Portal:Philosophie/Artikelverbesserung/Archiv/2017

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 2001:16B8:DF:C000:9C12:D0D4:95E3:6F4E in Abschnitt Pflicht
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Élisabeth Badinter

An vielen Stellen ist völlig unklar, ob hier die Sicht von Élisabeth Badinter, von Dritten, oder allgemein gültige Tatsachen bzw. anerkannte philosophische Konzepte dargestellt werden. Aufgrund der spärlichen Einzelnachweise ist das auch nicht überprüfbar. In dieser Form ein Verstoss gegen WP:NPOV und WP:Belege.

Nein, nicht jeder schlechte Artikel ist sofort ein Verstoß gegen NPOV. Na klar sollte ein Artikel über Baninther deren Ansichten darstellen.84.175.85.152 12:49, 17. Jan. 2017 (CET)
Wenn man mal so überfliegt, scheint die Standpunktabgrenzung doch aus dem Kontext ganz ersichtlich.84.175.85.152 13:17, 17. Jan. 2017 (CET)
Mangels starker Mängel oder weiterer Diskussion hier eledigt.84.163.72.197 13:11, 26. Jan. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 84.163.72.197 13:11, 26. Jan. 2017 (CET)

Pflanzenrechte

Braucht nach LA Pflege. --Succu (Diskussion) 23:12, 30. Mai 2017 (CEST)

Pflege, oder systematische Neufassung? Es ist ja schön und gut, wenn die Löschdiskussion das Lemma für relevant erklärt, aber die Inhalte dann qualitativ und von der Relevanz her allesamt problematisch sind. So ist eine QS kaum möglich.84.163.90.45
Kann in dieser Form nicht bearbeitet werden. Ein Zusammenhang zu philosophischer Fachdiskussion ist aus dem derzeitigen Artikel nicht ersichtlich, statt dessen wird ausschließlich der Position einer einzelnen Gruppe Raum gegeben. Hier erledigt.-- Leif Czerny 20:07, 19. Jun. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Leif Czerny 23:33, 6. Jul. 2017 (CEST)

Anstand

Wörterbucheintrag. Wenn wir als Wiki-Community es hinkriegen, ein Konzept von Wikiquette zu entwickeln, sollten wir in der Lage sein, auch einen Artikel über Anstand mit Inhalt zu füllen. --Stilfehler (Diskussion) 15:15, 22. Sep. 2017 (CEST)

Hier keine Artikelwünsche.84.136.132.185 13:11, 26. Sep. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 84.136.132.185 13:11, 26. Sep. 2017 (CEST)

Schellings System der Chemie

Mit Philosophie kenne ich mich leider viel zu wenig aus. Ich weiß nicht mehr, welche Gründe mich auf die in der Überschrift genannte Seite geführt hat. Ich halte die Qualität des Artikels aus mehreren Gründen für bedenklich:

  1. Es werden zwar einige allgemeine Literaturhinweise genannt, aber keine Literaturbelege für die zahlreichen Behauptungen und Zitate des Artikels. Da über 90% des Artikels aus der Feder eines einzelnen Autors stammt, halte ich für fragwürdig, ob die gemachten Behauptungen tatsächlich tragbar sind.
  2. Der Artikel versucht mehrmals eine Verbindung von Schellings System der Chemie mit der modernen Chemie bzw. Quantentheorie herzustellen, die ich nicht für gegeben halte. Ich kenne zwar Schellings Werk nicht, aber nichts im Artikel rechtfertigt diese Aussage. Für mich klingt vieles nach einer unbegründeten und unbelegten Lobhudelei auf Schelling.
  3. Die Passagen, die naturwissenschaftliche Erkenntnisse besprechen, enthalten unüberschaubar viele sachliche Fehler. Sie wirken auf mich nicht wie Ungenauigkeiten, die einem Autor mit nicht-naturwissenschaftlichem Hintergrund zwangsläufig unterlaufen müssen. Vielmehr habe ich den Eindruck, dass die Naturwissenschaft hier bewusst verzerrt dargestellt wird, um Schellings Ansätze besonders zukunftsweisend erscheinen zu lassen.
  4. Weite Teile des Artikels sind für mich vollkommen unverständlich. Ich kann z. B. beim besten Willen nicht sagen, was in dem Abschnitt "Schellings deduktive Darstellung ..." steht. Vielleicht liegt es daran, dass ich wie gesagt von Philosophie keine Ahnung habe. Ich fürchte aber, dass der Abschnitt einfach schlecht geschrieben ist.

Ich habe den Artikel zunächst im Chemie-Portal zur Diskussion gestellt. Dort gab es bisher keine Resonanz. Vielleicht ist er hier auch besser aufgehoben. Obwohl der Artikel umfangreich ist und Literaturangaben enthält (wenn auch keine Einzelbelege), tendiere ich dazu, einen Löschantrag zu stellen. Ich würde mich sehr über weitere Beteiligung an der Diskussion freuen. Sowohl hier, wie auch in der Artikeldiskussion. --Pyrrhocorax (Diskussion) 17:41, 7. Mai 2017 (CEST)

Es ist ein wirklich schwer kapierbarer Text. Ich habe ihn nur überflogen und dann in einer Philosophiegeschichte von Karl Vorländer versucht herauszufinden, in welchem Rahmen Schelling seine Naturphilosophie betreibt.
Der Historiker charakterisiert sie folgendermaßen: "Das wirklich fruchtbare, auch von Gegnern wie Fries anerkannte Grundprinzip von Schellings Naturphilosophie besteht nun darin, daß sie die gesamte Natur als einen großen Organismus ansieht, als ein zusammenhängendes System zu begreifen sucht. ... Dieses System ist wirklich ein spekulatives. ... Wo in dem damaligen Stande der Naturerkenntnis Lücken vorhanden, zögert Schelling nicht, sie mit oft fruchtbaren, oft aber auch als völlige Irrwege sich erweisenden Hypothesen auszufüllen; an die Stelle praktischer treten Vielfach Gedankenexperimente. Geistreichen Einfällen und Phantasien war bei ihm und seinen Anhängern Tür und Tor geöffnet. ...An Stelle der mühevollen wissenschaftlichen Arbeit setzt er symbolische Auslegungen und spekulative Konstruktionen, die ihm nicht einmal der nachträglichen Erfahrungsprobe bedürftig erscheinen." Karl Vorländer: Geschichte der Philosophie. Band 2, Leipzig 51919, S. 292-297.
Ich stelle mir vor, dass philosophische Ideen, und seien sie Spekulative Systeme für Naturwissenschaftler interessante Anregungen bieten können. Einstein erwähnte Hume's Philosophie als Ideengeber für seine Relativitätstheorie. Es dürfte ein ziemliches Stück Arbeit machen, in Schellings Fall die Aspekte darzustellen, die für einen Chemiker deutlich anregend sind. Ich habe von Chemie keine Ahnung. Aber ein Chemiker mit einem Faible fürs Philosophische - vielleicht bist du ja ein Solcher - könnte da was Brauchbares herstellen. Für den Fall der Fälle empfehle ich dir neben Vorländer noch Kuno Fischer, der in seiner Philosophiegeschichte über Schelling eine ganze Menge sagt. --Monika Wirthgen (Diskussion) 21:24, 7. Mai 2017 (CEST)
Danke für die Anregungen. Das Zitat von Vorländer ist ganz schön aufschlussreich und deutlich kritischer als der Artikelinhalt. Nur zur Klarstellung: Es geht mir nicht um Schellings Philosophie. Es geht mir um die Qualität des Wikipedia-Artikels.--Pyrrhocorax (Diskussion) 22:32, 7. Mai 2017 (CEST)
Ich habe deinen Beitrag so aufgefasst! Viel Erfolg! --Monika Wirthgen (Diskussion) 23:44, 7. Mai 2017 (CEST)

-Nach etwas wirrer Löschdiskussion (keiner will den Text behalten, auch der Autor nicht, aber dann streitet man sich dennoch über die sachlicher Korrektheit) längst gelöscht link link. Bitte dann hier auch auf erledigt 84.136.133.94 10:22, 4. Jun. 2018 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 84.136.133.94 10:22, 4. Jun. 2018 (CEST)

Wikipedia:Redundanz/September 2017#Analytisches Urteil - Analytisches Urteil a priori

Hallo allerseits, könnt Ihr da bitte mal eine fachliche Einschätzung abgeben? --94.219.10.62 16:58, 29. Okt. 2017 (CET)

Ist das eine QS-Frage? -- Leif Czerny 11:16, 4. Dez. 2017 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 84.163.65.34 10:29, 7. Jun. 2018 (CEST)

Satz vom Widerspruch

Der Artikel ist sehr unausgegoren, mindestens das ist auszusetzen:

  • Die aussagenlogische Formulierung ist ja ganz nett, ist allerdings schwerlich als Prinzip in der heutigen formalen Logik zu verstehen. Der Satz gilt so übrigens auch in den üblichen parakonsistenten Logiken. Es fehlen Hinweise, dass in der modernen formalen Logik gerade nicht der Satz vom Widerspruch eine so ausgezeichnete Stellung erhält und es wäre die Beziehung zur Widerspruchsfreiheit (als metalogischer Eigenschaft) und zum ex falso quodlibet darzulegen.
  • Für Aristoteles wäre vllt. etwas mehr als ein Zitat ganz gut. Wie hat er das Prinzip begründet? Gegen wen? (Heraklit) Was sagt die Sekundärliteratur? (wir haben in dem Zitat ja zum Beispiel gleich zwei Formulierungen, eine auf Ebene der Prädikate zu einem Subjekt, die andere auf Satzebene)
  • „Auch für die analytischen Urteile bei Immanuel Kant gilt der Satz vom Widerspruch“ – der gilt bei Kant für die synthetischen Urteile genauso, doch für die analytischen Urteile ist er (in aristotelischer Tradition) oberster Grundsatz, der deren Geltung und damit die formale Logik begründet, während der oberste Grundsatz der synthetischen Urteile die Bezogenheit auf mögliche Erfahrung ist, die die transzendentale Logik begründet.
  • Die Darstellung von Hegels Logik zu 80 % auf einem Popper-Zitat aufzubauen, ist doch ein schlechter Witz, der zwar dreimal „gefährlich, gefährlich“ sagt, aber den Hegel’schen Anspruch umgeht. Der besteht gerade nicht darin, Kants Kritik zu umgehen, um eine alte Position nun sophistisch dagegen zu verteidigen, sondern der Antinomie die Begrenzung auf von einer subjektiven Vernunft aus gedachten kosmologischen Bestimmungen zu nehmen. Das Popper-Zitat ist nebenbei auch noch eine Verballhornung von Kant, der eben nicht bloß den dogmatischen Rationalismus zu widerlegen gesucht hat, sondern zugleich auch die antinomische Notwendigkeit des transzendentalen Scheins zu beweisen.

--Chricho ¹ ² ³ 12:07, 1. Nov. 2017 (CET)

Hallo Chricho, danke, dass du die verschiedenen Besserungsmöglichkeiten so deutlich nennst. Möchtest du damit anfangen, die eine oder andere Möglichkeit umzusetzen? Vielleicht schließen sich dann weitere Autoren an. --Monika Wirthgen (Diskussion) 20:00, 1. Nov. 2017 (CET)

Was wird hier als "heutige formale Logik" verstanden? Bivalenz mit schwacher Negation? Bei Kant ist es nun gerade so, das der Satz vom Widerspruch das höchste Prinzip aller analytischen Urteile ist. Sie sind wahr, weil ihre Negation einen logischen (begrifflichen) Widerspruch enthält. Das gilt für synthetische Urteile eben nicht.-- Leif Czerny 13:18, 2. Dez. 2017 (CET)
Ich verstehe, wenn man den Artikel etwas "schmal" findet, aber gerade die angesprochen Punkte finde ich bereits wieder. Das Hegel in seiner Arbeit der Begriffe durchaus unterschlägt, dass Kant Realoppostion und logischen Widerspruch bereits in seiner Vorkritischen Phase unterscheidet, ist jetzt auch keine besonders parteiliche Behauptung, und gehört in der Diskussion ohnehin in den Dialektik-Artikel. Was soll da der QS-Baustein?-- Leif Czerny 13:28, 2. Dez. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 84.163.65.34 10:30, 7. Jun. 2018 (CEST)

Pflicht

Behandelt Bedeutungen aus verschiedenen Fachgebieten und ist im Philosophieteil unter akzeptablem Niveau. Auch die Kollegen Juristen haben bereits Anstoß genommen. Zweckmäßig erscheint mir eine Umwandlung in BKL mit Links auf Einzelartikel zu den jeweiligen Bedeutungen, wobei sich mit dem Philosophieteil anschließend dringend jemand beschäftigen sollte, der sich damit auskennt. Gruß, --Stilfehler (Diskussion) 23:31, 18. Jul. 2017 (CEST)

Pflicht ist ein polysemer Begriff, der mehrere Einzelartikel erfordert und dann von den jeweiligen Spezialisten besser bearbeitet werden kann. Ich würde das Rechtsgebiet übernehmen. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 14:27, 1. Sep. 2017 (CEST)

Hast du schon eine Vorstellung, welche Einzelartikel gebraucht werden? --Monika Wirthgen (Diskussion) 00:47, 2. Sep. 2017 (CEST)

Hallo @Monika Wirthgen: ich stelle mir Ethik, Moral, Religion, Recht und Sport vor. Grüße: --Wowo2008 (Diskussion) 11:27, 4. Sep. 2017 (CEST)
Da sollen Polyseme vorliegen?-- Leif Czerny 14:12, 4. Sep. 2017 (CEST)

Ja, die Begriffsinhalte variieren je nach Erkenntnisobjekt der jeweiligen Disziplin. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 11:54, 5. Sep. 2017 (CEST)

M.E. liegt da klar ein gemeinsamer Begriffskern vor. Zudem ist Polysemie ein Phänomen, bei dem ein Wort mehrere Bedeutungsinhalte hat, also für verschiedene Begriffe steht. Das sehe ich hier nicht gegeben.-- Leif Czerny 15:30, 6. Sep. 2017 (CEST)
Im Grimmschen Wörterbuch, wird die von Kant getroffene Festlegung Pflicht=Notwendigkeit - und dann bei Fichte zum Erzwingen wird - als eine historisch letzte Möglichkeit des Begriffsinhaltes "Pflicht" aufgefasst. Die in den Jahrhunderten davor schon verwendeten Begriffsinhalte scheinen Pflicht mit gemeinsamem Entscheiden, i. S. von Verhandeln zu verbinden. Pflichten, bzw. Verbindlichkeiten, sind soziale Phänomene, die in jeder Gemeinschaft notwendigerweise auftauchen. Sie betreffen Beziehungen und Gemeinschaft. Nicht aber notwendig ist die Art der Regelung. Sind da nicht ganz viele Mehrdeutigkeiten zu finden? --Monika Wirthgen (Diskussion) 09:09, 7. Sep. 2017 (CEST)
Der historische Bedeutungswandel ist eine Sache, wobei wir dann aber auch ausführen müssten, welcher Art die Notwendigkeit bei Kant ist - sie ist ja nicht metaphysischer Natur, sondern Ergebnis der der eigenen Freiheit entspringenden Achtung, die gewisse ethische Regeln bedingungslos gültig macht. Ob das wirklich eine Polysemie ist, weiß ich nicht; die genannten Autoren hätten das sicherlich eher als fortschreitende Exposition eines zuvor unklar gegebenen Begriffes betrachtet. Aber das hat ja mit der aktuellen Form des Artikels und der vorgeschlagenen Aufspaltung nichts zu tun: Diese Polysemie sehe ich nicht. Lediglich für den "Sport"-Aspekt würde ich einen eigenen Artikel für möglich halten.84.163.76.117 09:33, 8. Sep. 2017 (CEST)

Gerade der Sport-Artikel wäre als eigenständiger Artikel am wenigsten geeignet. Betrachtet man die Rechtspflicht als alle durch Rechtsnormen auferlegte Verhaltensregeln für die hiervon betroffenen Rechtssubjekte, so wird deutlich, wie weit inhaltlich der Rechtsbegriff vom philosophischen abweicht. Von dieser juristischen Definition würde sogar die Pflicht im Sport erfasst. Die heutigen unterschiedlichen Begriffsinhalte haben nichts mehr mit „fortschreitender Exposition“ zu tun, sondern sind das Resultat unterschiedlicher Erkenntnisobjekte, die den jeweiligen Einzeldisziplinen zugrunde liegen. Die Definitionen sind am jeweiligen Erkenntnisobjekt auszurichten: Unter „Arbeit“ versteht die Physik etwas Anderes als die VWL oder BWL - entsprechend weichen die Definitionen voneinander ab. „Arbeit“ beschreibt also mehrere unterschiedliche Sachverhalte: eine typische Polysemie. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 10:36, 8. Sep. 2017 (CEST)

Es scheint mir enzyklopädisch zweckmäßig zwischen der "Mehrdeutigkeit (Polysemie) eines Wortes" und vielen Erkenntnisgegenständen, die mit dem gleichen Wort bezeichnet werden, zu unterscheiden. Eine Enzyklopädie geht m. E. von vorhandenen Wörtern aus, jedoch nicht von dem, was man mit dem Terminus "Erkenntnisgegenstand" bezeichnet. Erkenntnisgegenstände implizieren z. B. eine erkenntnistheoretische, fachspezifische Differenzierung. Derartiges ließe sich in einem Reader oder eine Studie zur Pflicht effizienter darstellen. Es wäre aber durchaus möglich die Aufteilung nach Erkenntnisgegenständen in einem Lemma "Pflicht" zu verwenden und fachkompetent darzustellen. Wobei die Philosophie als ein Erkenntnisgegenstand neben anderen auftauchen könnte. In der Einleitung zu dem Lemma dürfte eine allgemeinverständliche, einige semantische und/oder etymologische und/oder fremdsprachliche... Merkmale enthaltende Beschreibung nützlich sein.--Monika Wirthgen (Diskussion) 17:08, 8. Sep. 2017 (CEST)
1. Mit der fortschreitenden Exposition bezog ich mich von unterwegs auf de von Monika benannten Wandel der Bedeutung in der Philosophiegeschichte. 2. Die Aussagen über die Abweichung zwischen "philosophischem" und "rechtswissenschaftlichen" Pflichtbegriff sehe ich immer noch nicht aufgezeigt, auch eine weitere Aufsplittung in Moral, Ethik etc. finde ich so, wie sie innerhalb des Artikels ohne weiteren Hintergrund angegeben ist, eher irreführend als hilfreich. Ich kann so nicht nachvollziehen, dass die genannte Formulierung die einzig mögliche Betrachtung der Pflicht im rechtlichen sinne ist. Vermutlich kennt das Rechtswesen doch ganz verschiedene Arten von Pflichten, die auch nach Rechtsbereich unterschiedlich sind, auch betreffen ja nicht alle alle Rechtssubjekte gleichermaßen. So ergeben sich ja Pflichten aus Eigentum, Dienstverhältnissen, durch besondere Beauftragungen etc. und sind im ö-recht vermutlich in wesen und Konsequenz von denen im Privatrecht unterschieden. 3. Das nun gerade die Pflicht im Sport, die völlig auf willkürlicher Setzung beruht, und die sich nur auf freiwillige Teilnehmer eines Wettbewerbs erstreckt, unter den angegebenen Rechtsbegriff subsumierbar sei, will mir so nicht in den Kopf. 4. Finde ich die Behauptung einer Polysemie hier einfach zu stark. Es gibt einen gemeinsamen Begriff mit verschiedenen Anwendungsbereichen. Sonst müsste ja klar sein, welches die ursprüngliche Bedeutung sei und welche sich davon abgekoppelt haben. Das ist m.e. mit Läufer oder Arbeit nicht vergleichbar. -- Leif Czerny 17:46, 8. Sep. 2017 (CEST)

Hallo @Monika Wirthgen: + @Leif Czerny: Eure letzten Beiträge sind im Hinblick auf die Q-Frage nicht mehr zielführend. Was "enzyklopädisch zweckmäßig" ist, ist allein die Verbesserung des Artikels und nicht der Streit um eine tatsächlich vorhandene Polysemie. Zudem sind die von Leif Czerny angestellten Vermutungen unjuristisch. Die Pflicht im Sport (im Gegensatz zur Kür) ergibt sich stets aus vorhandenen Sportregeln und ist daher keineswegs willkürlich. Klartext: Entweder kommt es zu einer "BKL: Pflicht" und zu Artikeln wie "Pflicht (Recht)" usw. oder es bleibt bei der unbefriedigenden "Gebäckmischung" des jetzigen Artikels. Ich habe inzwischen ein Konzept zur Rechtspflicht mit mindestens 18 Rechtsquellen für die einzelnen Rechtsgebiete erarbeitet. Bleibt es bei der "Gebäckmischung", werde ich mein Konzept nicht einbringen und stelle meine Bemühungen hierzu ein. Grüße: --Wowo2008 (Diskussion) 13:52, 11. Sep. 2017 (CEST)

Wenn Du einen eigenen Artikel zur Pflicht im recht bzw. zu Rechtspflichten schreiben kannst (das wäre aber M.E. nicht dasselbe), dann mach das doch. Wieso muss dafür auf dem Hauptlemma eine BKL eingerichtet werden? Persönlich würde ich mir zwar wünschen, dass man Pflichten aus willkürlicher Satzung von einem bzw. mehreren genuinen Rechtsbegriff(en) abgrenzen kann, aber wenn Du aus so einer positivistischen Perspektive schreibst, ist das eben so. M.E. sind die Einteilungen, wie sie jetzt im Artikel stehen, aber nicht geeignet, um, auf verschiedene Begriffe hinzuweisen. Man bringe mir Bitte ein inhaltliches Argument dafür, m.E. sollte man den Artikel bis zum Vorliegen von etwas besseren eher zusammenstreichen. Z.B. Pflicht (Moral) und Pflicht (Ethik) halte ich so nicht für abgrenzbar. Davon sollte es aber nicht abhängig sein, ob ein völlig neuer Artikel zur Pflicht im Recht oder zu Rechtspflichten erstellt wird.-- Leif Czerny 19:41, 11. Sep. 2017 (CEST)
Ich habe, um einen ersten Schritt zu machen, die Pflicht und Kür (Sport) mal in einen selbstständigen Hauptartikel ausgelagert, mit dem sich künftig die Kollegen vom Sport beschäftigen können. Feinheiten wie die, dass die Pflicht beim Eiskunstlauf heute „Kurzprogramm“ genannt wird, brauchen in einem Artikel Pflicht gewiss nicht zu erscheinen. Diese Auslagerung soll aber bitte niemanden daran hindern, wenn er möchte, explizit herauszuarbeiten, warum der Sportterminus zum Oberbegriff gehört. Ich empfehle, das mit der Pflicht im Rechtswesen ebenso zu machen, zumal @Wowo2008: sich dazu dankenswerterweise schon bereiterklärt hat. --Stilfehler (Diskussion) 14:44, 14. Sep. 2017 (CEST)
Prima, vielen Dank! Wenn man ehrlich ist, ist der restliche Artikel ja durchaus fragwürdig. ---- Leif Czerny 10:30, 20. Sep. 2017 (CEST)
M.E. durch die zwei Auslagerungen als gut als möglich verbessert. Hier erledigt. 2001:16B8:DF:C000:9C12:D0D4:95E3:6F4E 13:58, 9. Jul. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 2001:16B8:DF:C000:9C12:D0D4:95E3:6F4E 13:58, 9. Jul. 2018 (CEST)