Richard Eibl

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Richard Maria Raphael Eibl (* 1995 in München)[1][2] ist ein deutscher Unternehmer, Jurist und Autor.

Richard Eibl

Ausbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eibl absolvierte das Europäische Abitur in Italien und studierte zunächst Musikproduktion in Wien, anschließend Management Science an der Elite-Universität UCL in London und schließlich Europäisches Wirtschaftsrecht am Juridicum der Universität Wien, wo er auch zur verfassungsrechtlichen Aufarbeitung der Coronamaßnahmen forschte. Seine Studienergebnisse wurden 2021 als Lehrbuch im Facultas Verlag veröffentlicht.

Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eibl ist Mitbegründer der 2013 entstandenen Branche der Prozessfinanzierung im österreichischen Mietrecht, die darauf beruht, rechtliche Verfahren zur Rückforderung und Reduktion von gesetzeswidrig hohen Mieten in Altbauwohnungen zu finanzieren, um im Gegenzug am finanziellen Erlös beteiligt zu werden.[2] In den Folgejahren baute er sein Unternehmen Mietheld weiter aus. Die Zulässigkeit des Geschäftsmodells wurde im Jahr 2023 endgültig bejaht, als Eibl ein vom österreichischen Rechtsanwaltsverein gegen seine Firma eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof gewann.[3]

Seit 2018 ist Richard Eibl Mitgründer und Geschäftsführer des Wiener LegalTech-Unternehmens Padronus, mit dem er diverse gerichtliche Sammelverfahren entwickelt und finanziert.[4] Während der Corona-Krise verhalf Padronus Hoteliers zu Entschädigungen des Verdienstentgangs nach dem österreichischen Epidemiegesetz[5] sowie Mietern von Geschäftslokalen zu Mietzinsfreistellungen auf Grundlage von § 1104 ABGB.[6] Seit 2020 finanziert das Unternehmen in ganz Deutschland und Österreich Gerichtsverfahren zur Rückforderung von Glücksspielverlusten bei nicht konzessionierten Online-Casinos.[7] Laut eigenen Angaben wurden Forderungen in Höhe von über €100 Mio. eingeklagt.

Im Zuge der Energiekrise 2022 stieß Eibl eine in der österreichischen Öffentlichkeit breit geführte Diskussion an, als er dazu aufrief, von der gesetzlich uneingeschränkten und bis dahin weitgehend unbekannten Möglichkeit der Beantragung der Strom-Grundversorgung Gebrauch zu machen, um dadurch beträchtliche Kosteneinsparungen zu erzielen.[8][9][10] Zudem warnte er Energieversorger vor der Veröffentlichung falscher Grundversorgungstarife und gab bekannt, diese gerichtlich überprüfen zu wollen.[11] Zusammen mit Rechtsanwalt Georg Zanger und Verbraucherschützer Peter Kolba geht er gegen diverse Energiekonzerne vor.[12][13]

Europaweites Aufsehen erregte Eibl im Jahr 2023, als er in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Salburg das erste positive Gerichtsurteil im deutschsprachigen Raum zur Frage der Legalität von Lootboxen erwirkte und Sony zur Rückerstattung geleisteter Zahlungen erstinstanzlich rechtskräftig verurteilt wurde. Da es sich bei Lootboxen um ein umstrittenes, weltweites Milliardengeschäft handelt und das diesbezügliche Gerichtsverfahren einen historischen Präzedenzfall markiert, erstreckte sich die mediale Berichterstattung Österreichs[14][15] insbesondere auch auf Deutschland,[16] Großbritannien,[17] Italien,[18] und Osteuropa.[19][20] Ein halbes Jahr später folgte das erste positive Urteil in zweiter Instanz vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, das Eibl in einem Studiointerview im ORF als Auslöser für eine zukünftige "Klagewelle"[21] gegen Videospieleanbieter und als "Aus für Lootboxen in Österreich"[22] wertete. Ein gerichtlicher Erfolg konnte in derselben Rechtsfrage auch gegen die Valve Corporation erzielt werden.[23]

Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Grundrechtliche Grenzen des Lockdowns. Sind Massenquarantäne und Impfdiskriminierung verfassungswidrig? Facultas, Wien 2021, ISBN 978-3-7089-2227-0.
  • Wie Malta den österreichischen Rechtsstaat brüskiert, anwalt aktuell,06/2023, 26.
  • Zessionen, Winkelschreiberei und LegalTech, anwalt aktuell,04/2022, 22.
  • Bisherige Rechtsprechung zur Legalität von Lootboxen, Zivilrecht aktuell 16/2023, 307.
  • Indexklauseln in Mietverträgen unwirksam? facultas.recht (2023).
  • Lootboxen Gerichtsurteil in Österreich: auch Meilenstein und Präzedenzfall für Deutschland? glücksspielwesen.de (2023).
  • "Wir haben eine Spaltung der Gesellschaft in Europa" – Interview mit Gregor Gysi, DWN (2016).
  • Sind Lootboxen bald Geschichte? Gamesmarkt, 09/2023, 42.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Wirtschaftsdaten zu Richard Maria Raphael Eibl. In: wirtschaft.at. Abgerufen am 8. März 2023.
  2. a b Martin Putschögl: Wachtsumsbranche Altbau-Mietencheck. Der Standard, 13. September 2015, abgerufen am 8. März 2023.
  3. OGH: Rechtsanwaltsverein verliert gegen Prozessfinanzierer. Abgerufen am 2. April 2023.
  4. Webseite von Padronus. Abgerufen am 8. März 2023.
  5. Steffen Arora, Birgit Baumann: Auf den Staat kommt eine Prozesslawine zu. Der Standard, 24. April 2020, abgerufen am 8. März 2023.
  6. Martin Putschögl: Geschäftsflächen: Gemeinnützige wollen Mietausfälle abwenden. Der Standard, 26. März 2020, abgerufen am 8. März 2023.
  7. Prozessflut gegen Online-Glücksspielanbieter. ORF, 17. September 2022, abgerufen am 8. März 2023.
  8. Prozessfinanzierer empfiehlt Umstellung auf Strom-Grundversorgung. Finanzen.at, 5. Oktober 2022, abgerufen am 8. März 2023.
  9. Mann zahlt 81 % weniger für Strom – das ist der Trick. Heute, 10. Oktober 2022, abgerufen am 8. März 2023.
  10. Kritik an Preispolitik: „Stromfirmen droht eine Klagewelle“. Tiroler Tageszeitung, 6. Oktober 2022, abgerufen am 8. März 2023.
  11. Prozessfinanzierer will Grundversorgungstarife überprüfen. Salzburger Nachrichten, 4. November 2022, abgerufen am 8. März 2023.
  12. Gespräch im Teehaus Nr. 2. Okto.tv, 14. November 2022, abgerufen am 8. März 2023.
  13. Strom-Grundversorgungstarif: VfGH prüft Einschränkungen in NÖ. Niederösterreichische Nachrichten, 7. März 2023, abgerufen am 8. März 2023.
  14. Sony wegen Glücksspiels mit Fifa-Packs in Österreich zu Rückzahlung verurteilt. Der Standard, 3. März 2023, abgerufen am 8. März 2023.
  15. Radiointerview mit Eibl auf FM4. ORF, 7. März 2023, abgerufen am 8. März 2023.
  16. Lootboxen sind illegales Glücksspiel. Kicker.de, 6. März 2023, abgerufen am 8. März 2023.
  17. Georgina Young: Court rules that FIFA Ultimate Team packs are ‘illegal gambling’. The Sun, 6. März 2023, abgerufen am 8. März 2023 (englisch).
  18. Paolo Sirio: FIFA nei guai, “FUT è gioco d’azzardo”: Sony dovrà rimborsare in Austria. La Gazzetta dello Sport, 6. März 2023, abgerufen am 8. März 2023 (italienisch).
  19. Hrvoje Peraić: Austrija je FIFA Ultimate Team okarakterizirala kao kockanje, a Sony mora vratiti novac oštećenom igraču › FFA Gaming Portal. 6. März 2023, abgerufen am 8. März 2023 (kroatisch).
  20. Marek Makuła: FIFA Ultimate Team uznane za hazard w Austrii. Sony musi zwrócić graczowi pieniądze. 6. März 2023, abgerufen am 8. März 2023 (polnisch).
  21. Studiogespräch zum Lootboxen-Urteil│konkret (ORF) vom 28.11.2023. Abgerufen am 29. Dezember 2023 (deutsch).
  22. "Desaster" für EA und Sony? Lootboxen in zweiter Instanz für illegal erklärt. Abgerufen am 29. Dezember 2023 (deutsch).
  23. Pascal Wagner: Valve verliert Lootbox-Klage in Österreich. In: Gamesmarkt. 18. Dezember 2023, abgerufen am 29. Dezember 2023.