August Wilhelm Heffter

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August Wilhelm Heffter (* 30. April 1796 in Schweinitz; † 5. Januar 1880 in Berlin) war ein deutscher Rechtsgelehrter.

Leben

Geboren als Sohn des Generalakzisekommissars Johann Christian Heffter (1746–1830), genoss er seinen ersten Unterricht durch Hauslehrer. Im Mai 1808 besuchte er die Fürstenschule St. Augustin in Grimma und begab sich um Theologie zu studieren an die Universität Wittenberg, wo er sich im Sommersemester 1813 gemeinsam mit seinem Bruder Moritz Wilhelm Heffter (1792–1873), später Professor an der Ritterakademie in Brandenburg an der Havel, immatrikulierte. Während der Befreiungskriege wurde die Stadt jedoch zur Zielscheibe militärischer Auseinandersetzungen. Daher verließ Heffter die Stadt und bezog im Herbst 1813 die Universität Leipzig, um ein Rechtsstudium fortzusetzen.

Im Winter 1815 zog es ihn an die Universität Berlin, wo er andere Aspekte der Rechtswissenschaften kennenlernte. Dort bestand er am 28. März 1816 im Kammergericht von Berlin seine erste juristische Prüfung und wurde am 18. April als Auskultator in Jüterbog verpflichtet. Nachdem er 1817 seinen Wehrdienst abgeleistet hatte, bestand er im November desselben Jahres seine zweite juristischen Prüfung das Referendariat. Er kehrte nach Berlin zurück und übernahm zunächst unterschiedliche Tätigkeiten, bis er am 22. April 1820 die dritte juristische Prüfung abgelegt hatte.

Daraufhin zieht es ihn als Assessor an das neu errichtete Appellationsgericht nach Köln, wird dann Rat bei dem Oberlandesgericht in Düsseldorf. Seine Schrift Athenäische Gerichtsverfassung (Köln 1822) veranlasste 1823 seine Berufung an die Universität Bonn. Von da ging er 1830 als Professor der Rechte nach Halle (Saale), 1833 an die Universität Berlin, wo er zugleich Ordinarius des Spruchkollegiums, später Geheimer Obertribunalsrat (1846–1868), Rektor (1836/37), Kronsyndikus und Mitglied des Preußischen Herrenhauses wurde. Er starb in Berlin am 5. Januar 1880.

Werkauswahl

  • Institutionen des römischen und deutschen Zivilprozesses (Bonn 1825, 2. Aufl. 1843);
  • Beiträge zum deutschen Staats- und Fürstenrecht (Berlin 1829);
  • Lehrbuch des gemeinen deutschen Kriminalrechts (Halle 1833);
  • Die Erbfolgerechte der Mantelkinder (Berlin 1836);
  • Der gegenwärtige Grenzstreit zwischen Staat und Kirche (1839) (angesichts der Kölner Wirren)
  • Das europäische Völkerrecht der Gegenwart (Berlin 1844 (Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv); 7. Ausg. von Friedrich Heinrich Geffcken, 1881; auch französisch. 4. Aufl., 1883);
  • Zivilprozeß im Gebiet des allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten (Berlin 1856);
  • Die Sonderrechte der souveränen und der mediatisierten Häuser Deutschlands (Berlin 1871).

Er gab die Institutionen des Gaius (Bonn 1830) heraus und beteiligte sich an der Redaktion des Neuen Archivs des Kriminalrechts.

Literatur

Weblinks