Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

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Koordinaten: 52° 18′ 51,33″ N, 10° 33′ 10,9″ O

Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
— BFU —

Staatliche Ebene Bund
Stellung Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Hauptsitz Braunschweig, Niedersachsen
Behördenleitung Ulf Kramer, Direktor
Netzauftritt www.bfu-web.de

Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) ist die nach der EU-Richtlinie 94/56/EG vom 21. November 1994 über die Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt geforderte nationale Untersuchungsstelle für Deutschland.

Die Bundesstelle hat ihren Sitz in Braunschweig-Waggum.

Geschichte

Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung, Dienstgebäude am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

Artikel 26 des Abkommens von Chicago von 1944 verpflichtet jeden Staat, in dessen Hoheitsgebiet sich ein Flugunfall ereignet hat, eine Untersuchung durchzuführen. Diejenigen Länder, in denen die betroffenen Luftfahrzeuge konstruiert, gebaut, zugelassen oder eingetragen worden sind, können an der Untersuchung teilnehmen. Alleiniger Zweck dieser Untersuchungen ist die Verhütung von Flugunfällen und damit eine Verbesserung der Flugsicherheit. Details zum Ablauf einer solchen Untersuchung sind im Annex 13 des Abkommens festgeschrieben.

Anfänglich wurden die Flugunfalluntersuchungen häufig von der Aufsichtsbehörde durchgeführt. Da aber eine Aufsichtsbehörde durch den Erlass von unzweckmäßigen Vorschriften oder durch das Unterlassen ihrer Pflichten an der Entstehung eines Flugunfalls beteiligt sein kann, ist hier eine Gewaltentrennung sinnvoll. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO hat deshalb in den Fünfzigerjahren empfohlen, dass Flugunfälle von unabhängigen Stellen untersucht werden.

Um die europäische Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen, wurde das Flugunfalluntersuchungsgesetz (FlUUG) am 26. August 1998 geschaffen und am 1. September 1998 in Kraft gesetzt. Die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die fachliche Untersuchung von Flugunfällen bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen wurde durch dieses Gesetz ersetzt.

Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des FlUUG wurde die Bundesstelle als eigenständige, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unmittelbar nachgeordnete Bundesoberbehörde errichtet. Zuvor war die Flugunfalluntersuchung Aufgabe des Luftfahrt-Bundesamtes, Abteilung Flugunfalluntersuchungsstelle (FUS).

Struktur

Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung gliedert sich unterhalb des Direktors in vier Abteilungen:[1]

 
 
 
 
 
 
Direktor der BFU
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Untersuchungseinheit
Untersuchung von Unfällen und Störungen
 
Fachbereich 1
Flugschreiberlabor, Avioniklabor, Halle, Werkstatt
 
Fachbereich 2
Grundsatzangelegenheiten, Flugsicherheitsarbeit, IT-Angelegenheiten
 
Fachbereich 3
Verwaltung

Aufgaben

Das FlUUG sieht vor, dass die Bundesstelle eigenständig Flugunfälle und schwere Störungen, insbesondere ohne Einflussnahme von Dritten, untersucht und deren Ursachen ermittelt. Um dies zu gewährleisten, ist die Bundesstelle zur Aufnahme von Berichten über Unfälle und Störungen im Luftverkehr rund um die Uhr zu erreichen.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Organisation der BFU. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung, abgerufen am 17. Februar 2013.