Raffelstettener Zollordnung

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Die Raffelstettener Zollordnung wurde zwischen 902 und 906 im Auftrag des ostfränkischen Königs Ludwig durch Markgraf Aribo und die bedeutendsten Richter und Adeligen der damals fränkisch-bayerischen Ostmark in lateinischer Sprache abgefasst, um bestehende Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit ungerechtfertigter Zoll- und Mauteinhebung beim Warenverkehr im Donauraum im Bereich östlich des Passauer Waldes bis in den Raum Mautern im heutigen Niederösterreich zu regeln. Sie ist eine der bedeutendsten Urkunden des frühmittelalterlichen Handels zwischen Bayern und Slawen im heute österreichischen Donauraum. Eine Abschrift der Urkunde aus dem 13. Jahrhundert ist in einem Passauer Kopialbuch erhalten, welches sich im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München befindet.

Die Raffelstettener Zollordnung regelte vor allem Höhe und Art der Zolleinhebung in Abhängigkeit von Warengruppe, Transportweg, Absatzgebiet und ethnischer Zugehörigkeit. So hatten Schiffe, die zwischen dem Passauer Wald und Linz z. B. an der heute längst abgekommenen Schiffslände Rosdorf zwischen Aschach und Eferding Handel trieben, nur einen sogenannten Halbpfenning zu leisten. Über Linz hinaus waren pro Schiff drei Scheffel Salz zu geben, was aber freien Handel bis zum böhmischen Wald und zum Ennswald garantierte. Die nächste Maut von drei Scheffel Salz war ab Eparesburch (vermutlich Ybbs) zu zahlen und berechtigte zur weiteren Passage bis Mautern. Nach Leistung dieser Zahlung mussten nur noch drei weitere Scheffel Salz bezahlt werden, um in diesem Gebiet frei an den Salzmärkten teilnehmen zu dürfen. Für eine Teilnahme am sogenannten Markt der Mährer war weiters pro Schiffsladung ein Schilling abzuführen. Ortsansässige Bayern waren generell abgabenmäßig begünstigt und mussten z. B. für Salz zum Eigenbedarf keine weiteren Abgaben leisten. Für Salztransporte auf dem Landweg war nahe Amstetten beim Fluss Url ein Scheffel Salz zu geben. Schiffe aus dem Traungau waren dort wiederum von Abgaben befreit. Nicht ortsansässige Slawen, die z. B. aus Böhmen oder Mähren an die Handelsplätze des Donauraumes, der Anwohner des Rodel-Flusses oder der Riedmärker im heutigen Mühlviertel kamen, hatten pro Saumtier zwei Klumpen Wachs oder pro Träger einen Klumpen Wachs eines bestimmten Wertes zu zahlen. Ebenso auch entsprechende Abgaben für dort verkaufte Pferde oder Sklaven. Alle anderen Kaufleute und Juden hatten für Sklaven und sonstige Handelsgüter die bereits zu Zeiten König Ludwigs und Karlmanns üblichen Zölle zu zahlen.

Die Raffelstettener Zollordnung wurde im Beisein der königlichen Gesandten, Erzbischof Theotmars (Dietmar) von Salzburg, Bischof Burkhards von Passau und eines Grafen Otachar (Ottokar) von Markgraf Aribo, seinen Stellvertretern Vicarius Walto, Vicarius Durinc, Vicarius Eigil und etwa 30 weiteren Adeligen aus den drei Grafschaften des Herrschaftsbereiches von Markgraf Aribo im Zuge einer öffentlichen Verhandlung in Raffelstetten bei Lorch errichtet. Unter den Zeugen befanden sich auch Männer namens Salomon oder Isaak, die damals wohl als jüdische Händler involviert waren.

Bei Raffelstetten lag damals eine bedeutende Schiffslände an der Einmündung des Flusses Traun in die Donau, an der im Einzugsbereich des bereits in keltischer Zeit befestigten Luftenbergs die Umladung der Salzfrachten von den Salzzillen der Traun auf Donauschiffe bzw. für die Überfuhr des Salzes auf das nördliche Donauufer z. B. bei Steining, Gusen oder später bei Mauthausen zu erfolgen hatte. Raffelstetten ist heute eine kleine Ortschaft in Oberösterreich, die zur politischen Gemeinde Asten gehört.

Detail zu Eparesburch

Die EPARESBURCH lag nicht in Ybbs sondern oberhalb von Ebersdorf am linken Donauufer in der Wachau, also ca 15 km östlich von Ybbs am anderen Donauufer. Dort sind die Fundamente der riesigen Burganlage noch erhalten, in deren Areal jetzt die Kirche, die Schule und ein Gasthof stehen. Über den Steilabfall führte ein schmaler Steig zum Ort und zur Zollstation hinunter.

EPARESBURCH heißt übersetzt "Fürstenburg". (EPARCHOS griech. = Fürst). Von dieser Burg haben die EBERSBERGER (auch Sieghartinger genannt), ein uraltes Geschlecht aus der Frühzeit der Besiedlung des Waldviertels und der Wachau, ihren Namen. Es war ihre Stammburg. Das Geschlecht dürfte aus den Boiern oder Rugiern hervorgegangen sein. Etwas später wurde dann deren Schloss Persenbeug (gegenüber von Ybbs) erbaut, in welchem 1045 König Heinrich III. das Erbe des Albero von Ebersberg an Welf IV. übergab.

Da die Boier und Rugier die angestammte Bevölkerung waren, ergibt sich zwangsläufig, dass sie zur Einhebung von Zoll oder Mautgebühren berechtigt gewesen sein mussten. (Inge Resch-Rauter Die Wachau und der heilige Severin. Eine erfolgreiche Spurensuche. Wien 2005, ISBN 3-9500167-2-4)

Quellen

  • Max Heuwieser: Geschichte des Bistums Passau. Erste Band: Die Frühgeschichte. Von der Gründung bis zum Ende der Karolingerzeit. Kommissionsverlag Paul Egger, Passau 1939, S. 187-188
  • Niederösterreichisches Institut für Landeskunde: Raffelstettener Zollordnung (902/03-907). In: Schicksalsjahr 907. Die Schlacht bei Pressburg und das frühmittelalterliche Niederösterreich. Katalog zur Ausstellung des Niederösterreichischen Landesarchives in der Kulturfabrik Hainburg 2007. St. Pölten, 2007. S. 132-134. ISBN 978-3-901635-11-3