Heinrich Krebs

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Heinrich Otto Ludwig Philipp „Harry“ Krebs (* 6. Januar 1910 in Schwabenheim an der Selz; † 21. März 2001 in Kassel) war ein deutscher Richter. Von 1959 bis 1972 war er Bundesrichter am Bundessozialgericht.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 17. November 1928 immatrikulierte sich Krebs an der Hessischen Ludwigs-Universität für Rechtswissenschaft.[1] 1929 wurde er im Corps Hassia Gießen recipiert.[2] Am 28. Juli 1933 wurde er von der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main „gut“ zum Dr. iur. promoviert.[3] Unterschrieben ist die Promotionsurkunde vom Rektor Ernst Krieck und vom Dekan Hans-Otto de Boor.[1] 1937 trat er in die ordentliche Gerichtsbarkeit. Mit der Ernennungsurkunde aus dem Führerhauptquartier, unterschrieben von Franz Gürtner am 19. September 1939, wurde er zum Amtsgerichtsrat ernannt.[1] In der Zeit des Nationalsozialismus war er im Rahmen seiner Tätigkeit im Senat für Hochverratssachen beim Oberlandesgericht Stuttgart an Todesurteilen gegen vermeintliche Regimegegner wie etwa Heinrich Fehrentz beteiligt.[4] Nach dem Krieg wurde zum Oberlandesgerichtsrat beim Oberlandesgericht Koblenz ernannt.[1] Als Senatspräsident beim Landessozialgericht Rheinland-Pfalz wechselte er in die Sozialgerichtsbarkeit. Im Jahre 1959 wurde Krebs zum Richter am Bundessozialgericht ernannt. Nach Erreichen der Altersgrenze trat er 1972 in den Ruhestand.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d Urkunden im Besitz des Sohnes Lutz-Otto Krebs
  2. Kösener Corpslisten 1996, 66, 1218
  3. Dissertation: Die Stellung des Versicherten und seine Beziehungen zum Versicherer bei der Versicherung für fremde Rechnung unter besonderer Berücksichtigung der Obliegenheiten.
  4. Braunbuch. Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin, 3. Aufl.hrsg. vom Nationalrat der Nationalen Front des Demokratischen Deutschland, Berlin (Ost) 1968