Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

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Einfahrtsgebäude des KZ Auschwitz-Birkenau, Ansicht von innen, 1945

Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ist in Deutschland seit 1996 ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag. Er ist als Jahrestag bezogen auf den 27. Januar 1945, den Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau und der beiden anderen Konzentrationslager Auschwitz durch die Rote Armee im letzten Jahr des Zweiten Weltkriegs.[1] Zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust wurde der 27. Januar von den Vereinten Nationen im Jahr 2005 erklärt.

Gedenktag in Deutschland

Kranzniederlegung bei der zentralen Feier des baden-württembergischen Landtags 2013 am Sinti-Denkmal in Mannheim

Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert an alle Opfer eines beispiellosen totalitären Regimes während der Zeit des Nationalsozialismus: „Juden, Christen, Sinti und Roma, Menschen mit Behinderung, Homosexuelle, politisch Andersdenkende sowie Männer und Frauen des Widerstandes, Wissenschaftler, Künstler, Journalisten, Kriegsgefangene und Deserteure, Greise und Kinder an der Front, Zwangsarbeiter und an die Millionen Menschen, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entrechtet, verfolgt, gequält und ermordet wurden.“[2]

Der Gedenktag wurde am 3. Januar 1996 durch Proklamation des Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführt und auf den 27. Januar festgelegt.[3] Am 27. Januar 1945 befreiten Soldaten der Roten Armee die Überlebenden des KZ Auschwitz-Birkenau, des größten Vernichtungslagers des Nazi-Regimes.

In seiner Proklamation führte Herzog aus:

„Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.“

In der Bundesrepublik wird an diesem Tag an öffentlichen Gebäuden Trauerbeflaggung gesetzt. In vielen Veranstaltungen wie Lesungen, Theateraufführungen oder Gottesdiensten wird bundesweit die Erinnerung an die Verbrechen der Nationalsozialisten wachgehalten.

Im Bundestag findet eine Gedenkstunde zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus statt.

Siehe auch

Mahnmal für die Opfer des Faschismus (Nationalsozialismus) in Deutschland

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Die Beendigung der Blockade von Leningrad erfolgte genau ein Jahr vorher, am 27. Januar 1944.
  2. Bulletin Nr. 10-1 der Bundesregierung vom 27. Januar 2008: Gedenkstunde: 27. Januar – Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus – Gedenkstunde des Deutschen Bundestages am 25. Januar 2008 – Ansprache des Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert.
  3. Bundesgesetzblatt 1996, Teil I, S. 17.
  4. spiegel.de: Gedenken an Auschwitz: Ein schwerer Gang