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Landtag von Sachsen-Anhalt

Der 14. Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt war ein Untersuchungsausschuss der 6. Wahlperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt. Er war mit der Aufklärung der IBG-Affäre beauftragt.

Situation vor Einsetzung des Ausschusses[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Juli 2013 berichtete das Handelsblatt, dass der Chef einer staatlichen Gesellschaft in Sachsen-Anhalt das Unternehmen Q-Cells und zugleich sich selbst als deren Stiller Teilhaber gefördert habe. In einem weiteren Artikel des Handelsblatts wurde über geschäftliche Beziehungen zwischen der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, der Goodvent und der Schlossgruppe Neugattersleben berichtet. Die IBG ist eine Gesellschaft des Landes Sachsen-Anhalt, die das öffentliche Risikokapital verwaltet. Ihre Geschäfte wurden von der Goodvent wahrgenommen. Die Schlossgruppe Neugattersleben ist eine in Sachsen-Anhalt ansässige Unternehmensgruppe.

Presseberichte behandelten mögliche unrechtmäßige Vergaben von Beteiligungen des Landes an privaten Unternehmen und persönliche Vorteilsnahmen leitender Angestellter des Landes.

Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt berichtete in seinem Jahresbericht 2013 über die Haushaltsführung des Haushaltsjahres 2012 und kritisierte die fortlaufend hohen Jahresfehlbeträge der IBG sowie mangelnde Kontrolle und offensichtliche Fehler der Managementverträge.

Nach den Medienberichten ließen sich die Landtagsausschüsse für Finanzen sowie Wissenschaft und Wirtschaft in einer gemeinsamen Sitzung am 8. August 2013 von der Landesregierung zur Lage der IBG berichten. Es folgten weitere Beratungen der Ausschüsse zur IBG.

Mitglieder der Landtagsfraktion Die Linke beantragte die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses. Der Antrag wurde vom Landtag am 17. Oktober 2013 mit den Stimmen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken beschlossen. Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD enthielten sich.


Plenarsaal des Landtages von Sachsen-Anhalt

Untersuchungsauftrag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Untersuchungsauftrag umfasste nach dem Einsetzungsbeschluss fünf Punkte und sollte für den Untersuchungszeitraum von 1997 bis Oktober 2013 die Frage beantworten:

  1. Ob Beteiligungen an Unternehmen erfolgten, obwohl die Fördervorraussetzungen nicht vorlagen.
  2. Ob Verträge mit Angestellten so gestaltet worden waren, dass unrechtmäßigen Fördermittelvergaben oder unrechtmäßigen privaten Geschäfte Angestellter Vorschub geleistet wurde.
  3. Ob im Zuge der Vergabe zur Privatisierung des Managements unrechtmäßigen Fördermittelvergaben oder unrechtmäßigen privaten Geschäfte Angestellter Vorschub geleistet wurde.
  4. Ob ungenügende Kontrollmechanismen geschaffen oder vorgeschriebene Kontrollen unterlassen wurden.
  5. Ob Unternehmen an denen eine Beteiligung erfolgte, wirtschaftlich geschädigt wurden.

Verlauf der Untersuchung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die kostituierung des Ausschusses erfolgte am 14. November 2013. Die Eröffnung der konstituierenden Sitzung wurde vom Landtagspräsidenten Detlef Gürth vorgenommen. Der Ausschuss führte insgesamt 26 Sitzungen durch, wobei in 19 Sitzungen Zeugenvernehmungen durchgeführt wurden. Die Zeugenvernehmungen erfolgten ganz überwiegend in öffentlicher Sitzung, die übrigen Teile der Sitzungen erfolgten jeweils nicht öffentlich. Insgesamt wurden 18 Beweisbeschlüsse erlassen, durch die 46 Zeugen und zwei Sachverständige geladen wurden.

Ein Zeuge verweigerte generell die Aussage mit Verweis auf ein vermeintlich umfassend zustehendes Auskunftsverweigerungsrecht. Der Ausschuss verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 €. Die hiergegen eingelegte Beschwerde wurde vom Landgericht Magdeburg verworfen und der Zeuge dann erneut vernommen.

Darüber hinaus beschloss der Untersuchungsausschuss acht Aktenvorlageverlangen. Der Ausschuss bat die Landesregierung außerdem im Wege der Amtshilfe Handelsregisterauszüge zur Verfügung zu stellen und forderte Aufstellungen über erfolgte Beteiligungen und Kontrollen sowie anhängige staatsanwalzschaftliche Ermittlungen. Weiterhin lies sich der Ausschuss Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofes vorlegen.

Die Beweisaufnahme wurde in der 22. Sitzung des Ausschusses am 16. September 2015 abgeschlossen.

Der Ausschuss arbeitete in bestimmten Maße mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zusammen, dem auf dessen Wunsch die Protokolle der öffentlichen Sitzungen übermittelt wurden.

Ergebnisse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Abschlussbericht wurde in der 26. Sitzung am 13. Januar 2016 mit acht Stimmen von CDU und SPD gegen fünf Stimmen von Linke und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Er enthält ein nur von CDU und SPD getragenen Teil zu Ergebnissen und Bewertungen. Zum Abschlussbericht gehören darüber hinaus zwei Sondervoten der Mitglieder der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Der Ausschuss legte in der Landtagssitzung vom 28. Januar 2016 seinen Abschlussbericht vor, in der der Landtag zum Ergebnis debattierte.

Im Einzelnen wurden folgende Ergebnisse festgestellt und Bewertungen vorgenommen:

Ergebnisse und Bewertung der Ausschussmehrheit aus CDU und SPD[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

CDU
SPD


Sondervotum der Mitglieder der Fraktion Die Linke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Linke

Sondervotum des Mitglieds der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bündnis 90/Die Grünen


Mitglieder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dem Ausschuss gehörten 13 Landtagsabgeordnete aus vier Fraktionen an. Fünf Mitglieder der CDU-Fraktion, vier Mitglieder der Fraktion Die Linke, drei Mitglieder der SPD-Fraktion und ein Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Vorsitzender war Guido Henke (Linke), stellvertretende Vorsitzende war zunächst Kay Barthel (CDU). Nach dem Kay Barthel im April 2015 aus dem Landtag ausschied blieb die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden unbesetzt.

Die Mitglieder waren im Einzelnen:

CDU

Nach dem Ausscheiden Kay Barthels aus dem Landtag wurde Bernd Heynemann am 24. April 2015 als neues Mitglied benannt.

Die Linke

Mit Beschluss des Landtages vom 16. Juli 2014 wurde nach dem Ausscheiden Angelika Kleins aus dem Landtag Jan Wagner als ordentliches Mitglied und Evelyn Edler als stellvertretendes Mitglied benannt.

SPD

Mit Landtagsbeschluss vom 11. Dezember 2013 wurde Rüdiger Erben für Ronald Mormann Mitglied des Ausschusses.

Bündnis 90/Die Grünen

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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