Kronland (Österreich)

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Kronländer hießen die Teilgebiete der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Es waren die historischen Länder, die die Habsburger im Laufe von Jahrhunderten erworben und in Personalunion regiert hatten. Beginnend mit dem 16. Jahrhundert waren die habsburgischen Länder einem fortschreitenden Integrations- und Staatsbildungsprozess unterworfen, an dessen vorläufigem Ende 1804 das Kaisertum Österreich proklamiert wurde.

Überblick

Die Kronländer der Donaumonarchie hatten im Gegensatz zu den Gliedern heutiger Bundesstaaten (Republik Österreich, USA, Bundesrepublik Deutschland) keinen Staatscharakter. Ihnen fehlten beispielsweise die eigene Regierung und das eigene Staatsvolk. (Eine Staatsangehörigkeit von Tirol oder Mähren hat es nie gegeben.) Trotzdem waren die Kronländer Gebiete mit historisch gewachsenen politischen und rechtlichen Besonderheiten und damit etwas anderes als bloße Verwaltungsbezirke. Die österreichische Staatswissenschaft hat dafür im 19. Jahrhundert den Begriff der historisch-politischen Individualitäten geprägt.

Die Kronländer hatten einen Landeshauptmann oder Statthalter, der dem Verwaltungsapparat vorsaß. Die Landtage waren bis 1848 traditionelle Ständeversammlungen, sie wurden nach der Revolution 1848 von der kaiserlichen Regierung aufgelöst und erst nach 1860 in neuer Form einberufen. Seitdem hatten einige Mitglieder ihren Sitz qua Amt (beispielsweise Bischöfe), andere wurden gewählt. Es galt dabei aber kein allgemeines und gleiches Wahlrecht, sondern eine Mischung aus Privilegien- und Zensuswahlrecht. Ein Beispiel ist der Dalmatinische Landtag.

Nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich von 1867, der die Verfassung der Habsburgermonarchie auf eine neue Grundlage stellte, galt Ungarn nicht mehr als Kronland. Es war vielmehr ein eigener Staat, der mit dem Rest der Monarchie (kurz Cisleithanien, offiziell: Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder, ab 1915 Österreichische Länder) einige gemeinsame Institutionen hatte, und kurz Transleithanien, offiziell Länder der heiligen ungarischen Krone genannt wurde.

Die Kronländer von 1867 bis 1918

1. Königreich Böhmen
2. Herzogtum Bukowina
3. Herzogtum Kärnten
4. Herzogtum Krain
5. Königreich Dalmatien
6. Königreich Galizien und Lodomerien
7. Küstenlande (Litorale)
8. Erzherzogtum Österreich unter der Enns
9. Markgrafschaft Mähren
10. Herzogtum Salzburg
11. Österreichisch Schlesien
12. Herzogtum Steiermark
13. Gefürstete Grafschaft Tirol
14. Erzherzogtum Österreich ob der Enns
15. Tiroler Landesteil Vorarlberg
17. Königreich Kroatien und Slawonien
18. Bosnien und Herzegowina
16. Königreich Ungarn – kein Kronland, eigenständige Krone
Karte Österreich-Ungarns

Literatur

  • Wilhelm Brauneder: Österreichische Verfassungsgeschichte. Manz, Wien 2001, ISBN 3-214-14873-7.