Heinrich Hein

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Heinrich Hein (* 1590 in Rostock; † 1666) war ein livländischer Theologe und Rechtswissenschaftler deutscher Abstammung.

Heinrich Hein war der Sohn des Rostocker Professors der Rechte Friedrich Hein (1533–1604).[1]

Er studierte ab 1603 an der Universität seiner Geburtsstadt.[2]

Er wurde 1632 an die Academia Gustaviana, welche im selben Jahr durch den schwedischen König Gustav II. Adolf gegründet wurde, gerufen und hatte von 1632 bis 1656 als erster Professor den Lehrstuhl für Rechtswissenschaft an der Universität inne. 1633/34, 1639/40, 1648/49 und 1655/56 war Hein Rektor der Universität.

Er war außerdem als Assessor am Hofgericht in Dorpat tätig. Das entsprechende Empfehlungsschreiben von Reichskanzler Axel Oxenstierna an den schwedischen Generalgouverneur in Livland, Gabriel Bengtsson Oxenstierna, datiert vom 12. Februar 1646.[3]

Heinrich Hein stand der Bewegung der Rosenkreuzer um Johann Valentin Andreae nahe. In Tartu versuchte Hein, einen gleichgesinnten Kreis aufzubauen.[4]

Hein war Eigentümer des nahe Tartu gelegenen Guts von Taabri (Anrepshof). 1646 bestätigte die schwedische Königin Christina Heins Ansprüche auf das Gut.

Einzelnachweise

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  1. Siehe dazu den Eintrag von Friedrich Hein in Catalogus Professorum Rostochiensium
  2. Siehe dazu den Eintrag der Immatrikulation von Heinrich Hein im Rostocker Matrikelportal
  3. Axel Oxenstierna an Gabriel Bengtsson Oxenstierna, Reichsschatzmeister und Generalgouverneur in Livland: Rekommendation för assessorn vid Dorpats hovrätt dr Heinrich Hein im Findbuch Axel Oxenstiernas Schriften und Briefe des Riksarkivet, Stockholm.
  4. http://www.sirp.ee/index.php?option=com_content&view=article&id=2393:henda-pea-sabaga&catid=7:kirjandus&Itemid=9&issue=3179@1@2Vorlage:Toter Link/www.sirp.ee (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.