Diskussion:Anis Amri

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Tohma in Abschnitt Bücher
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Geburtsort[Quelltext bearbeiten]

Was ist für "Ghaza" die Quelle? -- Behaltbar (Diskussion) 00:44, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Ralf Roletschek scheint es ja genau zu wissen [1]. Der Spiegel aber schreibt beispielsweise: "Amri soll am 22. Dezember 1992 in der Stadt Tantaouine geboren worden sein, andere Dokumente nennen die Ortschaft Ghaza." [2] Also scheint das unklar.
Zum weitereren Aufwachsen schreibt die ZEIT: "Anis Amri wuchs in der Siedlung Farhat Hached in Oueslatia im Norden Tunesiens auf. Der Ort hat knapp 30.000 Einwohner. Eine Kleinstadt im Regierungsbezirk Kairouan, etwa 140 Kilometer südlich von Tunis." [3] Damit gemeint ist vermutlich ein Ort namens "Farhat Hached" in der Delegation Oueslatia im Gouvernement Kairouan.
So, jetzt mal die Frage: Wo kann man die Orte "Ghaza" und "Farhat Hached" auf OSM, Google Maps oder Bings finden? Gibt es diese Orte überhaupt wirklich? -- Behaltbar (Diskussion) 02:24, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Die Orte sind doch sicher von dem gleichen Ghostwriter erfunden, der auch für den Herr der Ringe tätig war. Allein die Anhäufung der Selbstlaute, das klingt doch verdächtig ähnlich. --Bernd.Brincken (Diskussion) 10:14, 25. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Quelle für Ghaza ist ein Fahndungsufruf in französischer Sprache. https://www.welt.de/politik/deutschland/article160511246/Uns-ist-keine-Festnahme-bekannt.html#cs-A-police-record-with-the-title-Urgent-Distribution-Top-and.jpg Aus dem Screenshot geht jedoch hervor, dass Ghaza als Geburtsort für eine der Identitäten Amris verwendet wurde, die Identität ist dabei eine libansische. Ghaza könnte damit auch für Gaza in Palästina stehen, statt Ghaza in Tunesien. Ich denke, Tunesien als Geburtsland anzugeben ist sinnvoll, mit der Zuordnung eines Geburtsortes sollte dagegen abgewartet werden, bis entsprechende Ermittlungsergebnisse feststehen. Einen falschen Geburtsort anzugeben kann keine Alternative sein. --Dr. Fist (Diskussion) 23:42, 28. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Bildrechte[Quelltext bearbeiten]

 Info: Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Fahndungsplakate

Spätestens nach Abschluss der Fahndung durch den Tod des Gesuchten, sind die Fahndungsfotos nicht ohne ordentliche Quellenangabe und Lizenz nutzbar. Ein umfassendes Nutzungsrecht, wie WP es fodert, also inkl. Veränderungen etc., hat ohnehin nie vorgelegen. Vgl. bereits Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2007/03#Fahndungsplakat_.3D_Amtliches_Werk.3F und § 45 UrhG. --gdo 11:36, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Die Bilder sind Amtliche Werke, da von einem Bundesamt veröffentlicht. Änderungsverbot an Porträtbildern existieren ohnehin bei allen derartigen Fotos. --M@rcela 11:38, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
die Bilder sind keine amtlichen Werke. Mit Deiner Ansicht stehst du völlig allein auf weiter Flur. Ist neben der Fachliteratur sogar in WP nachzulesen: Bildrechte#Fahndungsfotos --gdo 11:40, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Du hast ja unheimlich Ahnung. Gesetze und Kommentare sehen es anders als du Aber in deinem Löschfeldzug bist du ja ohnehin nicht zu übertreffen. --M@rcela 11:45, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
[[Unmutsbekundung über einen vorherigen Beitrag]] --gdo 11:47, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Lies Schricker S. 533 --M@rcela 11:53, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Schricker liegt mir nicht vor. In der anderen Fachliteratur werden Fahndungsbilder ausschließlich im Kontext des $ 45 UrhG abgehandelt. Und ein solcher Fall liegt jetzt nicht mehr vor. --gdo 12:02, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Lies ordentliche Quellen, wenn es um Recht geht. --M@rcela 12:22, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
dann zitier mal, was du in Schricker zu erkennen glaubst. Kleiner Tipp: es gibt Benutzer, die den Schricker zu dieser Frage schonmal konsultiert haben und zu einer anderen Einschätzung kamen. --gdo 12:33, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Die Rechtslage oder Kommentare dazu sind meiner Ansicht nach völlig unerheblich. Einschlägig ist, was im Autorenportal steht. Und da steht das, worauf oben hingewiesen worden ist: Wikipedia:Bildrechte#Fahndungsfotos. (Dass die Rechtslage die Bestimmungen des Autorenportals beeinfluss, steht auf einem anderen Blatt.) Meines Erachtens ist das Bild ein eklatanter Verstoß gegen die Bestimmungen des Autorenportals. Was ist eigentlich, wenn private Fotos für das angebliche amtliche Werk „Fahndungsplakat“ verwendet werden? Der Urheber der Fotos verliert dann doch nicht seine Rechte. --BlackEyedLion (Diskussion) 12:36, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Klar, WP-Regeln sind verbindlicher als Gesetze und Kommentare. --M@rcela 12:40, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Erstens: Natürlich muss sich jeder Autor und auch die Wikipedia (also Wikimedia als Verein) gegenüber der Rechtslage rechtfertigen. Die Rechtslage kann aber keine Grundlage für die Diskussion sein, schon alleine weil das Recht verschiedener Länder beachtet werden muss. Unmittelbar einschlägig ist, was im Autorenportal steht. Das muss die Rechtslage abbilden. Insofern ist der richtige Weg, zunächst eine Änderung im Autorenportal zu bewirken, die dann für die Artikel wirksam wird. Zweitens: Selbstverständlich hat die Wikipedia das Recht, Freiheiten, die sich aus der Rechtslage ergeben, einzuschränken. Darum kann es hier auch gehen: Auch wenn es grundsätzlich erlaubt sein sollte, ein solches Plakat zu verwenden, kann die Wikipedia das verbieten. Das tut sie auf alle Fälle. --BlackEyedLion (Diskussion) 12:57, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Hmm, wo verbietet "die" Wikipedia denn konkret die Verwendung eines Fahndungsplakats? --Bernd.Brincken (Diskussion) 10:17, 25. Dez. 2016 (CET)Beantworten
IANAL, aber unmittelbar sehe ich nur, dass das Recht auf Veröffentlicheung von Fahndungsfotos durch Behörden zum Zwekc der Fahndung vor die Urheberrechte des Fotografen und das Rech am eigenen Bild des Abgebildeten tritt. Ich sehe keine Rechtsgrundlage dafür, dass jeder Fahdnungsfotos ungeachtet dieser Rechte für Dokumentationszwecke verwenden und veröffentlichen darf. Erst recht nicht dafür, dass er sie unter geänderten Lizenzbedingungen verbreiten dürfte. (BTW: Der Link zu Wikipedia:Bildrechte#Fahndungsfotos führt ins Leere.) --Alturand (Diskussion) 13:25, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich habe irrtümlich behauptet, konkrete Vorgaben zum Umgang mit Fahnungsfotos stünden im Autorenportal. Das trifft leider nicht zu. Im Grundsatz vertrete ich jedoch weiterhin die Auffassung, dass das Zeigen des Fahnungsplakats gegen Wikipedia-interne Anforderungen an Bildrechte verstößt. Der richtige Link lautet nur Bildrechte#Fahndungsfotos. --BlackEyedLion (Diskussion) 13:27, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Nordemann/Fromm/Jan Bernd Nordemann, 11. Aufl. 2014 (= die aktuelle Auflage), § 5 Rn. 27 rechnet Fahndungsplakate dem Anwendungsbereich des § 5 Abs. 2 zu. --Neun-x (Diskussion) 13:43, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
allerdings ohne jedwede Erklärung, warum diese Einordnung geschah. Das hatten wir schon hier lesen können. --gdo 13:50, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
FBI wanted poster with a mug shot

Laut Bildrechte#Fahndungsfotos gilt: Das Recht am eigenen Bild des mutmaßlichen Täters muss zurücktreten, wenn dieser als Person der Zeitgeschichte eingeschätzt werden kann (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KUG). Was unterscheidet das Fahndungsplakat von dem Fahndungsplakat links des FBI? Ein (amtliches) Bild des mutmaßlichen Massenmörders aus Berlin kann auch nicht mehr angefertigt werden.-- Neudabei (Diskussion) 13:53, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Was unterscheidet das Fahndungsplakat von dem Fahndungsplakat links des FBI? Steht imLizenzhinweis des FBI-Plakates: Im US-Recht sind alle amtlichen Werke public domain und ohne Einschränkungen nutzbar. Bitte alle Juristen um Verzeihung, wenn ich hier zu sehr vereinfacht habe ;-)--2003:64:4E2B:3801:CFB9:87D4:576D:161E 14:13, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
@Neudabei: Ein Recht tritt hinter ein konkretes anderes Recht zurück (s. oben durch Behörden). Es muss nicht generell hinter ein beliebiges anderes Recht zurücktreten.--Alturand (Diskussion) 17:27, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Nachdem wir der Disk zu Urheberrechten das Thema wohl geklärt wurde und sich herausgestellt hat, dass Benutzer:Ralf Roletschek sich seine Fachliteratur wohl eher frei und unsachlich zusammen interpretiert hat, kann (und muss) das Bild denn wohl weg. --gdo 11:33, 25. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Salafistische Motive[Quelltext bearbeiten]

In der Einleitung steht, er habe aus "salafistischen Motiven" gehandelt. Naturgemäß ist Motivaufklärung in solchen Fällen schwierig, wenn der Betroffene sich dazu nicht selbst geäußert hat und eine Quelle ist auch nicht ersichtlich. Kann das weg oder sollte das Kunst sein? --gdo 16:46, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Das kann weg, wenn es nicht belegt ist. Wenn er keine Erklärung abgegeben hat, die eine solche Motivlage verdeutlicht, dann haben solche Spekulationen nichts im Artikel zu suchen. Ich habe allerdings die Nachrichten zu diesem Fall nicht verfolgt.--Losdedos (Diskussion) 17:21, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Stalin kann man auch nicht mehr fragen ob seine Motive politisch waren. Kann das dann auch weg oder sollte das ebenfalls Kunst sein? Ihr versteht was ich sagen möchte, oder? Es gibt doch nen Video von ihm, in dem das Motiv belegt ist. Seiner Eltern und Geschwister zufolge ist die Person auf dem veröffentlichten Bekennervideo Anis Amri. (ohne Signatur)

Gibt es Quellen, die "salafistische Motive" nennen bzw. vermuten? Am Rande, Google meint: 'No results found for amri "salafistische motive"'. --Bernd.Brincken (Diskussion) 10:23, 25. Dez. 2016 (CET)Beantworten
+1 für Bernd.Brincken]] Inzwischen lautet der 1. Satz Anis Ben Othman Amri war ein tunesischer Asylbewerber und Islamist. Das trifft es imho ganz gut. Mag sein, dass es eine Schnittmenge zwischen Salafismus und Islamistischer Terrorismus gibt. --Neun-x (Diskussion) 16:59, 25. Dez. 2016 (CET) (imo kann dieser Abschnitt archiviert werden)Beantworten

Fingerabdrücke am oder im LKW[Quelltext bearbeiten]

Eine Suche auf news.google.de mit <<Anis + Amri + "Fingerabdrücke am LKW">> gibt genausoviele Treffer wie <<Anis + Amri + "Fingerabdrücke im LKW">>. In einem Phoenix Beitrag vom 22.12.2016 spricht BMI Thomas DeMaizière jedoch deutlich von Fingerabdrücken "im" Cockpit bzw. Fahrerhaus.--DG01 (Diskussion) 18:46, 26. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Von welchem Mitarbeiter welcher Polizeibehörde wurde er erschossen?[Quelltext bearbeiten]

Ich meine, es war jemand von der dortigen Gemeindepolizei. Das fehlt noch im Artikel (besser gesagt, es fehlt wieder). --77.4.193.220 15:20, 28. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Flucht nach dem Terroranschlag[Quelltext bearbeiten]

über die Niederlande nach Frankreich und von dort nach Italien. Anis Amri floh offenbar in die Niederlande --87.153.112.32 17:05, 28. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Was soll der Hinweis in der Diskussion? Wenn du diese Information für wichtig hälst, füge es mit Quellenangabe in den Artikel ein. --Bernd.Brincken (Diskussion) 20:59, 28. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Es ist zwar schön wenn jemand gleich selbst tätig wird, aber es ist in jedem Fall völlig legitim Informationen auf der Disk zusammenzutragen. Kein Grund die IP zu rüffeln. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 21:27, 28. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Amaq[Quelltext bearbeiten]

Dazu folgendes: „Amaq ist also Teil einer konzertierten Propaganda-Welle des IS.“ --Pass3456 (Diskussion) 23:30, 28. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Es geht ja nicht darum etwas zu beschönigen. Sondern enzyklopädisch korrekt zu bleiben und nicht den eigenen, in diesem Ereignis verständlichen Emotionen zu erliegen. Den Begriff "Propagandaagentur" gibt es so gar nicht und ist eine Wertung, die Wikipedia wegen WP:NPOV nicht vornehmen darf. Dein verlinkter Artikel belegt selbst, dass viele Amaq zwar für eine Art Sprachrohr des IS halten, es aber keine Beweise dafür gibt, dass der IS sie führt oder sie eine Einrichtung des IS ist. Dass der IS die Amaq benutzt, heisst nicht unbedingt, dass Amaq Teil des IS ist. Das entspricht auch der Darstellung im Wikipedia Artikel Amaq. Dort ist Amaq auch im Infokasten als Branche: Nachrichtenagentur kategorisiert. Deshalb sind die wohl korrektesten Formulierungen solche wie: "Nachrichtenagentur Amaq, die als Sprachrohr des IS gilt" bzw. "die als Sprachrohr des IS geltende Nachrichtenagentur Amaq" und "die dem IS nahestehende Nachrichtenagentur Amaq" bzw. "die IS-nahe Nachrichtenagentur Amaq. Nicht aber "die Propagandaagentur". Ansonsten könnte man fast jedes Organ wie beispielsweise parteinahe Tageszeitungen als Propagandaorgane kategorisieren (z.B. taz, die Welt, Bild, Focus, Süddeutsche usw.) Von mir aus. Aber dann eben durchgehend und nicht einseitig. Wikipedia darf nicht dem irrigen Versuch unterliegen, unterscheiden zu wollen zwischen "guter Propaganda" und "böser Propaganda". Das ist nicht Wikipedias Aufgabe. Wohin sowas führen kann, zeigt Guantanamo und die Anwendung von Folter. Als ob es "gute Folter" und "schlechte Folter" gäbe, weil "wir" "die Guten" sind und die anderen "die Bösen". Oder auch anders herum, überspitzt: wenn Wikipedia hier diesen Ausdruck verwendet, betreibt Wikipedia selbst Propaganda. Du solltest den Punkt wenn, dann im dortigen Artikel diskutieren. Meine 2ct. --92.212.7.90 04:38, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Sprachen[Quelltext bearbeiten]

Welche Sprachen sprach A. A. eigentlich wie gut? --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 05:48, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Namen[Quelltext bearbeiten]

Die falschen Namen haben wir jetzt alle aufgelistet, aber wann und wo hat Anis Amri denn (noch) seinen richtigen Namen benutzt? --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 04:16, 31. Dez. 2016 (CET)Beantworten

wann freigelassen ?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht bis dato:

Im Mai 2015 wurde er nach Caltanissetta in Abschiebehaft verlegt. Die Abschiebung nach Tunesien scheiterte, weil Tunesien seine Aufnahme verweigerte. In der Folge (??) wurde Amri freigelassen; er erhielt die Auflage, Italien zu verlassen. ....

Gibt es nicht wenigstens eine Info der Art "Ende Mai", "Mitte Juni" oder "Anfang Juli" ?

Amri reiste mit dem Beginn (??) der Flüchtlingskrise im Juli 2015 über Freiburg nach Deutschland ein und wurde erstmals am 30. Juli registriert.

"In der Folge" (imo eine wp:ga#Floskel) ?

Ist es wirklich sicher, dass er im Juli (und nicht z.B. Ende Juni) nach Deutschland einreiste ? --Neun-x (Diskussion) 20:33, 5. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Umfassende Timeline (auf Basis des NRW-LKA): https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/zeitleiste-zum-berlin-attentaeter-anis-amri-wo-er-war-was-man-wusste/ (nicht signierter Beitrag von 89.204.153.226 (Diskussion) 00:03, 22. Jan. 2017 (CET))Beantworten

Gesichtsverletzungen[Quelltext bearbeiten]

Ansi Amri soll ja Stand. 23.Dez., laut einem Zeugen, mit Schnittverletzungen im Gesicht geflüchtet sein. So dass die Polizei meinte „Es sei daher unwahrscheinlich, dass er es unerkannt außer Landes schaffte.“ - Da stellt sich jetzt die Frage ob entsprechende Verletzungen nach seiner Erschiessung in Italien festgestellt wurden. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 13:05, 6. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Tod[Quelltext bearbeiten]

Die genauen Umstände des Todes fehlen! Laut ZDF-Bericht kurz nach Tod, fuhren die beiden Polizisten im Streifenwagen als ihnen ein Man auffiel. Auch der weitere Ablauf ist nur sehr verkürzt hier.--Falkmart (Diskussion) 11:22, 22. Jan. 2017 (CET)Beantworten

@Falkmart, der Abschnitt #Tod enthält 14 Sätze und ist imo gut bequellt. Was konkret vermisst du ? Afaik gibt es außer den beiden Streifenpolizisten keine Zeugen des Vorfalls. Man weiß schlichtweg nur das, was die Polizisten nachher berichtet haben. --Neun-x (Diskussion) 05:18, 14. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Anweisung an Zentrale Ausländerbehörde Köln (ZAB)[Quelltext bearbeiten]

Laut Bericht in Westfalenpost, gab das NRW-Innenministerium am 25. August der Zentralen Ausländerbehörde Köln (ZAB) die Anweisung die Ausweisung Amiris wie ein gewöhnliches Verfahren zur Ausweisung zu behandeln, ohne Hinweis auf den Gefährderstatus. Vom Hinweis auf Gefährderstatus versprach man sich keine Beschleunigung der Passersatzbeschaffung.--Falkmart (Diskussion) 11:28, 22. Jan. 2017 (CET)Beantworten

@Falkmart: warum verlinkst du den Artikel nicht ? Meinst du wp.de NRW-Behörden verschwiegen Tunesien Amris Gefährlichkeit ? --Neun-x (Diskussion) 05:26, 14. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Fussilet 33[Quelltext bearbeiten]

Fussilet 33 wurde verboten. In der Moschee war Amri oft. Soweit ich mich erinnere war Amri kurz vor dem Anschlag in der Moschee. Ich habe die quelle aber nicht mehr auf dem Schirm. Kann jemand helfen? Fussilet 33 müsste in Artikel Amri bzw. Amris Besuch vor dem Anschlag muss in Artikel Fussilet 33.--Falkmart (Diskussion) 20:07, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten

"Berliner Senat hat Anzeige erstattet"[Quelltext bearbeiten]

sueddeutsche.de 17. Mai 3017: "Womöglich haben Mitglieder des LKA hinterher versucht, ihr Versäumnis zu vertuschen."

Imo im Artikel erwähnenswert. Hat vielleicht jemand Zeit + Energie, das in den Artikel einzuarbeiten ? --Neun-x (Diskussion) 00:12, 18. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Wertender Bandwurmsatz[Quelltext bearbeiten]

Solche Sätze liest man bei Wikipedia glücklicherweise selten.

„Nachdem der Anschlag dann erfolgt war, dämmerte den Ermittlungsbeamten, dass ihnen fatale Fehler unterlaufen waren. Sie entschlossen sich, dies zu vertuschen und ein neues Dokument/Fantasieprodukt zu erstellen, das sie von jeglicher Schuld entlasten sollte: In dem von einem Kriminaloberkommissar des Berliner LKA 544 am 17. Januar 2017 neu verfassten, dann auf den 1. November 2016 rückdatierten Bericht, wurde nun verharmlosend behauptet, im Rahmen der Telefonüberwachung des Amri sei aufgefallen, dass dieser „seit Mai 2016 möglicherweise Kleinsthandel mit Betäubungsmitteln betrieben haben könnte“, was natürlich einen Antrag auf Haftbefehl unmöglich gemacht hätte.“

Stellt Wikipedia etwa fest, was verharmlosend ist, was ein Fantasieprodukt? Gruß --Anne Winsch (Diskussion) 15:57, 15. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Spiegel Online, als Beleg dafür angeführt, belegt den Inhalt des Satzes jedenfalls so nicht. --Anne Winsch (Diskussion) 16:19, 15. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Zustimmung, die Quelle belegt diesen Bandwurmsatz so nicht. Er sollte unbedingt geändert werden. Es gibt Verdachtsmomente, dass Akten manipuliert wurden – daher „läuft ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung im Amt und Urkundenfälschung“. Weiterhin kümmert sich ein Untersuchungsausschuss (u. a.) um dieses Thema. Solange Strafverfahren und Untersuchungsausschuss den Verdacht nicht bestätigen, können wir ihn hier nicht als Fakt darstellen. Flapsige und fragwürdige Formulierungen wie „dämmerte den Ermittlungsbeamten“ sollten ohnehin unterbleiben. --Hasenläufer 17:07, 15. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss[Quelltext bearbeiten]

Wieso steht in dem Absatz nicht, dass das Abgeordnetenhaus einstimmig, also auch mit den stimmen der AfD Fraktion die Einsetzung des Untersuchungsausschuss gefordert hat? Ich bitte darum das zu korrigieren!!

überarbeiten (erledigt)[Quelltext bearbeiten]

Der LKA-als-agent-provocateuer-Abschnitt ist voller sprachlicher Fehler und gehört überarbeitet. --Xocolatl (Diskussion) 02:00, 22. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Die sprachlichen Fehler wurden inzwischen behoben. Daher habe ich das Bapperl wieder entfernt. --Carolin 04:52, 22. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

'soll direkt von Abu Walaa angeworben worden sein'[Quelltext bearbeiten]

zeit.de mit Verweis auf 'Die Story im Ersten':

Der Anschlag (heute 11.12.2017 22.45) --Neun-x (Diskussion) 18:06, 11. Dez. 2017 (CET)Beantworten

up daten[Quelltext bearbeiten]

UA Berlin[Quelltext bearbeiten]

Über die Arbeit des Berliner Untersuchungsausschuß kann man umseitig bislang nicht viel lesen; das da gehört jedenfalls dazu. --Matthiasb – (CallMyCenter) 20:32, 12. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Fehlerhafte Verknüpfung[Quelltext bearbeiten]

Die Abkürzung "LdsKD" soll sicher auf https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsbezeichnungen_der_deutschen_Polizei#Besonders_herausgehobene_Positionen_im_h%C3%B6heren_Dienst_2 verweisen. Das sollte korrigiert - oder besser gleich der konkrete Begriff eingesetzt werden, damit auf der verknüpften Seite nicht auch noch gesucht werden muss.--141.76.83.180 16:19, 4. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Zeit-Artikel vom 13.12.2018[Quelltext bearbeiten]

Eigentlich hatte Amri einen Sprengstoffanschlag geplant. Und er war kein Alleintäter. Siehe:
Kai Biermann, Yassin Musharbash, Holger Stark, Frida Thurm: Der Lkw war nur Plan B. In: Zeit online. 13. Dezember 2018, abgerufen am 13. Dezember 2018.
Das ist auf jeden Fall eine Ergänzung wert. --Carolin 23:39, 13. Dez. 2018 (CET)Beantworten
--Carolin 23:39, 13. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Bundesstaatsanwaltschaft und LKA-Aussageverweigerung[Quelltext bearbeiten]

Wie schauts aus mit dem "Wirken" der Bundestaatsanwaltschaft in diesem Fall? Ich hab von kritische Aussagen über eine Verdunkelungsabsicht dieser Behörde gelesen. Bei der Untersuchung sollen sie sich anscheinend nicht all zu sehr anstrengend den kompletten Sachverhalt aufzuklären.

Achja, es fehlt noch vieles aus dem Jahr 2019. Zum Beispiel dass zwei LKA-Beamte (L. und sein Vorgesetzter O.) denken ein Aussageverweigerungsrecht zu haben über Amtshandlungen, die sie getätigt haben. 2019 (nicht signierter Beitrag von 2A02:810A:8A80:4CD8:518C:BDCA:DF1:BE8D (Diskussion) 00:02, 31. Jul. 2019 (CEST))Beantworten

Da wird einem ja ganz schwarz vor Augen. --Reiner Stoppok (Diskussion) 19:44, 6. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Dauer der Observierung[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Deutsche Sicherheitsbehörden" widersprechen sich der drittletzte und der letzte Unterabsatz. Einmal wird behauptet, die Observierung hätte bis September 2016 bestanden, einmal, dass sie bis Juni 2016 bestanden hätte. Bitte anhand der Fakten vereinheitlichen, danke! --Met-H(a)us-Al(le)e-M (Diskussion) 07:25, 31. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Der doppelte Amri - wer ist der reale Täter im LKW?[Quelltext bearbeiten]

https://www.telepolis.de/features/Die-zwei-Amris-oder-die-Frage-wer-den-Tat-LKW-gefahren-hat-4780446.html

Der Aspekt fehlt bisher im Artikel. Zitat: "Ermittlungserkenntnisse aus Italien zu den möglichen Tätern vom Breitscheidplatz werden von deutschen Behörden bewusst falsch dargestellt." --2001:9E8:AAB1:1300:95BE:B42D:CBF9:9B68 12:10, 5. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Fehlt nicht. Was auf Telepolis verzapft wird, ist nicht von Interesse. Wo steht das in reputablen Quellen?--Tohma (Diskussion) 12:28, 5. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Bücher[Quelltext bearbeiten]

  • Thomas Moser: Der Amri-Komplex. Ein Terroranschlag, zwölf Tote und die Verstrickungen des Staates. Westend Verlag, 2021. ISBN 978-3-86489-341-4.

Die einzige Monografie zu dem Thema kann nicht einfach unterschlagen werden. [4] --Nuuk · See you at the bitter end 08:09, 6. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Wer drin haben will, belegt einfach hier auf der DS durch die Rezeption, dass die Anforderungen von WP:LIT erfüllt sind.--Tohma (Diskussion) 16:19, 8. Sep. 2023 (CEST)Beantworten