Alfred Dickersbach

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Alfred Dickersbach (2011)

Alfred Dickersbach (* 6. November 1931 in Aachen) ist ein deutscher Verwaltungsjurist und Richter.

Leben

Nach dem Abitur am Kaiser-Karls-Gymnasium studierte Dickersbach Rechtswissenschaft an der Universität Köln und der Ludwig-Maximilians-Universität München. Das Referendarexamen bestand er 1957. Mit einer Doktorarbeit bei Karl Schneidewin wurde er 1960 in Köln zum Dr. iur. promoviert.[1] Nach dem Assessorexamen war er von 1961 bis 1964 Zivil- und Strafrichter in Aachen und Köln. Von 1964 bis 1976 war er Kabinetts-, Landtags- und Bundesratsreferent im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, zuletzt als Ministerialrat.

1976 wurde er als Bundesrichter an das Bundesverwaltungsgericht in Berlin berufen. Ab 1986 war er Vorsitzender Richter. Er publizierte viel zum Öffentlichen Recht. Seit seiner Pensionierung (1996) lebt er in Elmshorn. Er ist als Rechtsanwalt in Schleswig-Holstein zugelassen und arbeitet in der Kanzlei eines Sohnes in Berlin. 2014 gehörte er zu den Gründern des Fördervereins für das Bildarchiv Ostpreußen.

Werke (Auswahl)

  • Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Grundgesetz (1979–1987). In: Jörg Paul Müller: Das öffentliche Recht der Gegenwart.Dig.
  • mit Gregor Geller (Begr.), Kurt Kleinrahm und Jörg-Detlef Kühne: Die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen. Kommentar. 3. Aufl., Loseblatt-Ausg., Verlag Otto Schwartz, Göttingen 1977–1994

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Dissertation: Berechtigen prozessuale Tatsachen zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens nach § 359 Nr. 5 StPO?