„Haus“ – Versionsunterschied

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Häuser unterscheiden sich nach ihrem Haustyp (z. B. [[Reihenhaus]], [[Hochhaus]], [[Mehrfamilienhaus]]) und häufig auch nach ihrem [[Energiestandard]] (z. B. [[Passivhaus]], [[Niedrigenergiehaus]]).
Häuser unterscheiden sich nach ihrem Haustyp (z. B. [[Reihenhaus]], [[Hochhaus]], [[Mehrfamilienhaus]]) und häufig auch nach ihrem [[Energiestandard]] (z. B. [[Passivhaus]], [[Niedrigenergiehaus]]).
[[File:Hanging houses in Cuenca Spain.jpg|thumb|[[Provinz Cuenca]], [[Spanien]].]]
[[File:Hanging houses in Cuenca Spain.jpg|thumb|[[Provinz Cuenca]], [[Spanien]].]]
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== Etymologie ==
Als eigenständiger Begriff<ref name="Grimm-Haus">{{DWB|GH03949|HAUS, n. domus}}</ref><ref name="DRW-haus1">Eintrag [http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&term=haus1 <sup>1</sup>Haus.] In: ''[[Deutsches Rechtswörterbuch]]'' (DRW), Heidelberger Akademie der Wissenschaften (drw-www.adw.uni-heidelberg.de)</ref> wird ''Haus'' vor allem für Gebäude mit Wohnfunktion gebraucht: „Haus ist ein [[Gebäude]], das Menschen zum [[Wohnen]], [[Unterkunft]] und [[Beschäftigung]] dient.“<ref name="Grimm-Haus"/> Umgangssprachlich wird das Wort synonym zu ''Gebäude''&nbsp;– ohne Kontext der Nutzung&nbsp;– verwendet (wie in [[Hochhaus]]). ''Haus'' wird im Deutschen mit verschiedenen Begriffen zur Bezeichnung unterschiedlicher Gebäudetypen oder dem Verwendungszweck verknüpft, zum Beispiel [[Wohnhaus]], [[Bauernhaus]], [[Parkhaus]], [[Rathaus]], [[Kaufhaus]], [[Krankenhaus]], [[Waisenhaus]], [[Elefantenhaus]], [[Baumhaus]] etc.

Das Wort selbst hat eine lange Geschichte mit etlichen Bedeutungswandlungen:<ref name="Grimm-Haus"/>

[[Althochdeutsch]] ''hûs'' heißt ursprünglich „das Bedeckende“. Es wurzelt in einer sehr alten, [[Indogermanische Ursprache|indogermanischen]] Grundbedeutung ''*kû/*[s]keu'' „[[Schutz]], umhüllen“, zu finden auch etwa in [[Sanskrit|sanskr.]] ''sku'' „bedecken“, [[Altgriechisch|griech.]] σκευη ''skeue'' „[[Kleidung]], [[Rüstung]]“, σκυτος ''skytos'' „[[Haut]], [[Leder]]“, oder [[Latein|lat.]] ''[[Scutum|scûtum]]'' „Schild“, wie auch [[Scheune]]<ref>''Duden Etymologie – Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache'', 2. Auflage, Dudenverlag, 1989</ref>. Das deutsche Schluss-«s» wird als „Rest eines [[Instrumentalis|Mittel oder Werkzeuge andeutenden]] [[Suffix]]es“<ref name="Grimm-Haus"/> gedeutet, und ''hûs'' steht daher dem [[althochdeutsch]]en ''hût'' nahe, das sich zu den Worten ''[[Hütte]]'', ''[[Obhut|(Ob-)Hut]]/[[hüten]]'', und ''[[Haut]]'' ausdifferenziert, und wohl auch dem ''[[Hut]]'' m. zugrunde liegt.<ref name="Grimm-Hut2">{{DWB|GH13822L0|HUT, m. pileus|nolink}}</ref> Erhalten ist diese Bedeutung auch im [[Gehäuse]].

Das Wort bezeichnet in der Folge neben „Gebäude“ zunehmend auch „[[Wohnstätte]]“ (vgl. ''hausen'' „wohnen“), „Wohnung“ im Sinne ''[[Gemach]]'', oder die „[[Haushaltung]]“ und das „Gut des Hauses“ (den ''[[Hausrat]]''), sowie den ''Hausstaat'', also die „[[Ehe]]“<ref name="DRW1-haus1-V">DRW: <sup>1</sup>Haus. V. ''Hausgemeinschaft. zu Haus fangen, kommen: heiraten ''</ref> und die „[[Familie]]“.<ref name="Benecke-Hus">Eintrag [http://germazope.uni-trier.de/Projects/WBB/woerterbuecher/bmz/selectarticle?lemid=BH01786 HÛS, stn. haus, wohnung.] In: Georg Friedrich Benecke, Wilhelm Müller, Friedrich Zarncke: ''[[Mittelhochdeutsches Wörterbuch]].'' Leipzig 1854–1866, Nachdruck: S. Hirzel, Stuttgart 1990. (germazope.uni-trier.de)</ref>

Der Begriff erweitert sich folglich auf:
* den ''angestammten Wohnsitz'' (in „zuhause sein“, „nach hause kommen“, „Heim“) schon im 6.&nbsp;Jahrhundert<ref name="DRW1-haus1-I3f">DRW: <sup>1</sup>Haus. I3f ''als Stätte von Sicherheit und Frieden.''</ref>, ein Wortsinn, der im 17.&nbsp;Jh. in die Nähe des Begriffs ''[[Heimat]]'' gerückt ist.<ref name="Grimm-Haus-II7">Grimm: HAUS II7)</ref> Das entspricht schon dem etwa gleich alten ''[[-heim]]'' in Ortsnamen.
* den ''(ständigen) [[Wohnsitz]]'' („Zuhause“, „daheim“) schon im 9.&nbsp;Jahrhundert<ref name="DRW1-haus1-III">DRW: <sup>1</sup>Haus. III ''(ständiger) Wohnsitz.''</ref><ref name="Grimm-Haus-II5">Grimm: HAUS II5)</ref>
* die [[Burg]], etwa in 12.&nbsp;Jahrhundert<ref name="DRW1-haus1-I2c">DRW: <sup>1</sup>Haus. I2c ''eine Burg als ein festes Haus.''</ref>
* die Familie des Burgherrn, das ''[[Adelsgeschlecht]]''<ref name="Grimm-Haus-II9c">Grimm: HAUS II9c)</ref><ref name="DRW1-haus1-VI">DRW: <sup>1</sup>Haus. VI ''Haushaltung, Hauswirtschaft, Hausvermögen.''</ref>
* weitere spezielle öffentliche Gebäude und deren Personal: [[Deputierter|Deputiertenversammlungen]] ''([[Oberhaus]], [[Zweikammersystem#Bezeichnungen|Unterhaus]], [[Hohes Haus]])'', ''[[Zunft]]haus'', u.&nbsp;a., oder nur die Menschen darin: ''Haus'' für das „Theater[[publikum]]“<ref name="Grimm-Haus-II2d">Grimm: HAUS II2d)</ref>, oder in [[Handelshaus]]<ref name="Grimm-Haus-II2d">Grimm: HAUS II2f)</ref>
* sowie schon [[Gotische Sprache|got.]] ''gudhûs'' „Gotteshaus“ als Übersetzung des lateinischen ''templus'' „[[Heiliger Bezirk]]“, um das römische Konzept der [[Hausgötter]] ersetzend

[[Mittelhochdeutsch]] steht verbreitet ausschließlich ''hûs'' im [[Neutrum|sächlichen Geschlecht]], [[Plural|plur.]] ''hûs'' und ''hiuser''<ref name="Benecke-Hus"/>, [[neuhochdeutsch]] [[diphthong]]iert das lange «û» im [[Bairisch]]en zu ''haus'', ''hauß'', von wo es Eingang in die Hochsprache findet, während [[Niederländische Sprache|niederländisch]] ''huys'', ''huis'' bildet, [[Englische Sprache|englisch]] ''house'', die skandinavischen Sprachen behalten ''hus''. Im Hochdeutschen ist es auch [[Apokope|apokopiert]] (Verlust der mittelhochdeutschen Substantivendung «-e»), in „zu hause“, „im Hause“ hat sich aber ein Rest erhalten.


== Haus als Rechtsbegriff ==
== Haus als Rechtsbegriff ==

Version vom 28. Januar 2013, 20:13 Uhr

Ein Einfamilienhaus mit einer freistehenden Garage und Pergola
Einfamilienhaus

Ein Haus ist ein Gebäude, in dem Menschen leben oder arbeiten, d. h. ein Wohngebäude oder Geschäftsgebäude.

Häuser unterscheiden sich nach ihrem Haustyp (z. B. Reihenhaus, Hochhaus, Mehrfamilienhaus) und häufig auch nach ihrem Energiestandard (z. B. Passivhaus, Niedrigenergiehaus).

Provinz Cuenca, Spanien.

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Haus als Rechtsbegriff

Das Wort Haus, ursprünglich „Schutz“ (wie Gehäuse), dann „Wohnstatt“ (in hausen), heute „Wohngebäude“ ist schon in den Frühzeiten des Schrifttums auch als Rechtsbegriff üblich.

Das Hausrecht[1] ist ein weltweit übliches Konzept, dass die rechtliche Hoheitsgewalt (die Hausgewalt) über sein Eigentum und Besitz dem Hausherren zusteht, in Unterscheidung zum Kommunalrecht. Das Hausrecht umfasst die Hausgerichtsbarkeit und die Schirmgewalt (das Recht zur Verteidigung). Es ist schon im römischen Recht verankert und findet in der deutschsprachigen Rechtsauffassung auch im germanischen Recht Stütze.

  • Aus dem Hochmittelalter, als der Hausbegriff auf den Adel übergeht, erhält er sich als Hausgesetz, das sind Rechtsakte, die den Hausstand (die Familie, das Haus) und das nicht entlehnte territoriale Eigentum (die Hausmacht) betreffen.
  • Beim Übergang auf öffentliche Gebäude geht das Konzept auf die Hausordnung (Regelwerk, das Haus betreffend) über
  • Der Hausfrieden (Unverletzlichkeit), ähnlich dem historischen Gartenfrieden als besonders schützenswertes Gut, heute ein Grundrecht[2]
  • Die Hausruhe (Störungsfreiheit)
  • Das Recht auf Hausverbot (das Recht, „die Tür zu weisen“)
„Hausrecht“ in umgangssprachlichen Sinne als das Privileg, sich bei jemand anderem „wie zuhause“ zu fühlen, geht darauf zurück.

Haus und Hof[3] heißt schon ab den 12. Jh., spätestens ab dem 15. Jh. auch im rechtlichen Sinne „Wohnhaus und Länderbesitz“[4], ist also kein Hendiadyoin (Beschreibung mit gleichem), sondern alliterierende Floskel. So findet sich 1227:

„sal sweren, dat he sines huses noch houes nicht ne wete“

[Er] soll schwören, dass er nicht sein Haus noch Hof betritt[5]

Etwa Ende des 14. Jh. heißt es:

„im an eigen und an hofen … mit … eigen, do meint er acker und huz; daz heissen wir legende eigen; domete daz er spricht hofen, do meint er steende eigen, alzo husere“

„Ihm an Eigen und an Höfen“ – mit „Eigen“ meint er „Acker und Haus“, das nennen wir liegendes Gut, sagt er „Höfe“, meint er stehendes Gut, also „Häuser“[6]

„Haus“ und „Hof“ tauschen in der Sprachgeschichte ihre Bedeutung in Bezug auf die Liegenschaft aus: Hier steht huz noch für Grundstück, den früheren Begriff Hof, „Acker und Hof“ für Grund und Boden, (Bau-)Grundstück und Flurstück, und hofen, husere für das heutige Haus als Bebauung. Während ursprünglich „Hof“ die Wohnstätte als Konzept bezeichnet, Haus nur die konkreten baulichen Maßnahmen, ist heute Haus das Abstraktum („zuhause“), und Hof nur untergeordneter baulicher Raum (Innenhof, Vorhof).[7][8]

Weitere stehende Wendungen sind:

  • Haus und Habe steht für Immobilien (Liegenschaft) und Mobilien (Hausrat).
  • Haus und Herberge für „das Dach über dem Kopf“ und „Unterkunft bieten“, entsprechend dem heutigen Logis in "Kost und Logis".
  • Haus und Zehr für Kost und Logis

Haus als baulicher Begriff

Zugrunde liegt dem Begriff in den namenkundlichen Aspekten immer die Bedeutung „festes Gebäude“, in Abgrenzung zu provisorischen und „windigen“ Bauten. So steht im § 297 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches 1812:

„Eben so gehören zu den unbeweglichen Sachen diejenigen, welche auf Grund und Boden in der Absicht aufgeführt werden, daß sie stets darauf bleiben sollen, als: Häuser und andere Gebäude …“

Insbesondere äußert sich das in der mittelalterlichen Rechtswendung Haus und Rauch[9] für das heizbare Gebäude, so erhalten in zweierlei Sinne:

  • im Hammerhaus eines Sensenwerks, Krafthaus (Industrie), Haus als das Taggebäude eines Bergwerks[10], Sudhaus einer Saline, in der bäuerlichen Architektur Backhaus für den „freistehenden Backofen“, Badhaus für die mittelalterliche Sauna des Bauern (das später per Dekret in das Brechlbad für den Flachsanbau umgewandelt wird)
  • in „Haus“ für das Vorhaus, Flur, was darauf zurückgeht, dass vor der Entwicklung des Kamins (Rauchhaus), aber auch bei vorhandenem Kamin die zentrale Feuerstelle des Hauses im Eingangsbereich angesiedelt ist, und die Räume nur davon abgetrennte Verschläge. Die feste Bauweise der Innenwände („Zimmer“ zu Zimmerei des Blockhauses) entwickelt sich erst später, und in dieser Bauweise sind weiterhin nur Feuerstelle und Rauchfang in Stein „fest“ gebaut. Selbst im gemauerten Haus wird der raumseitige Back- oder Kachelofen anfangs aus dem Flur geheizt.[11] Heute stehen dafür die Redewendungen Haus und Herd oder übertragener Heim und Herd.

Namenkunde

Orte mit der Namensendung -haus/e/n[12] sind typisch für Siedlungsgründungen im Zuge der fränkischen Landnahme, die im späten 5. bis 7. Jahrhundert stattfand, und den anschließenden Erweiterungen des Frankenreiches auf Bayern, und später Österreich und Sachsen bis zum 9. Jahrhundert, wo sie aber deutlich seltener sind. Namen dieser Art finden sich aber auch in wesentlich späteren Sprachschichten.

Der Name ist im gesamten deutschen Sprachgebiet verbreitet und findet sich auch im Niederländischen und Norwegischen.

Namensvarianten:

  • Haus
  • Hausen/-hausen − kann alt sein, und bis ins 5., 6. Jahrhundert zurückgehen, aber bis in die Neuzeit produktiv
  • Hus(e/n) bzw. -hus(e/n) , meist alt, diese machten die neuhochdeutsche Diphthongierung «u» →«au» nicht mit, und sind im Alemannischen und Niederdeutschen verbreitet, selten Sekundärbildung im Dialekt
  • Häus(e)l(n) bzw. als Endung, im Oberdeutsch (etwa in Neuhäus(e)l) – meist eine Bildung weniger hohen Alters, sie stehen auch primär zu Haus und Häuser im heutigen Sinne, nicht im fränkisch-bajuwarischen Siedlungskontext, wie Familiennamen auf -häusler zeigen
  • -house, engl., -house(n), frz., häufig auch für Frankophonierung vormals deutscher Ortsnamen im Sprachgrenzgebiet
  • huis, huys, nld.

Entsprechungen

Commons: Häuser – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Haus – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Haus – Zitate

Einzelnachweise

  1. H. Beck, H. Steuer: Haus und Hof in ur- und frühgeschichtlicher Zeit. Göttingen, 1997.
  2. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen DRW1-haus1-I3f.
  3. E.-W. Böckenförde: Haus und Hof - die Gefährdung. In: Kultur des Eigentums. Bibliothek des Eigentums, Band 3. Springer 2006, ISBN 3-540-33951-5
  4. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Grimm-Haus.
  5. Hänselmann: Ottonisches Stadtrecht. In: Urkundenbuch der Stadt Braunschweig. Zitiert nach: DRW: 1Haus. III 1 (ständiger) Wohnsitz. allgemein. (Übersetzung Wikipedia)
  6. Glosse. In: Das Sächsische Weichbildrecht. Zitiert nach: DRW: 1Haus. I 3 a Einordnung. (Übersetzung Wikipedia)
  7. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Grimm-Haus-II7.
  8. HOF, m. area, villa, aula. 3). In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Hirzel, Leipzig 1854–1961 (woerterbuchnetz.de, Universität Trier).
  9. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen DRW1-haus1-VI.
  10. Grimm: HAUS II2c)
  11. Grimm: HAUS II3)
  12. Konrad Kunze: dtv-Atlas Namenkunde. dtv-Band 2490. dtv, 1998 (1. Aufl.), ISBN 3-423-03266-9, S. 91