-322 „Untere Schwentine“ Teilgebiet „Nord“. (PDF; 1533 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 22. Dezember 2017, S. 29–37, abgerufen am 15. November 2023.
  49. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-322 „Untere Schwentine“ Teilgebiet „Nord“. (PDF; 3421 kB) Maßnahmenkarte 2. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2017, abgerufen am 18. November 2023.
  50. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-322 „Untere Schwentine“ Teilgebiet „Nord“. (PDF; 3295 kB) Maßnahmenkarte 1. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2017, abgerufen am 18. November 2023.
  51. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-322 „Untere Schwentine“ Teilgebiet „Nord“. (PDF; 226 kB) Maßnahmenblätter. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2017, abgerufen am 18. November 2023.
  52. Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. (PDF; 108 kB) Textbeitrag zum FFH-Gebiet Untere Schwentine (1727-322). In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH, 27. Januar 2011, abgerufen am 18. November 2023.
  53. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  54. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  55. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  56. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  57. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.