Todtenbronnen

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Naturschutzgebiet „Todtenbronnen“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
Lage Schönbrunn, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 15 ha
Kennung 2.059
WDPA-ID 82720
Geographische Lage 49° 24′ N, 8° 57′ OKoordinaten: 49° 24′ 13″ N, 8° 57′ 16″ O
Todtenbronnen (Baden-Württemberg)
Todtenbronnen (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 12. November 1982
Verwaltung Regierungspräsidium Karlsruhe

Das Gebiet Todtenbronnen ist ein mit Verordnung vom 12. November 1982 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe ausgewiesenes Naturschutzgebiet im Rhein-Neckar-Kreis.

Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Naturschutzgebiet Todtenbronnen liegt zwischen Schönbrunn und Schwanheim an der Kreisstraße 4105. Es gehört zum Naturraum Sandstein-Odenwald.

Bedeutung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gebiet umfasst einen großen Feuchtbiotopkomplex mit zahlreichen Quellaustritten, Seggenrieden, Pfeifengraswiesen, Feuchtgebüschen und Wald. Durch das Gebiet fließt der Lohwiesengraben. Das Gebiet hat eine besondere Bedeutung für Amphibien und wassergebundene Insektenarten.

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wesentlicher Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung eines naturnahen Quellengebietes mit Pflanzengemeinschaften feuchtnasser Standorte sowie mit beginnender Flachmoorbildung als Lebensraum für gefährdete und vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten.“[1]

Zusammenhängende Schutzgebiete[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gebiet liegt eingebettet in das Landschaftsschutzgebiet Neckartal I-Kleiner Odenwald und gehört zum FFH-Gebiet Odenwald-Neckargemünd und liegt im Naturpark Neckartal-Odenwald. Die Hermann-Münz-Eiche im Osten des Gebiets ist als Naturdenkmal geschützt.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Naturschutzgebiet Todtenbronnen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe als höhere Naturschutzbehörde über das Naturschutzgebiet "Todtenbronnen" vom 12. November 1982 (GBl. v. 25.01.1983, S. 17). Abgerufen am 3. August 2023.