Amt Erbach

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Das sogenannte „Tempelhaus“.

Das Amt Erbach war ein Amt der Grafschaft Erbach und im Großherzogtum Hessen.

Funktion[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Frühen Neuzeit waren Ämter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft. Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren hier nicht getrennt. Dem Amt stand ein Amtmann vor, der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Zent Erbach war im ausgehenden Mittelalter von der Zent Michelstadt abgetrennt worden und umfasste Erbach, Dorf-Erbach, Ernsbach, Erbuch, Erlenbach, Lauerbach, Schönnen, Ebersberg, Haisterbach, Günterfürst, Elsbach und Roßbach.[1]

Bei der Teilung der Grafschaft 1718 gelangte das Amt Erbach in den Besitz Familienzweigs der Grafen von Erbach-Erbach. Im Amt Erbach galt Erbacher Recht und – subsidiär – das Gemeine Recht, wenn das Erbacher Recht für einen Sachverhalt keine Regelung bot.[2] Dieses Partikularrecht wurde erst zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst

Mit der Rheinbundakte wurde 1806 die Grafschaft Erbach Teil des Großherzogtums Hessen und hier der Provinz Starkenburg. Der Graf von Erbach-Erbach übte jedoch weiterhin in dem von ihm zuvor regierten Gebiet Hoheitsrechte aus, das staatliche Gewaltmonopol war hier geteilt.

Ab 1821 kam es zu einer Justiz- und Verwaltungsreform, mit der auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung auf unterer Ebene umgesetzt wurde. Die Ämter wurden aufgelöst, ihre Aufgaben hinsichtlich der Verwaltung neu gebildeten Landratsbezirken, die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichten übertragen.[3] In den „Souveränitätslanden“, in denen die Rechte der Standesherren dominierten, war das nicht ohne weiteres möglich. Hier schufen erst Vereinbarungen zwischen den adeligen Inhabern dieser Rechte und dem Staat die Grundlage für die Reform. Im Odenwald dominierten diesbezüglich die Grafen von Erbach. Ein entsprechendes Abkommen kam 1822 zustande. Der Kompromiss beinhaltete, dass die Standesherren ihre Rechte weiter ausübten, die Struktur, in der das geschah, aber der staatlichen angeglichen wurde. Daraufhin wurden der Großherzoglich Hessische Gräflich Erbach Erbach und Gräflich Erbach Fürstenauische Landraths-Bezirk Erbach und die Landgerichte Beerfelden und Michelstadt eingerichtet.[4]

Umfang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu dem Amt Erbach gehörten zuletzt die Ortschaften[5]

Amtssitz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Amtssitz war zuletzt das Tempelhaus in Erbach.

Amtmänner[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gustav Simon: Die Geschichte der Dynasten und Grafen zu Erbach und ihres Landes, 1858, S. 89–100, Digitalisat
  2. Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 109.
  3. Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
  4. Die Bildung des Landraths-Bezirks Erbach und der Landgerichts-Bezirke Michelstadt und Beerfelden vom 21. Mai 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 18, 17. Juni 1822, S. 199f.
  5. L. Ewald: Beiträge zur Landeskunde. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landes-Statistik (Hg.): Beiträge zur Statistik des Grossherzogthums Hessen. Jonghaus, Darmstadt 1862, S. 48.
  6. Grünewald, Johann Martin. Hessische Biografie. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Hessisches Institut für Landesgeschichte, abgerufen am 28. April 2024.
  7. Luck, Johann Philipp Wilhelm. Hessische Biografie. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Hessisches Institut für Landesgeschichte, abgerufen am 28. April 2024.

Koordinaten: 49° 39′ 28,9″ N, 8° 59′ 30,2″ O