Julius von Kirchmann

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 7. Juni 2015 um 16:02 Uhr durch Luke081515Bot (Diskussion | Beiträge) (Bot: 2 Weblinks ersetzt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Julius Hermann von Kirchmann (* 5. November 1802 in Schafstädt; † 20. Oktober 1884 in Berlin) war ein deutscher Jurist und Politiker.

Julius von Kirchmann

Leben

Kirchmann war der Sohn des kursächsischen Majors Eberhard August von Kirchmann und dessen Ehefrau Wilhelmine Berger. Nachdem Kirchmann das Gymnasium absolviert hatte, begann er an der Universität Leipzig Jura zu studieren. Später wechselte er mit demselben Fach an die Universität Halle.

Dort schloss er seine Studien erfolgreich ab und bekam 1829 in Halle eine Anstellung als Justizassessor. Vier Jahre später avancierte er dort zum Strafrichter. 1834 heiratete Kirchmann in Halle Henriette Butte. Mit ihr hatte er zwei Töchter; darunter Luise, die spätere Ehefrau des Komponisten Ludwig Hartmann.

1835 wurde Kirchmann zum Landgerichtsdirektor in Querfurt befördert und vier Jahre später in gleicher Funktion nach Torgau versetzt. 1846 wurde er zum Ersten Staatsanwalt in Berlin befördert. Dieses Amt hatte er zwei Jahre inne. 1847 hielt er in der juristischen Gesellschaft zu Berlin vor Kollegen und Wissenschaftlern seine berühmte Rede Die Werthlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft. Auf seine Karriere hatte dies insoweit Auswirkungen, als Kirchmann bereits im darauffolgenden Jahr zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts in Ratibor „wegbefördert“ wurde.

Julius von Kirchmann, 1862. Grafik von Hermann Scherenberg.

Politisch war Kirchmann ebenfalls aktiv. In der Preußischen Nationalversammlung stand er anfangs der Linken nahe und wechselte später zum „linken Zentrum“ unter Führung des Abgeordneten Johann Karl Rodbertus. Nach dem Ende der Reaktionsära gehörte Kirchmann der Fortschrittspartei an. Diese Partei vertrat Kirchmann von 1862 bis 1870 und von 1873 bis 1876 im Preußischen Abgeordnetenhaus.[1] Parallel dazu war er von 1867 bis 1877 Mitglied des Reichstages.[2]

Nach erheblichen Vorarbeiten war Kirchmann 1869/70 maßgeblich an der Schaffung eines gemeinsamen Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bund beteiligt. Als während des Kulturkampfs die Streitigkeiten auch im Reichstag eskalierten, verlor Kirchmann 1877 sein Mandat. Er hatte u.a. gefordert, dass Privatpersonen, deren Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze lag, sämtliche Steuern erlassen werden sollten.

Seit 1846 war Kirchmann Vorsitzender der philosophischen Gesellschaft in Berlin. Als solcher war er mit vielen Zeitgenossen befreundet. U. a. führte Kirchmann ausführlichen Briefwechsel mit den Philosophen Adolf Lasson und Eduard von Hartmann, dem Politiker Franz Wilhelm Ziegler und dem Komponisten Richard Wagner.

Heute ist Kirchmanns Name vor allem noch mit der Philosophischen Bibliothek verbunden, einer Buchreihe für klassische philosophische Literatur, die er 1868 gründete. Sie erscheint seit 1911 im Felix Meiner Verlag.

Kirchmann starb im Alter von 82 Jahren am 20. Oktober 1884 in Berlin.

Einzelnachweise

  1. Mann, Bernhard (Bearb.) : Biographisches Handbuch für das Preußische Abgeordnetenhaus. 1867-1918. Mitarbeit von Martin Doerry, Cornelia Rauh und Thomas Kühne. Düsseldorf : Droste Verlag, 1988, S. 214 (Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien : Bd. 3); zu den Wahlergebnissen siehe Kühne, Thomas : Handbuch der Wahlen zum Preußischen Abgeordnetenhaus 1867 – 1918. Wahlergebnisse, Wahlbündnisse und Wahlkandidaten. Düsseldorf : Droste Verlag, 1994, S. 318-324 (Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien : Bd. 6)
  2. Specht, Fritz / Schwabe, Paul: Die Reichstagswahlen von 1867 bis 1903. Eine Statistik der Reichstagswahlen nebst den Programmen der Parteien und einem Verzeichnis der gewählten Abgeordneten. 2. Aufl. Berlin: Verlag Carl Heymann, 1904, S. 68f

Literatur