„Eva Faschaunerin“ – Versionsunterschied

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'''Eva Kary''', geb. Faschauner (* [[21. Dezember]] [[1737]] in [[Malta (Kärnten)|Malta]], [[Kärnten]]<ref name="Malta1737">''Geburtsbuch V.'' Pfarre Malta, fol. 138r ([http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_005-1/?pg=280 online])</ref>; † [[9. November]] [[1773]] in [[Gmünd in Kärnten|Gmünd]], Kärnten,<ref name="Emperger1773">Kärntner Landesarchiv, Lodron, Lade 75 fol. 209 ([[:File:Gerichtsurteil Eva Kary Lodron Lade 75 Fol. 209.pdf|online]])</ref>) bekannt als '''Eva Faschaunerin''', gilt als das letzte Opfer eines [[Folter]]prozesses in [[Österreich]].
'''Eva Kary''', geb. Faschauner (* [[21. Dezember]] [[1737]] in [[Malta (Kärnten)|Malta]], [[Kärnten]]<ref name="Malta1737">{{Literatur |Titel=Geburtsbuch V |Ort=Pfarre Malta |Seiten=138r |Fundstelle=1. Eintrag |Online=http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_005-1/?pg=280 |Abruf=2019-05-01}}</ref>; † [[9. November]] [[1773]] in [[Gmünd in Kärnten|Gmünd]], Kärnten,<ref name="Emperger1773">
Kärntner Landesarchiv, Lodron, Lade 75 fol. 209 ([[:File:Gerichtsurteil Eva Kary Lodron Lade 75 Fol. 209.pdf|online]])</ref>) bekannt als '''Eva Faschaunerin''', gilt als das letzte Opfer eines [[Folter]]prozesses in [[Österreich]].


Die [[Bergbauer]]ntochter wurde beschuldigt ihren erst kurz zuvor geheirateten Ehemann Jakob Kary mit [[Arsen(III)-oxid|Arsenik]] im Essen vergiftet zu haben, woran dieser verstarb. In einem dreijährigen [[Inquisitionsverfahren|Inquisitionsprozess]] belasteten sie [[Indiz]]ien. Sie gestand den [[Mord]] schließlich unter der Folter und wurde durch [[Enthauptung]] an der Gmündner Richtstätte Galgenbichl [[Hinrichtung|hingerichtet]]. Das war die letzte Hinrichtung in Gmünd. Ihre Geschichte inspirierte danach immer wieder Menschen sich künstlerisch oder literarisch damit auseinanderzusetzen. So entstand ein Roman, Theaterstücke, (musikalische) Aufführungen und ein Film über das Thema.
Die [[Bergbauer]]ntochter wurde beschuldigt ihren erst kurz zuvor geheirateten Ehemann Jakob Kary mit [[Arsen(III)-oxid|Arsenik]] im Essen vergiftet zu haben, woran dieser verstarb. In einem dreijährigen [[Inquisitionsverfahren|Inquisitionsprozess]] belasteten sie [[Indiz]]ien. Sie gestand den [[Mord]] schließlich unter der Folter und wurde durch [[Enthauptung]] an der Gmündner Richtstätte Galgenbichl [[Hinrichtung|hingerichtet]]. Das war die letzte Hinrichtung in Gmünd. Ihre Geschichte inspirierte danach immer wieder Menschen sich künstlerisch oder literarisch damit auseinanderzusetzen. So entstand ein Roman, Theaterstücke, (musikalische) Aufführungen und ein Film über das Thema.
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== Leben ==
== Leben ==
[[Datei:Maltatal Panorama, Bezirk Spittal an der Drau, Kärnten.jpg|mini|Blick vom Maltaberg ins Maltatal Richtung Gmünd]]
[[Datei:Maltatal Panorama, Bezirk Spittal an der Drau, Kärnten.jpg|mini|Blick vom Maltaberg ins Maltatal Richtung Gmünd]]
Eva wurde als jüngste Tochter des Bergbauernehepaares Christian Faschauner und Maria, geborene Huber auf der höchstgelegenen [[Hufe|Hube]] am Maltaberg im Dezember 1737<ref name="Malta1737" /> geboren. Die Hube, wo Eva aufgewachsen ist, ist gemeinhin als ''Faschauner-'' oder auch ''Schauner''-Hube<ref name="Malta1749" /><ref name="Waizer1872">Rudolf Waizer: ''Die letzte Justifizierung zu Gmünd im Jahre 1773.'' Carinthia, Klagenfurt 1872, S. 124-127 und 141-146 ([http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=car&datum=1872&page=128 online])</ref> bekannt und liegt am Maltaberg unter der Alm ''In der Faschaun'' und unter dem Berg ''Faschaunereck''. Die Eltern hatten eine weitere, 1727 geborene<ref>''Geburtsbuch IV.'' Pfarre Malta, fol. 85r ([http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_005-1/?pg=131 online])</ref> Tochter Maria, die später Johann Mitterberger vom Krainberg südöstlich vom Maltaberg ehelichte.<ref>''Geburtsbuch V.'', Pfarre Malta, fol. 215r ([http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_005-1/?pg=434 online])</ref><ref name="Waizer1872" /> Zwei weitere Söhne des Ehepaares starben bereits im Kleinkindalter.<ref>''Sterbbuch I.'' Pfarre Malta, fol. 166v ([http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_028-1/?pg=334 online])</ref><ref>''Sterbbuch I.'' Pfarre Malta, fol. 200v ([http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_028-1/?pg=402 online])</ref> Die Mutter von Eva starb im Jahr 1749,<ref name="Malta1749">''Sterbbuch II.'' Pfarre Malta, fol. 19v ([http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_029-1/?pg=41 online])</ref> als Eva 12 Jahre alt war. Der Vater heiratete zwischen 1749 und 1752<ref group="Anm.">Das genaue Datum ist unbekannt, da das relevante Trauungsbuch der Pfarre Malta unauffindbar ist.</ref> erneut und ehelichte Katharina Gigler,<ref>''Geburtsbuch V.'' Pfarre Malta, fol. 63r ([http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_005-1/?pg=130 online])</ref> die nur 10 Jahre älter als Eva war. Aus dieser zweiten Ehe entstanden für Eva zwei Halbschwestern.<ref>''Geburtsbuch V.'' Pfarre Malta, fol. 250v ([http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_005-1/?pg=503 online])</ref><ref>''Geburtsbuch V.'' Pfarre Malta, fol. 319r ([http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_005-1/?pg=642 online])</ref>
Eva wurde als jüngste Tochter des Bergbauernehepaares Christian Faschauner und Maria, geborene Huber auf der höchstgelegenen [[Hufe|Hube]] am Maltaberg im Dezember 1737<ref name="Malta1737" /> geboren. Die Hube, wo Eva aufgewachsen ist, ist gemeinhin als ''Faschauner-'' oder auch ''Schauner''-Hube<ref name="Malta1749" /><ref name="Waizer1872">{{Literatur |Autor=Rudolf Waizer |Titel=Die letzte Justifizierung zu Gmünd im Jahre 1773 |Sammelwerk=Carinthia |Band=62. Jahrgang |Ort=Klagenfurt |Datum=1872 |Seiten=124–127 und 141–146 |Online=http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=car&datum=1872&page=128 |Abruf=2019-05-01 |ZDB=505876-4}}</ref> bekannt und liegt am Maltaberg unter der Alm ''In der Faschaun'' und unter dem Berg ''Faschaunereck''. Die Eltern hatten eine weitere, 1727 geborene<ref>{{Literatur |Titel=Geburtsbuch IV |Ort=Pfarre Malta |Seiten=85r |Fundstelle=2. Eintrag |Online=http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_005-1/?pg=131 |Abruf=2019-05-01}}</ref> Tochter Maria, die später Johann Mitterberger vom Krainberg südöstlich vom Maltaberg ehelichte.<ref>{{Literatur |Titel=Geburtsbuch |Ort=Pfarre Malta |Seiten=215r |Fundstelle=3. Eintrag |Online=http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_005-1/?pg=434 |Abruf=2019-05-01}}</ref><ref name="Waizer1872" /> Zwei weitere Söhne des Ehepaares starben bereits im Kleinkindalter.<ref>{{Literatur |Titel=Sterbbuch I |Ort=Pfarre Malta |Seiten=166v |Fundstelle=6. Eintrag |Online=http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_028-1/?pg=334 |Abruf=2019-05-01}}</ref><ref>{{Literatur |Titel=Sterbbuch I |Ort=Pfarre Malta |Seiten=200v |Fundstelle=4. Eintrag |Online=http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_028-1/?pg=402 |Abruf=2019-05-01}}</ref> Die Mutter von Eva starb im Jahr 1749,<ref name="Malta1749">{{Literatur |Titel=Sterbbuch II |Ort=Pfarre Malta |Seiten=19v |Fundstelle=3. Eintrag |Online=http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_029-1/?pg=41 |Abruf=2019-05-01}}</ref> als Eva 12 Jahre alt war. Der Vater heiratete zwischen 1749 und 1752<ref group="Anm.">Das genaue Datum ist unbekannt, da das relevante Trauungsbuch der Pfarre Malta unauffindbar ist.</ref> erneut und ehelichte Katharina Gigler,<ref>{{Literatur |Titel=Geburtsbuch V |Ort=Pfarre Malta |Seiten=63r |Fundstelle=2. Eintrag |Online=http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_005-1/?pg=130 |Abruf=2019-05-01}}</ref> die nur 10 Jahre älter als Eva war. Aus dieser zweiten Ehe entstanden für Eva zwei Halbschwestern.<ref>{{Literatur |Titel=Geburtsbuch V |Ort=Pfarre Malta |Seiten=250v |Fundstelle=3. Eintrag |Online=http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_005-1/?pg=503 |Abruf=2019-05-01}}</ref><ref>{{Literatur |Titel=Geburtsbuch V |Ort=Pfarre Malta |Seiten=319r |Fundstelle=3. Eintrag |Online=http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_005-1/?pg=642 |Abruf=2019-05-01}}</ref>


=== Brautwerbung ===
=== Brautwerbung ===
Da es an der väterlichen Hube keine männlichen Nachfolger gab, stellte ihr Vater Eva in Aussicht, dass sie den Hof mit einem etwaigen Ehemann übernehmen könne. Sie hatte schon mehrere [[Brautwerbung|Werbungen]] ausgeschlagen und sorgte sich, ledig zu bleiben. Zusätzlich schien ihr die Aussicht auf die Übernahme der väterliche Hube noch zu weit entfernt und unsicher. Als am Mittwoch nach Neujahr 1770 der [[vulgo]] Peteregger und der Meisterbauer als Brautwerber des vulgo Hörl aus Untermalta<ref group="Anm.">Früher wurden die beiden Ortsteile von Malta als Malta Unterdorf oder Untermalta und Malta Oberdorf oder Obermalta bezeichnet. Die Teilung erfolgte ungefähr an der Pfarrkirche.</ref> an der Faschauner-Hube eintrafen, wies sie die Brautwerbung nicht ab. Bereits am darauffolgenden Tag trafen Eva und ihr Vater beim Hörl zur Beschau ein. Die Hube galt als stark verschuldet, daher war der Bauer Jakob Kary (geboren am 6. Juli 1741<ref>''Geburtsbuch V.'' Pfarre Malta, fol. 165v ([http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_005-1/?pg=333 online])</ref>) auf eine Braut, die Geld mit in die Ehe brachte, angewiesen. Als Eva die Zustände beim Hörl kennenlernte, war sie schockiert. Durch das Zureden eines Einwohners auf der väterlichen Hube und von Verwandten wollte sie allerdings auf der Heirat bestehen und bat ihren Vater die Schulden bei der Herrschaft in Gmünd sowie die Kosten für die Hochzeit zu übernehmen.<ref name="Schmid1964">Josef Schmid: ''Aus dem Volksleben im Lieser- und Maltatal.'' Carinthia I, Klagenfurt 1964, S. 475-483 ([http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=ca1&datum=1964&page=483 online])</ref>
Da es an der väterlichen Hube keine männlichen Nachfolger gab, stellte ihr Vater Eva in Aussicht, dass sie den Hof mit einem etwaigen Ehemann übernehmen könne. Sie hatte schon mehrere [[Brautwerbung|Werbungen]] ausgeschlagen und sorgte sich, ledig zu bleiben. Zusätzlich schien ihr die Aussicht auf die Übernahme der väterliche Hube noch zu weit entfernt und unsicher. Als am Mittwoch nach Neujahr 1770 der [[vulgo]] Peteregger und der Meisterbauer als Brautwerber des vulgo Hörl aus Untermalta<ref group="Anm.">Früher wurden die beiden Ortsteile von Malta als Malta Unterdorf oder Untermalta und Malta Oberdorf oder Obermalta bezeichnet. Die Teilung erfolgte ungefähr an der Pfarrkirche.</ref> an der Faschauner-Hube eintrafen, wies sie die Brautwerbung nicht ab. Bereits am darauffolgenden Tag trafen Eva und ihr Vater beim Hörl zur Beschau ein. Die Hube galt als stark verschuldet, daher war der Bauer Jakob Kary (geboren am 6. Juli 1741<ref>{{Literatur |Titel=Geburtsbuch V |Ort=Pfarre Malta |Seiten=165v |Fundstelle=1. Eintrag |Online=http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_005-1/?pg=333 |Abruf=2019-05-01}}</ref>) auf eine Braut, die Geld mit in die Ehe brachte, angewiesen. Als Eva die Zustände beim Hörl kennenlernte, war sie schockiert. Durch das Zureden eines Einwohners auf der väterlichen Hube und von Verwandten wollte sie allerdings auf der Heirat bestehen und bat ihren Vater die Schulden bei der Herrschaft in Gmünd sowie die Kosten für die Hochzeit zu übernehmen.<ref name="Schmid1964">{{Literatur |Autor=Josef Schmid |Titel=Aus dem Volksleben im Lieser- und Maltatal |Sammelwerk=Carinthia I |Band=154. Jahrgang |Ort=Klagenfurt |Datum=1964 |Seiten=475–483 |Online=http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=ca1&datum=1964&page=483 |Abruf=2019-05-01 |ISSN=0008-6606}}</ref>


=== Heirat ===
=== Heirat ===
[[Datei:Pfarrkirche Malta (Kärnten)2.JPG|mini|hochkant|Pfarrkirche in Malta]]
[[Datei:Pfarrkirche Malta (Kärnten)2.JPG|mini|hochkant|Pfarrkirche in Malta]]
Der Vater willigte ein, allerdings wurde er vom zukünftigen Ehemann seiner Tochter bei der Hochzeitsvorbereitung schwer beleidigt, da dieser gegen die althergebrachten Traditionen handelte.<ref group="Anm.">„Beim Brautkastenführen spannten gewöhnlich die Nachbarn ein. Ohne einen von ihnen zu bitten, erschien dieser [der Bräutigam, Anm.] nun selbst mit seinem Fuhrwerk auf der Faschaunerhube. Dies war wider alles Herkommen. Die Faschaunerknechte luden die Truhe auf und meldeten dies dann dem Bauer. Der fühlte sich dadurch in seinem Bauernstolz schwer beleidigt und bedauerte es, daß man die Truhe hinunterführen werde; es hätte auch etwas anderes, eine Kiste, genügt. Für die Brautleute war er nicht mehr zu sprechen.“ Aus Josef Schmid: ''Aus dem Volksleben im Lieser- und Maltatal.'' Carinthia I, Klagenfurt 1964, S. 476 ([http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=ca1&datum=1964&page=484 online])</ref> Der Vater war daher sehr zornig und konnte nur schwer versöhnt werden. Dies lastete auch sehr schwer auf der Stimmung Evas am Hochzeitstag. Schließlich wurde das Brautpaar am 7. Februar 1770<ref>''Trauungsbuch B.'' Pfarre Malta, fol. 8v ([http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_022-1/?pg=18 online])</ref> in der [[Pfarrkirche Malta (Kärnten)|Pfarrkirche Malta]] vom Ortspfarrer Andreas Prugger getraut. Als die beiden Trauzeugen fungierten der Taufpate von Eva, der Stachusbauer von der Feistritz<ref name="Malta1737" /><ref name="Schmid1964" /> und der Veidlbauer aus Malta.
Der Vater willigte ein, allerdings wurde er vom zukünftigen Ehemann seiner Tochter bei der Hochzeitsvorbereitung schwer beleidigt, da dieser gegen die althergebrachten Traditionen handelte.<ref group="Anm.">„Beim Brautkastenführen spannten gewöhnlich die Nachbarn ein. Ohne einen von ihnen zu bitten, erschien dieser [der Bräutigam, Anm.] nun selbst mit seinem Fuhrwerk auf der Faschaunerhube. Dies war wider alles Herkommen. Die Faschaunerknechte luden die Truhe auf und meldeten dies dann dem Bauer. Der fühlte sich dadurch in seinem Bauernstolz schwer beleidigt und bedauerte es, daß man die Truhe hinunterführen werde; es hätte auch etwas anderes, eine Kiste, genügt. Für die Brautleute war er nicht mehr zu sprechen.“ Aus {{Literatur |Autor=Josef Schmid |Titel=Aus dem Volksleben im Lieser- und Maltatal |Sammelwerk=Carinthia I |Band=154. Jahrgang |Ort=Klagenfurt |Datum=1964 |Seiten=476 |Online=http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=ca1&datum=1964&page=484 |Abruf=2019-05-01 |ISSN=0008-6606}}</ref> Der Vater war daher sehr zornig und konnte nur schwer versöhnt werden. Dies lastete auch sehr schwer auf der Stimmung Evas am Hochzeitstag. Schließlich wurde das Brautpaar am 7. Februar 1770<ref>{{Literatur |Titel=Trauungsbuch B |Ort=Pfarre Malta |Seiten=8v |Fundstelle=3. Eintrag |Online=http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_022-1/?pg=18 |Abruf=2019-05-01}}</ref> in der [[Pfarrkirche Malta (Kärnten)|Pfarrkirche Malta]] vom Ortspfarrer Andreas Prugger getraut. Als die beiden Trauzeugen fungierten der Taufpate von Eva, der Stachusbauer von der Feistritz<ref name="Malta1737" /><ref name="Schmid1964" /> und der Veidlbauer aus Malta.


=== Erkrankung und Tod ihres Mannes ===
=== Erkrankung und Tod ihres Mannes ===
Die Eheleute lebten nun beim Hörlbauer. Soweit war nichts auffällig, außer dass Eva eher ernst war und dass sie öfter die Faschauner-Hube und ihren Vater besuchte. Eine andere Quelle berichtet davon, dass Eva manchmal niedergeschlagen in einer Zimmerecke saß und weinte<ref name="Waizer1872" /> bzw. in Gedanken dasaß und mit der Arbeit nicht so recht etwas anfangen konnte.<ref name="Schmid1964" /> Am 9. März 1770, einem Freitag, gab es zu Mittag als traditionelle Fastenspeise [[Kärntner Nudel|gefüllte Nudeln]]. Es blieb etwas übrig und das wurde von Eva als Nachmittagsjause für ihren Ehemann zubereitet. Da er nicht alles aufaß, bot sie den Rest der Stiefmutter ihres Mannes an. Sie selbst aß nichts davon. Später zeigten sich bei ihrem Ehemann und seiner Stiefmutter Unwohlsein im Magen und Erbrechen. Besonders schwer betroffen war der Ehemann, dessen Zustand sich nicht besserte und der am Sonntag, dem 11. März 1770 schließlich verstarb.<ref>''Sterbbuch 2.'' Pfarre Malta, fol. 72r ([http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_029-1/?pg=148 online])</ref> Seine Stiefmutter erholte sich wieder.
Die Eheleute lebten nun beim Hörlbauer. Soweit war nichts auffällig, außer dass Eva eher ernst war und dass sie öfter die Faschauner-Hube und ihren Vater besuchte. Eine andere Quelle berichtet davon, dass Eva manchmal niedergeschlagen in einer Zimmerecke saß und weinte<ref name="Waizer1872" /> bzw. in Gedanken dasaß und mit der Arbeit nicht so recht etwas anfangen konnte.<ref name="Schmid1964" /> Am 9. März 1770, einem Freitag, gab es zu Mittag als traditionelle Fastenspeise [[Kärntner Nudel|gefüllte Nudeln]]. Es blieb etwas übrig und das wurde von Eva als Nachmittagsjause für ihren Ehemann zubereitet. Da er nicht alles aufaß, bot sie den Rest der Stiefmutter ihres Mannes an. Sie selbst aß nichts davon. Später zeigten sich bei ihrem Ehemann und seiner Stiefmutter Unwohlsein im Magen und Erbrechen. Besonders schwer betroffen war der Ehemann, dessen Zustand sich nicht besserte und der am Sonntag, dem 11. März 1770 schließlich verstarb.<ref>{{Literatur |Titel=Sterbbuch II |Ort=Pfarre Malta |Seiten=72r |Fundstelle=9. Eintrag |Online=http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/malta/M02_029-1/?pg=148 |Abruf=2019-05-01 }}</ref> Seine Stiefmutter erholte sich wieder.


=== Gerüchte ===
=== Gerüchte ===
Jakob Kary wurde am Ortsfriedhof begraben und das Leben auf der Hörlhube ging weiter. Nur das Gerede, dass bei seinem Tode etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sei, wollte nicht verstummen.<ref name="Waizer1872" /><ref name="Wanner1958">Richard Wanner: ''Ein Inquisitionsprozeß in Gmünd 1770-1773.'' Carinthia I, Klagenfurt 1958, S. 672-677 ([http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=ca1&datum=1958&page=679 online])</ref><ref name="Schmid1964" /> Dazu beigetragen haben die Beobachtungen des Kranken und des Leichnams während der Totenwache. Dessen Lippen und Gesicht zeigten eine bläuliche Färbung, was als Vergiftung gedeutet wurde. Auch wurde der Witwe nachgesagt, dass sie der Tod ihres Mannes nicht tief berührt hätte. Eva wurde von der Herrschaft in Gmünd vorgeladen und gefragt, was mit ihrem Mann gewesen sei. Es wurde dargelegt, dass die Leute von einem Vergiftungstod ausgingen. Der Besitz von „[[Hüttenrauch|Hittrach]]“ (Arsenik) sei streng verboten und würde schwer bestraft. Eva antwortete, dass im Haus des Hörl kein Arsen existiere und dass sie es überhaupt nicht kenne.<ref name="Schmid1964" />
Jakob Kary wurde am Ortsfriedhof begraben und das Leben auf der Hörlhube ging weiter. Nur das Gerede, dass bei seinem Tode etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sei, wollte nicht verstummen.<ref name="Waizer1872" /><ref name="Wanner1958">{{Literatur |Autor=Richard Wanner |Titel=Ein Inquisitionsprozeß in Gmünd 1770–1773 |Sammelwerk=Carinthia I |Band=148. Jahrgang |Ort=Klagenfurt |Datum=1958 |Seiten=672–677 |Online=http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=ca1&datum=1958&page=679 |Abruf=2019-05-01 |ISSN=0008-6606}}</ref><ref name="Schmid1964" /> Dazu beigetragen haben die Beobachtungen des Kranken und des Leichnams während der Totenwache. Dessen Lippen und Gesicht zeigten eine bläuliche Färbung, was als Vergiftung gedeutet wurde. Auch wurde der Witwe nachgesagt, dass sie der Tod ihres Mannes nicht tief berührt hätte. Eva wurde von der Herrschaft in Gmünd vorgeladen und gefragt, was mit ihrem Mann gewesen sei. Es wurde dargelegt, dass die Leute von einem Vergiftungstod ausgingen. Der Besitz von „[[Hüttenrauch|Hittrach]]“ (Arsenik) sei streng verboten und würde schwer bestraft. Eva antwortete, dass im Haus des Hörl kein Arsen existiere und dass sie es überhaupt nicht kenne.<ref name="Schmid1964" />


=== Gerichtliche Untersuchung ===
=== Gerichtliche Untersuchung ===
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=== Inhaftierung ===
=== Inhaftierung ===
[[Datei:Gmuend Hintere Gasse 29a.JPG|mini|Die Keichn (Kerker)]]
[[Datei:Gmuend Hintere Gasse 29a.JPG|mini|Die Keichn (Kerker)]]
Für die Befragung von Eva blieb an diesem Tag keine Zeit mehr, also wurde angeordnet, sie zum Verhör nach Gmünd mitzunehmen, woraufhin sie mit Bestürzung reagierte. Als sie beim Verlassen des Wirts zufällig ihren Vater erblickte, warf sie sich ihm schreiend zu Füßen und bat er möge sie um Himmelswillen nicht verlassen. Ihrem Vater wurde für die Dauer des Prozesses die Hörlhube zur Verwaltung übertragen. Da sich die Bäurin äußerst geschickt verteidigte und nichts gestand, vergingen so die Jahre 1770 und 1771, in denen sie im [[Kerker]] des Landgerichtes Gmünd (im Volksmund genannt ''Keichn'' oder ''Kotter''<ref>Josef Schmid: ''Aus dem Volksleben im Lieser- und Maltatal.'' Carinthia I, Klagenfurt 1964, S. 448 ([http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=ca1&datum=1964&page=456 online])</ref>) inhaftiert war. Die Wintermonate konnte sie angeblich in der geheizten Stube des Landgerichtsdieners verbringen.<ref name="Waizer1872" /><ref name="Schmid1964" />
Für die Befragung von Eva blieb an diesem Tag keine Zeit mehr, also wurde angeordnet, sie zum Verhör nach Gmünd mitzunehmen, woraufhin sie mit Bestürzung reagierte. Als sie beim Verlassen des Wirts zufällig ihren Vater erblickte, warf sie sich ihm schreiend zu Füßen und bat er möge sie um Himmelswillen nicht verlassen. Ihrem Vater wurde für die Dauer des Prozesses die Hörlhube zur Verwaltung übertragen. Da sich die Bäurin äußerst geschickt verteidigte und nichts gestand, vergingen so die Jahre 1770 und 1771, in denen sie im [[Kerker]] des Landgerichtes Gmünd (im Volksmund genannt ''Keichn'' oder ''Kotter''<ref>{{Literatur |Autor=Josef Schmid |Titel=Aus dem Volksleben im Lieser- und Maltatal |Sammelwerk=Carinthia I |Band=154. Jahrgang |Ort=Klagenfurt |Datum=1964 |Seiten=448 |Online=http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=ca1&datum=1964&page=456 |Abruf=2019-05-01 |ISSN=0008-6606}}</ref>) inhaftiert war. Die Wintermonate konnte sie angeblich in der geheizten Stube des Landgerichtsdieners verbringen.<ref name="Waizer1872" /><ref name="Schmid1964" />


Durch folgende Punkte wurde Eva Kary belastet:<ref name="Wanner1958" />
Durch folgende Punkte wurde Eva Kary belastet:<ref name="Wanner1958" />
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=== Folter ===
=== Folter ===
Am 27. Oktober 1772 wurde sie in die Folterkammer (''ad locum torturae'') geführt und ihr der Freimann in seinem grellroten Mantel mit Goldborten und rotem [[Barett]] oder roter Zipfelmütze mit zwei Augenschlitzen vorgestellt.<ref>Josef Schmid: ''Aus dem Volksleben im Lieser- und Maltatal.'' Carinthia I, Klagenfurt 1964, S. 472 ([http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=ca1&datum=1964&page=480 online])</ref> Dieser wirkte ganz schrecklich auf Eva. Sie bat um Entfernung des Freimanns und der einheimischen Beisitzer, sie wolle gestehen. Sie bekannte, dass das Gift durch sie in das Schmalz gekommen sei, in dem der Nudel geröstet wurde. Am Nachmittag wurde sie erneut einvernommen, sie schwieg aber über die Art und Weise, wie das Gift in das Schmalz gekommen sei. Auf die Frage, warum sie den Freimann und die Beisitzer entfernen ließ, antwortete sie „weil der Freimann so brinroth ist worden“.<ref>Zitiert nach Rudolf Waizer: ''Die letzte Justifizierung zu Gmünd im Jahre 1773.'' Carinthia, Klagenfurt 1872, S. 143 ([http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=car&datum=1872&page=147 online])</ref> Also wurde am 1. Dezember 1772 erneut bei der Landeshauptmannschaft um Genehmigung der Folter angesucht, welche am 15. Jänner 1773 erteilt wurde. Am 4. Feber 1773 wurde schließlich nach der Gelegenheit, ohne Folter zu gestehen die Folter durchgeführt. Unter der Folter gestand sie schließlich sie habe vom Giftbrocken ein erbsengroßes Stück abgeschlagen, dieses auf dem Herd mit einem Stein zerrieben und dann in das Schmalz gestreut. Sie habe das getan, um von ihrem Mann loszukommen, denn sie dachte ihr würde es leichter sein, wenn sie alleine wäre. Die Stiefmutter ihres Mannes wollte sie nicht umbringen, sie dachte das wenige würde ihr nicht schaden.<ref name="Waizer1872" /><ref name="Wanner1958" /><ref name="Schmid1964" />
Am 27. Oktober 1772 wurde sie in die Folterkammer (''ad locum torturae'') geführt und ihr der Freimann in seinem grellroten Mantel mit Goldborten und rotem [[Barett]] oder roter Zipfelmütze mit zwei Augenschlitzen vorgestellt.<ref>{{Literatur |Autor=Josef Schmid |Titel=Aus dem Volksleben im Lieser- und Maltatal |Sammelwerk=Carinthia I |Band=154. Jahrgang |Ort=Klagenfurt |Datum=1964 |Seiten=472 |Online=http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=ca1&datum=1964&page=480 |Abruf=2019-05-01 |ISSN=0008-6606}}</ref> Dieser wirkte ganz schrecklich auf Eva. Sie bat um Entfernung des Freimanns und der einheimischen Beisitzer, sie wolle gestehen. Sie bekannte, dass das Gift durch sie in das Schmalz gekommen sei, in dem der Nudel geröstet wurde. Am Nachmittag wurde sie erneut einvernommen, sie schwieg aber über die Art und Weise, wie das Gift in das Schmalz gekommen sei. Auf die Frage, warum sie den Freimann und die Beisitzer entfernen ließ, antwortete sie „weil der Freimann so brinroth ist worden“.<ref>Zitiert nach {{Literatur |Autor=Rudolf Waizer |Titel=Die letzte Justifizierung zu Gmünd im Jahre 1773 |Sammelwerk=Carinthia |Band=62. Jahrgang |Ort=Klagenfurt |Datum=1872 |Seiten=143 |Online=http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=car&datum=1872&page=147 |Abruf=2019-05-01 |ZDB=505876-4}}</ref> Also wurde am 1. Dezember 1772 erneut bei der Landeshauptmannschaft um Genehmigung der Folter angesucht, welche am 15. Jänner 1773 erteilt wurde. Am 4. Feber 1773 wurde schließlich nach der Gelegenheit, ohne Folter zu gestehen die Folter durchgeführt. Unter der Folter gestand sie schließlich sie habe vom Giftbrocken ein erbsengroßes Stück abgeschlagen, dieses auf dem Herd mit einem Stein zerrieben und dann in das Schmalz gestreut. Sie habe das getan, um von ihrem Mann loszukommen, denn sie dachte ihr würde es leichter sein, wenn sie alleine wäre. Die Stiefmutter ihres Mannes wollte sie nicht umbringen, sie dachte das wenige würde ihr nicht schaden.<ref name="Waizer1872" /><ref name="Wanner1958" /><ref name="Schmid1964" />


=== Verurteilung ===
=== Verurteilung ===
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== Rechtsgeschichtliches ==
== Rechtsgeschichtliches ==
[[Datei:Bildstock Gmünd in Kärnten.jpg|mini|hochkant|Bildstock beim Galgenbichl]]
[[Datei:Bildstock Gmünd in Kärnten.jpg|mini|hochkant|Bildstock beim Galgenbichl]]
Das Gerichtsverfahren erfolgte nach der 1769 in Kraft getretenen [[Constitutio Criminalis Theresiana]], der Theresianischen Halsgerichtsordnung, welche noch die Folter im Rahmen des Gerichtsverfahrens vorsah. Diese änderte im Bezug auf die Gerichtsordnung in Kärnten wenig, da das Bannrichteramt hier schon seit 1494 existierte. Als Bannrichteramt bezeichnete man eine Art Wandergericht, welches von jedem der vielen Landgerichte zur Durchführung von Prozessen der Blutgerichtsbarkeit berufen werden musste, außer das betreffende Landgericht war davon befreit. Hier unterschied man zwischen privilegierten und nicht-privilegierten Landgerichten. Privilegierte Landgerichte durften durch eigene Bannrichter in der Blutgerichtsbarkeit richten. Die im Einflussbereich der Grafen [[Lodron]] liegenden Landgerichte [[Rauchenkatsch]], Gmünd und [[Burg Sommeregg|Sommeregg]] waren alle unprivilegierte Landgerichte. Das Bannrichteramt bestand aus einem Bannrichter, einem Ankläger, einem oder mehreren Verteidigern ([[Prokurator]]en oder [[wikt:Malefiz|Malefiz]]redner genannt), einem Gerichtsschreiber und einem Scharfrichter (Freimann). Zusätzlich gab es noch eine Anzahl von Beisitzern, die von der Herrschaft bestellt wurden. Der Bannrichter wurde vom Landesfürsten ernannt und unterstand der Landeshauptmannschaft und dadurch der [[Innerösterreich|innerösterreichischen]] Regierung in Graz. Sitz des Bannrichters und Freimanns war in Kärnten [[Sankt Veit an der Glan]]. 1774 wurde der Sitz des Bannrichters nach [[Klagenfurt]] verlegt, der Freimann behielt seinen Sitz in Sankt Veit.<ref name="Wutte1912">Martin Wutte: ''Das kärntische Bannrichteramt.'' Carinthia I, Klagenfurt 1912, S. 115-136 ([http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=ca1&datum=1912&page=121 online])</ref>
Das Gerichtsverfahren erfolgte nach der 1769 in Kraft getretenen [[Constitutio Criminalis Theresiana]], der Theresianischen Halsgerichtsordnung, welche noch die Folter im Rahmen des Gerichtsverfahrens vorsah. Diese änderte im Bezug auf die Gerichtsordnung in Kärnten wenig, da das Bannrichteramt hier schon seit 1494 existierte. Als Bannrichteramt bezeichnete man eine Art Wandergericht, welches von jedem der vielen Landgerichte zur Durchführung von Prozessen der Blutgerichtsbarkeit berufen werden musste, außer das betreffende Landgericht war davon befreit. Hier unterschied man zwischen privilegierten und nicht-privilegierten Landgerichten. Privilegierte Landgerichte durften durch eigene Bannrichter in der Blutgerichtsbarkeit richten. Die im Einflussbereich der Grafen [[Lodron]] liegenden Landgerichte [[Rauchenkatsch]], Gmünd und [[Burg Sommeregg|Sommeregg]] waren alle unprivilegierte Landgerichte. Das Bannrichteramt bestand aus einem Bannrichter, einem Ankläger, einem oder mehreren Verteidigern ([[Prokurator]]en oder [[wikt:Malefiz|Malefiz]]redner genannt), einem Gerichtsschreiber und einem Scharfrichter (Freimann). Zusätzlich gab es noch eine Anzahl von Beisitzern, die von der Herrschaft bestellt wurden. Der Bannrichter wurde vom Landesfürsten ernannt und unterstand der Landeshauptmannschaft und dadurch der [[Innerösterreich|innerösterreichischen]] Regierung in Graz. Sitz des Bannrichters und Freimanns war in Kärnten [[Sankt Veit an der Glan]]. 1774 wurde der Sitz des Bannrichters nach [[Klagenfurt]] verlegt, der Freimann behielt seinen Sitz in Sankt Veit.<ref name="Wutte1912">{{Literatur |Autor=Martin Wutte |Titel=Das kärntische Bannrichteramt |Sammelwerk=Carinthia I |Band=102. Jahrgang |Ort=Klagenfurt |Datum=1912 |Seiten=115–136 |Online=http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=ca1&datum=1912&page=121 |Abruf=2019-05-01 |ISSN=0008-6606}}</ref>


Im Gegensatz zu den Landrichtern, die meist nur angelernte Beamte waren, waren die Bannrichter fast ausschließlich [[Doktor]]en der [[Rechtswissenschaft]]en, wodurch die Einhaltung gewisser Mindeststandards im Bezug auf die [[Rechtspflege]] sichergestellt wurde. Trotzdem hatte der Bannrichter keine großen eigenständigen Befugnisse, im Zweifel war die Zustimmung des Landesherrn einzuholen. Alle Beteiligten der Bannrichterkomission mussten dem Landeshauptmann einen Eid schwören, dass sie ihre Tätigkeit nach den geltenden [[Rechtsnorm]]en durchführen würden, dass sie nur auf Anordnung des Landeshauptmannes hin tätig werden würden und, dass sie sich während der Rechtssprechung „alles [[wikt:Rumor|Rumor]]ens und anderer Leichtfertigkeit sowie des übermäßigen Trinkens“<ref>Martin Wutte: ''Das kärntische Bannrichteramt.'' Carinthia I, Klagenfurt 1912, S. 123 ([http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=ca1&datum=1912&page=129 online])</ref> enthalten würden.<ref name="Wutte1912" /><ref>Josef Schmid: ''Aus dem Volksleben im Lieser- und Maltatal.'' Carinthia I, Klagenfurt 1964, S. 444-449, 470-473 ([http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=ca1&datum=1964&page=452 online])</ref>
Im Gegensatz zu den Landrichtern, die meist nur angelernte Beamte waren, waren die Bannrichter fast ausschließlich [[Doktor]]en der [[Rechtswissenschaft]]en, wodurch die Einhaltung gewisser Mindeststandards im Bezug auf die [[Rechtspflege]] sichergestellt wurde. Trotzdem hatte der Bannrichter keine großen eigenständigen Befugnisse, im Zweifel war die Zustimmung des Landesherrn einzuholen. Alle Beteiligten der Bannrichterkomission mussten dem Landeshauptmann einen Eid schwören, dass sie ihre Tätigkeit nach den geltenden [[Rechtsnorm]]en durchführen würden, dass sie nur auf Anordnung des Landeshauptmannes hin tätig werden würden und, dass sie sich während der Rechtssprechung „alles [[wikt:Rumor|Rumor]]ens und anderer Leichtfertigkeit sowie des übermäßigen Trinkens“<ref>{{Literatur |Autor=Martin Wutte |Titel=Das kärntische Bannrichteramt |Sammelwerk=Carinthia I |Band=102. Jahrgang |Ort=Klagenfurt |Datum=1912 |Seiten=123 |Online=http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=ca1&datum=1912&page=129 |Abruf=2019-05-01 |ISSN=0008-6606}}</ref> enthalten würden.<ref name="Wutte1912" /><ref>{{Literatur |Autor=Josef Schmid |Titel=Aus dem Volksleben im Lieser- und Maltatal |Sammelwerk=Carinthia I |Band=154. Jahrgang |Ort=Klagenfurt |Datum=1964 |Seiten=444–449, 470–473 |Online=http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=ca1&datum=1964&page=452 |Abruf=2019-05-01 |ISSN=0008-6606}}</ref>


Aus dem oben geschilderten Prozessverlauf lässt sich leicht nachvollziehen, dass in einem Inquisitionsprozess das [[Geständnis]] des Beschuldigten eine große Bedeutung hatte. Zur Erreichung eines Geständnisses wurde auch Folter eingesetzt. Man war der Ansicht, dass ein Unschuldiger die Folter durchstehen könne ohne zu gestehen. Die Folter wurde in Österreich durch einen Erlass Maria Theresias im Jahr 1776 abgeschafft. Im nachfolgenden [[Josephinisches Strafgesetz|Josephinischen Strafgesetz]] von 1787 war sie nicht mehr enthalten.
Aus dem oben geschilderten Prozessverlauf lässt sich leicht nachvollziehen, dass in einem Inquisitionsprozess das [[Geständnis]] des Beschuldigten eine große Bedeutung hatte. Zur Erreichung eines Geständnisses wurde auch Folter eingesetzt. Man war der Ansicht, dass ein Unschuldiger die Folter durchstehen könne ohne zu gestehen. Die Folter wurde in Österreich durch einen Erlass Maria Theresias im Jahr 1776 abgeschafft. Im nachfolgenden [[Josephinisches Strafgesetz|Josephinischen Strafgesetz]] von 1787 war sie nicht mehr enthalten.


Die Hinrichtung der Eva Kary war die letzte am Gmündner Galgenbichl.<ref name=Lax1950>Karl Lax: ''Auszug aus der Geschichte von Gmünd in Kärnten.'' Selbstverlag, Klagenfurt 1950, 2. Auflage, S. 33</ref> Heute erinnert dort nur mehr ein 1984 errichteter [[Bildstock]] an diesen Ort.<ref name=Lax1987>Karl Lax: ''Aus der Chronik von Gmünd in Kärnten.'' Herausgegeben und ergänzt von Ilse Maria Tschepper-Lax, Gmünd 1987, 4. Auflage, S. 79</ref> Eva Kary wird auch als das letzte Opfer eines Folterprozesses in Österreich angesehen.
Die Hinrichtung der Eva Kary war die letzte am Gmündner Galgenbichl.<ref name=Lax1950>{{Literatur |Autor=Karl Lax |Titel=Auszug aus der Geschichte von Gmünd in Kärnten |Auflage=2., umgearbeitete |Verlag=Selbstverlag |Ort=Gmünd in Kärnten |Datum=1950 |DNB=574573291 |Seiten=33}}</ref> Heute erinnert dort nur mehr ein 1984 errichteter [[Bildstock]] an diesen Ort.<ref name=Lax1987>{{Literatur |Autor=Karl Lax |Titel=Aus der Chronik von Gmünd in Kärnten |Auflage=4 |Hrsg=IlseMaria Tschepper-Lax |Verlag=Selbstverlag |Ort=Gmünd in Kärnten |Datum=1987 |Seiten=79}}</ref> Eva Kary wird auch als das letzte Opfer eines Folterprozesses in Österreich angesehen.


== Nachbetrachtungen ==
== Nachbetrachtungen ==
Der Besitz von Arsenik war streng verboten, trotzdem hatten es einige Bauern in der Herrschaft Gmünd heimlich im Haus.<ref name="Schmid1964"></ref> Ein Grund dafür mag auch sein, dass aufgrund des Arsenik-Abbaus und seiner Aufbereitung im [[Katschtal|Pöllatal]]<ref>Alfred Pichler: ''Bergbau in Westkärnten.'' Carinthia II, Klagenfurt 2009, S. 97</ref> und in [[Rotgüldensee|Rotgülden]]<ref>Ulrike Mengeú: ''Gmünd: Überraschende Entdeckungen in Oberkärntens ältester Stadt.'' Stadtverein Gmünd, Gmünd 2017, S. 148-151</ref> in [[Land Salzburg|Salzburg]] keine 20 km Luftlinie von Malta entfernt das Gift einfacher zu bekommen war als anderswo. Aufgrund seiner schweren Nachweisbarkeit kamen Morde und Mordversuche mittels Arsenik gar nicht so selten vor. Erst mit der [[Marshsche Probe|Marshschen Probe]] konnte Arsenik von 1836 an sicher nachgewiesen werden. Vorher beurteilte man meist den Geruch von Verbindungen, die auf heiße Kohle getropft wurden. Arsenik-Verbindungen riechen hier nach Knoblauch.<ref>[[Theodor Weyl]]: ''Analytisches Hülfsbuch für die Physiologisch-Chemischen Übungen der Mediciner und Pharmaceuten in Tabellenform.'' Springer, Berlin Heidelberg 1882, S. 2</ref>
Der Besitz von Arsenik war streng verboten, trotzdem hatten es einige Bauern in der Herrschaft Gmünd heimlich im Haus.<ref name="Schmid1964"></ref> Ein Grund dafür mag auch sein, dass aufgrund des Arsenik-Abbaus und seiner Aufbereitung im [[Katschtal|Pöllatal]]<ref>{{Literatur |Autor=Alfred Pichler |Titel=Bergbau in Westkärnten |Verlag=Naturwissenschaftlicher Verein für Kärnten |Ort=Klagenfurt |Datum=2009 |Seiten=97 |ISBN=978-3-85328-051-5}}</ref> und in [[Rotgüldensee|Rotgülden]]<ref>{{Literatur |Autor=Ulrike Mengeú |Titel=Gmünd: Überraschende Entdeckungen in Oberkärntens ältester Stadt |Verlag=Stadtverein Gmünd |Ort=Gmünd in Kärnten |Datum=2017 |Seiten=148–151 |ISBN=978-3-200-05274-1 }}</ref> in [[Land Salzburg|Salzburg]] keine 20 km Luftlinie von Malta entfernt das Gift einfacher zu bekommen war als anderswo. Aufgrund seiner schweren Nachweisbarkeit kamen Morde und Mordversuche mittels Arsenik gar nicht so selten vor. Erst mit der [[Marshsche Probe|Marshschen Probe]] konnte Arsenik von 1836 an sicher nachgewiesen werden. Vorher beurteilte man meist den Geruch von Verbindungen, die auf heiße Kohle getropft wurden. Arsenik-Verbindungen riechen hier nach Knoblauch.<ref>{{Literatur |Autor=[[Theodor Weyl]] |Titel=Analytisches Hülfsbuch für die Physiologisch-Chemischen Übungen der Mediciner und Pharmaceuten in Tabellenform |Verlag=Springer |Ort=Berlin Heidelberg |Datum=1882 |Seiten=2 |ISBN=978-3-662-39491-5 |Online=https://books.google.at/books?id=T099BwAAQBAJ&lpg=PA31&dq=Analytisches%20H%C3%BClfsbuch%20f%C3%BCr%20die%20Physiologisch-Chemischen%20%C3%9Cbungen%20der%20Mediciner%20und%20Pharmaceuten%20in%20Tabellenform&hl=de&pg=PA2#v=onepage&q=Analytisches%20H%C3%BClfsbuch%20f%C3%BCr%20die%20Physiologisch-Chemischen%20%C3%9Cbungen%20der%20Mediciner%20und%20Pharmaceuten%20in%20Tabellenform&f=false |Abruf=2019-05-01 }}</ref>


Das Gerichtsverfahren kostete den beträchtlichen Betrag von 361 [[Gulden|fl]]. 47 [[Kreuzer (Münze)|kr]]. Zum Vergleich: ein gutes Rind kostete 1748 etwa 12 fl.<ref>Josef Schmid: ''Aus dem Volksleben im Lieser- und Maltatal.'' Carinthia I, Klagenfurt 1964, S. 407 ([http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=ca1&datum=1964&page=415 online])</ref> Die gesamte Summe musste von der Hörlhube gedeckt werden und sodann der Rest von der Faschaunerliegenschaft bestritten werden.<ref name="Schmid1964" />
Das Gerichtsverfahren kostete den beträchtlichen Betrag von 361 [[Gulden|fl]]. 47 [[Kreuzer (Münze)|kr]]. Zum Vergleich: ein gutes Rind kostete 1748 etwa 12 fl.<ref>{{Literatur |Autor=Josef Schmid |Titel=Aus dem Volksleben im Lieser- und Maltatal |Sammelwerk=Carinthia I |Band=154. Jahrgang |Ort=Klagenfurt |Datum=1964 |Seiten=407 |Online=http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=ca1&datum=1964&page=415 |Abruf=2019-05-01 |ISSN=0008-6606 }}</ref> Die gesamte Summe musste von der Hörlhube gedeckt werden und sodann der Rest von der Faschaunerliegenschaft bestritten werden.<ref name="Schmid1964" />


Dieser Kriminalfall führte in der Bevölkerung in der Überlieferung auch zur Bildung von Legenden. So wurde erzählt, dass bei der Geburt von Eva der [[Abdecker|Abschinder]] an der Faschauner-Hube beruflich zugegen war, in der damaligen Zeit ein tabuisierter Beruf. Er soll der Neugeborenen als [[Horoskop]] [[Prophezeiung|prophezeit]] haben, dass diese für den Scharfrichter bestimmt sei.<ref name="Waizer1872" /><ref name=""Mengeu2017">Ulrike Mengeú: ''Gmünd: Überraschende Entdeckungen in Oberkärntens ältester Stadt.'' Stadtverein Gmünd, Gmünd 2017, S. 145</ref>
Dieser Kriminalfall führte in der Bevölkerung in der Überlieferung auch zur Bildung von Legenden. So wurde erzählt, dass bei der Geburt von Eva der [[Abdecker|Abschinder]] an der Faschauner-Hube beruflich zugegen war, in der damaligen Zeit ein tabuisierter Beruf. Er soll der Neugeborenen als [[Horoskop]] [[Prophezeiung|prophezeit]] haben, dass diese für den Scharfrichter bestimmt sei.<ref name="Waizer1872" /><ref name=""Mengeu2017">{{Literatur |Autor=Ulrike Mengeú |Titel=Gmünd: Überraschende Entdeckungen in Oberkärntens ältester Stadt |Verlag=Stadtverein Gmünd |Ort=Gmünd in Kärnten |Datum=2017 |Seiten=145 |ISBN=978-3-200-05274-1}}</ref>


== Künstlerische und literarische Darstellungen, Tourismus ==
== Künstlerische und literarische Darstellungen, Tourismus ==
Die Geschichte der Eva Kary inspirierte immer wieder Menschen dazu, den Fall literarisch oder künstlerisch zu verarbeiten. So veröffentlichte die 1892 in Eisentratten bei Gmünd geborene Schriftstellerin [[Maria Steurer]]<ref>[https://austria-forum.org/af/AEIOU/Steurer,_Maria Steurer, Maria], AEIOU, in: Austria-Forum, das Wissensnetz, 25. März 2016</ref> 1950 den Roman ''Eva Faschaunerin'', der auf den Gerichtsakten des Falles basiert. Im Jahr 2014 gab es in Gmünd eine Benefizveranstaltung zugunsten des Stadtmuseums Gmünd mit dem Titel ''Eva Faschaunerin – eine musikalische Erzählung mit Chor und Orchester''.<ref>''Stadtnachrichten Gmünd.'' Nr. 2 / Juli 2014, S. 16 ([https://www.stadtgmuend.at/_Resources/Persistent/00c3bc2fe42ffc59bda1884e90948a88c42ab311/2%202014.pdf online])</ref> 2016 nahm sich eine Theaterproduktion mit dem Namen ''Der Prozess der Eva Faschauner''<ref>Anna Salzmann: [https://www.meinbezirk.at/klagenfurt-land/c-freizeit/der-prozess-der-eva-faschauner_a1769325 ''Der Prozess der Eva Faschauner'']. In: ''Meine Woche'', 15. Juni 2016</ref> dem Stoff an. Im April 2017 hatte dann der Film ''Das Gift der Freiheit''<ref>Verena Niedermüller: [https://www.meinbezirk.at/spittal/c-lokales/giftige-filmpremiere-in-gmuend_a2076682 ''"Giftige" Filmpremiere in Gmünd'']. In ''Meine Woche'', 4. April 2017</ref> von Filmemacher Herbert Hohensasser in Gmünd Premiere. Die Rollen im Film wurden mit Laiendarstellern aus der Region besetzt. Die Regie hatte zuerst [[Adi Peichl]] inne, aus gesundheitlichen Gründen übernahm später dann Herbert Hohensasser.
Die Geschichte der Eva Kary inspirierte immer wieder Menschen dazu, den Fall literarisch oder künstlerisch zu verarbeiten. So veröffentlichte die 1892 in Eisentratten bei Gmünd geborene Schriftstellerin [[Maria Steurer]]<ref>{{Internetquelle |autor= |url=https://austria-forum.org/af/AEIOU/Steurer,_Maria |titel=Steurer, Maria, AEIOU |werk=Austria-Forum, das Wissensnetz |datum=2016-03-25 |abruf=2019-05-01}}</ref> 1950 den Roman ''Eva Faschaunerin'', der auf den Gerichtsakten des Falles basiert. Im Jahr 2014 gab es in Gmünd eine Benefizveranstaltung zugunsten des Stadtmuseums Gmünd mit dem Titel ''Eva Faschaunerin – eine musikalische Erzählung mit Chor und Orchester''.<ref>{{Literatur |Titel=Benefizveranstaltung „Eva Faschaunerin“ |Sammelwerk=Stadtnachrichten Gmünd |Nummer=Nr. 2 / Juli |Jahr=2014 |Seiten=16 |Verlag=Stadtgmeinde Gmünd |Ort=Gmünd in Kärnten |Online=https://www.stadtgmuend.at/_Resources/Persistent/00c3bc2fe42ffc59bda1884e90948a88c42ab311/2%202014.pdf |Abruf=2019-05-01 |Format=PDF}}</ref> 2016 nahm sich eine Theaterproduktion mit dem Namen ''Der Prozess der Eva Faschauner''<ref>{{Literatur |Autor=Anna Salzmann |Titel=Der Prozess der Eva Faschauner |Sammelwerk=Meine Woche |Datum=2016-06-15 |Online=https://www.meinbezirk.at/klagenfurt-land/c-freizeit/der-prozess-der-eva-faschauner_a1769325 |Abruf=2019-05-01 |ZDB=2675776-X}}</ref> dem Stoff an. Im April 2017 hatte dann der Film ''Das Gift der Freiheit''<ref>{{Literatur |Autor=Verena Niedermüller |Titel="Giftige" Filmpremiere in Gmünd |Sammelwerk=Meine Woche |Datum=2017-04-04 |Online=https://www.meinbezirk.at/spittal/c-lokales/giftige-filmpremiere-in-gmuend_a2076682 |Abruf=2019-05-01 |ZDB=2675719-9}}</ref> von Filmemacher Herbert Hohensasser in Gmünd Premiere. Die Rollen im Film wurden mit Laiendarstellern aus der Region besetzt. Die Regie hatte zuerst [[Adi Peichl]] inne, aus gesundheitlichen Gründen übernahm später dann Herbert Hohensasser.


Auch für den Tourismus ist die Geschichte der Eva Faschauner ein geeigneter Stoff. Die Stadt Gmünd richtete von ca. 2006 bis 2013 innerhalb der Stadtmauern ein Heimatmuseum ein, stellte dort unter anderem auch zu dem obigen Gerichtsverfahren aus<ref>Ulrike Wiebrecht: [http://www.berliner-zeitung.de/archiv/im-alpenstaedtchen-gmuend-erzaehlt-das-heimatmuseum-von-giftmischerei-und--peinlicher-befragung--die-duestere-geschichte-der-eva-faschaunerin,10810590,9832134.html ''Die düstere Geschichte der Eva Faschaunerin'']. In: ''[[Berliner Zeitung]]'', 9. September 2000</ref> und nannte das Museum ''Eva Faschauner-Heimatmuseum''.<ref>''Stadtnachrichten Gmünd.'' Nr. 3 / Dezember 2012, S. 13 ([https://www.stadtgmuend.at/_Resources/Persistent/4e1324db7b8c590c6b260b6f7b481ab90a7e84aa/03%202012.pdf online])</ref>
Auch für den Tourismus ist die Geschichte der Eva Faschauner ein geeigneter Stoff. Die Stadt Gmünd richtete von ca. 2006 bis 2013 innerhalb der Stadtmauern ein Heimatmuseum ein, stellte dort unter anderem auch zu dem obigen Gerichtsverfahren aus<ref>{{Literatur |Autor=Ulrike Wiebrecht |Titel=Die düstere Geschichte der Eva Faschaunerin |Sammelwerk=[[Berliner Zeitung]] |Datum=2000-09-09 |Online=http://www.berliner-zeitung.de/archiv/im-alpenstaedtchen-gmuend-erzaehlt-das-heimatmuseum-von-giftmischerei-und--peinlicher-befragung--die-duestere-geschichte-der-eva-faschaunerin,10810590,9832134.html |Abruf=2019-05-01 |ISSN=0947-174X}}</ref> und nannte das Museum ''Eva Faschauner-Heimatmuseum''.<ref>{{Literatur |Titel=Führungen durch die Künstlerstadt Gmünd |Sammelwerk=Stadtnachrichten Gmünd |Nummer=Nr. 3 / Dezember |Jahr=2012 |Seiten=13 |Verlag=Stadtgmeinde Gmünd |Ort=Gmünd in Kärnten |Online=https://www.stadtgmuend.at/_Resources/Persistent/4e1324db7b8c590c6b260b6f7b481ab90a7e84aa/03%202012.pdf |Abruf=2019-05-01 |Format=PDF}}</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 1. Mai 2019, 22:58 Uhr

Eva Kary, geb. Faschauner (* 21. Dezember 1737 in Malta, Kärnten[1]; † 9. November 1773 in Gmünd, Kärnten,[2]) bekannt als Eva Faschaunerin, gilt als das letzte Opfer eines Folterprozesses in Österreich.

Die Bergbauerntochter wurde beschuldigt ihren erst kurz zuvor geheirateten Ehemann Jakob Kary mit Arsenik im Essen vergiftet zu haben, woran dieser verstarb. In einem dreijährigen Inquisitionsprozess belasteten sie Indizien. Sie gestand den Mord schließlich unter der Folter und wurde durch Enthauptung an der Gmündner Richtstätte Galgenbichl hingerichtet. Das war die letzte Hinrichtung in Gmünd. Ihre Geschichte inspirierte danach immer wieder Menschen sich künstlerisch oder literarisch damit auseinanderzusetzen. So entstand ein Roman, Theaterstücke, (musikalische) Aufführungen und ein Film über das Thema.

Leben

Blick vom Maltaberg ins Maltatal Richtung Gmünd

Eva wurde als jüngste Tochter des Bergbauernehepaares Christian Faschauner und Maria, geborene Huber auf der höchstgelegenen Hube am Maltaberg im Dezember 1737[1] geboren. Die Hube, wo Eva aufgewachsen ist, ist gemeinhin als Faschauner- oder auch Schauner-Hube[3][4] bekannt und liegt am Maltaberg unter der Alm In der Faschaun und unter dem Berg Faschaunereck. Die Eltern hatten eine weitere, 1727 geborene[5] Tochter Maria, die später Johann Mitterberger vom Krainberg südöstlich vom Maltaberg ehelichte.[6][4] Zwei weitere Söhne des Ehepaares starben bereits im Kleinkindalter.[7][8] Die Mutter von Eva starb im Jahr 1749,[3] als Eva 12 Jahre alt war. Der Vater heiratete zwischen 1749 und 1752[Anm. 1] erneut und ehelichte Katharina Gigler,[9] die nur 10 Jahre älter als Eva war. Aus dieser zweiten Ehe entstanden für Eva zwei Halbschwestern.[10][11]

Brautwerbung

Da es an der väterlichen Hube keine männlichen Nachfolger gab, stellte ihr Vater Eva in Aussicht, dass sie den Hof mit einem etwaigen Ehemann übernehmen könne. Sie hatte schon mehrere Werbungen ausgeschlagen und sorgte sich, ledig zu bleiben. Zusätzlich schien ihr die Aussicht auf die Übernahme der väterliche Hube noch zu weit entfernt und unsicher. Als am Mittwoch nach Neujahr 1770 der vulgo Peteregger und der Meisterbauer als Brautwerber des vulgo Hörl aus Untermalta[Anm. 2] an der Faschauner-Hube eintrafen, wies sie die Brautwerbung nicht ab. Bereits am darauffolgenden Tag trafen Eva und ihr Vater beim Hörl zur Beschau ein. Die Hube galt als stark verschuldet, daher war der Bauer Jakob Kary (geboren am 6. Juli 1741[12]) auf eine Braut, die Geld mit in die Ehe brachte, angewiesen. Als Eva die Zustände beim Hörl kennenlernte, war sie schockiert. Durch das Zureden eines Einwohners auf der väterlichen Hube und von Verwandten wollte sie allerdings auf der Heirat bestehen und bat ihren Vater die Schulden bei der Herrschaft in Gmünd sowie die Kosten für die Hochzeit zu übernehmen.[13]

Heirat

Pfarrkirche in Malta

Der Vater willigte ein, allerdings wurde er vom zukünftigen Ehemann seiner Tochter bei der Hochzeitsvorbereitung schwer beleidigt, da dieser gegen die althergebrachten Traditionen handelte.[Anm. 3] Der Vater war daher sehr zornig und konnte nur schwer versöhnt werden. Dies lastete auch sehr schwer auf der Stimmung Evas am Hochzeitstag. Schließlich wurde das Brautpaar am 7. Februar 1770[14] in der Pfarrkirche Malta vom Ortspfarrer Andreas Prugger getraut. Als die beiden Trauzeugen fungierten der Taufpate von Eva, der Stachusbauer von der Feistritz[1][13] und der Veidlbauer aus Malta.

Erkrankung und Tod ihres Mannes

Die Eheleute lebten nun beim Hörlbauer. Soweit war nichts auffällig, außer dass Eva eher ernst war und dass sie öfter die Faschauner-Hube und ihren Vater besuchte. Eine andere Quelle berichtet davon, dass Eva manchmal niedergeschlagen in einer Zimmerecke saß und weinte[4] bzw. in Gedanken dasaß und mit der Arbeit nicht so recht etwas anfangen konnte.[13] Am 9. März 1770, einem Freitag, gab es zu Mittag als traditionelle Fastenspeise gefüllte Nudeln. Es blieb etwas übrig und das wurde von Eva als Nachmittagsjause für ihren Ehemann zubereitet. Da er nicht alles aufaß, bot sie den Rest der Stiefmutter ihres Mannes an. Sie selbst aß nichts davon. Später zeigten sich bei ihrem Ehemann und seiner Stiefmutter Unwohlsein im Magen und Erbrechen. Besonders schwer betroffen war der Ehemann, dessen Zustand sich nicht besserte und der am Sonntag, dem 11. März 1770 schließlich verstarb.[15] Seine Stiefmutter erholte sich wieder.

Gerüchte

Jakob Kary wurde am Ortsfriedhof begraben und das Leben auf der Hörlhube ging weiter. Nur das Gerede, dass bei seinem Tode etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sei, wollte nicht verstummen.[4][16][13] Dazu beigetragen haben die Beobachtungen des Kranken und des Leichnams während der Totenwache. Dessen Lippen und Gesicht zeigten eine bläuliche Färbung, was als Vergiftung gedeutet wurde. Auch wurde der Witwe nachgesagt, dass sie der Tod ihres Mannes nicht tief berührt hätte. Eva wurde von der Herrschaft in Gmünd vorgeladen und gefragt, was mit ihrem Mann gewesen sei. Es wurde dargelegt, dass die Leute von einem Vergiftungstod ausgingen. Der Besitz von „Hittrach“ (Arsenik) sei streng verboten und würde schwer bestraft. Eva antwortete, dass im Haus des Hörl kein Arsen existiere und dass sie es überhaupt nicht kenne.[13]

Gerichtliche Untersuchung

Da dem Landgerichtsdiener Matthias Horn weiterhin Verdachtsmomente in dem Fall zugetragen wurden, stellte dieser am 31. März 1770 eine schriftliche Anzeige an das Landgericht Gmünd. Am 1. April 1770 wurde der Landgerichtsdiener mit zwei Knechten zur Hörlhube abgeordnet, um die Bewohner im Auge zu behalten. Am 2. April 1770 machte sich eine Gerichtskommission bestehend aus dem herrschaftlichen Pfleger und Landrichter Franz Anton Straßer, dem beeideten Chirurgen Anton Karl von Willburg, dem Bader Anton Hinteregger, dem Sattlermeister Leopold Rudiferia als Beisitzer und dem Schreiber Johann Wilhelm auf den Weg nach Malta. Simon Koch vulgo Thomanriepl als Dorfrichter von Malta und der Pfarrmesner Bernhard Langsam vervollständigten die Kommission als Einheimische.[4][13]

Die Kommission quartierte sich beim Kramerwirt in Malta zum Verhör der Hausbewohner ein. Damit sich diese nicht untereinander verabreden konnten, wurden sie vom Landgerichtsdiener überwacht. Gleichzeitig exhumierte man nach Erlaubnis des Ortspfarrers den Leichnam von Jakob Kary. Dieser wurde dann im Turmzimmer des Kronegghofes vom Arzt von Willburg obduziert. Unter den Einschränkungen der dreiwöchigen Bestattungsdauer wurde dabei festgestellt, dass die inneren Organe alle gesund seien. Es zeigten sich allerdings Entzündungen im Magen- und Darmtrakt und eine flüssige Absonderung, die auf Glut gegossen einen Knoblauchgeruch ergab. Alles deutete auf eine Vergiftung hin, die entweder mittels ätzender Flüssigkeit oder Arsenik durchgeführt worden sein musste. Gleichzeitig wurden die Bewohner verhört. Man fragte nach den Krankheitserscheinungen und -umständen des Bauern und seiner Stiefmutter und über das Wesen und die Hilfsbereitschaft der Bäurin in diesen Tagen. Die Bewohner sagten auch aus, dass Arsenik auf der Hörlhube vorhanden war. In der Kachelstube gab es ein kleines Kästchen (genannt Almerkastl) mit zwei Fächern. Im oberen befand sich in einem Leinenbeutel ein Arsenik-Brocken, von dem bei Viehkrankheiten oder beim Abkalben ein wenig verwendet wurde.[4][16][13]

Inhaftierung

Die Keichn (Kerker)

Für die Befragung von Eva blieb an diesem Tag keine Zeit mehr, also wurde angeordnet, sie zum Verhör nach Gmünd mitzunehmen, woraufhin sie mit Bestürzung reagierte. Als sie beim Verlassen des Wirts zufällig ihren Vater erblickte, warf sie sich ihm schreiend zu Füßen und bat er möge sie um Himmelswillen nicht verlassen. Ihrem Vater wurde für die Dauer des Prozesses die Hörlhube zur Verwaltung übertragen. Da sich die Bäurin äußerst geschickt verteidigte und nichts gestand, vergingen so die Jahre 1770 und 1771, in denen sie im Kerker des Landgerichtes Gmünd (im Volksmund genannt Keichn oder Kotter[17]) inhaftiert war. Die Wintermonate konnte sie angeblich in der geheizten Stube des Landgerichtsdieners verbringen.[4][13]

Durch folgende Punkte wurde Eva Kary belastet:[16]

  • Der Bauer forderte Eva zweimal zum Mittessen der Jause auf, nach der seine Erkrankung begann. Sie lehnte allerdings mit der Erklärung ab, dass ihr nicht gut sei.
  • Der Bauer aß die Jause nicht ganz auf, worauf Eva den Rest der Stiefmutter anbot. Die wollte diesen zuerst nicht essen, wurde aber von Eva erneut dazu aufgefordert.
  • Die Stiefmutter und die Magd versicherten bei ihrer Zeugenaussage, dass sie bei der Zubereitung der Jause nicht anwesend waren. Eva war also vollkommen allein. Trotzdem gab sie an, dass beide bei der Zubereitung anwesend gewesen wären und gesehen hätten, wenn sie etwas in die Jause gegeben hätte. Sogar bei Gegenüberstellung versuchte sie die beiden davon zu überzeugen ihre Aussage zu ändern.
  • Eva gab im Verhör an, dass sich das Gift im unteren Fach des Kästchens befunden habe, während alle anderen aussagten, dass es im oberen Fach gelegen sei.
  • Eva soll sich während der Erkrankung des Bauern nicht besonders bemüht und kein Mitleid gezeigt haben. Besonders ihr gleichgültiges Verhalten am Wochenende, an dem der Bauer verstarb, war auffallend. Sie ging am Samstag zur Abendandacht und Sonntag Vormittag zur Sonntagsmesse und kam erst wieder gegen Mittag zurück.
  • Es war ersichtlich, dass vom Giftbrocken ein Stück abgeschlagen worden war.

Bannrichter

Da trotz dieser Indizien von Eva kein Geständnis erfolgte, wurde der Fall am 20. Juni 1772 von der Landeshauptmannschaft Kärnten aus der Zuständigkeit des Landgerichtes Gmünd abgezogen und dem Bannrichter Benedict Alphons von Emperger zugeordnet, welcher am 30. Juli 1772 in Gmünd seine Erhebungen begann. Eva wurde am 10. und 11. August 1772 vom Bannrichter verhört und gab an, dass in der Jause eine verbotene Sache gewesen sein müsse, sie wisse aber nicht, wie diese dort hineingelangt sei. Darauf stellte der Bannrichter am 31. August 1772 an die Landeshauptmannschaft den Antrag die Delinquentin entweder freizulassen oder die peinliche Frage (die Folter) zu genehmigen. Diese Genehmigung wurde am 11. September 1772 erteilt mit der Auflage, zuerst durch Vorführung des Freimanns und Zeigen der Folterinstrumente ein Geständnis zu erreichen.[4][16]

Folter

Am 27. Oktober 1772 wurde sie in die Folterkammer (ad locum torturae) geführt und ihr der Freimann in seinem grellroten Mantel mit Goldborten und rotem Barett oder roter Zipfelmütze mit zwei Augenschlitzen vorgestellt.[18] Dieser wirkte ganz schrecklich auf Eva. Sie bat um Entfernung des Freimanns und der einheimischen Beisitzer, sie wolle gestehen. Sie bekannte, dass das Gift durch sie in das Schmalz gekommen sei, in dem der Nudel geröstet wurde. Am Nachmittag wurde sie erneut einvernommen, sie schwieg aber über die Art und Weise, wie das Gift in das Schmalz gekommen sei. Auf die Frage, warum sie den Freimann und die Beisitzer entfernen ließ, antwortete sie „weil der Freimann so brinroth ist worden“.[19] Also wurde am 1. Dezember 1772 erneut bei der Landeshauptmannschaft um Genehmigung der Folter angesucht, welche am 15. Jänner 1773 erteilt wurde. Am 4. Feber 1773 wurde schließlich nach der Gelegenheit, ohne Folter zu gestehen die Folter durchgeführt. Unter der Folter gestand sie schließlich sie habe vom Giftbrocken ein erbsengroßes Stück abgeschlagen, dieses auf dem Herd mit einem Stein zerrieben und dann in das Schmalz gestreut. Sie habe das getan, um von ihrem Mann loszukommen, denn sie dachte ihr würde es leichter sein, wenn sie alleine wäre. Die Stiefmutter ihres Mannes wollte sie nicht umbringen, sie dachte das wenige würde ihr nicht schaden.[4][16][13]

Verurteilung

Gerichtsurteil (Kärntner Landesarchiv, Lodron, Lade 75 fol. 209)

Am 6. Februar 1773 erfolgte das Abschlussverhör aus dem sich nicht mehr viel Neues ergab. Eva merkte noch an, dass auch das Gerede von Stiefmutter und Wirtschafterin auf sie verletzend wirkte und zu der Tat beigetragen habe. Die angeführten Aussagen wurden von den Genannten im Verhör am 8. Februar 1773 bestätigt. Also wurde am 15. Februar 1773 der Landeshauptmannschaft Bericht erstattet und um Erlass des Urteils gebeten, welches am 16. Februar 1773 erlassen wurde. Am 20. März 1773 um 9 Uhr wurde es Eva Kary verkündet.[4][16] Nach der geltenden Gerichtsordnung wurde sie zum Tode verurteilt:[2]

„[..] durch den landesfürstl. Freymann an der gewöhnlichen Richtstatt durch das Schwerd von Leben zum Todt hingerichtet, die rechte Hand abgeschlagen, Kopf und Hand an das Rad aufgesteket, und der Cörper in loco suplicii begraben werden, und dies zu ihrer wohlverdienten Straf, andern aber zu einen Beyspiel.“

Hinrichtung

Geteilte Kirche am Kreuzbichl auf dem Weg zum Galgenbichl

Am 21. März um 8 Uhr stellte sie ein Gnadengesuch an die Kaiserin („Zuflucht ad viam gratio[2]), woraufhin die Vollstreckung der Todesstrafe ausgesetzt werden musste. Das Gnadengesuch lehnte das übergeordnete Gericht in Wien ab. Daher wurde sie am 9. November 1773 auf der Gmündner Richtstätte genannt Galgenbichl etwa 2 km nordöstlich der Stadt durch das Richtschwert vom Freimann Martin Jakob hingerichtet. Ihr Körper wurde bei der Richtstätte begraben, ihr abgeschlagener Kopf und ihre rechte Hand wurden dort mahnend zur Schau gestellt.[4][13]

Rechtsgeschichtliches

Bildstock beim Galgenbichl

Das Gerichtsverfahren erfolgte nach der 1769 in Kraft getretenen Constitutio Criminalis Theresiana, der Theresianischen Halsgerichtsordnung, welche noch die Folter im Rahmen des Gerichtsverfahrens vorsah. Diese änderte im Bezug auf die Gerichtsordnung in Kärnten wenig, da das Bannrichteramt hier schon seit 1494 existierte. Als Bannrichteramt bezeichnete man eine Art Wandergericht, welches von jedem der vielen Landgerichte zur Durchführung von Prozessen der Blutgerichtsbarkeit berufen werden musste, außer das betreffende Landgericht war davon befreit. Hier unterschied man zwischen privilegierten und nicht-privilegierten Landgerichten. Privilegierte Landgerichte durften durch eigene Bannrichter in der Blutgerichtsbarkeit richten. Die im Einflussbereich der Grafen Lodron liegenden Landgerichte Rauchenkatsch, Gmünd und Sommeregg waren alle unprivilegierte Landgerichte. Das Bannrichteramt bestand aus einem Bannrichter, einem Ankläger, einem oder mehreren Verteidigern (Prokuratoren oder Malefizredner genannt), einem Gerichtsschreiber und einem Scharfrichter (Freimann). Zusätzlich gab es noch eine Anzahl von Beisitzern, die von der Herrschaft bestellt wurden. Der Bannrichter wurde vom Landesfürsten ernannt und unterstand der Landeshauptmannschaft und dadurch der innerösterreichischen Regierung in Graz. Sitz des Bannrichters und Freimanns war in Kärnten Sankt Veit an der Glan. 1774 wurde der Sitz des Bannrichters nach Klagenfurt verlegt, der Freimann behielt seinen Sitz in Sankt Veit.[20]

Im Gegensatz zu den Landrichtern, die meist nur angelernte Beamte waren, waren die Bannrichter fast ausschließlich Doktoren der Rechtswissenschaften, wodurch die Einhaltung gewisser Mindeststandards im Bezug auf die Rechtspflege sichergestellt wurde. Trotzdem hatte der Bannrichter keine großen eigenständigen Befugnisse, im Zweifel war die Zustimmung des Landesherrn einzuholen. Alle Beteiligten der Bannrichterkomission mussten dem Landeshauptmann einen Eid schwören, dass sie ihre Tätigkeit nach den geltenden Rechtsnormen durchführen würden, dass sie nur auf Anordnung des Landeshauptmannes hin tätig werden würden und, dass sie sich während der Rechtssprechung „alles Rumorens und anderer Leichtfertigkeit sowie des übermäßigen Trinkens“[21] enthalten würden.[20][22]

Aus dem oben geschilderten Prozessverlauf lässt sich leicht nachvollziehen, dass in einem Inquisitionsprozess das Geständnis des Beschuldigten eine große Bedeutung hatte. Zur Erreichung eines Geständnisses wurde auch Folter eingesetzt. Man war der Ansicht, dass ein Unschuldiger die Folter durchstehen könne ohne zu gestehen. Die Folter wurde in Österreich durch einen Erlass Maria Theresias im Jahr 1776 abgeschafft. Im nachfolgenden Josephinischen Strafgesetz von 1787 war sie nicht mehr enthalten.

Die Hinrichtung der Eva Kary war die letzte am Gmündner Galgenbichl.[23] Heute erinnert dort nur mehr ein 1984 errichteter Bildstock an diesen Ort.[24] Eva Kary wird auch als das letzte Opfer eines Folterprozesses in Österreich angesehen.

Nachbetrachtungen

Der Besitz von Arsenik war streng verboten, trotzdem hatten es einige Bauern in der Herrschaft Gmünd heimlich im Haus.[13] Ein Grund dafür mag auch sein, dass aufgrund des Arsenik-Abbaus und seiner Aufbereitung im Pöllatal[25] und in Rotgülden[26] in Salzburg keine 20 km Luftlinie von Malta entfernt das Gift einfacher zu bekommen war als anderswo. Aufgrund seiner schweren Nachweisbarkeit kamen Morde und Mordversuche mittels Arsenik gar nicht so selten vor. Erst mit der Marshschen Probe konnte Arsenik von 1836 an sicher nachgewiesen werden. Vorher beurteilte man meist den Geruch von Verbindungen, die auf heiße Kohle getropft wurden. Arsenik-Verbindungen riechen hier nach Knoblauch.[27]

Das Gerichtsverfahren kostete den beträchtlichen Betrag von 361 fl. 47 kr. Zum Vergleich: ein gutes Rind kostete 1748 etwa 12 fl.[28] Die gesamte Summe musste von der Hörlhube gedeckt werden und sodann der Rest von der Faschaunerliegenschaft bestritten werden.[13]

Dieser Kriminalfall führte in der Bevölkerung in der Überlieferung auch zur Bildung von Legenden. So wurde erzählt, dass bei der Geburt von Eva der Abschinder an der Faschauner-Hube beruflich zugegen war, in der damaligen Zeit ein tabuisierter Beruf. Er soll der Neugeborenen als Horoskop prophezeit haben, dass diese für den Scharfrichter bestimmt sei.[4][29]

Künstlerische und literarische Darstellungen, Tourismus

Die Geschichte der Eva Kary inspirierte immer wieder Menschen dazu, den Fall literarisch oder künstlerisch zu verarbeiten. So veröffentlichte die 1892 in Eisentratten bei Gmünd geborene Schriftstellerin Maria Steurer[30] 1950 den Roman Eva Faschaunerin, der auf den Gerichtsakten des Falles basiert. Im Jahr 2014 gab es in Gmünd eine Benefizveranstaltung zugunsten des Stadtmuseums Gmünd mit dem Titel Eva Faschaunerin – eine musikalische Erzählung mit Chor und Orchester.[31] 2016 nahm sich eine Theaterproduktion mit dem Namen Der Prozess der Eva Faschauner[32] dem Stoff an. Im April 2017 hatte dann der Film Das Gift der Freiheit[33] von Filmemacher Herbert Hohensasser in Gmünd Premiere. Die Rollen im Film wurden mit Laiendarstellern aus der Region besetzt. Die Regie hatte zuerst Adi Peichl inne, aus gesundheitlichen Gründen übernahm später dann Herbert Hohensasser.

Auch für den Tourismus ist die Geschichte der Eva Faschauner ein geeigneter Stoff. Die Stadt Gmünd richtete von ca. 2006 bis 2013 innerhalb der Stadtmauern ein Heimatmuseum ein, stellte dort unter anderem auch zu dem obigen Gerichtsverfahren aus[34] und nannte das Museum Eva Faschauner-Heimatmuseum.[35]

Literatur

  • Richard Wanner: Ein Inquisitionsprozeß in Gmünd 1770-1773. Carinthia I, Klagenfurt 1958, S. 672–677 (online)
  • Josef Schmid: Aus dem Volksleben im Lieser- und Maltatal. Carinthia I, Klagenfurt 1964, S. 365–500 (online)
  • Maria Steurer: Das Schicksal der Eva Faschaunerin. Roman. Rosenheimer Verlagshaus, 2. Auflage 2015, ISBN 978-3-475-54504-7

Einzelnachweise

  1. a b c Geburtsbuch V. Pfarre Malta, S. 138r, 1. Eintrag (matricula-online.eu [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  2. a b c Kärntner Landesarchiv, Lodron, Lade 75 fol. 209 (online)
  3. a b Sterbbuch II. Pfarre Malta, S. 19v, 3. Eintrag (matricula-online.eu [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  4. a b c d e f g h i j k l Rudolf Waizer: Die letzte Justifizierung zu Gmünd im Jahre 1773. In: Carinthia. 62. Jahrgang, 1872, ZDB-ID 505876-4, S. 124–127 und 141–146 (onb.ac.at [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  5. Geburtsbuch IV. Pfarre Malta, S. 85r, 2. Eintrag (matricula-online.eu [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  6. Geburtsbuch. Pfarre Malta, S. 215r, 3. Eintrag (matricula-online.eu [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  7. Sterbbuch I. Pfarre Malta, S. 166v, 6. Eintrag (matricula-online.eu [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  8. Sterbbuch I. Pfarre Malta, S. 200v, 4. Eintrag (matricula-online.eu [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  9. Geburtsbuch V. Pfarre Malta, S. 63r, 2. Eintrag (matricula-online.eu [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  10. Geburtsbuch V. Pfarre Malta, S. 250v, 3. Eintrag (matricula-online.eu [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  11. Geburtsbuch V. Pfarre Malta, S. 319r, 3. Eintrag (matricula-online.eu [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  12. Geburtsbuch V. Pfarre Malta, S. 165v, 1. Eintrag (matricula-online.eu [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  13. a b c d e f g h i j k l Josef Schmid: Aus dem Volksleben im Lieser- und Maltatal. In: Carinthia I. 154. Jahrgang, 1964, ISSN 0008-6606, S. 475–483 (onb.ac.at [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  14. Trauungsbuch B. Pfarre Malta, S. 8v, 3. Eintrag (matricula-online.eu [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  15. Sterbbuch II. Pfarre Malta, S. 72r, 9. Eintrag (matricula-online.eu [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  16. a b c d e f Richard Wanner: Ein Inquisitionsprozeß in Gmünd 1770–1773. In: Carinthia I. 148. Jahrgang, 1958, ISSN 0008-6606, S. 672–677 (onb.ac.at [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  17. Josef Schmid: Aus dem Volksleben im Lieser- und Maltatal. In: Carinthia I. 154. Jahrgang, 1964, ISSN 0008-6606, S. 448 (onb.ac.at [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  18. Josef Schmid: Aus dem Volksleben im Lieser- und Maltatal. In: Carinthia I. 154. Jahrgang, 1964, ISSN 0008-6606, S. 472 (onb.ac.at [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  19. Zitiert nach Rudolf Waizer: Die letzte Justifizierung zu Gmünd im Jahre 1773. In: Carinthia. 62. Jahrgang, 1872, ZDB-ID 505876-4, S. 143 (onb.ac.at [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  20. a b Martin Wutte: Das kärntische Bannrichteramt. In: Carinthia I. 102. Jahrgang, 1912, ISSN 0008-6606, S. 115–136 (onb.ac.at [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  21. Martin Wutte: Das kärntische Bannrichteramt. In: Carinthia I. 102. Jahrgang, 1912, ISSN 0008-6606, S. 123 (onb.ac.at [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  22. Josef Schmid: Aus dem Volksleben im Lieser- und Maltatal. In: Carinthia I. 154. Jahrgang, 1964, ISSN 0008-6606, S. 444–449, 470–473 (onb.ac.at [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  23. Karl Lax: Auszug aus der Geschichte von Gmünd in Kärnten. 2., umgearbeitete Auflage. Selbstverlag, Gmünd in Kärnten 1950, DNB 574573291, S. 33.
  24. Karl Lax: Aus der Chronik von Gmünd in Kärnten. Hrsg.: IlseMaria Tschepper-Lax. 4. Auflage. Selbstverlag, Gmünd in Kärnten 1987, S. 79.
  25. Alfred Pichler: Bergbau in Westkärnten. Naturwissenschaftlicher Verein für Kärnten, Klagenfurt 2009, ISBN 978-3-85328-051-5, S. 97.
  26. Ulrike Mengeú: Gmünd: Überraschende Entdeckungen in Oberkärntens ältester Stadt. Stadtverein Gmünd, Gmünd in Kärnten 2017, ISBN 978-3-200-05274-1, S. 148–151.
  27. Theodor Weyl: Analytisches Hülfsbuch für die Physiologisch-Chemischen Übungen der Mediciner und Pharmaceuten in Tabellenform. Springer, Berlin Heidelberg 1882, ISBN 978-3-662-39491-5, S. 2 (google.at [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  28. Josef Schmid: Aus dem Volksleben im Lieser- und Maltatal. In: Carinthia I. 154. Jahrgang, 1964, ISSN 0008-6606, S. 407 (onb.ac.at [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  29. Ulrike Mengeú: Gmünd: Überraschende Entdeckungen in Oberkärntens ältester Stadt. Stadtverein Gmünd, Gmünd in Kärnten 2017, ISBN 978-3-200-05274-1, S. 145.
  30. Steurer, Maria, AEIOU. In: Austria-Forum, das Wissensnetz. 25. März 2016, abgerufen am 1. Mai 2019.
  31. Benefizveranstaltung „Eva Faschaunerin“. In: Stadtnachrichten Gmünd. Nr. 2 / Juli. Stadtgmeinde Gmünd, Gmünd in Kärnten 2014, S. 16 (stadtgmuend.at [PDF; abgerufen am 1. Mai 2019]).
  32. Anna Salzmann: Der Prozess der Eva Faschauner. In: Meine Woche. 15. Juni 2016, ZDB-ID 2675776-X (meinbezirk.at [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  33. Verena Niedermüller: "Giftige" Filmpremiere in Gmünd. In: Meine Woche. 4. April 2017, ZDB-ID 2675719-9 (meinbezirk.at [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  34. Ulrike Wiebrecht: Die düstere Geschichte der Eva Faschaunerin. In: Berliner Zeitung. 9. September 2000, ISSN 0947-174X (berliner-zeitung.de [abgerufen am 1. Mai 2019]).
  35. Führungen durch die Künstlerstadt Gmünd. In: Stadtnachrichten Gmünd. Nr. 3 / Dezember. Stadtgmeinde Gmünd, Gmünd in Kärnten 2012, S. 13 (stadtgmuend.at [PDF; abgerufen am 1. Mai 2019]).

Anmerkungen

  1. Das genaue Datum ist unbekannt, da das relevante Trauungsbuch der Pfarre Malta unauffindbar ist.
  2. Früher wurden die beiden Ortsteile von Malta als Malta Unterdorf oder Untermalta und Malta Oberdorf oder Obermalta bezeichnet. Die Teilung erfolgte ungefähr an der Pfarrkirche.
  3. „Beim Brautkastenführen spannten gewöhnlich die Nachbarn ein. Ohne einen von ihnen zu bitten, erschien dieser [der Bräutigam, Anm.] nun selbst mit seinem Fuhrwerk auf der Faschaunerhube. Dies war wider alles Herkommen. Die Faschaunerknechte luden die Truhe auf und meldeten dies dann dem Bauer. Der fühlte sich dadurch in seinem Bauernstolz schwer beleidigt und bedauerte es, daß man die Truhe hinunterführen werde; es hätte auch etwas anderes, eine Kiste, genügt. Für die Brautleute war er nicht mehr zu sprechen.“ Aus Josef Schmid: Aus dem Volksleben im Lieser- und Maltatal. In: Carinthia I. 154. Jahrgang, 1964, ISSN 0008-6606, S. 476 (onb.ac.at [abgerufen am 1. Mai 2019]).