Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Verbindlichkeit eines Meinungsbildes
Allgemeine Betrachtungen zum Projektzustand, Ad-personam-Diskussionen und süffisante Spitzen gegen einzelne Beteiligte gehören nicht hierher.
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[Quelltext bearbeiten]Auch wenn es ale Regularienfrage daherkommt, soll hier das SG IMHO eine inhaltliche Frage entscheiden, nämlich unter welchem Lemma die Orte zu liegen haben. Dafür ist es allerdings unzuständig. Es wird also vermutlich ein kurzer Prozeß, die strategischen Reserven werden nicht Gefahr laufen, aufgebraucht zu werden.--Tobias Nüssel (Diskussion) 06:01, 16. Dez. 2022 (CET)
- Sehe ich auch so. Die Fragen, für die sich der Anfragende hier Klärung erhofft, liegen ausserhalb der Zuständigkeit des Schiedsgerichts. Sie passen jedenfalls nicht zu den 4 Punkten, die unter Wikipedia:Schiedsgericht genannt sind. Das Schiedsgericht kann keine Grundsatzfragen wie "Sind die Meinungsbilder verbindlich für Admins bei der Abarbeitung von VM bzw. AP?" klären, sondern nur versuchen, Lösungen für konkrete, einzelne Konflikte zwischen bestimmten Benutzern bzw. Massnahmen gegen einzelne gegen die Wikipedia-Grundsätze verstossende Benutzer zu finden. Für Grundsatzfragen ist hier die allgemeine Community zuständig, das Schiedsgericht hat da keine Sonderrechte. Gestumblindi 21:36, 16. Dez. 2022 (CET)
- PS, und mal abgesehen davon, zu "Darf der bearbeitende Admin im Rahmen von VM oder AP die Erstellung eines MB beauflagen oder empfehlen?": Also empfehlen darf hier jedermann jederzeit alles, Admin oder nicht ;-). "Administrative Auflagen" sind ein heikleres Thema - das ist etwas, das von den Regeln gar nie vorgesehen war und immer noch nirgends formalisiert festgehalten ist, sich in den letzten Jahren aber trotzdem eingebürgert hat. Ich finde das problematisch. Aber auch das kann nicht Gegenstand einer SG-Anfrage sein. Gestumblindi 21:40, 16. Dez. 2022 (CET)
- Ich hatte im Rahmen des APs auch verneint, dass die "adminstrative Zurücksetzung" eine Adminaktion sei, solange der Artikel nicht nur mit Adminrechten bearbeitbar sei. Zurücksetzen kann im Grunde jeder Benutzer, bei der adminstrativen Zurücksetzung wird die Aktion nur mit einem Mäntelchen der Autorität versehen. Das ist noch weniger als die administrative Auflage, bei der wenigstens noch die Drohung mit dem Einsatz von Adminrechten impliziert wird, wenn sich das Opfer nicht an die auflage hält.--Tobias Nüssel (Diskussion) 00:08, 17. Dez. 2022 (CET)
- Rein technisch könnte das SG doch das "Gewand der Regularienfrage" anziehen, finde ich. Die Fragestellung, inwiefern Meinungsbilder mit geringer Beteiligung (also meistens alte und sehr alte) heute, in den 2020er Jahren, auch in Konfliktfällen verbindliche Regelungen darstellen, halte ich per WP:SGZ #1 "Kommunikative Auseinandersetzungen" für eine, wo das SG tätig werden kann und darf. Als Frage zur Auslegung von unserem Regelwerk wäre ein MB dazu etwas schwer aufzusetzen, weil es ob der vielen denkbaren Einzelfälle eher keine einfache Lateralfrage („Sollen MB von vor dem Jahr X unverändert verbindlich bleiben, auch wenn weniger als Y Personen abgestimmt haben?)“ ist. Da ist es in meinen Augen wikipolitisch angenehmer (weil: das SG ist ein gewähltes mehrköpfiges Gremium, ist der Suche nach Konsenslösungen verpflichtet, kann sich die Zeit nehmen, einen Einzelfall in die Tiefe zu erörtern), konfliktbehaftete Einzelfälle bei Bedarf von unserem SG verhandeln zu lassen. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 15:50, 17. Dez. 2022 (CET)
- "kommunikative Auseinandersetzungen (persönliche Angriffe, Wikiquette, Verunglimpfung etc.)" Das passt hier eher nicht. --Der-Wir-Ing ("DWI") (Diskussion) 18:10, 17. Dez. 2022 (CET)
- Eine so weite Auslegung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts ist nicht mit seinem von der Community bewusst limitierten Mandat vereinbar. Das Schiedsgericht ist keine "Regierung" der Wikipedia, die Grundsatzentscheidungen wie "Gültigkeit von Meinungsbildern mit geringer Beteiligung" fällen könnte. Gestumblindi 01:01, 19. Dez. 2022 (CET)
- Rein technisch könnte das SG doch das "Gewand der Regularienfrage" anziehen, finde ich. Die Fragestellung, inwiefern Meinungsbilder mit geringer Beteiligung (also meistens alte und sehr alte) heute, in den 2020er Jahren, auch in Konfliktfällen verbindliche Regelungen darstellen, halte ich per WP:SGZ #1 "Kommunikative Auseinandersetzungen" für eine, wo das SG tätig werden kann und darf. Als Frage zur Auslegung von unserem Regelwerk wäre ein MB dazu etwas schwer aufzusetzen, weil es ob der vielen denkbaren Einzelfälle eher keine einfache Lateralfrage („Sollen MB von vor dem Jahr X unverändert verbindlich bleiben, auch wenn weniger als Y Personen abgestimmt haben?)“ ist. Da ist es in meinen Augen wikipolitisch angenehmer (weil: das SG ist ein gewähltes mehrköpfiges Gremium, ist der Suche nach Konsenslösungen verpflichtet, kann sich die Zeit nehmen, einen Einzelfall in die Tiefe zu erörtern), konfliktbehaftete Einzelfälle bei Bedarf von unserem SG verhandeln zu lassen. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 15:50, 17. Dez. 2022 (CET)
Außerdem gibt es Dutzende Lemmata, die nicht den Regularien entsprechen und die Welt ist sowieso zu kompliziert, um sie komplett und kohärent in Regeln zu fassen. Gruß Koenraad 20:40, 19. Dez. 2022 (CET)
Klammersatz
[Quelltext bearbeiten]"Übliche Aussprache" ist sicherlich als hochdeutsche Aussprache zu interpretieren!
Hochdeutsch ungleich Standarddeutsch. LG, --Meningokokke (Diskussion) 14:38, 21. Dez. 2022 (CET)