Wikipedia Diskussion:Wikimedia Deutschland/Weiterentwicklung der Förderrichtlinien/Weiternutzung

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Vorschlag vom 28. Mai 2014

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Ich verwende derzeit für im Rahmen des Wikipedia:Festivalsommers entstandene Bilder sowie für alle weiteren Bilder incl. der mit Hilfe der Festivalsommer-Kameras entstandenen ausschliesslich die Lizenz CC-ba-sa 3.0. Für den Festivalsommer ist das die nach Vorlage festgelegte default-Lizenz, andere sind möglich.

Fragen:

  1. Nach den aktuell gültigen Förderrichtlinien ist CC-by-sa 3.0 die einzige geförderte sa-Lizenz - bedeutet das, dass ich bei einem (eigentlich geplanten) Wechsel auf 4.0 nach aktuellen Richtlinien nicht förderwürdig wäre?
  2. Nach dem umseitigen Vorschlag ist CC-by-sa 3.0 gar nicht mehr für Dateien vorgesehen - warum sollen Dateien / Bilder unter der Lizenz denn in Zukunft nicht mehr gefördert werden? Sind das (was jetzt Status quo ist) dann schlechtere, nicht förderwürdige Freie Inhalte? Als Laie kenne ich übrigens nicht mal die relevanten Unterschiede - vielleicht könnt ihr die ja mal darlegen.
  3. Auf die beiden oberen Punkte bezogen: Wäre es nicht sinnvoll, vor diesem Hintergrund 3.0 und 4.0 parallel für Dateien zuzulassen?
  4. Wie ist der aktuelle Diskussionsstand bei FAL-Lizenzen und aus welchen Gründen wird eine Förderung von Fotografen, die diese Lizenz nutzen, ausgeschlossen?

Wäre schön, dazu Antworten zu lesen. -- Achim Raschka (Diskussion) 20:27, 28. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Hallo Achim,
Danke für die Hinweise und Rückfragen. Ich habe mir mal erlaubt, deine Bulletpoints in Nummern umzuwandeln, das macht die Antworten einfacher.
  1. Wenn ich dich richtig verstehe, ist dies die Frage nach einer guten Übergangslösung, die bereits laufenden Projekten Sicherheit gibt. Das müsste man dann berücksichtigen im Sinne eines Passus wie "Zum Stichtag X angelaufene Projekte können auf Wunsch auch noch nach CC-BY-SA 3.0 lizenzieren.". Träfe es das?
  2. Nicht die Bilder sind dann schlechter, sondern die verwendete Lizenz ist es. Unter http://de.creativecommons.org/2013/11/25/version-4-0-ist-da/ gibt John Weitzmann einen guten Überblick über die Neuerungen von 4.0, darunter finde ich besonders folgende erwähnenswert:
Verwandte Schutzrechte: die Lizenz erfasst jetzt auch vom Urheberrecht selbst unabhängige, aber ähnliche Rechte, wie zum Beispiel das deutsche "Leistungsschutzrecht für Presseverleger" und sorgt dort für Sicherheit.
Heilungsfrist: Bei Urheberrechtsverletzungen gibt es eine 30-tägige Frist nach Hinweis, in der das Problem behoben werden kann, bevor jemand Rechtsfolgen befürchten muss. Das gibt z.B. bei unbeabsichtigten oder irrtümlichen Fehlern jemandem eine Möglichkeit zur Korrektur.
Share Alike: Hier gibt es eine Art "Zwiebel-Problem": wenn verschiedene Portierungen oder gar Versionen einer CC-Lizenz in einem Werk aufeinanderstoßen, dann entsteht schnell ein für Nachnutzer unüberschaubarer Dschungel an Lizenzen, die stets alle anzuführen sind. Mit 4.0 muss nur die letzte (kompatible) Lizenz angegeben werden.
Namensnennung: Mit dieser Änderung wird die Namensnennung des Rechteinhabers vereinfacht, so kann z.B. bei komplexen Versionsgeschichten auf genau diese verlinkt werden um allen Namen gerecht zu werden.
Das entscheidende daran ist, dass all diese Punkte die Weiternutzung deutlich vereinfachen, was ja ein Grund ist für die Bereitstellung und Förderung Freien Wissens. Daher wäre eine parallele Versionierung ja irgendwie widersinnig ....
  1. Der Vorschlag der Vorderseite ist nur eine Aktualisierung der bestehenden Lizenzen (siehe Förderrichtlinien), die vor Jahren mit den Fotografen besprochen waren. Die enthalten in dieser Version keine Lizenzen ausser den drei angegebenen. Als Hinweis auch: wenn du die FAL verwenden willst, dann hält dich ja niemand auf, es wäre halt nur notwendig, eine der Lizenzen der Vorderseite auch dabei zu haben. Beste Grüße, Denis Barthel (WMDE) (Diskussion) 23:22, 28. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Ich finde grundsätzlich die Erweiterung auf die CCPL 4.0 sehr wichtig. Allerdings beinhaltet diese Lizenz einige Regelungen, die sich deutlich von den 3.0er-Versionen unterscheiden. Ich persönlich finde diese Regelungen richtig, aber sollte man nicht jedem Urheber selbst die Wahl überlassen und die 3.0 auch für Medien zulassen? Außerdem noch ein Hinweis: Es wird (erstmal) keine Portierung, also eine CC-by-sa 4.0 DE, sondern nur eine Übersetzung geben. Diese kann, muss man aber nicht zwingend abwarten. — ireas (Diskussion) 20:51, 28. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Hallo @Ireas:,
ich hoffe, deine Fragen sind obendrüber bei Achim bereits beantwortet? Gruß, Denis Barthel (WMDE) (Diskussion) 23:22, 28. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Die Vorschrift, welche Lizenz zu verwenden ist, ist ein inhaltlicher Eingriff, den WMDE nicht tätigen sollte. Wenn überhaupt, dann kann CC0 ausgeschlossen werden, weil diese Lizenz den Vereinszielen widerspricht. Die Ausklammerung von auf Commons zulässigen Lizenzen ist jedoch ansonsten ein inhaltlicher Eingriff. Und daß FAL angeblich nicht so frei sei wie CC, das braucht niemand zu argumentieren. Es hat sich ja sogar gezeigt, daß CC bösere Fallstricke (Stichwort Auflösung) bietet als GFDL. --Pölkky 17:57, 8. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

+1 Meines Erachtens sollten alle Copyleft-Lizenzen, die zu den Lizenzen der Wikipedia selbst kompatibel sind, akzeptiert werden. Ein CC-BY-SA-4.0-Zwang wäre eine Entscheidung, die so nur der Community im Rahmen eines größeren Meinungsbildes zustehen würde. --Martin K. (Diskussion) 11:29, 25. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Änderungsvorschlag zum Kapitel "Weiternutzung"

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Die "Lizenz" CC0 ist nicht mit den Zielen von WMDE vereinbar. Da sie nicht viral ist, wird die Verbreitung freien Wissens nicht gefördert sondern unterbunden. Gibt es einen Grund, warum andere Freie Lizenzen ausgeschlossen werden? Siehe dazu auch Abschnitt 1. --Pölkky 13:26, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Sehe ich genauso:
  • CC0 ist strenggenommen projektschädlich.
  • Einen objektiven Grund für den Ausschluss von CC-by-sa 3.0 im Photographiebereich gibt es meines Erachtens mindestens so lange nicht, wie die Wikipedia als Ganzes unter unter dieser Lizenz steht. --Martin K. (Diskussion) 13:31, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Ein Umstieg auf 4.0 würde allerdings das Problem der unangekündigten Mahnung beseitigen. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 13:33, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Da die ganze Wikipedia nach wie vor unter GFDL steht (auch wenn dies "ausgeblendet" wurde), sehe ich auch keinen Grund, die GFDL zu verbieten. --Pölkky 13:41, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Sie muss ja nicht verboten werden, aber als einzige Lizenz für Medien halte ich sie nicht für förderfähig. — Raymond Disk. 15:07, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Kurzer Hinweis: hier gehts nicht um die Lizenz der Wikipedia oder von Commons, sondern jene des Förderprogramms von WMDE, die zwar kompatibel dazu ist, aber keine 1:1-Abbildung darstellen muss. Wegen der Wikipedia gilt für Text zwar 3.0, nur für Fotos gälte 4.0. Und der entscheidende Grund ist, dass 4.0 gewichtige Vorteile mitbringt, die oben bereits angesprochen waren: Unter http://de.creativecommons.org/2013/11/25/version-4-0-ist-da/ gibt John Weitzmann einen guten Überblick über die Neuerungen von 4.0, darunter finde ich besonders folgende erwähnenswert:

Verwandte Schutzrechte: die Lizenz erfasst jetzt auch vom Urheberrecht selbst unabhängige, aber ähnliche Rechte, wie zum Beispiel das deutsche "Leistungsschutzrecht für Presseverleger" und sorgt dort für Sicherheit.
Heilungsfrist: Bei Urheberrechtsverletzungen gibt es eine 30-tägige Frist nach Hinweis, in der das Problem behoben werden kann, bevor jemand Rechtsfolgen befürchten muss. Das gibt z.B. bei unbeabsichtigten oder irrtümlichen Fehlern jemandem eine Möglichkeit zur Korrektur.
Share Alike: Hier gibt es eine Art "Zwiebel-Problem": wenn verschiedene Portierungen oder gar Versionen einer CC-Lizenz in einem Werk aufeinanderstoßen, dann entsteht schnell ein für Nachnutzer unüberschaubarer Dschungel an Lizenzen, die stets alle anzuführen sind. Mit 4.0 muss nur die letzte (kompatible) Lizenz angegeben werden.
Namensnennung: Mit dieser Änderung wird die Namensnennung des Rechteinhabers vereinfacht, so kann z.B. bei komplexen Versionsgeschichten auf genau diese verlinkt werden um allen Namen gerecht zu werden.
Der Vorschlag der Vorderseite ist nur eine Aktualisierung der bestehenden Lizenzen (siehe Förderrichtlinien), die vor Jahren mit den Fotografen besprochen waren. Die enthalten in dieser Version keine Lizenzen ausser den drei angegebenen. Das Entscheidende daran ist, dass all diese Punkte die Weiternutzung deutlich vereinfachen, was ja ein Grund ist für die Bereitstellung und Förderung Freien Wissens.

Gruß, Denis Barthel (WMDE) (Diskussion) 13:51, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Warum werden Freie Lizenzen verboten, während ein Gebilde, das sich Lizenz nennt (CC0), aber die Verbreitung Freier Inhalte verhindert, gefördert? --Pölkky 14:00, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
@Denis Barthel (WMDE): Das sind alles gute Gründe, sich für die CCPL 4.0 zu entscheiden, die ich auch allesamt teile. Aber das sind keine Gründe, um den Freiwilligen diese Entscheidung aufzuzwingen. Vielmehr sollten meiner Meinung nach CC 0, CC-by und CC-by-sa jeweils 3.0 und 4.0 zur Auswahl stehen, auch schon vor dem Erscheinen der deutschen CCPL 4.0. Den Verzicht auf GFDL, GPL, LGPL etc. kann man meiner Meinung nach dadurch rechtfertigen, dass diese für Fotos nicht geeignet sind bzw. dem Nachnutzer zu hohe Hürden auflegen. ireas (Diskussion) 14:25, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Warum sollte 3.0 zur Verfügung stehen? Denis Barthel (WMDE) (Diskussion) 14:38, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Weil das Fotografen benutzen möchten? Warum sollen Lizenzen von euch verboten werden? Ist das Förderung? --Pölkky 14:42, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
@Denis Barthel (WMDE): Weil es nachvollziehbare Gründe gibt, seine Werke unter dieser Lizenz zur Verfügung zu stellen. So erlaubt die CCPL 4.0 bei den SA-Modulen beispielsweise, bei Bearbeitungen andere Versionen oder Portierungen der Lizenz zu nutzen. Das hat gute Seiten, ist aber ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Lizenzgebers. ireas (Diskussion) 14:48, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Weil insbesondere die Heilungsregelung nicht unumstritten ist. Abhängig davon wo man die Grenze für einen heilungsfähigen Fehler bei der Lizenzanwendung zieht, könnte diese Regelung nämlich (gerade große) Nachnutzer dazu veranlassen, grundsätzlich die Lizenzbestimmungen zu ignorieren und erst auf Nachfrage ihren Attributionspflichten nachzukommen - was unserem Projekt und dem Anliegen der Förderung freien Wissens einen erheblichen Schaden zufügen dürfte. Da die Diskussion dazu in der Community noch in vollem Gange ist, steht die Entscheidung über ein 4.0-ZWang WMDE schlicht nicht zu. --Martin K. (Diskussion) 15:00, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Wo ist diese Diskussion noch in vollem Gange? --Braveheart Welcome to Project Mayhem 15:04, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Warten auf die deutsche Version

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Ich möchte nochmal dafür plädieren, nicht auf die deutsche Version der CCPL 4.0 zu warten. Erstens ist das widersprüchlich: CC 0 ist bereits in den Förderrichtlinien erlaubt, obwohl auch hier kein deutscher Lizenztext vorliegt. Es gibt nur ein deutsches Deed; das gibt es für die CCPL 4.0 aber auch. Zweitens sehe ich keinen Grund dafür. Ich halte es für illusorisch, dass ein unbedarfter Nachnutzer einen Blick in den Lizenztext wirft. Wenn überhaupt, schaut er in das Deed, das es ja schon auf Deutsch gibt. Wer zum Lizenztext vordringt, für den ist auch das Englische kein Problem. Drittens wird es nicht wie früher eine Portierung, sondern nur eine Übersetzung geben, die das Gleiche ausdrücken soll wie der englische Text. Rechtlich soll es keinen Unterschied geben. Viertens ist der Zeitplan für die deutsche Übersetzung noch völlig unklar. Fünftens treten dadurch all die positiven Effekte, die du, Denis, zurecht aufzählst, erst verzögert ein. Warum also warten? Gleichzeitig sollte, wie oben diskutiert, die 3.0 aber erlaubt bleiben. Grüße, ireas (Diskussion) 15:43, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten