„Josef Wolffram“ – Versionsunterschied

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'''Johann Jakob Josef Wolffram''' (* [[22. März]] [[1910]] in [[Geldern]]; † [[11. November]] [[2001]] in [[Köln]]) war ein [[deutscher]] [[Jurist]].
'''Johann Jakob Josef Wolffram''' (* [[22. März]] [[1910]] in [[Geldern]]; † [[1997]]<ref name=":0">{{Literatur |Autor=Peter Rütter |Titel=Richter ausgewählter Landesverfassungsgerichte in den Nachkriegsjahrzehnten |Hrsg=Werner Reutter |Sammelwerk=Verfassungsgerichtsbarkeit in Bundesländern: Theoretische Perspektiven, methodische Überlegungen und empirische Befunde |Verlag=Springer-Verlag |Datum=2020 |ISBN=9783658289614 |Seiten=132 |Online=https://books.google.de/books?id=x07iDwAAQBAJ&pg=PA132 |Abruf=2022-08-03}}</ref> oder [[11. November]] [[2001]] in [[Köln]]) war ein [[deutscher]] [[Jurist]].


Von 1929 bis 1933 studierte er Rechtswissenschaften in [[Freiburg im Breisgau]], [[Berlin]] und [[Bonn]]. Nach vorzüglich bestandenen Prüfungen trat er im Jahre 1936 in den richterlichen Dienst ein. 1939 wurde er Richter in [[Wuppertal]], 1950 in [[Kleve]] und 1950 Richter am [[Oberlandesgericht]] in [[Düsseldorf]]. Wegen seiner überragenden Fähigkeiten und Leistungen wurde er in höchste Richterämter berufen und war in der Staatskanzlei und dem Justizministerium des Landes [[Nordrhein-Westfalen]] tätig.
Von 1929 bis 1933 studierte er Rechtswissenschaften in [[Freiburg im Breisgau]], [[Berlin]] und [[Bonn]]. Nach vorzüglich bestandenen Prüfungen trat er im Jahre 1936 in den richterlichen Dienst ein. 1939 wurde er Richter in [[Wuppertal]], 1950 in [[Kleve]] und 1950 Richter am [[Oberlandesgericht]] in [[Düsseldorf]]. Wegen seiner überragenden Fähigkeiten und Leistungen wurde er in höchste Richterämter berufen und war in der Staatskanzlei und dem Justizministerium des Landes [[Nordrhein-Westfalen]] tätig.


Von 1962 bis 1975 war er Präsident des Oberlandesgerichts Köln, von 1963 bis 1975 Vizepräsident am [[Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen]].
Von 1962 bis 1975 war er Präsident des Oberlandesgerichts Köln, von 1963 bis 1975 Vizepräsident am [[Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen]]<ref>{{Internetquelle |url=https://www.vgh.nrw.de/verfassungsgerichtshof/mitglieder/zwi_fruehere_mitglieder/fruehere_mitglieder/index.php |titel=VerfGH NRW: Frühere Mitglieder |abruf=2022-08-03}}</ref><ref name=":0" />.


Im Anschluss an seine aktive Berufstätigkeit wirkte er viele Jahre im Dombauverein Köln mit.
Im Anschluss an seine aktive Berufstätigkeit wirkte er viele Jahre im Dombauverein Köln mit.

Version vom 3. August 2022, 22:27 Uhr

Johann Jakob Josef Wolffram (* 22. März 1910 in Geldern; † 1997[1] oder 11. November 2001 in Köln) war ein deutscher Jurist.

Von 1929 bis 1933 studierte er Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau, Berlin und Bonn. Nach vorzüglich bestandenen Prüfungen trat er im Jahre 1936 in den richterlichen Dienst ein. 1939 wurde er Richter in Wuppertal, 1950 in Kleve und 1950 Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf. Wegen seiner überragenden Fähigkeiten und Leistungen wurde er in höchste Richterämter berufen und war in der Staatskanzlei und dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen tätig.

Von 1962 bis 1975 war er Präsident des Oberlandesgerichts Köln, von 1963 bis 1975 Vizepräsident am Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen[2][1].

Im Anschluss an seine aktive Berufstätigkeit wirkte er viele Jahre im Dombauverein Köln mit. Zudem war Josef Wolffram neun Jahre ehrenamtlicher Vorstandsvorsitzender der Stiftung St. Marien-Hospital Köln, des traditionsreichsten Kölner Krankenhauses.

Schriften

  • Josef Wolffram, Adolf Klein: Recht und Rechtspflege in den Rheinlanden. Festschrift zum 150jährigen Bestehen des Oberlandesgerichts Köln. Wienand, Köln 1969, DNB 457898984.
  1. a b Peter Rütter: Richter ausgewählter Landesverfassungsgerichte in den Nachkriegsjahrzehnten. In: Werner Reutter (Hrsg.): Verfassungsgerichtsbarkeit in Bundesländern: Theoretische Perspektiven, methodische Überlegungen und empirische Befunde. Springer-Verlag, 2020, ISBN 978-3-658-28961-4, S. 132 (google.de [abgerufen am 3. August 2022]).
  2. VerfGH NRW: Frühere Mitglieder. Abgerufen am 3. August 2022.