Johann Theodor von Arnold

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Johann Theodor Arnold, seit 6. November 1741 Freiherr Johann Theodor von Arnold (* 1705 im Fürstentum Liegnitz; † 13. Februar 1758 in Meesendorf[1] im Landkreis Neumarkt) war ein deutscher Jurist und Gutsherr.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Johann Theodor von Arnold entstammte einer in Schlesien ansässigen Familie und war der älteste Sohn von Benjamin von Arnold, Erbherr auf Buchwald, Petersdorf[2] und Seifersdorf im Kreis Sagan, der am 29. Mai 1728 in den böhmischen Ritterstand erhoben wurde.[3] Sein Vater stand über dreißig Jahre als Hof- und Kammerrat am königlich-polnischen und kursächsischen Hof. Im Auftrag des preußischen Königs Friedrich I. wurde er zu einer Mission an den schwedischen Hof gesandt; aufgrund seiner dortigen Verdienste wurde er, gemeinsam mit seinen Nachkommen, am 6. November 1741, dem Tag der Huldigung von König Friedrich II. in Breslau, in den preußischen Freiherrenstand erhoben.[4]

Von seinen Geschwistern sind namentlich bekannt:

  • Samuel Constantin von Arnold (1707–1779), studierte seit dem 28. Januar 1726 bis 1729 an der Universität Leipzig Rechtswissenschaften, war seit 1736 Erbherr auf Nieder-Großenbohrau im Kreis Sprottau und, nach einem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig von 1726 bis 1729, seit 1742 Justizrat in den Kreisen Freystadt und Sprottau; seit Februar 1742 Konsistorial- und seit September 1750 Regierungs- und Justizrat bei der Glogauer Oberamtsregierung; verheiratet mit Erdmuthe Elisabeth (geb. von Tschammer). Er besaß 1778 das Gut Leutbach im Landkreis Glogau und hinterließ bei seinem Tod nur seine Tochter Johanne Juliane, verheiratet mit Major Ernst Ludwig von Seidlitz (1710–1795);
  • Ernst Ludwig von Arnold (* 7. Januar 1710; † 22. September 1795 in Freystadt); er studierte, gemeinsam mit seinem Bruder Samuel Constantin, Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig; übernahm bei der Einrichtung der schlesischen Regierung 1743 die justizrätlichen Aufgaben in den Kreisen Freystadt und Sprottau; erwarb 1736 die Güter Nieder-Großenbohrau.[5]

Johann Theodor von Arnold war in erster Ehe mit Anna Helena Eleonore (geb. von Eicke aus dem Haus Wenig-Rackwitz) und in zweiter Ehe mit deren Schwester Maria Dorthea Eleonore verheiratet;[6] gemeinsam hatten sie drei Söhne:

Als Johann Theodor von Arnold starb, war er Erbherr auf Meesendorf, Polnisch-Baudis, Borne, alle im Landkreis Neumarkt und Grünthal. Weil seine Kinder bei seinem Tod noch minderjährig waren, bestimmte er seine beiden Brüder und seinen Schwiegersohn, Baron von Riedel, zu deren Vormündern.

Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zur schulischen Ausbildung von Johann Theodor von Arnold liegen keine Hinweise vor.

Er immatrikulierte sich am 28. Januar 1726[7] an der Universität Leipzig zu einem Studium der Rechtswissenschaften und war zunächst in Carolath[8] als Amtsverweser und Mitglied des Oberkonsistorialrats[9] beim Grafen Hans Carl zu Carolath-Beuthen tätig; er erstellte als Amtsverweser für den Grafen eine Quellensammlung verschiedener Erlasse, von denen die kaiserliche Bücherzensur es vorgezogen hätte, dass diese nicht bekannt wurden.[10]

1740 bis 1741 führte er für das preußische Feldkriegskommissariat verschiedene Geschäfte durch und erhielt aufgrund seiner dort erbrachten Leistungen am 23. September 1741 das Prädikat Geheimer Justizrat; als solcher entwarf und verlas[11] er auch die Eidesformel zur Huldigung von König Friedrich II. am 6. November 1741 in Breslau.

Im Januar 1742 wurde er zum Regierungsdirektor[12][13] der Oberamtsregierung in Breslau und somit der niederschlesischen Landesregierung ernannt, und entwarf in dieser Funktion verschiedene Denkschriften und den Entwurf für eine schlesische Prozessordnung.

Im Sommer 1750 wurde er, gemeinsam mit dem Regierungspräsidenten Karl Friedrich von Benekendorff, in Arrest genommen, nachdem bei einer Revision ein Fehlbetrag von weit über 10.000 Reichstaler in der Depositenkasse festgestellt worden war. In der Folge wurde er zu einer Festungshaft von sechs Jahren verurteilt, Karl Friedrich von Benekendorff erhielt eine zehnjährige Festungshaftstrafe, wurde dann jedoch nach sieben Jahren begnadigt.[14]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Johann Friedrich Seyfart: Lebens- und Regierungs-Geschichte Friedrichs des andern Königs in Preussen: Welcher die Geschichte der ersten sechs Regierungs-Jahre desselben, nemlich von 1740 bis zu Ende 1745 enthält. Böhmen, 1784 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  2. Johann Anton von Friedenberg: Joannis Antonii equitis de Friedenberg regii offiicii ductatus Wratislaviensis consiliarii, tractatus juridico-practicus, De generalibus, & particularibus quibusdam Silesiae juribus Secundum modernum usum institutus. Oder: Abhandlung Von denen in Schlesien üblichen Rechten, Nach dermahligen Gebrauch eingerichtet, Und mit einem vollkommenen Register versehen. bey Johann Jacob Korn, 1738 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  3. Lebedur: Adelslexicon der preussischen Monarchie. 1855 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Leopold Freiherr von Zedlitz-Neukirch: Neues preussisches Adels-Lexicon: oder genealogische und diplomatische Nachrichten von den in der preussischen Monarchie ansässigen oder zu derselben in Beziehung stehenden fürstlichen, gräflichen, freiherrlichen und adeligen Häusern. Gebr. Reichenbach, 1836 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. Karl Gustav Heinrich Berner: Schlesische Landsleute. (archive.org [abgerufen am 11. Juni 2022]).
  6. Leopold Freiherr von Zedlitz: Neues preussisches Adels-Lexicon, oder, Genealogische und diplomatische Nachrichten: -6.Bd. Supplement. Gebrüder Reichenbach, 1839 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  7. 3 (1909) Die Immatrikulationen vom Wintersemester 1709 bis zum Sommersemester 1809. 1909, abgerufen am 11. Juni 2022.
  8. Genealogisch-historische Nachrichten von den allerneuesten Begebenheiten, welche sich an den Europäischen Höfen zutragen. Johann Samuel Heinsius, 1740 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  9. Merckwürdigster Regierungs-Antritt Sr. Preußischen Majestät Friderici II.: Worinnen befindlich, Was sich, seit dem der Erste Theil ans Licht getreten, am Königl. Preußischen Hofe; Oder im Felde, bey und mit denen Preußischen Arméen, Desgleichen in Schlesien und wegen dieses Landes, In Kriegs-, Staats- und Religions-Sachen, Auch sonst noch überhaupt, Sonderbares, Grosses, und Sr. Majestät rühmliches, zugetragen : Sammt noch weitern schönen Nachrichten von der höchsten Person, und dem bewuunderns-würdigen Character dieses grossen Potentaten … 1744 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  10. Olga Kurilo: Friedrich II. und das östliche Europa: Deutsch-polnisch-russische Reflexionen. BWV Verlag, 2013, ISBN 978-3-8305-2847-0 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  11. D. Friedrich Christoph Jonathan Fischer Professor des Staats- und Lehnrechts und jeziger Dekan der Juristenfakultät zu Halle. Geschichte Friedrichs des Zweiten Königs von Preussen: 1. Francke, 1787 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  12. Johann Christian Kundmann: Die Heimsuchungen Gottes in Zorn und Gnade Uber das Herzogthum Schlesien in Müntzen: Nebst einer Abhandlung derer Medaillen, Welche auf den Todes-Fall Ihro Kayserl. Majestät Carl VI. Und der bald darauf erfolgten Krieg in Schlesien ; Denn aber nach Behauptung Nieder-Schlesiens, Sr. Königl. Majestät in Preussen geleisteten Erb-Huldignung und neuen Landes-Einrichtungen, zum Vorschein kommen ; Denen beygefüget ein Verzeichniß und Nachricht, von einer zu edirenden Historie der Gelehrten in Müntzen: Wie auch von denen allbereit herausgekom[m]enen und noch folgenden Schrifften des Autoris. In Verlag David Siegerts, Buchhändler in Liegnitz, 1742 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  13. Christian Friedrich Hempel: Helden-, Staats- und Lebens-Geschichte Des Allerdurchlauchtigsten und Grosmächtigsten Fürsten und Herrns, Herrn Friedrichs des Andern Jetzt glorwürdigst regierenden Königs in Preussen, Chur-Fürstens zu Brandenburg, auch souverainen und obersten Herzogs in Schlesien, [et]c. [et]c: Aus ächten Urkunden mit unpartheyischer Feder bis auf heutige Zeit pragmatisch und umständlich beschrieben auch hin und wieder Mit nützlichen Anmerckungen erläutert nichtsweniger mit saubern und nützlichen Kupfern gezieret. Anderer Theil. und Leipzig, 1758 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  14. Biographisches Handbuch Der Preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806 15 (einzelveraffentlichungen Der Historischen Kommission Zu Berl). (PDF) Abgerufen am 11. Juni 2022 (englisch).