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Landtagswahl in Bayern 1924

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Gewinne und Verluste
im Vergleich zu 1920
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Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
d Vereinigte Nationale Rechte; 1920 als Bayerische Mittelpartei/Deutsche Volkspartei (BMP/DVP)
g 1920 als DDP
           
Insgesamt 129 Sitze

Die dritte Wahl zum Bayerischen Landtag fanden am 6. April und 4. Mai 1924 statt. Es handelte sich um eine vorgezogene Neuwahl, da der Landtag am 21. Februar 1924, als Reaktion auf ein erfolgreiches Volksbegehren zur Landtagsauflösung, eine solche einstimmig beschlossen hatte. Die reguläre Legislaturperiode hätte jedoch ohnehin im Juni 1924 geendet.

Gemeinsam mit der Hauptwahl wurde am 6. April wurde eine Volksentscheidung über eine vereinfachte Verfassungsreform abgehalten.

Partei Stimmenanteil Sitze
Bayerische Volkspartei32,84 %46
Sozialdemokratische Partei Deutschlands17,17 %23
Völkischer Block (NSDAP/DVFP)17,12 %23
Vereinigte nationale Rechte (DNVP/DVP)9,42 %11
Kommunistische Partei Deutschlands8,28 %9
Bauern- und Mittelstandsbund7,13 %10
Deutscher Block in Bayern (DDP)3,17 %3
Zentrum (Pfalz)1,16 %1
Nationalliberale Landespartei in Bayern0,97 %1
Beamtengruppe Kratofiel0,78 %1
Christlich-soziale Partei0,73 %1
Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands0,09 %
Sonstige1,14 %

Das große Minus bei den „Sonstigen“ im Diagramm (−22,7) gegenüber 1920 erklärt sich insbesondere aus 2 Gegebenheiten:

Der Wahlkampf war vom Hitlerprozess geprägt. In der Folge gewannen die Extremisten auf beiden Seiten des politischen Spektrums: Der „Völkische Block“ aus NSDAP und DVFP erhielt 23 Mandate, und die KPD konnte die Zahl ihrer Mandate von 2 auf 9 erhöhen. Die BVP schrumpfte von 65 auf 46 Sitze.

Der Vorsitzende der BVP-Landtagsfraktion Heinrich Held wurde zum Ministerpräsidenten gewählt. Das Kabinett Held I bildete vom 27. Juni 1924 bis 30. Juli 1928 die Landesregierung von Bayern.

Zusammen mit der Hauptwahl am 6. April 1924 fand die Volksentscheidung über eine vereinfachte Verfassungsreform statt. Die Vorlage sah vor, dass der am 6. April 1924 gewählte Landtag ermächtigt werden sollte, einmalig über weitreichende Reformen der Bamberger Verfassung mit einfacher Mehrheit, anstatt der eigentlich in § 92 vorgesehenen Zweidrittelmehrheit, zu entscheiden. Letztlich lehnten 52,05 % der gültig Abstimmenden dieses Ansinnen ab.