Deponie

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 19. Mai 2016 um 12:00 Uhr durch Pittimann (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von 84.175.29.114 (Diskussion) auf die letzte Version von 194.25.240.89 zurückgesetzt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Auf einer Deponie werden Abfälle (Synonym: 'Müll') langfristig abgelagert und bis auf wenige Ausnahmen endgelagert.

Im Unterschied zu einer „wilden“ Müllkippe oder Müllhalde ist eine Deponie eine bauliche und technische Anlage, mit der erreicht werden soll, dass die Ablagerung von Abfällen die Umwelt möglichst wenig schädigt. Diese modernen Ablagerungsstätten werden auch als „Beseitigungsanlagen“ oder „Entsorgungsanlagen“, teilweise auch euphemistisch als „Entsorgungsparks“ bezeichnet. Außer der Ablagerung auf Deponien kommt Müllverwertung, Müllverbrennung und Verklappung zum Einsatz.

Deponie in der DDR im Thüringer Wald bei Katzhütte am 22. August 1990
Aufbau einer Deponie auf Hawaii

Deponieverbote

Deponieverbote in Europa

In einigen Ländern Europas gibt es inzwischen Deponierungsverbote für bestimmte Abfallarten wie z.B. Hausmüll, d. h. der nicht-recyclebare Müll muss (vor-)behandelt, meist verbrannt werden.[1]

Klassifizierung der Deponien

Deutschland

Verdichtung mit einem Kompaktor

In Deutschland müssen alle Abfälle und Abfallgemische mit einem höheren organischen Anteil als fünf Prozent nach den Regelungen der Deponieverordnung vor der Ablagerung behandelt werden.[2] Die Zuordnung der Abfälle zu unterschiedlich ausgestatteten Deponietypen erfolgt nach der Deponieverordnung und damit nach dem Abfallrecht. Für die Errichtung von Bauschutt- und Bodendeponien (Inertabfalldeponien) (Deponieklasse DK 0) ist eine abfallrechtliche Genehmigung erforderlich. Zur Einrichtung von Untertagedeponien (DK IV) ist eine bergrechtliche Zulassung erforderlich. Für alle anderen Deponien ist ein Planfeststellungsverfahren nach Abfallrecht ausreichend und notwendig.

Hausmülldeponien dürfen seit Mitte 2005 nur noch vorbehandelte Abfälle aufnehmen, bei denen organische Bestandteile nahezu völlig entfernt sind. Deponien der Klasse I,II und III sind ausschließlich mineralischen Abfällen vorbehalten. Diese Deponien verfügen über eine mineralische Basisabdichtung und ein Sickerwasserdränagesystem. Deponien der Klasse II und III sind technisch mit einer mineralischen Dichtung und einer Kunststoffdichtungsbahn (PE-Folie) an der Basis versehen, auch hier ist ein Sickerwasserdränagesystem installiert, um durchsickernde Flüssigkeiten zu erfassen und abzuleiten. Den Aufbau der DK-II und III-Deponie nennt man auch „Kombinationsdichtung“.

In Deutschland müssen Deponien gemäß der Deponieverordnung (DepV) vom 27. April 2009[2] errichtet, betrieben und überwacht werden. Sie trat am 16. Juli 2009 in Kraft. In ihr werden Deponieklassen definiert, aus denen unterschiedliche Anforderungen an den Betrieb und insbesondere an die Stilllegung und Nachsorge folgen. Entscheidend für die Bestimmung der Deponieklasse ist der Aufbau der Deponie. Die Abfälle werden analysiert und je nach Belastung auf der jeweiligen Deponieklasse abgelagert.

Deponieklassenübersicht

Die Deponieverordnung (DepV) sieht für die oberirdische Ablagerung (je nach Gefährlichkeit der abzulagernden Abfälle) fünf Deponieklassen (DK) vor.

  • Deponie für Inertabfälle DK 0 (gering belastete mineralische Abfälle)
  • Deponie für nicht gefährliche Abfälle DK I (mit sehr geringem organischem Anteil)
  • Deponie für nicht gefährliche Abfälle DK II (mit geringem organischem Anteil)
  • Deponie für gefährliche Abfälle DK III
  • Untertagedeponie DK IV
Deponieklasse 0 – Oberirdische Deponie für Inertabfälle (DK 0)

Deponien für Inertabfälle, z. B. unbelasteten Bauschutt und unbelasteten Boden. Deponien der Deponieklasse 0 müssen eine geologische Barriere von mindestens einem Meter Dicke sowie eine mineralische Entwässerungsschicht von 0,3 Metern Dicke haben. Oberirdische Deponie für Inertabfälle, die die Zuordnungswerte der Deponieklasse 0 nach Anhang 3 der Deponieverordnung einhalten. Die DK 0 wird für solche Abfälle eingeführt, die nach § 3 Abs. 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz[3] als inert eingestuft werden. In der Regel ist für die Zulassung ein Plangenehmigungsverfahren erforderlich und die Vorlage einer Emissionserklärung bleibt entbehrlich.

Deponieklassen I und II

Dies sind Deponien für „nicht gefährliche Abfälle“, dazu gehören behandelte (verbrannte oder gerottete) Haus- und Gewerbemüll, Industrieabfälle sowie Einlagerungsstoffe ohne besonderen Überwachungsbedarf.

  • Oberirdische Deponie für nicht gefährliche Abfälle (DK I): (Oberirdische) Deponie für Abfälle, die einen sehr geringen organischen Anteil enthalten und bei denen eine sehr geringe Schadstofffreisetzung im Auslaugversuch stattfindet.
  • Hausmülldeponien (heute Deponieklasse DK II): Historisch gesehen waren die ersten Deponien wilde Müllhaufen, ehemalige Sandgruben, Steinbrüche oder hierfür ausgehobene Erdlöcher. Aufgrund der hauptsächlich ursprünglich organischen Belastung in früheren Jahrhunderten war dies unproblematisch. Mit der Industrialisierung setzten massive Verunreinigungsprobleme ein, sodass Deponien ab 1950 immerhin gegen Grundwasser und später auch gegen Regenwasser abgedichtet wurden, im Weiteren folgten seitlich Dichtungen. In den 1970er Jahren galten Deponien als biologische Behandlungsanlagen. Aufgrund der langen Reaktionszeiten bis zum Abklingen der organischen Prozesse und der beträchtlichen Volumina bei diesen Deponien setzte in den 1980er Jahren ein Umdenken ein. Schließlich wurden in den 1990er Jahren Vorgaben und Regelungen entwickelt, die zu einer Verringerung der Ablagerung ausgasender Stoffe führen sollen. Seit 2005 dürfen nur noch Abfälle mit einem organischen Gewichtsanteil von höchstens fünf Prozent abgelagert werden.
Die Deponieklasse II verträgt höhere Schadstoffbelastungen als die Deponieklasse I. Deponien der Deponieklasse I müssen über eine Abdichtungskomponente aus mineralischen Bestandteilen mit einer Mindestdicke von 50 Zentimeter verfügen, Deponien der Deponieklasse II über eine weitere Abdichtungskomponente mit ebensolcher Dicke. Die mineralische Entwässerungsschicht muss mindestens 0,5 Meter dick sein.
Deponieklasse III – Oberirdische Deponie für „gefährliche“ Abfälle (DK III)

Es sind oberirdische Deponien für Abfälle, die einen höheren Anteil an Schadstoffen enthalten als die, die auf einer Deponie der Klasse II abgelagert werden dürfen, und bei denen auch die Schadstofffreisetzung im Auslaugversuch größer ist als bei der Deponieklasse II und zum Ausgleich die Anforderungen an die Deponieerrichtung und an den Deponiebetrieb höher sind. Hierzu gehören Deponien für Sonderabfälle mit besonderem Überwachungsbedarf. Die geologische Barriere muss mindestens fünf Meter dick sein. Zusätzlich ist ein Dichtungskontrollsystem vorgeschrieben. Damit kann die Dichtheit der Oberflächenabdichtung während der Nachsorge regelmäßig kontrolliert werden, so dass Leckagen rechtzeitig erkannt und beseitigt werden können.

Deponieklasse IV – Untertagedeponie (DK IV)

Dies sind Deponien für gefährliche Abfälle (Untertagedeponie), in der die Abfälle

  • in einem Bergwerk mit einem eigenständigen Ablagerungsbereich, der getrennt von einer Mineralgewinnung angelegt oder vorgesehen ist, oder
  • in einer Kaverne vollständig im Gestein eingeschlossen abgelagert werden.

Schweiz

In der Schweiz gibt es nach der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) drei Deponietypen.[4]

Seit dem 1. Januar 2000 dürfen keine unbehandelten Restabfälle mehr deponiert werden (es gab Übergangsfristen). Die Altlasten der Vielzahl ehemaliger Deponiestandorte verursacht heute Kosten im Milliardenbereich. Auf Grundlage der VASA (Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten) wird eine Deponiesteuer erhoben. Die Einnahmen dieser Lenkungsabgabe werden zweckgebunden für die Untersuchung von belasteten Standorten und Sanierung von Altlasten eingesetzt. Die Höhe der Abgabe variiert je nach Deponietyp.[5]

Österreich

Der österreichische Gesetzgeber unterscheidet mehrere Arten von Deponien.

  • Bodenaushubdeponie
  • Inertabfalldeponie
  • Deponien für ungefährlichen Abfall
    • Baurestmassendeponie
    • Reststoffdeponie
    • Massenabfalldeponie
  • Deponien für gefährlichen Abfall (Untertagedeponie)

Seit dem 1. Januar 2004 dürfen in Österreich keine unbehandelten Restabfälle mehr deponiert werden. Es gab Ausnahmegenehmigungen bis zum 31. Dezember 2008 mit Übergangsfristen bis 30. Juni 2009, da noch nicht in allen Regionen Verwertungsanlagen in Betrieb genommen worden waren.

EU-Recht zu Sondermüll

Die Entsorgung von deponietauglichem Sondermüll (gefährliche Abfälle) findet auf Sondermülldeponien statt. Besonders gefährliche Stoffe werden untertage deponiert. Innerhalb der EU gilt die (Richtlinie EU/1999/31) die in nationales Recht überführt wurde. In der Schweiz gibt es ein ähnliches Vorgehen.

Aufbau einer Deponie (nach der DepV)

Eine Deponie besteht aus folgenden Elementen

  • Umzäunung, die eine illegale Müllentsorgung verhindert
  • Waage, zum Abwiegen der angelieferte Abfälle
  • Büro, in dem die Abfalldokumente überprüft werden und das Register geführt wird
  • Labor, diese Einrichtung dient gegebenenfalls dazu meteorologische und Emissionsdaten zur Überwachung von Sickerwasser und Deponiegas zu erheben, hier werden nötigenfalls Schnelltests der angelieferten Abfälle durchgeführt
Aufbau der Basisabdichtung
  • Eine natürliche geologische Barriere gegen den Untergrund zum Schutz des Grundwassers. Beispielsweise Lehmboden mit einem Durchlässigkeitsbeiwert Kf kleiner gleich 1 × 10−9 und bei Deponien des Typs II oder III von einem Meter Mächtigkeit, bei gefährlichen Abfällen von mindestens fünf Metern Mächtigkeit
  • Eine mineralische Dichtungsschicht als Kombinationsdichtung ergänzt die Absperrung. Dafür gilt ein Durchlässigkeitsbeiwert Kf von mindestens 5 × 10−10 mit einer Mächtigkeit von 0,50 Meter (bei DK III 0,75 Meter) und eine Konvektionssperre, die meist eine HDPE-Kunststoffdichtungsbahn mit 2,5 Millimeter Stärke ist.
  • Schutzauflage, zum mechanischen Schutz der genannten Kunststoffdichtungsbahn, diese ist mineralisch oder aus Geotextil, mitunter auch eine Kombination von beiden.
  • Entwässerungsschicht, diese ist mindestens 30 Zentimeter mächtig und hat einen Durchlässigkeitsbeiwert Kf von 1×10−3 und besteht aus 16/32 Kies mit Sickerwasserrohren.
  • Deponiekörper, erst darauf folgt der mehr oder weniger verdichtete Abfall.
Aufbau der Oberflächenabdichtung (von innen nach außen)
  • Drainageschicht zur Deponiegasentspannung
  • undurchlässige mineralische Abdichtungsschicht (2 × 25 Zentimeter bei DK II)
  • HDPE-Folie (nur bei DK II und III), mindestens 2,5 Millimeter Dicke)
  • Entwässerungsschicht oder Dränmatte (zur Ableitung des die Rekultivierungsschicht durchdringenden Niederschlagswassers)
  • Rekultivierungsschicht (mindestens ein Meter)

Deponiesickerwasser muss in einer speziellen Behandlungsanlage gereinigt werden, oft in einer biologischen Vorreinigung mit anschließender Aktivkohle oder in einer Umkehrosmoseanlage. Erst danach darf es in den nächsten Vorfluter eingeleitet werden.

Deponiegas entsteht nur bei biologisch abbaubaren Abfällen, nicht bei Inertabfällen. Es muss erfasst und behandelt werden. Die Nutzung von Deponiegas zur Energiegewinnung wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert. Falls eine Verwertung nicht möglich ist muss das Deponiegas in einer Hochtemperaturfackel verbrannt werden. Dies kann der Fall sein, wenn der Methangehalt oder das Gasvolumen zu gering für eine wirtschaftliche Energiegewinnung ist.

Umweltbelastung

Brand auf einer Mülldeponie
Rauchsäule während Brand der Mülldeponie Stockerau im Mai 2006

Deponiebrand

Insbesondere Deponien mit nicht verdichteten organischen Materialien können sich selbst entzünden oder durch fremde Einwirkung in Brand geraten. Werden diese Brände nicht schnell entdeckt und gelöscht, können sie tief in den Müllberg eindringen und dort als Schwelbrand über Monate brennen und hochgiftige Abgase produzieren. Bei der Bekämpfung müssen oft Wasserwerfer eingesetzt werden. Tieferliegende Brandnester können nur mit Löschlanzen erreicht werden. Solche Brände sind selten geworden und treten höchstens bei der Zwischenlagerung von Abfällen auf.

Auf Schlackedeponien kann es durch chemische Reaktionen zu Temperaturen bis 50 °C kommen, die möglicherweise die HDPE-Basisabdichtung oder andere Kunststoffbauteile schädigen können.[6]

Schadstoffe

Quecksilber, Blei und Cadmium bilden heute aufgrund der Umstellung der Batterieproduktion und der getrennten Entsorgung von Batterien (siehe Batterieverordnung), Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen nur einen geringen Bestandteil des Abfalles, aber sind in alten Deponien durchaus relevant. Schwermetalle, insbesondere Quecksilber, werden in Müllhalden zu wasserlöslichen Salzen metabolisiert. Damit können hochgiftige (oftmals giftiger als die Schwermetalle selbst) Verbindungen ins Grundwasser gelangen. Hausmüllsickerwasser besitzt nur geringe Konzentrationen an Schwermetallen.

Weitere problematische Stoffe aus Deponien sind Kohlenwasserstoffe aus Altöl, Lackreste, Lösemittel, Teeröl (aus Kokereien und Bahnschwellen) und insbesondere die früher häufig eingesetzten halogenorganischen Stoffe (Löse- und Reinigungsmittel, Halon-Feuerlöscher, PCB und Dichlorphenol aus Weichmachern und Isolieröl). Diese Stoffe gelangen heute nur noch in Spuren auf Deponien; bei alten Deponien sind sie eine schleichende Gefahr.

Multibarrierenkonzept

Renaturierte Mülldeponie auf dem Proschhübel in Dresden

Um die Belastungen für die Umwelt zu begrenzen, besitzen moderne Deponien eine „Multibarriere“. Dies besagt, dass mehrere Sicherheitskonzepte (in diesem Fall Barrieren) unabhängig voneinander vorhanden sein müssen, um Schäden auch noch dann zu verhindern, wenn eine Barriere versagt. Die Barrieren sind hierarchisch gegliedert.

Erste Barriere

Innere Sicherheit einer Deponie ist die erste Barriere. Je nach Abfallqualität (Zuordnungswerte) oder Abfallvorbehandlung durch Abtrennung besonders gefährlicher Anteile, chemisch-physikalische Vorbehandlung, Verbrennung, biologische Vorbehandlung (Rottung) besteht eine innere Sicherheit.

Zweite Barriere

Standortauswahl. Der Standort wird nach einer geeigneten Geologie und Hydrogeologie gewählt, etwa durch Vorhandensein wasserundurchlässiger Schichten. Die zweite Barriere ist die äußere Sicherheit einer Deponie.

Dritte Barriere

Beschaffenheit des Deponiekörpers, Im Deponiekörper laufen chemische, biologische und physikalische Prozesse ab. Der Deponiekörper muss so aufgebaut werden, dass er stabil ist und keine Gasemissionen nach außen dringen. Es soll kein Wasser eindringen können, damit nicht zu viel Sickerwasser gebildet wird.

Vierte Barriere

Deponiebasisabdichtung und Sickerwasserbehandlung sollen verhindern, dass verunreinigte Sickerwässer ins Grundwasser eindringen können.

Fünfte Barriere

Oberflächenabdichtungen soll das Eindringen von Regenwasser und den unkontrollierten Austritt von Deponiegas verhindern.

Sechste Barriere

Nachsorge und Reparatur der fertig verfüllten Deponie dienen der Überwachung nach dem Stand der Technik. Eine Deponie reagiert weiter und muss noch 50–100 Jahre überwacht werden. Dazu müssen von Beginn an alle Systeme so aufgebaut sein, dass sie repariert werden können. Beispiel dafür sind die Rohre der Sickerwassererfassung. Messungen zum Wasser- und Gashaushalt müssen in diesem Zeitraum weiterhin durchgeführt werden.

Gestaltung

bereits abgedeckte Müllberge einer Mülldeponie

In Deutschland werden Deponien nach ihrer Schließung in der Regel oberflächlich rekultiviert. Dabei verbleiben aufwendige technische Vorkehrungen zur Abdeckung, Abdichtung, Sammlung von Sickerstoffen und Deponiegas unter der begrünenden Kulturschicht. In jüngster Zeit wird vorgeschlagen, Deponien als künstliche Landschaftselemente bewusst zu gestalten und öffentlich zugänglich zu machen.[7]

Deponiealterung

Im Deponiekörper laufen chemische, physikalische und biologische Prozesse ab. In einer kurzen ersten Phase nach der Ablagerung werden organische Bestandteile des Abfalls aerob durch den noch vorhandenen Luftsauerstoff in Kohlenstoffdioxid und Wasser umgewandelt. Darauf tritt eine saure Gärung ein, dabei sinkt der pH-Wert der Sickerwässer auf 6,1 bis 5,5 ab. Diese Phase dauert mehrere Monate. Durch den niedrigen pH-Wert können Metalle in Lösung gehen, die bei höherem pH-Wert stabil geblieben sind. In dieser Phase ist auch der chemische Sauerstoffbedarf (CSB) und biochemische Sauerstoffbedarf (BSB) des Sickerwassers hoch.

Nach spätestens einem Jahr beginnt die anaerobe Methangärung, diese kann 20 Jahre und länger anhalten (abhängig vom TOC-Anteil im Abfall und Wassergehalt). Der pH-Wert des Sickerwassers steigt dabei auf 8,0 bis 8,5. Der chemische und der biochemische Sauerstoffbedarf fallen und die Konzentration ausgelaugter Metalle wird geringer.

Deponien als Rohstoffressourcen

Auf deutschen Siedlungsabfalldeponien lagern etwa 2,5 Milliarden Tonnen Haushalt- und Industrieabfälle sowie Bauschutt.[8] Durch den Rückbau der vorhandenen Halden lassen sich Wertstoffe gewinnen. So wird der Gehalt der 750 Millionen Tonnen an Hausmüll und hausmüllartigem Gewerbeabfall ohne Vorwende-Abfälle (= ehemalige DDR) auf einen Heizwert von 2300 TWh Energie, 26 Millionen Tonnen Eisenschrott, 850.000 Tonnen Kupferschrott und etwa 500.000 Tonnen Aluminiumschrott geschätzt. Aus dem gesamten Deponieinventar lassen sich bei einem erfassten Eisenanteil von 3,4 % Eisenschrott 83 Millionen Tonnen Eisen und 13 Millionen Tonnen Nichteisenmetalle gewinnen.[9] Dem steht ein Jahresverbrauch in Deutschland beispielsweise im Jahre 2003 in Höhe von 610 TWh Strom und 1,3 TWh Erdöl, von 21 Millionen Tonnen Eisenschrott, 1,5 Millionen Tonnen Kupfer und 3 Millionen Tonnen Aluminium gegenüber. Allein aus Hausmülldeponien ließen sich 58 % der Primärenergie, 124 % des Eisenschrottes, 57 % des Kupfers und 22 % des Aluminiums für ein Jahr decken. Dabei sind in naher Zukunft bei sinkenden Naturressourcen Metalle zunehmend von Interesse. Eine Nutzung des Heizwertes ist zu Beginn des 21. Jahrhunderts wirtschaftlich noch nicht sinnvoll. Für andere Inhaltsstoffe wie Phosphate gibt es noch keine Verfahren. Der Rückbau selbst und eine kontrollierte Neudeponierung der fraktionierten und inertisierten Reste ist großtechnisch erprobt, wobei sich die Nachsorgekosten wiederum verringern. Bei regulären Nachsorgekosten zwischen 5 und 25 Euro je Kubikmeter Siedlungsdeponie sinken die Kosten für eine Neudeponie auf 45 %. Bei steigenden Rohstoffpreisen und veränderten Verfahren besteht eine Perspektive für kontrollierten Rückbau mit Rohstoffnutzung.[10] Ein weiterer Aspekt besteht in der Wiedergewinnung und aktiven Nachnutzung der Flächen durch Bepflanzung u.a. Die Reduzierung der Deponievolumina ist auf Dauer wesentlich.

Deponie im ökologischen Sinne

Im übertragenen Sinne bezeichnet man auch Naturelemente (Gewässerboden, Boden) oder Lebewesen, in denen eine Anreicherung von Giftstoffen oder Verunreinigungen stattfindet, als Deponie. In der Bioremediation werden die Fähigkeiten von „Deponie-Organismen“ biotechnisch genutzt.

Siehe auch

Literatur

  • U. Henken-Mellies: Strategien zur nachhaltigen Stilllegung und Nachsorge von Siedlungsabfalldeponien. In: U. Henken-Mellies (Hrsg.) Abdichtung, Stilllegung und Nachsorge von Deponien, LGA-Grundbauinstitut, Nürnberg. Heft 85. ISSN 1600-2503(?!?!).
  • B. Heuel-Fabianek: Standortsuche für Abfallbehandlungsanlagen in Ballungsräumen. In: B. Heuel-Fabianek, H.-J. Schwefer, J. Schwab (Hrsg.): Umweltverträglichkeit in der Abfallwirtschaft. S. 71–87. Springer, Berlin 2005; ISBN 3-540-63732-X.
  • Volkmar Wilhelm: Sicherheitsplanung für die Oberflächenabdeckung von Deponien für Siedlungsabfälle. In: Tiefbau 2/2007, S. 84–89, Wissensportal der TU Dresden (Online).
  • Peter Lechner (Hrsg.): Kommunale Abfallentsorgung. UTB, Stuttgart / Facultas, Wien 2004, ISBN 978-3-8252-2114-0.
  • Peter M. Kunz: Die Sammlung und Lagerung von Abfällen, Weka 2012, ISBN 978-3-8111-8351-3.
  • Bernd Bilitewski, Georg Härdtle: Abfallwirtschaft: Handbuch für Praxis und Lehre, 4., aktual. u. erw. Auflage, Springer Vieweg, Wiesbaden 2013, ISBN 978-3-540-79530-8.
  • Georg Mehlhart, Veronika Ustohalova: Landfill Mining, Option oder Fiktion? Öko-Institut, Freiburg im Breisgau 2013.
  • Dr. Georg Mehlhart, Dr. Veronika Ustohalova: Landfill Mining, Option oder Fiktion? Workshop des Öko-Instituts e.V. in Berlin, 10. Februar 2012 (Tagungsunterlagen).

Weblinks

Commons: Deponie – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Deponie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Müllkippe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Landfill Taxes & Bans
  2. a b Deponieverordnung vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 28 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist (PDF; 298 kB).
  3. KrWG.
  4. SR 814.600 Technische Verordnung über Abfälle (TVA), Artikel 22.
  5. Verordnung vom 26. September 2008 über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA).
  6. Klein et al. (2001): Exotherme Reaktionen auf einer TASi-konformen MVA-Schlackedeponie (PDF; 104 kB).
  7. Thomas Knüvener: Ästhetik der Deponie. In: archimaera (Heft 1/ 2008).
  8. M. Mooker et al.: Urban Mining - Rohstoffe der Zukunft. In: Müll und Abfall. Heft 10/2009. S. 492–501.
  9. G. Rettenberger: Zukünftige Nutzung der Deponie als Ressource. In: 11. Münsteraner Abfalltage. Band 13, Labor für Abfallwirtschaft, Siedlungswasserwirtschaft und Umweltchemie.
  10. Gerhard Rettenberger: Die Deponie als Ressourcenquelle. In: Umwelt-Magazin. Heft 1/2 2010, Springer-VDI-Verlag, Düsseldorf 2010.