Oktroyierte Märzverfassung

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Als Oktroyierte Märzverfassung bezeichnet man das Grundgesetz des Kaisertums Österreich, das nach der Revolution von 1848/49 im Kaisertum Österreich im Jahr 1849 von Kaiser Franz-Josef erlassen wurde.

Der neu geschaffene Reichsrat von Kremsier versuchte, eine Verfassung zu schaffen, die als wesentlichen Bestandteil eine Gleichberechtigung aller Völker im Kaisertum Österreich enthalten sollte. Das Ziel war, sie „… so zu konstruieren, dass die Völker gerne in Österreich existieren…“, wie es der böhmische Politiker František Palacký ausdrückte.

Die Kremsierer Verfassung blieb jedoch ein Entwurf, denn am 7. März 1849 wurde der Reichstag gewaltsam aufgelöst. Der Kaiser erließ am 4. März die von Ministerpräsident Felix Fürst zu Schwarzenberg ausgearbeitete, oktroyierte (von fr. octroyer), das heißt „gewährte (bewilligte)“ – im Deutschen verstanden als „aufgezwungene“ – Verfassung. Diese sah ein Zweikammerparlament vor und hatte wesentliche Freiheiten zum Inhalt, diese wurden jedoch durch Einengungen, wie beispielsweise die Abschaffung der Pressefreiheit, wieder zunichte gemacht. Der Reichsrat selbst bekam nur eine beratende Funktion für den Kaiser.

Die oktroyierte Verfassung wird allgemein als Täuschungs- und Beschwichtigungsmanöver bewertet, hatte doch Kaiser Franz Joseph am 26. August 1851 an seine Mutter Sophie geschrieben:

„Ein großer Schritt ist weiter geschehen. Wir haben das Konstitutionelle über Bord geworfen,
und Österreich hat nur mehr einen Herrn. Jetzt aber muß noch fleißig gearbeitet werden.“

Auch die oktroyierte Verfassung trat nie in Kraft. Formal wurde sie am 31. Dezember 1851 mit dem Silvesterpatent außer Kraft gesetzt. Der Kaiser war wieder absoluter Herrscher. Pressefreiheit, öffentliche Gerichtsverfahren und Autonomie der Gemeinden wurden abgeschafft. Es begann die Zeit des Neoabsolutismus.

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