Gefährliche Abfälle

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Gefährliche Abfälle (englisch: hazardous wastes) ist der heute der in der Europäischen Union gebrauchte juristische Terminus für das, was im allgemeinen Sprachgebrauch in Deutschland "Sondermüll" genannt wird. Im deutschen Recht wurde bis 2006 der Begriff besonders überwachungsbedürftige Abfälle verwendet.

Der Begriff "Gefährliche Abfälle" entstammt der EU-Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle und wurde im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 15. Juli 2006 aufgegriffen. Ausgewiesen werden die gefährlichen Abfälle im Europäischen Abfallverzeichnis der EU. Dieses enthält 839 Abfallarten, von denen 405 als gefährlich deklariert wurden.

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