Bargeld

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Bargeld (Beispiel)

Bargeld ist Geld (Zahlungsmittel) in körperlicher Form, also Münzen und Banknoten.

Eigenschaften

Bargeld ist in den meisten Ländern gesetzliches Zahlungsmittel. Es wird von den Zentralbanken der Staaten oder Staatengemeinschaften mit eigener Währung geschaffen und über Geschäftsbanken in Umlauf gebracht. Im Gegensatz zu Buchgeld kann der Fluss des Bargeldes nicht im Detail beobachtet oder kontrolliert werden. Das ist der Grund, warum kriminelle Transaktionen wie Schwarzarbeit oder sonstige Schattenwirtschaft häufig mit Bargeld abgegolten werden, da der jeweilige Inhaber von Bargeld nicht zurückverfolgt werden kann und Belege wie Rechnungen oder Quittungen üblicherweise nicht ausgestellt werden. Andererseits bietet Bargeld dem Konsumenten eine Möglichkeit, die Vertraulichkeit seines Kaufverhaltens selbst durchzusetzen, ohne auf Datenschutzzusagen elektronischer Zahlungsdienstleister vertrauen zu müssen. Im Gegensatz zu elektronischen Zahlungsformen ermöglicht Bargeld Zahlungsvorgänge auch bei einem Zusammenbruch der Stromversorgung. Die Hortungsmöglichkeit von Bargeld erschwert der Politik und der Finanzwirtschaft die Durchsetzung negativer Zinssätze.[1]

Motive der Bargeldhaltung

In der Wirtschaftstheorie (nach J. M. Keynes) wird die Kassenhaltung von Bargeld (insbesondere von Sichteinlagen) grob auf drei Motive zurückgeführt:

Bargeldumlauf

Der Bargeldumlauf ist mikroökonomisch Teil des gesamten Zentralbankgeldbestandes einer Volkswirtschaft und setzt sich aus den in Umlauf befindlichen Banknoten und Münzen zusammen. Höhe und Zeitpunkt des Bargeldumlaufs hängen von der Verkehrssitte, dem Zahlungsverhalten, dem Vertrauen in das Bankensystem und der Zahlungstechnik des Nichtbankensektors ab,[2] können jedoch durch die Zentralbank nicht beeinflusst werden. Die Bargeldversorgung wird durch die Kreditinstitute sichergestellt, die das Bargeld bei der Zentralbank zu Lasten ihrer Zentralbankguthaben beschaffen. Solche Bargeldanforderungen der Banken sind aus Bilanzsicht einer Zentralbank somit ein Passivtausch (geringere Sichteinlagen von Kreditinstituten, dafür höhere Banknoten in Umlauf). Jede Veränderung des Bargeldumlaufs führt somit zu direkten Liquiditätsveränderungen im Bankensektor.

Der Bargeldumlauf ist von starken saisonalen Schwankungen geprägt. Lohn- und Gehaltszahlungstermine, Steuerzahlungstermine oder die Reisezeit führen zu statistisch wahrnehmbaren Erhöhungen des Bargeldumlaufs, auf die sich die Kreditinstitute vorbereiten.[3] Da Bargeldbestände bei Kreditinstituten nicht zinsbringend sind und zudem zu Sicherheitsproblemen (Bankraub) führen können, halten die Banken im Regelfall nur sehr geringe Bargeldbestände vor. Sie sind deshalb gezwungen, in Zeiten höherer Bargeldanforderungen die Zentralbank einzuschalten. Deshalb wird der Bargeldumlauf nur dann nicht verändert, wenn die Banken Bargeld aus ihrem eigenen Kassenbestand an ihre Bankkunden abgeben oder Bargeldeinzahlungen von ihren Kunden in ihren Eigenbestand nehmen.[4]

Geldmenge

Gemeinsam mit den Sichteinlagen SE und dem Zentralbankgeld ZBG bildet Bargeld BG die Geldmenge M1:

Das Aggregat der Geldmenge beinhaltet also auch die Bargeldbestände. Erhöht sich der Bargeldbestand, so erhöht sich – unter sonst gleichbleibenden Bedingungen – die Geldmenge und umgekehrt. Das Bargeldaggregat beeinflusst auch die Geldschöpfungsfähigkeit der Kreditinstitute, die bei steigendem Bargeldumlauf eingeschränkt wird.[5]

Die Zentralbankgeldmenge ZBG wiederum ist die Summe aus Bargeldumlauf BG und den Mindestreserven MR der Kreditinstitute

Das Aggregat der Zentralbankmenge setzt sich aus Teilaggregaten zusammen, die die Banken weder selbst schaffen noch beeinflussen können.[6]

Bargeldquote nennt man den Bargeldumlauf im Verhältnis zu einer Stromgröße (z. B. Bruttoinlandsprodukt) oder als Anteil einer Bestandsgröße (z. B. Geldmenge, Finanzvermögen). Sie macht Aussagen über das (Bar-)Zahlungsverhalten in einer Volkswirtschaft. In Ländern wie den USA steigt durch die zunehmende Verwendung von Debit- und Kreditkarten die Menge des im Umlauf befindlichen Bargelds langsamer als in Ländern mit hoher Barzahlungsquote, was zu einer eher sinkenden oder konstant bleibenden Bargeldquote führt.

Die Geldmenge in Bargeld ist in den industriellen Volkswirtschaften weit geringer als das Giralgeld (Buchgeld).

Zahlungsverhalten in Deutschland

In Deutschland zahlen Bürger am liebsten mit Bargeld. 2014 wurden 53 % der Umsätze bar beglichen,[7] 2011 waren es 53,1 % und 2008 noch 57,9 %. Bei den Transaktionszahlen sank die Bargeldquote von 83 % (2008) über 82 % (2011) auf 79 %.[7] Bei den unbaren Zahlungsinstrumenten hat die Girocard (die frühere ec-Karte) die Favoritenrolle deutlich vor der Kreditkarte. Sie wurde 2014 bei 30 %[7] (2011: 28,4 %, 2008: 25,5 %) der Gesamtausgaben eingesetzt, der Anteil der Überweisungen lag bei 8,2 % (8,9 %), gefolgt von der Kreditkarte, deren Anteil sich auf 7,4 % verdoppelt hat (3,6 %).[8] Andere Zahlungsinstrumente spielen praktisch keine Rolle. Der Schwellenbetrag, bei dem der Verbraucher von der Barzahlung auf unbare Zahlung umstellt, liegt der Studie zufolge zwischen 20 und 50 €, ab 100 € überwiegt die girocard.[9]

Laut Angaben der Deutschen Bundesbank führen Deutsche durchschnittlich 103 Euro Bargeld mit sich.[10]

Die Kosten, die im Einzelhandel durch die Bargeldverwendung entstehen, werden auf 0,08 bis 0,2  % des Umsatzes geschätzt.[11][12] In Belgien und den Niederlanden belaufen sich die Bargeldkosten auf etwa 0,91 % des Bruttoinlandsprodukts und stehen damit für drei Viertel der gesamten Kosten für die Bezahlabwicklung.[13]

Rechtsfragen

Vor 1915 war in Deutschland der Bargeldbegriff nur der Kurantmünze vorbehalten.

Bei der Barzahlung werden gesetzliche Zahlungsmittel der geschuldeten Währung im Nominalwert der Höhe der Geldschuld vom Schuldner gemäß § 929 BGB an den Gläubiger übereignet. Diese Barzahlung ist nach traditionellem Verständnis die „eigentlich“ geschuldete Leistung des Geldschuldners und führt mit Eigentumserwerb an den übereigneten Zahlungsmitteln zur Erfüllung der Geldschuld.[14]

Bargeld besitzt die höchste Verkehrsfähigkeit aller beweglichen Sachen, da es generell gesetzlich als Zahlungsmittel zugelassen ist.

Während ein gutgläubiger Erwerb von gestohlenen, verlorengegangenen oder abhanden gekommenen Sachen nach § 935 Abs. 1 BGB nicht möglich ist, gelten diese Einschränkungen nicht für Geld und Inhaberpapiere (§ 935 Abs. 2 BGB). Demnach ist es beispielsweise möglich Eigentum an Bargeld von jemandem zu erlangen, der dieses gestohlen hat.

Anonymitätsfunktion

Beim bargeldlosen Zahlungsverkehr findet neben der Dokumentation der Zahlung selbst in der Regel auch eine Verknüpfung der Personalien des Zahlenden mit den Daten des Zahlungsempfängers statt. Dies ermöglicht eine genaue Nachvollziehbarkeit des Zahlungsvorgangs für den Zahlenden und den Zahlungsempfänger, birgt allerdings auch ein Missbrauchspotenzial durch eventuelle Dritte. Die stetige Zunahme der Digitalisierung führt unter anderem auch zu einer zunehmenden Digitalisierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und deren Dokumentation. Da diese digitale Dokumentation in der Regel zentralisierter abläuft als vorher, steigt das Missbrauchspotential. Die eigentlichen Geldfunktionen werden deshalb beim Bargeld um die Anonymitätsfunktion erweitert.[15]

Praxis

Ist ein Rechnungsbetrag nicht in den genauen Einzelstückelungen zahlbar, so wird ein höherer Betrag gegeben, um die Schuld zu begleichen. Dann wird in der Regel das Restgeld herausgegeben (Differenz zwischen der Schuld und dem überreichten Geldbetrag).

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Bargeld – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Warum das Bargeld wirklich abgeschafft werden sollte. In: Focus.
  2. Jürgen Becker: Die kontinuierliche Liquiditätsversorgung des Bankensystems. 1969, S. 25.
  3. Jürgen Becker, a.a.O., S. 25 f.
  4. Josef Puhani: Volkswirtschaftslehre: Basiswissen., 2003, S. 81.
  5. Reinhard Kohler: Grenzen der Bundesbankpolitik. 1979, S. 56.
  6. Reinhard Kohler, a.a.O., S. 63.
  7. a b c Zahlungsverhalten in Deutschland 2014. Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main 2015, S. 9, ISBN 978-3-86558-863-0, [1] (PDF).
  8. Deutsche Bundesbank: Zahlungsverhalten in Deutschland 2011. vom 17. Oktober 2012, S. 8.
  9. Deutsche Bundesbank, a.a.O., S. 9.
  10. Was kommt. In: Süddeutsche Zeitung. Nr. 67, 21. März 2015, S. 26.
  11. EHI Retail Institut, zitiert auf derhandel.de
  12. Studie der GFS-Zürich, zitiert in scard.de Händlerinfo S. 2.
  13. Initiative Geldkarte e. V.
  14. Guido Toussaint: Das Recht des Zahlungsverkehrs im Überblick, 2009, S. 11.
  15. Pecunia non olet: Gute Gründe fürs Bargeld - Frankfurter Allgemeine Zeitung. In: faz.net. Thomas Klemm, 8. Februar 2016, abgerufen am 29. Februar 2016.