Landesgericht Ried im Innkreis

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OsterreichÖsterreich
Landesgericht Ried im Innkreis
— LG Ried i.I. —p1
Staatliche Ebene Bund
Stellung ordentliches Gericht
Hauptsitz Ried im Innkreis, Bahnhofstraße 56
Präsidentin Claudia Hubauer
Website www.justiz.gv.at

Das Landesgericht Ried im Innkreis (kurz: LG Ried i.I.) ist eines von 20 Landesgerichten in Österreich.

Bis 1993 war die amtliche Bezeichnung Kreisgericht Ried im Innkreis.

Als Landesgericht obliegt ihm in zweiter Instanz die Behandlung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte. Grundsätzlich ist es für Zivilsachen bei einem 15.000 € übersteigenden Streitwert in erster Instanz zuständig. Bestimmte Rechtssachen fallen jedoch unabhängig vom Streitwert in die Zuständigkeit der Bezirksgerichte. Für Strafsachen ist es in erster Instanz zuständig, wenn die Strafandrohung über einem Jahr liegt. Bestimmte Strafsachen fallen auch bei geringerer Strafdrohung in seine Zuständigkeit.[1]

Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Landesgerichtes Ried im Innkreis ist das Oberlandesgericht Linz.

Das Landesgericht befindet sich im Gebäude Bahnhofstraße 56, in dem sich auch die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis befindet.

Einzelnachweise

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  1. Landesgericht Ried im Innkreis. Zuständigkeit. Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 1. November 2017 (österreichisches Deutsch).

Koordinaten: 48° 12′ 17,1″ N, 13° 29′ 14,6″ O