Sportförderungsgesetz (Berlin)

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Basisdaten
Titel: Gesetz über die Förderung des Sports im Lande Berlin
Kurztitel: Sportförderungsgesetz
Abkürzung: SportFG
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Berlin
Rechtsmaterie: Wirtschaftsrecht
Erlassen am: 6. Januar 1989 (GVBl. 1989, 122)
Inkrafttreten am: 20. Januar 1989
Letzte Änderung durch: Art. 3 v 15. Dezember 2010
(GVBl. S. 560)
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz über die Förderung des Sports im Lande Berlin (kurz: Sportförderungsgesetz) bestimmt die Mittel, mit denen der Sport, Sportangebote, Vereine und Veranstaltungen in Berlin unterstützt werden können. Darüber hinaus enthält es Regeln zur Mitwirkung des Landessportbundes Berlin.

  • Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
  • Abschnitt 2: Sportanlagen
  • Abschnitt 3: Finanzielle Förderungsmaßnahmen und sonstige Förderung
  • Abschnitt 4: Zusammenarbeit zwischen den Organisationen des Sports und der öffentlichen Verwaltung
  • Abschnitt 5: Übergangs- und Schlussvorschriften

Zuständige Behörde

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Zuständig ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport.