Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle/Archiv/2009/April

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Von den Dateien, die diese Vorlage einbinden (ca. 195 Dateien) haben nicht alle eine gültige Lizenzvorlage. Sie sollten (wie Ralfs Bilder oben) gelöscht werden. Frage an jha (auf seiner Disku informiert): Wirst du entsprechende Bilder noch so lizenzieren, dass sie akzeptiert werden oder nicht? [[ Forrester ]] 17:26, 4. Apr. 2009 (CEST)

Hatte auch jha um Stellungnahme gebeten. [[ Forrester ]] 22:37, 5. Apr. 2009 (CEST)
Nun, ich schlage vor, bei der relativ geringen Zahl von Bildern, das dem normalen DÜP-Prozess zu überlassen. [[ Forrester ]] 15:29, 9. Apr. 2009 (CEST)

Gut, da jha nicht antwortet und mir aber schon vor ein paar Wochen sagte, dass er nicht nachlizenzieren will... [[ Forrester ]] 12:04, 10. Apr. 2009 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 12:04, 10. Apr. 2009 (CEST)

Bildschirm ist hier IMHO Beiwerk, anders sieht das allerdings bei abgeleiteten Versionen Datei:Biermann buchmesse leipzig-2.jpg und Datei:Biermann buchmesse leipzig-3.jpg aus. Was meint ihr: Überall abschneiden oder nur bei den letzten beiden? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:47, 6. Apr. 2009 (CEST)

Überall. Und Versionslöschung. --Marcela 17:07, 6. Apr. 2009 (CEST)
Ok, mal aus Neugier: es geht um das graue Rechteck (den Bildschirm)? Wo seht ihr da Schöpfungshöhe? --Dschwen 18:56, 6. Apr. 2009 (CEST)
Das Problem ist nicht der Bildschrim selber, sondern natürlich das Bild, das auf ihm zu sehen ist. Das ist geschützt. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:44, 6. Apr. 2009 (CEST)
Das Urheberrecht der fotografierten Filmaufnahme liegt beim Kameramann. --Marcela 20:05, 6. Apr. 2009 (CEST)
Es ist wohl eher ein Lichtbild. [[ Forrester ]] 20:42, 6. Apr. 2009 (CEST)
Allerdings ein Lichtbildwerk (Unterschied beachten!). -- Chaddy · D·B - DÜP 21:19, 6. Apr. 2009 (CEST)
Wenn ich Lichtbild sage, meine ich das auch. [[ Forrester ]] 21:37, 6. Apr. 2009 (CEST)
Das glaube ich dir, ich sehe da allerdings schon ein Lichtbildwerk... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:18, 6. Apr. 2009 (CEST)
Ein Standbild aus einer Live-Aufzeichung? Wohl kaum. [[ Forrester ]] 22:42, 6. Apr. 2009 (CEST)
Aber klar ist das ein Lichtbildwerk. Wenn es von einer Überwachungskamera o.ä. aufgenommen worden wäre, könnten wir drüber reden, ob es ein Lichtbild ist. Hier ist aber ein Kameramann, der die ganze Zeit bewusst den Bildausschnitt der Kamera wählt, selbstverständlich ist das eine kreative Leistung. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 02:55, 7. Apr. 2009 (CEST)
Ah, ok, danke fuer die Erklaerung. Da haette ich auch selber drauf kommen koennen. --Dschwen 20:55, 6. Apr. 2009 (CEST)
Vorausgesetzt, der Fotograf hatte eine Fotoerlaubnis des Veranstalters: geht der Bildschirm nicht als Beiwerk (vergleichbar mit einem Werbeplakat in einer Streetszene) durch? --Martina Nolte Disk. 11:20, 7. Apr. 2009 (CEST)
Ob der Fotograf eine Fotoerlaubnis hatte, ist für die Beurteilung der urheberrechtlichen Situation irrelevant. IMHO geht der Bildschirm im ersten Foto als Beiwerk durch, da es nunmal keine Möglichkeit gibt, eine Totale der Diskussionsteilnehmer zu schießen, ohne dass der Bildschirm drauf ist; hier halte ich die Inklusion also für zufällig und unbeabsichtigt. Bei den nachbearbeiteten Versionen trifft dies allerdings nicht mehr zu, hier wurde bewusst so beschnitten, dass der Bildschirm auf dem Bild mit drauf ist, das ist also kein Beiwerk mehr. Es wäre schön, wenn sich außer Ralf (danke :)) noch andere zum Beiwerk-Problem und nicht nur zur Lichtbild/-werk-Frage äußern könnten. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:43, 7. Apr. 2009 (CEST)
Beiwerk ist es dann, wenn man sich das Objekt der Begierde wegdenken könnte und so der Gesamtcharakter des Bildes nicht verändert wird. Ich meine, daß dies auch auf den ersten Fall zutrifft. --Marcela 14:32, 7. Apr. 2009 (CEST)

Wir sollten weniger Zeit darauf verschwenden und das einfach rausschneiden. Schadet dem bild nicht und ist sogar enzyklopädisch imho wertvoller. [[ Forrester ]] 17:31, 7. Apr. 2009 (CEST)

Da ich DÜP markiert habe, würde ich es ungerne machen. Nur wenn ihr hier ok sagt. --Marcela 23:45, 7. Apr. 2009 (CEST)
Meinetwegen gern, dann aber bitte direkt bei allen und den Admin des Vertrauens um Versionslöschung anhauen. Danke und Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 02:21, 8. Apr. 2009 (CEST)

Ich sehe da überhaupt kein Problem. Wir sind hier gemeinschaftlich zu diesem Entschluss gekommen. Wer das umsetzt, ist egal. [[ Forrester ]] 16:48, 8. Apr. 2009 (CEST)

Ich hab die Bildschirme mal abgeschaltet. Versionsloeschung muss allerdings ein Admin machen. --Dschwen 23:38, 8. Apr. 2009 (CEST)
Ich kömmer mich drum, Danke. --Marcela 23:40, 8. Apr. 2009 (CEST)
Versionslöschung ist durchgeführt. DÜP-Baustein kann jetzt raus, oder? -- Cecil 07:22, 9. Apr. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 15:20, 9. Apr. 2009 (CEST)

SH des Hintergrunds sehe ich nicht, aber was ist mit dem Rand? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:54, 9. Apr. 2009 (CEST)

ICh seh da keine... -- Chaddy · D·B - DÜP 19:07, 9. Apr. 2009 (CEST)
Ich seh da auch kein SH. Bobo11 19:10, 9. Apr. 2009 (CEST)
Ich sehe ebenfalls keine SH. --Marcela 19:12, 9. Apr. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 12:02, 10. Apr. 2009 (CEST)

"Kreisbaumeister Jost" ist möglicherweise Karl Jost, der hier in der Spalte "Zeit" den Eintrag 1922,1930 hat. Ich vermute mal, das bedeutet, dass er in dieser Zeit noch aktiv war und Beuprojekte betreut hat. Ist das noch unter PD-1923 zu verwenden oder sollten wir hier lieber vorsichtig sein? Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 01:41, 15. Apr. 2009 (CEST)

Das ist richtig. Rechte liegen aber beim Kreismuseum Bad Liebenwerda, welches mir vorab telefonisch Zustimmung zur Freistellung gegeben hab (Herr Uschner). Nachtrag Todesdatum, und Lizenzfreigabe durch Museum in ca einer Woche. Grüße --LutzBruno 09:15, 15. Apr. 2009 (CEST)
Rechte liegen niemals irgendwo anders als beim Urheber ohne einen bestimmten Grund. Und meistens sind das nicht Museen. [[ Forrester ]] 18:56, 15. Apr. 2009 (CEST)
Na so ist es aber nun mal... Das Bild ist ja keine Bauzeichnung um ein Gebäude zu errichten, sondern ein REKONSTRUKTIONSVERSUCH. Also eine Darstellung wie der Turm vermutlich mal aussah. Zudem ist das Museum Rechtsnachfolger des Heimatvereins, welcher die Sanierung bis 1928 leitete, und deren Führendes Mitglied Jost war. Ob wirklich alle Rechte beim Museum liegen bleibt noch zu klären. --LutzBruno 19:44, 15. Apr. 2009 (CEST)
Zentral ist, ob "das Museum Rechtsnachfolger des Heimatvereins" ist und ob Jost ein entsprechendes Erbe hinterlassen hat oder die Zeichung für den Heimatverein machte. [[ Forrester ]] 20:28, 15. Apr. 2009 (CEST)
Das kann ich dir nächste Woche genau sagen und belegen. Grüße --LutzBruno 20:48, 15. Apr. 2009 (CEST)
Dann warten wir doch gern so lang :) [[ Forrester ]] 20:54, 15. Apr. 2009 (CEST)

Noch schnell ne Frage: hier wird von "den Rechten" gesprochen, geht es nicht eigentlich nur um das "Nutzungsrecht"? So ist das jedenfalls in den Vorlagen formuliert: dass ich der Fotograf oder Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts bin. Also kann das Urheberrecht ja auch wo anders liegen, sofern der Urheber das Nutzungsrecht jemand anderem Übertragen hat. --LutzBruno 08:02, 23. Apr. 2009 (CEST)

Ja. [[ Forrester ]] 22:17, 23. Apr. 2009 (CEST)

So es gibt ein Ergebnis: Das Museum hat bestätigt das es die Nutzungsrechte des Bildes Lubwartturm reko.jpg mit der Originalzeichnung im Besitz des Museums seinen. Das Museum möchte aufgrund der hier geführten Diskussion vor der eventuellen Freistellung eine Prüfung der Rechtlichen Grundlagen durch das Rechtsamt des Landkreises Elbe-Elster durchführen. Dabei geht es insbesondere darum, in wie weit man überhaupt auf eventuell Freigegebene Daten noch Rechte hat, da diese Nach Freigabe ja verändert und in beliebiger Form publiziert werden könnten, ohne das Museum dann darüber noch zu informieren, bzw. gäbe es dann wohl auch keine Belegexemplare, wie das sonst wohl üblich wäre. Ansprechpartner im Museum ist Herr Uschner, Tel: 035341/12455

Da ich nun auch nicht sagen kann wie lange diese Prüfung dauert, und wie dann die Entscheidung des Museums ausfällt, gehe ich davon aus, das das Bild nun wohl erst mal gelöscht wird, und dann gegebenfalls mit einer Lizenz vom Museum wieder hochgeladen wird oder auch nicht... :( Grüße LutzBruno 14:02, 23. Apr. 2009 (CEST)

Ok. Bitte wende dich dann einfach wieder an diese Seite hier oder regel das mit dem OTRS, wenn du was erfährst. [[ Forrester ]] 22:17, 23. Apr. 2009 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 22:21, 23. Apr. 2009 (CEST)

Besitzt dieses Logo ausreichende SH um geschützt zu sein. Ich bin mir, z.B. aufgrund des Tigers, nicht sicher, ob hier nicht kleine Münze ist. Oder handelt es sich bei diesem Bild um ein amtliches Werk, wie angegeben wurde? -- Suhadi SadonoDÜP 11:18, 20. Apr. 2009 (CEST)

Das ist ein Abzeichen einer Einheit des US-Militärs. Amtliches Werk der Regierung der Vereinigten Staaten. --Felix fragen! 16:36, 20. Apr. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 22:23, 23. Apr. 2009 (CEST)

Hallo, 1. Der Uplaoder sollte über freie Lizenzen aufgeklärt werden. Ich will das nicht auf euch übertragen, sondern nur vermerken. 2. Liegt hier "Gezeigtes Werk" vor? Wird eine Genehmigung vom Museum für dieses Bild (Hausrecht und so) benötigt? -- Suhadi SadonoDÜP 23:18, 21. Apr. 2009 (CEST)

2. Frage 1: Ich wüsste keinen Grund, warum diese Skulptur kein Werk sein sollte.
2. Frage 2: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:BR#Gegenst.C3.A4nde_in_geschlossenen_R.C3.A4umen [[ Forrester ]] 23:46, 21. Apr. 2009 (CEST)
Keine Lizenz, Freigabe nur für Wikipedia und geschütztes Kunstwerk => Löschen --Marcela 07:47, 22. Apr. 2009 (CEST)
So für uns unbrauchbar. Forrrester und Ralf haben eigentlich schon alles gesagt. Bobo11 09:09, 22. Apr. 2009 (CEST)
Freigabe für die Fotografie ist unbrauchbar und Freigabe vom Urheber des gezeigten Werks ist nicht vorhanden. Glaube kaum, dass hier gerettet werden kann; dazu müssten wir erstmal den Urheber der Skulptur ausfindig machen. Freigabe vom Museum ist weder hinreichend noch notwendig, da uns Hausrecht nicht kümmert. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:10, 22. Apr. 2009 (CEST)

Also eine "Skulptur" kann ich da nicht erkennen, eher so eine Art Diorama mit Schaufensterpuppe. Eine künstlerische Aussage scheint mir eher nicht intendiert, ich halte das bis zum Beweis des Gegenteils für nicht schutzwürdig und das Bild für behaltbar. --AndreasPraefcke ¿! 19:24, 23. Apr. 2009 (CEST)

Ich sehe nicht, warum das keine künstlerische Aspekte beinhalten sollte. Die Funktionalitätsgebundenheit einer Massen-"Schaufensterpuppe" scheint eher nicht vorzuliegen. [[ Forrester ]] 22:25, 23. Apr. 2009 (CEST)
Löschung war richtig. Das war keine Schaufensterpuppe sondern eine Nachstellung der Figur auf dem Foto dahinter an der Wand. --Marcela 00:38, 24. Apr. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Marcela 00:38, 24. Apr. 2009 (CEST)

Hab das Bild, nachdem es in den Artikel des Spielers eingefügt wurde, sofort wieder entfernt. Liegt hier nicht eine grobe Urheberrechtsverletzung vor?! Bei der Quelle des Bildes steht dann auch noch, dass es aus dem Internet stammt.. Am besten wäre es bestimmt, das Bild zu löschen. ||| Gruß, SK Sturm Fan 21:53, 24. Apr. 2009 (CEST)

Das Bild liegt auf Commons. Da können wir hier bei der Dateiüberprüfung nichts machen. Das Bild wurde aber bereits mit einem DÜP-ähnlichen Baustein auf Commons markiert. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:37, 24. Apr. 2009 (CEST)
Achso. Das wusste ich nicht. Dennoch möchte ich bitte wissen, ob es richtig war, das Bild erstmal aus dem Spielerartikel zu nehmen?! Oder sollte ich das Bild gar wieder in den Artikel reinstellen solange da noch nichts geklärt ist? ||| Gruß, SK Sturm Fan 23:03, 24. Apr. 2009 (CEST)
Ist schon ok. [[ Forrester ]] 23:19, 24. Apr. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 23:19, 24. Apr. 2009 (CEST)

Gezeigte Bilder in Grafik haben IMHO keine Schöpfungshöhe. Fallen animierte Grafiken jedoch trotzdem unter die Schöpfungshöhe? -- Sa-se 16:23, 26. Apr. 2009 (CEST)

Nö. Vergleich mit dem laufenden Auge, das ist nur animierte Schrift. --Marcela 22:59, 29. Apr. 2009 (CEST)
Ok, danke dir. Sa-se 23:12, 29. Apr. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Sa-se 23:14, 29. Apr. 2009 (CEST)

Panoramafreiheit zweifelhaft. -- Chaddy · D·B - DÜP 09:16, 26. Apr. 2009 (CEST)

Imho alles Beiwerk, wenn überhaupt Werk. [[ Forrester ]] 11:06, 26. Apr. 2009 (CEST)

Die Fotos kann man sich wegdenken, die Texte sind nicht erkennbar -> Beiwerk --Marcela 11:09, 26. Apr. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 22:42, 30. Apr. 2009 (CEST)

Kommt von der anderen Seite. Hinweis nachträglich eingefügt von Isderion

Ausgestellt im Tiergarten Schönbrunn in Wien. Sieht für mich ziemlich permanent aus, aber ist das noch öffentlicher Verkehrsraum in Sinne der Panoramafreiheit? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:25, 23. Apr. 2009 (CEST)

Ich sehe da nur ein geschmücktes Fahrrad, soll das etwa Kunst sein? --Marcela 00:39, 24. Apr. 2009 (CEST)
Vielleicht solltest du dir einfach anschauen wo das Bild eingebunden ist. --Isderion 00:55, 24. Apr. 2009 (CEST)
Auch wenn du mich jetzt killst ;) Warum soll das ein Kunstwerk sein? Da haben irgendwelche Fernseh-Redakteure irgendwelches buntes Zeugs an ein Fahrrad gebastelt, na und? Außerdem: Die Schönbrunner Tiergarten-Gesellschaft m.b.H. ist im Firmenbuch unter der Nummer 47954x seit 30. Dezember 1991 eingetragen, die Stammeinlage beträgt € 600.000,00 und steht im Alleineigentum der Republik Österreich - somit ist öffentlicher Raum sehr wohl gegeben. Die Panoramafreiheit nach österreichischem Recht erlaubt außerdem auch Aufnahmen auf privatem Grund. Ich sehe hier keinerlei Problem. --Marcela 01:05, 24. Apr. 2009 (CEST)

Erledigt|1=[[ Forrester ]] 12:52, 25. Apr. 2009 (CEST)

gibt's auch noch eine Begründung, warum du meinst es wäre erledigt? Keine SH oder FoP oder gar beides? --Isderion 02:55, 26. Apr. 2009 (CEST)
Imho mittleres. Siehst du das anders? [[ Forrester ]] 10:58, 26. Apr. 2009 (CEST)
War auch mein erster Gedanke, denn SH würde ich dem Ding schon zusprechen (als Hauptfigur einer Fernsehserie). Im Artikel Panoramafreiheit heißt es aber: "Ausschlaggebend ist der tatsächliche öffentliche Zugang". Der Tiergarten Schönbrunn verlangt zumindest Eintritt. Im BGH-Urteil Schloss Tegel verneint der BGH die Panoramafreiheit jedoch, obwohl man das Schloss auch gegen Entgelt besichtigen kann. Allerdings ist der Träger dort privat. Ein Urteil mit öffentlichem Träger ist das (verbuggte) Urteil "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten" (wobei dort die Revision ja noch aussteht).
Aber vielleicht kann hier ja jemand meine Bedenken zerstreuen. --Isderion 23:11, 26. Apr. 2009 (CEST)

BGH? Preußen? Leute! Österreich ! SH steht zwar zur Debatte, ist aber vollkommen irrelevant! Siehe Hundertwasser-Entscheidung, hier ist österreichisches Recht maßgebend. Das Bild ist ok. --Marcela 22:55, 29. Apr. 2009 (CEST)

Ralf! Laber! Halt! Kein! Scheiß! und ließ und verstehe die Hundertwasserentscheidung: Das geht's um deutsches Recht. Alternativ kannst du auch WP:BR lesen: Wir richten uns nach dem Recht der deutschsprachigen Länder, nicht ausschließlich nach öserreichischem. --Isderion 17:38, 30. Apr. 2009 (CEST)
Verbunden mit der Bitte um emphatische Abstinenz, fasse ich zusammen: Ein 3D-Objekt wurde von einem öffentlichen Ort aus an einem Ort der Öffentlichkeit aufgenommen. Bedeutet: SH plus UHR für den Fotografen; SH fürs Objekt sekundär, ebenso die Diskussion, wer was für Kunst halten darf und wer nicht. Kurz: Das Bild ist o. k.--Emmaus Disk 11:35, 1. Mai 2009 (CEST)
quetsch Schön, dass du das "öffentlich" so hervorhebst, denn dass ist hier imho die entscheidende Frage: Ist der "Tiergarten Schönbrunn" ein "öffentlicher Platz" im Sinne des Gesetzes. Wenn du dir die zwei Urteile durchliest, wirst du feststellen, dass in ähnlichen Fällen Panoramafreiheit verneint wurde. --Isderion 16:43, 4. Mai 2009 (CEST)
Da sich das aufgenommene Objekt sich in Östereich befindet, und auch der Rechtsinhaber des Objektes (bzw.der Idee für die Figur) Össtereicher sind, darf ruhig nach dem östereichischen Recht beurteilt werden. Und das sagt hier klar, dass diese Aufnahme unter die Panoramafreiheit fällt. Man muss ich garn nicht auf die SH-Diskusion einlassen, um das Foto behalten zu dürfen, sonder ich bin der Meinung, das bild so wie es jetzt schon korrekt deklariert ist als Panoramafreiheit-Aufnahme behalten. Bobo11 11:51, 1. Mai 2009 (CEST)
Ich lasse dich dazu mal selbst antworten. Ansonsten tut's auch die Lektüre von Wikipedia:Bildrechte. Ist schon seltsam: Überall DACH-Recht fordern, aber hier soll jetzt aufeinmal nur A-Recht gelten? ;) --Isderion 16:32, 4. Mai 2009 (CEST)
Isderion, der Knackpunkt der von Dir angeführten Urteile ist in unserem Falle nicht gegeben: der Verweis auf die Verwaltung privaten Besitzes dürch die Öffentliche Hand.--Emmaus Disk 10:19, 5. Mai 2009 (CEST)
Häh? Im Falle der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg wird sogar staatlicher Besitz durch eine staatliche Institution (Stiftung des öffentlichen Rechts) verwaltet. Beim Tiergarten Schönbrunn ist der Betreiber halt eine GmbH. Ansonsten sehe ich keinen Unterschied. --Isderion 15:04, 5. Mai 2009 (CEST)
Nun gut, Isderion, dann also das Zitat aus dem von Dir angeführten Urteil: Denn wiewohl sie eine Einrichtung öffentlichen Rechts sei, handele es sich bei den von ihr verwalteten Liegenschaften nicht um öffentlichen Raum, sondern um Privateigentum.--Emmaus Disk 21:07, 5. Mai 2009 (CEST)
Äh, damit wird eigentlich nur ausgedrückt, dass die Stiftung Eigentümer ist. Aber blos weil eine Körperschaft/Anstalt/Stiftung des öffentlichen Rechts Grundstücke besitzt heißt das halt noch lange nicht, dass das auch öffentlicher Raum ist.
Übrigens steht auch im dem entsprechenden Wikipedia-Artikel zur Stiftung, dass die der Eigentümer ist. Aber da Wikipedia ja keine reputable Quelle ist kannst du den Sachverhalt auch gerne im Urteil nachlesen: "Die Verfügungsklägerin ist Eigentümerin mehrerer kunst- und kulturbedeutender Grundstücke und Gebäude in Berlin und Brandenburg. [...] sind der Verfügungsklägerin eine Vielzahl von Grundstücken und Gebäuden übereignet worden, unter anderem der Park Sanssouci."--Isderion 00:02, 6. Mai 2009 (CEST)
Wenn Deine Einschätzung zutreffend ist, dann müssen wir den Begriff öffentlich innerhalb der Panoramafreiheit sehr eng fassen. Sobald Besitzverhältnisse vorliegen, die den freizügig-öffentlichen Zugang beschränken (Eintritt; Einlaßkontrolle) ist Panoramfreiheit nicht mehr gegeben (Stichwort tatsächlich öffentlich).--Emmaus Disk 21:41, 6. Mai 2009 (CEST)

Auch hier: NowCommons und somit gilt österreichische Panoramafreiheit. --Marcela 00:35, 7. Mai 2009 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Marcela 00:35, 7. Mai 2009 (CEST)

nach der benutzeridksu zu urteilen müssen alle bilder des uplaoders gecheckt werden -- [[ Forrester ]] 00:28, 24. Apr. 2009 (CEST)

Die heute üblichen Formalia sind hier zwar nicht erfüllt, aber der Benutzer hat inzwischen auf der Beschreibungsseite eine eidesstattliche Versicherung mit seinem Real- und Nicknamen abgegeben, dass er die Genehmigung habe, das Bild "in der Wikipedia zu veröffentlichen". Wenn er nicht nur dies erklären würde, sondern ausdrücklich, dass er die Genehmigung hat, das Bild unter einer der hier akzeptierten freien Lizenzen (insbesondere unter der GNU-FDL, die er gewählt hat) zu veröffentlichen (denn Genehmigungen "nur für die Wikipedia" akzeptieren wir ja nicht), würde mir das reichen. Er müsste also auch den Fotografen ausdrücklich um eine Lizenzierung unter GNU-FDL in Version 1.2 oder einer späteren Version gebeten haben. Wenn er eidesstattlich versichert, dass der Fotograf mündlich diese Lizenz erteilt hat... dann kann das Bild m.E. bleiben. Sonst wohl nicht. Gestumblindi 21:29, 29. Apr. 2009 (CEST)

Hallo Forrester! ich fürchte du musst nicht alle meine überprüfen sonder alle Bilder bei wikipedia die 2006 und früher eingestellt worden sind! es gab damals keine möglichkeit ein Freigebe zu den heutigen bedingungen zu dokumentieren! ich fürchte auch das bei der Übertragung nach commonce auch informationen vergessen/ verlorengegangen sind. Ich garantiere das alle meine hochgeladenen bilder ok sind! Bei Bildern von Fremden habe ich immer auf die Problematik hingewiesen und auf die erklärung von GFDL einschließlich der GFDL Lizensseite. Grüße aus der Eifel Caronna 21:42, 29. Apr. 2009 (CEST)

So schlimm ist es nicht; viele Bilder haben die Uploader ja selbst gemacht bzw. zumindest erklärt, dass es ihre eigenen sind, und wenn das plausibel ist, fordern wir auch heute keine weiteren Nachweise oder Erklärungen, das akzeptieren wir so. Gestumblindi 21:44, 29. Apr. 2009 (CEST)

Bitte keine Verurteilung eines langjährigen vertrauensvollen und nie in URV-Fragen aufgefallenen Benutzer! Wenn bei einzelnen Bildern Fragen aufkommen, dann eben fragen - aber bitte hier keinen Pranger aufmachen! --Marcela 22:58, 29. Apr. 2009 (CEST)

Anstatt irgendeinen Quatsch von Pranger zu erzählen, könntest du den konstruktiven und v.a. sachlichen Klärungsversuch des Benutzers sehen. Wenn du meinst, dass jemand hier an den Pranger gestellt werden soll (je genauer ich mir das überlege, desto unsinniger wird der Vergleich), hast du das Konzept dieser Seite nicht verstanden. [[ Forrester ]] 22:32, 30. Apr. 2009 (CEST)

Mir geht es nicht darum, dass "an Eides Statt" versichert wird, sondern, dass der Uploader erstmal verstanden hat, dass "das ich die Genehmigung habe das Bild in Wikipedia zu veröffentlichen" nicht frei ist. Da ich dich, Caronna, nicht wirklich kenne, weiß ich auch nicht, ob das der Fall ist. Und erst dann macht es Sinn, dass du irgendetwas garantierst, wo ich auch durchaus AGF-mäßig bereit bin, dir das so zu glauben. Wenn wir das geklärt haben, sollte es keine größeren Probleme geben. Schöner wäre es natürlich, wenn du fallspezifisch - sofern dazu noch Informationen vorliegen - auf den Bildbeschreibungsseiten der problematischen Bilder (wie du sie selbst nennst - wie vile sind das ca.?) die Situation nachvollziehbar vermerkst oder - noch besser - das Ganze mit dem Support Team, die eig. für Freigabendokumentation zuständig sind, abklärst. [[ Forrester ]] 22:41, 30. Apr. 2009 (CEST)

Ok, den Pranger nehme ich zurück, das war zu hart. Ansonsten schließe ich mich Forrester an. --Marcela 22:51, 30. Apr. 2009 (CEST)
Schön, dann möchte ich mich für die im Nachhinein etwas harten Worte entschuldigen. [[ Forrester ]] 23:08, 30. Apr. 2009 (CEST)

Nun gut, also ich denke, da eine derartige Dokumentation sowieso im OTRS liegen sollte, wäre es ganz sinnvoll, wenn selbigens hier übernimmt. [[ Forrester ]] 23:10, 30. Apr. 2009 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 21:53, 20. Mai 2009 (CEST)

Dateien von Benutzer:BrThomas

veröffentlicht = frei?! da muss noch einiges an aufkläörungsarbeit hgeleistet werden (s. disku und /Fragen!)

Wie sagt man so schön, die Genemigung möchte ich gern mal sehen. Sportereignissaufnahme ginge sicher, aber bei denn Innenaufnahmen bezweifle ich lautstark das da eine Zustimmung des Künstles vorliegt. Am besten diskutieren wir jedes bild einzeln. Nicht bei jedem ligt der Knackpunkt an der gleichen Stelle (Mal recht am eigene Bild, mal Urhebrrecht, dann noch Innenaufnahmen usw). Bobo11 17:58, 13. Apr. 2009 (CEST)
Von Forrester: Benutzer:Stwalkerster/dbq/forrester-dewiki+commonswiki Stwalkerster 20:38, 13. Apr. 2009 (CEST)
Alle dort müssen gecheckt werden. [[ Forrester ]] 22:04, 13. Apr. 2009 (CEST)

Auf Commons sind soweit alle ok, bis auf File:August Berger, Foto um 1930.jpg. Gibt es da irgendeine Freigabe? Nicht alt genug für PD-old. PD-anonymous nur wenn deutlich wird, dass der Urheber wirklich allgemein unbekannt ist und wann wurde das Bild veröffentlicht? [[ Forrester ]] 19:19, 15. Apr. 2009 (CEST)

Das o.g. Bild wurde uns, der Geschichtswerkstatt Weimar/Apolda e.V., vom Sohn Karl Berger zur Verfügung gestellt. Es ist auch bereits veröffentlicht worden, siehe: August Berger Literaturangabe "A.B. Sozialdemokrat in Apolda". Warum sollte es dann keine Lizenz haben? Wenn Du willst, lasse ich Dir noch eine schriftliche Zustimmung von Karl Berger zukommen. Gruß----BrThomas 20:54, 15. Apr. 2009 (CEST)
"Warum sollte es dann keine Lizenz haben?" << das zeigt, dass dir wohl nicht nicht ganz klar ist, was wir brauchen. Wir brauchen eine explizite Erlaubnis des Urheberrechtinhabers für "Der Urheberrechtsbesitzer erlaubt es jedem, dieses Bild für jeglichen Zweck, inklusive uneingeschränkter Weiterveröffentlichung, kommerziellen Gebrauch und Modifizierung, zu nutzen.". Ist Karl Berger denn der Urheberrechtinhaber? D.h. hat der Fotograph von damals seine Nutzungsrechte abgetreten? Denn sonst kann Karl Berger gar nichts freigeben. [[ Forrester ]] 21:41, 15. Apr. 2009 (CEST)
Ich werde Karl Berger fragen, wer das Foto gemacht hat und wie es mit dem Urheberrecht steht. ----BrThomas 13:11, 18. Apr. 2009 (CEST)
Sehr gut :) [[ Forrester ]] 13:22, 18. Apr. 2009 (CEST)
Gibts was neues? [[ Forrester ]] 23:11, 21. Apr. 2009 (CEST)
Ich habe Karl Bergers Placet, der Eigentümer des Bildes, an die angegebene email-Adresse weitergeleitet. ----BrThomas 18:48, 25. Apr. 2009 (CEST)
Gut, was ab jetzt mit dem Bild passiert (es kann ja wiederhergestellt werden), ist Sache des OTRS-Teams. Dann geht es jetzt um Benutzer:Stwalkerster/dbq/forrester-dewiki+commonswiki. Hast du dazu irgendwelche Freigaben erhalten? [[ Forrester ]] 23:11, 30. Apr. 2009 (CEST)
Ich habe einige Urheberrechtsinhaber gebeten, ihr Placet an permissions wikipedia zu senden. Das werden sie hoffentlich schnell tun. Gruß ----BrThomas 00:33, 1. Mai 2009 (CEST)
Bleibe unermüdlich dran, kann aber keine Wunder vollbringen... Gruß ----BrThomas 13:40, 9. Mai 2009 (CEST)

Bei über einem Monat Zeit spreche ich nicht mehr von Wundern. Die Dateien sind zu löschen, sofern du keine konkreten Ansätze hast (können ja bei Freigabe wiederhergestellt werden.) [[ Forrester ]] 19:45, 18. Mai 2009 (CEST)

Es geht noch um folgende Bilder:

[[ Forrester ]] 10:02, 1. Mai 2009 (CEST)

Ich schlage also die Löschung der Dateien vor. Begründete Gegenstimmen? [[ Forrester ]] 21:50, 20. Mai 2009 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 12:26, 24. Mai 2009 (CEST)

Design überragt die Durchschnittsgestaltung von Zitronenpressen, SH IMHO erreicht. Nach Einspruch auf SF gelistet. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:10, 19. Apr. 2009 (CEST)

Sagt wer? Ist wie begründet? Wer SH behauptet, muß sie ausführlich und nachvollziehbar begründen. --Marcela 00:14, 20. Apr. 2009 (CEST)
Vielleicht ein Geschmacksmuster, mehr aber nicht --Eva K. ist böse 00:19, 20. Apr. 2009 (CEST)

Solange keine Begründung vorliegt, gilt: keine SH --Historiograf 00:21, 20. Apr. 2009 (CEST)

Nach der erfolgreichen Löschung auf Commons könnte die Begründung sein "Es geht um's Prinzip". -- jha 00:37, 20. Apr. 2009 (CEST)

AGF. [[ Forrester ]] 00:46, 20. Apr. 2009 (CEST)

Ich habe smial auch kein BNS unterstellt, als er das Foto hier auf de-wp hochgeladen hat. -- jha 01:45, 20. Apr. 2009 (CEST)
Dito. Was hat das mit AGF zu tun? Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:51, 20. Apr. 2009 (CEST)
Sorry, habe was falsch verstanden (war auch schon spät :) ) [[ Forrester ]] 19:25, 20. Apr. 2009 (CEST)
Der Beitrag ist sehr wohl zielführend, denn es geht um die Fortsetzung der LD auf Commons, die Du hier betreibst und bei der das Bild mit einer höchst zweifelhaften Begründung gegen das Mehrheitsvotum entfernt wurde. Oder ist das so unerträglich für dich, daß das hier auf den Tisch kommt, daß Du es immer wieder entfernen mußt? --Eva K. ist böse 16:21, 20. Apr. 2009 (CEST)
Löschdiskussionen sind keine Abstimmungen, weder hier noch auf den Commons. Es wird nach Urheberrecht entschieden, nicht nach Mehrheitsvotum. Selbiges gilt auch hier; Begründung für SH findet sich übrigens auch in der Commons-LD. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:36, 20. Apr. 2009 (CEST)
Auf Basis welchen Rechts? Ich vermisse eine fundierte und stichhaltige Begründung. --Eva K. ist böse 16:57, 20. Apr. 2009 (CEST)
Gegengründe sind auf der commons-Disk ebenso zu finden. Auf derselben Seite, die den Separierungstest(?) aufführt, nachdem anscheinend entschieden wurde, gibt es nun etwas weiter unten noch diesen Abschnitt: "It is possible for utilitarian objects to be copyrightable (for example, consider an alarm clock in the shape of a cartoon character), but there is no clear line between works which are copyrightable and objects which are not, and different jurisdictions use different criteria. For example, German law has a term called Schöpfungshöhe, which is the threshold of originality required for copyright protection. As in most jurisdictions, the level of originality required for copyright protection of works of applied art is higher. There is no legal definition for this threshold, so one must use common sense and existing case law." . "Common sense" wurde offensichtlich bei der Entscheidung ignoriert. -- smial disk 17:12, 20. Apr. 2009 (CEST)

Wie auch immer - Commons ist eine andere Baustelle. Was dort diskutiert wird, hat für .de keinen Belang. Außerdem wird SH auf Commons vollkommen anders gesehen. --Marcela 17:32, 20. Apr. 2009 (CEST)

Es stimmt, dass auf Commons SH durchaus niedriger angesetzt wird als auf de, aber IMHO ist hier auch nach deutschem Recht SH erreicht. Das ist keine leicht abgewandelte Zitronenpresse mehr, sondern schon ein Kunstwerk, das sich von der durchschnittlichen Zitronenpresse abhebt. Im übrigen würde ich gerne mal eine Beispielbegründung für SH sehen, die den Leuten, die stets eine Begründung fordern, genügt. Bisher habe ich hier _noch nie_ eine SH-Begründung gelesen, die akzeptiert worden wäre. Dafür wurden aber schon ne Menge Sachen aufgrund von SH gelöscht, ohne dass jemand einen Roman als Begründung geschrieben hat. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:28, 20. Apr. 2009 (CEST)
Dann lies dir doch bitte einmal den blauen Kasten in Schöpfungshöhe durch und zeige mir, inwieweit nach den dort bezeichneten Kriterien, insbesondere denen im Abschnitt, der sich mit dem Gechmacksmusterschutz begfaßt, nach deutscher Rechtsprechung hier ein Urherberrechtsschutz gegeben sein soll. Ach ja, wo sind deine Löschanträge auf commons auf die Fotos von den Starck-Objekten verblieben, die ich angeregt hatte? Ist doch schon etwas seltsam, daß ein dusseliger Plastik-Scherzartikel besser geschützt sein soll als die Kunstobjekte eines weltweit anerkannten Designers oder gar Künstlers? -- smial disk 09:12, 21. Apr. 2009 (CEST)
Wenn selbiger Plastikscherzartikel nunmal mehr SH hat als das Design eines Künstlers, kann ich auch nichts dafür. Da es sich in jedem Fall um Gebrauchskunst handelt, kommt es nicht auf den Hersteller an, sondern auf den Gehalt der Schöpfung. Wie bereits gesagt, handelt es sich hier um ein Werk, das sich durch ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung hervorhebt. Außerdem geht es hier nicht darum, zu verhindern, dass nahe liegende Gestaltungselemente monopolisiert würden; ein Merkel-Kopf auf einer Zitronenpresse ist wohl kaum ein oft verwendetes und nahe liegendes Gestaltungselement. Für die anderen DRs auf den Commons hatte ich keine Zeit, bitte mir das nachzusehen. Möglicherweise werde ich das in den nächsten Tagen/Woche nachholen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 10:20, 21. Apr. 2009 (CEST)
Ich kann keine überragende Gestaltung erkennen. Einige andere Mitarbeiter hier auch nicht. Bei der Starck-Presse sehr wohl, zumal die bekanntlich nicht einmal zum Zitronenpressen geeignet ist. Genausowenig, wie man auf manchen seiner Stühle sitzen kann. Der Löschantrag war am 28.2., die Löschung erfolgte am 17.3.; seither hast du Zeit für fast 200 Bearbeitungen auf commons, darunter mehrere Löschanträge, aber keine Zeit, einem so wichtigen URV-Verdacht nachzugehen? Ein Schelm, der böses dabei denkt. -- smial disk 10:57, 21. Apr. 2009 (CEST)
Ich hatte es zweitweise vergessen und dann, als ich Zeit hatte, nicht mehr daran gedacht. Die Mitarbeit hier ist freiwillig, ich habe mich nie verpflichtet, die ganze Kategorie nach möglicherweise problematischen Fotos durchzuschauen, werde das aber, wie gesagt, in nächster Zeit nachholen. Wenn du dringende Fälle erkannt hast, darfst du selbstverständlich gerne auch schonmal Löschantrag stellen. Im Übrigen bitte ich darum, die Diskussion wieder auf das Bild und nicht auf meine vermeintlichen Versäumnisse zu lenken, dafür ist diese Seite nicht da. Daher back to topic: Ein Merkel-Kopf auf einer Zitronenpresse ist für dich also ein übliches Element der Durchschnittsgestaltung und überragt diese nicht? Durchschnitt ist für mich das, was zuhauf im Geschäft steht; leichte Abwandlungen davon sind auch noch ohne SH. Hier haben wir es jedoch mit einer starken Abwandlung zu tun, das hebt sich deutlich vom Durchschnitt ab. Beste Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 12:04, 21. Apr. 2009 (CEST)

Nun? [[ Forrester ]] 12:53, 25. Apr. 2009 (CEST)

Nur ChrisiPK sieht hier Probleme. --Marcela 18:52, 25. Apr. 2009 (CEST)
Wenn Konsens besteht, dass das Bild in Ordnung ist, dann bitte ich darum, dass jemand die Entscheidung umsetzt. Ich würde es allerdings begrüßen, wenn sich auch noch jemand äußern würde, der nicht schon in die Geschichte involviert ist. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:20, 25. Apr. 2009 (CEST)
Bin nicht involviert und denke, nach Lektüre der Kontroverse, folgendes: Das Argument deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung für SH hat sich auch an der Frage zu orientieren, wie und wozu das Objekt entstanden ist. Handelt es sich um einen Scherzartikel, der für Konsumzwecke entworfen wurde: no SH. Wurde das Objekt als Einzelstück angefertigt, in einer Ausstellung veröffentlicht und dann für die Mengenproduktion aufgekauft: SH. So könnten wir dem bloßen (trügerischen) Augenschein, der von persönlicher Betroffenheit herrühren kann, Gründe zur Korrektur beigeben. Sehe ich recht, würde dies in diesem Falle bedeuten: keine SH.--Emmaus Disk 09:56, 30. Apr. 2009 (CEST)
Das von dir vorgeschlagene Kriterium (überspitzt "Einzelanfertigung vs. Mengenprodukation") ist durch die bisherige Rechtsprechung nicht gedeckt. Die Entscheidung "deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung" ja oder nein ist deswegen immer eine Einzelfallentscheidung bei der natürlich auch Einzelanfertigungen keine SH (und umgekehrt) haben können.
Zur Sache selbst: Diskussionen um SH bzw "deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung" waren ja schon immer irgendwie schwierig, da das Kriterium nicht objektiv messbar ist. Wahrscheinlich könnte man auch einfach einen SLA stellen und den Admin dann eine Münze werfen lassen (Zahl=löschen, Kopf= behalten). ;) Ich persönlich würde hier schon im Vergleich zu anderen Zitruspressen ein (deutliches) Überragen der Durchschnittsgestaltung sehen. Zudem ist Angie auch kein naheliegendes Gestaltungselement. Sinn und Zweck der entsprechenden Regeln ist es zu verhindern, dass nahe liegende Gestaltungselemente monopolisiert würden (siehe BVG - laufendes Auge).
Schlussbemerkung: Bevor ich diesen Beitrag schrieb hatte ich mich ein wenig umgeschaut, ob es Urteile zum Thema angewandte Kunst, deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung gibt (Logos mal ausgenommen). Ich habe mir einige durchgelesen/überflogen, allerdings habe ich nichts gefunden, was uns bei dem konkreten Fall etwas weiterhelfen würde. Aber vielleicht finden ja andere darin was brauchbares: OLG Frankfurt: Armreif mit SH, LG Braunschweig: Schneekugel, OLG Hamm: Kamin, LG Köln: Kamin. --Isderion 19:02, 4. Mai 2009 (CEST)
Isderion, wenn das OLG Frankfurt Urteil Schule macht, ist SH eher gegeben als nicht, würde bedeuten: in dubito pro SH.--Emmaus Disk 10:34, 5. Mai 2009 (CEST)

Entscheidung? [[ Forrester ]] 21:51, 20. Mai 2009 (CEST)

Dann wohl löschen. [[ Forrester ]] 09:23, 23. Mai 2009 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Guandalug 12:31, 24. Mai 2009 (CEST)