Arbeitskreis Blut

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Der Arbeitskreis Blut des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) abgekürzt „AK Blut“ ist am Robert Koch-Institut in Berlin angesiedelt und berät nach dem Transfusionsgesetzes die Bundesregierung in Fragen der Sicherheit bei der Anwendung von Blut und Blutprodukten. Die Mitglieder des Gremiums werden aus den unterschiedlichsten fachlichen Disziplinen rekrutiert, deren Geschäftsstelle dann am Robert Koch-Institut angesiedelt ist. Die Geschäftsstelle organisiert die Arbeit des Gremiums und führt die Beschlüsse aus.

Internationale, anglifizierte Namen sind „German National Advisory Committee Blood“, „National Advisory Committee Blood (Deutschland)“ oder „Advisory Committee Blood (Deutschland)“.

Geschichte der Gründung

Im September 1993 wurde der Arbeitskreis "Blut" am Robert-Koch-Institut in Berlin ins Leben gerufen. Den ersten Vorsitze führte 1993 der Hochschullehrer und Mikrobiologe Reinhard Burger[1]. Als dann im Jahre 1998 in der Bundesrepublik Deutschland das Transfusionsgesetz (TFG) aufgelegt wurde dass, die Gewinnung von Blut, Blutbestandteilen und Blutprodukten sowie deren Anwendung am Menschen bei Bluttransfusionen regelt, wurde dort im § 24 auch der „AK Blut“ festgeschrieben. [2] Die Mitglieder des Gremiums werden vom Bundesministerium[3] berufen. Darüber hinaus bestimmt es den Vorsitzenden.

Arbeitsweise, Berufung, Mitglieder

In seiner Arbeitsweise versteht sich der Arbeitskreis Blut als ein Expertengremium, das die Behörden des Bundes und der Länder in den Fragen zur Sicherheit von Blut und Blutprodukten und damit zur sicheren Versorgung der Bevölkerung berät. Das Gremium setzt sich aus allen wichtigen Experten- oder Betroffenengruppen zusammen, so die Bundesärztekammer (BÄK), die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes, die Arbeitsgemeinschaft der Ärzte staatlicher und kommunaler Bluttransfusionsdienste, das Bundesministerium der Verteidigung, die Aufsichtsbehörden der Länder (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), ferner die einschlägigen Fachgesellschaften, die pharmazeutische Industrie sowie der Verbände, in denen Patienten zusammengeschlossen haben (so etwa Interessengemeinschaft Hämophiler[4], Deutsche Hämophiliegesellschaft (DHG e.V.)[5]), die regelmäßig Blutprodukte anwenden müssen. Beratend nehmen Vertreter folgender Institutionen und Verbände teil etwa; so dem Robert-Koch-Institut (RKI), dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), der Deutsche Stiftung Organtransplantation, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen oder dem European Directorate for the Quality of Medicines and Healthcare (EDQM).

Seine Ergebnisse veröffentlicht der „AK Blut“ die Ergebnisse seiner Beratungen zu aktuellen Aspekten der Transfusionsmedizin und Transfusionssicherheit als sogenannte Voten. Diese werden im Bundesgesundheitsblatt bzw. Bundesanzeiger veröffentlicht.[6] Über Inhalt und Ablauf der Beratungen besteht aber für Mitglieder die Pflicht zur Verschwiegenheit.

Nach § 1 der Geschäftsordnung – sie wurde auf der 72. Sitzung des Arbeitskreis Blut am 30. März 2012 verabschiedet und ersetzt eine ursprünglichere Fassung vom 17. September 1998 – werden die Mitglieder des Arbeitskreises Blut und ihre Stellvertreter vom Bundesministerium für Gesundheit auf eine Dauer von 3 Jahren berufen, dies gilt auch für die Amtsdauer des Vorsitzes, der vom Bundesministerium für Gesundheit bestimmt und berufen wird. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der ersten Sitzung nach der Berufung und endet spätestens am Tag vor der ersten Sitzung des neu berufenen Arbeitskreises Blut. Mitglieder und Stellvertreter können jederzeit schriftlich ihr Ausscheiden gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit erklären.[7]

Die Sitzungen des „AK Blut“ werden nach § 4 der Geschäftsordnung von dem jeweiligen Vorsitzenden nach Bedarf, in der Regel zwei- bis dreimal im Jahr einberufen. Nach § 7 Abs. 2 ist der „AK Blut“ dann beschlussfähig, wenn alle Mitglieder geladen und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Alle nach dem 8. November 2000 veröffentlichten Voten sind auch auf Englisch verfügbar. Die Verlautbarungen, also Voten des Arbeitskreises Blut sind kontinuierlich in Bezug auf Auswirkungen auf die Richtlinienarbeit der Bundesärztekammer in seinen „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) (RiliBÄK-Blut)“[8] zu prüfen. Obgleich die Voten keine rechtliche bindende Wirkung haben, entfalten sie dennoch über die „RiliBÄK-Blut“ der Bundesärztekammer sowie nach den §§ 12 und 18 des „TFG“ anwendungsbezogene Wirkungen. Aber auch in den mitwirkenden Fachgesellschaften, etwa den Blutspendediensten, den Arzneimittelherstellern, setzen im Allgemeinen die Ergebnisse aus den Voten direkt in ihren Standardanweisungen (SOP), Standard Operating Procedures um.

Seit dem Jahre 2014 ist die Hochschullehrerin und Transfusionmedizinerin Ruth Offergeld[9] Vorsitzende des „AK Blut“.[10] Frau Offergeld war vom Jahre 2002 bis 2014 Geschäftsführerin im „AK Blut“.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Dr. med. Reinhard Burger, Lebenslauf
  2. Birgit Schmidt am Busch: Die Gesundheitssicherung im Mehrebenensystem. Bd. 168 von Jus Publicum Series, Mohr Siebeck, Tübingen 2000, ISBN 3-16-149308-7, S. 366–367
  3. 2002 wurde es um den Bereich Soziales (Renten- und Pflegeversicherung) erweitert und nannte sich infolgedessen Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS).
  4. 10 Jahre Interessengemeinschaft Haemophiler e.V., Bonn, den 4. April 2011
  5. Deutsche Hämophiliegesellschaft (DHG e.V.)
  6. Voten des AK Blut
  7. Geschäftsordnung des Arbeitskreises Blut des Bundesministeriums für Gesundheit verabschiedet bei der 72. Sitzung des Arbeitskreis Blut am 30. März 2012
  8. Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie). Aufgestellt gemäß §§ 12a u. 18 Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut. Zweite Richtlinienanpassung 2010 in der vom Vorstand der Bundesärztekammer am 16. April 2010 verabschiedeten Fassung. Das Einvernehmen des Paul-Ehrlich-Instituts wurde am 4. Mai 2010 hergestellt.
  9. Frau Dr. med. Ruth Offergeld, Lebenslauf
  10. Liste der Mitglieder des Arbeitskreises Blut (Stand 03/2014). Vom Bundesministerium für Gesundheit berufene Mitglieder des Arbeitskreises