Benutzer:Udo.Brechtel/Personalbemessung in Kitas

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Personalbemessung in Kitas[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vorgaben zum Betreuungsschlüssel in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gesetzliche Vorgaben zum Personalschlüssel in Deutschland
Bundesland Krippe (U3) Kindergarten Fachkraft-Kind-Relation Mittelbare Zeiten Personalschlüssel Gesetzl. Grundlage
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Anm.

Motivation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Öffentlichkeit kommt es immer wieder zu Diskussion über die richtige Art und Weise der Personalbemessung in Kindertageseinrichtungen. Das Hessische Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) und das Kinderförderungsgesetz in Sachsen-Anhalt (KiföG Sn-Anh) haben dabei eine besondere Resonanz hervorgerufen. Dabei ist besonders umstritten, ob die kindbezogene oder die gruppenbezogene Berechnungsmethode die richtige sei. Auch die immer wieder geforderten bundeseinheitlichen Standards für die Personalschlüssel (brutto) oder Fachkraft-Kind-Relationen (netto) intensivieren die Diskussion.

Ziel dieses Beitrages ist es, die Elemente von ausgewählten Berechnungsmethoden möglichst objektiv zu beschreiben und anschließend zu vergleichen.

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Personalbemessung in einer Kindertageseinrichtung (Kita) hängt im Wesentlichen von der Fachkraft-Kind-Relation, der Anzahl der Kinder und der Verteilung der Betreuungszeiten aller Kinder ab. Außerdem spielen die Gruppengrößen eine Rolle, was im Folgenden zunächst vernachlässigt wird. Für die Berechnung gelten die Variablen in der Tabelle:

Anzahl der Kinder
Maximal zulässige Anzahl der Kinder
Vereinbarte Betreuungszeit des Kindes i pro Woche
Mindestbetreuungszeit pro Woche
Maximale Betreuungszeit pro Woche = Dauer des Betreuungszeitabschnittes
Mittlere Betreuungszeit pro Woche (Durchschnitt)
Streuung der Betreuungszeiten (Standardabweichung)

Ein Maß für die Verteilung der Betreuungszeiten ist die mittlere Betreuungszeit sowie deren Streuung um diesen Mittelwert. Es ist zu beachten, dass in jeder Kita eine individuelle Verteilung vorliegt. So erhält man für eine gegebene Verteilung beliebiger Betreuungszeiten in einer Kita den Durchschnittswert

mit der Streuung oder Standardabweichung

Da es nur ganze Menschen gibt, ist die Anzahl der Fachkräfte zu jedem Zeitpunkt (Uhrzeit) eine natürliche Zahl. Daher sind die folgenden Rechenergebnisse umso vorsichtiger zu betrachten, je größer die Streuung oder je kleiner die Gruppe ist. Bei einer starken Streuung und/oder kleinen Kindergruppen sollte daher eine Rundung auf eine volle Gruppengröße erfolgen. Das wird ebenfalls zunächst vernachlässigt.

Unter Berücksichtigung von

Fachkraft-Kind-Relation (auch Fachkraftfaktor)
Beschäftigungsumfang, Fachkraftstunden pro Woche

erfolgt die Berechnung der Mindest-Fachkraftstunden netto als

Berücksichtigt man die verschiedenen mittelbaren Zeitansätze

Zeitansatz für Vertretung bei Urlaub/Krankheit
Zeitansatz für mittelbare pädagogische Arbeit
Zeitansatz für Leitungstätigkeiten

erhält man das allgemeine Berechnungsmodell für die Mindest-Fachkraftstunden brutto

Modelle im Vergleich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Damit sollen die Berechnungsmethoden nach

  • KiföG Sachsen-Anhalt
  • KiföG Hessen
  • MVO 2008 Hessen

verglichen werden.

Um die einzelnen Bestandteile der Modelle vergleichen zu können, werden sie auf das allgemeine Berechnungsmodell umgestellt. Um verschiedene Verteilungen von Betreuungszeiten in die Betrachtung einzubeziehen, muss eine Funktion festgelegt werden, die von der maximalen Betreuungszeit abhängig ist. Als Musterbeispiel sei

Diesem Verteilungsmodell liegen folgende Annahmen zugrunde:

  • 25 % der Kinder haben die Grundbetreuung von 25 Stunden pro Woche
  • 75 % der Kinder sind durchschnittlich 80 % der maximalen Betreuungszeit anwesend.

Selbstverständlich können alternativ beliebige andere Verteilungen verwendet werden.

KiföG Sachsen-Anhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im KiföG Sachsen-Anhalt wird die kindbezogene Berechnung angewendet. Es gilt mit dem gesetzlichen Faktor :

Das Ergebnis ist abhängig von der Kinderzahl (kindbezogene Berechnung). Die Fachkraftstundenzahl ist proportional zur Dauer des Betreuungszeitabschnitts. Es handelt sich per gesetzlicher Definition um die Brutto-Fachkraftstunden einschließlich mittelbare Zeiten.[1]

KiföG Hessen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beim KiföG Hessen[2] wird die kindbezogene Berechnung angewendet. Die mittlere Betreuungszeit ist abhängig von 4 Betreuungsmittelwerten (BMW), die mit der zugeordneten Kinderanzahl multipliziert werden, also

mit

Die einzelnen Kinderzahlen ergeben sich, wenn die Verteilung der Betreuungszeiten nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet wird. Die Betreuungsmittelwerten sind vom Gesetzgeber vorgegebene Konstanten, die nicht unbedingt den tatsächlichen Betreuungszeiten entsprechen. Diese werden in 4 Zeitintervalle einsortiert, so dass gilt

Damit gilt die Grundformel mit dem gesetzlichen , die unabhängig von der maximalen Betreuungszeit ist:

Das Ergebnis ist abhängig von der Kinderzahl (kindbezogene Berechnung) und deren Verteilung auf die vier Zeitkategorien. Die Fachkraftstundenzahl ist nicht proportional zur Dauer des Betreuungszeitabschnitts, so dass es zu Verzerrungen kommt.

MVO 2008 Hessen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach der MVO 2008 Hessen[3] wird die gruppenbezogene Berechnung verwendet und es gilt:

Dabei wird stets die maximal zulässige Kinderzahl und eine stets gleiche Verteilung der Betreuungszeiten unterstellt. Mit

und

ergibt sich als Fachkraftfaktor

Stellt man dies auf das allgemeine Berechnungsmodell um, so gilt

Das Ergebnis ist von der Kinderzahl unabhängig (gruppenbezogene Berechnung). Die Fachkraftstundenzahl ist proportional zur Dauer des Betreuungszeitabschnitts.

Auswertung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zusammenhang zwischen Dauer des Betreuungszeitabschnittes und Fachkraftstunden (Szenario 1)
Zusammenhang zwischen Dauer des Betreuungszeitabschnittes und Fachkraftstunden (Szenario 2)

Zu diesen Modellen wurde ein Python-Skript geschrieben, das die Untersuchung

  • beliebiger Verteilungen von Betreuungszeiten,
  • verschiedener Kinderzahlen

gestattet. Es wurde zunächst eine anfängliche Verteilung von Betreuungszeiten festgelegt. Dann wurde die maximale Betreuungszeit () dieser Verteilung schrittweise erhöht, und zwar so, dass das Verhältnis zwischen Mittelwert und Maximalwert () und die relative Standardabweichung () konstant bleibt. Als Dauer des Betreuungszeitabschnitts () der Endverteilung wurde 55 Stunden/Woche gewählt.

Ergebnisse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Ergebnis werden jeweils zwei Diagramme ausgegeben. Das obere zeigt die Form der zugrunde gelegten Verteilung. Das untere zeigt den Zusammenhang zwischen der Dauer des Betreuungszeitabschnittes und den Fachkraftstunden.

Szenario 1[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Untersucht wurde eine Kindergartengruppe mit Kindern und einem anfänglichen Betreuungszeitabschnitt mit Stunden/Woche und einer mittleren Betreuungszeit Stunden/Woche. Unter Beibehaltung des Verhältnisses wurde schrittweise auf 55 Stunden erhöht.

Zunächst fällt der fast identische lineare Verlauf der Modelle KiföG Sachsen-Anhalt und MVO 2008 Hessen auf. Das ist dadurch erklärbar, dass die Gruppe voll besetzt ist () und die Verteilung der Betreuungszeiten nahezu dem Wert entspricht, der bei der MVO 2008 zugrunde gelegt wurde. Dabei ist aber zu beachten, dass es sich beim KiföG Sachsen-Anhalt um Brutto- und bei der MVO 2008 Hessen um Nettostunden handelt.

Der stufige Verlauf beim KiföG Hessen entsteht durch die Betreuungsmittelwerte, die zu Verzerrungen führen. Zum Vergleich mit der MVO 2008 Hessen muss die durchgezogene rote Linie verwendet werden, weil nur reine Nettowerte miteinander vergleichbar sind. Bei der gestrichelten roten Linie ist der Zuschlag für Urlaub und Krankheit von 15% der Fachkraftstunden netto eingerechnet, nicht jedoch andere mittelbare Zeiten.

Szenario 2[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hier wurde eine gleichmäßige Verteilung der individuellen Betreuungszeiten zugrundegelegt, wobei die anfängliche mittlere Betreuungszeit Stunden/Woche genau in der Mitte zwischen und Stunden/Woche liegt. Eine solche Verteilung mag unrealistisch erscheinen, sie liefert aber dennoch Aufschluss über die Veränderung des stufigen Verlaufes beim KiföG Hessen. Die Stufen verschwimmen zwar, aber es kommt immer noch zu Verzerrungen durch unterschiedliche Steigungen.

Bei der MVO 2008 Hessen erkennt man den identischen linearen Verlauf wie in Szenario 1. Das ist erklärbar, weil dieses gruppenbezogene Modell stets Vollbesetzung und gleichartige Verteilung unterstellt.

Das kindbezogene Modell KiföG Sachsen-Anhalt liefert im Vergleich dazu erheblich weniger Fachkraftstunden, weil die Gruppe nur mit Kindern belegt ist, wobei es sich um Bruttostunden handelt. Der lineare Verlauf bleibt erhalten.

Die Nettofachkraftstunden liegen beim KiföG Hessen im gesamten Intervall deutlich niedriger, die Stunden plus 15 Prozent etwas höher als die Bruttostunden in Sachsen-Anhalt.

Fazit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es ist erkennbar, dass die kindbezogene Methode zu einer Reduzierung der Fachkraftstunden gegenüber Vollbesetzung führt. Besonders bei kleinen Kitas und/oder einer großen Streuung der Betreuungszeiten ergeben sich so unzureichende Betreuungssituationen. Abhilfe schaffen kann

  • eine Rundungsregel (etwa die Multiplikation mit einem Korrekturfaktor oder die Aufrundung auf ganze Personen)
  • ein Mindestniveau (beispielsweise mindestens zwei Personen müssen während der gesamten Öffnungszeit anwesend sein).

Die Betreuungsmittelwerte im KiföG Hessen sind ein veraltetes mathematisches Konstrukt. Sie waren nur als Notlösung für statistische Zwecke eingeführt worden und könnten problemlos abgeschafft werden. Allerdings müsste dann die Fachkraft-Kind-Relation auf mindestens 0,08 angehoben werden, denn bereits Szenario 1 zeigt eine deutlich zu niedrige Fachkraftstundenzahl im Vergleich zur MVO 2008.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 5. März 2003, § 21 Pädagogische Fachkräfte
  2. Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) i.d.F. vom 1. Januar 2014, § 25c Personeller Mindestbedarf
  3. Verordnung zur Neuregelung der Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder Vom 17. Dezember 2008, § 1, Absatz 2 und § 3