Diskussion:Güterzug

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"Güterzüge haben eine geringere Geschwindigkeit als Personenzüge"[Quelltext bearbeiten]

Das gilt doch i.A. nur im Vergleich mit Fernzügen des Personenverkehrs – gegenüber Regional- und Nahverkehrszügen sind Güterzüge doch schneller, ich höre jedenfalls immer wieder Klagen von Güterzug-Lokführern, dass sie von solchen ausgebremst werden.

Oder? --Dealerofsalvation 07:13, 18. Sep 2005 (CEST)

Moin Dealerofsalvation, die Höchstgeschwindigkeit von Güterzügen liegt tatsächlich niedriger als die von Personenzügen; sie wird in der Regel vom Fahrzeug mit der niedrigsten zugelassenen Höchstgeschwindigkeit bestimmt. Diese ist bei Güterwagen zumeist niedriger.
Die Reisegeschwindigkeit eines Güterzuges kann durchaus höher liegen als bei einem Personenzug auf der gleichen Strecke, da hier die vielen Zwischenhalte und damit auch Verzögerungs- und Beschleuingungszeiten wegfallen; wenn der Marktführer noch Nahgüterzüge fahren würde, wären hier natürlich auch entsprechend Zeiten anzusetzen.
Das Güterzüge auf Personenzüge warten müssen ist aber im wesentlichen ein Problem des Netzrückbaus, es fehlt an Fahrplantrassen, so dass Strecken belegt sind durch andere Züge. Gerade bei Verspätungen von Personenzügen werden diesen häufig für Güterzüge eingeplante Trassen zugewiesen. -- Chrrssff 15:18, 21. Sep 2005 (CEST)

Güterzug / Postzug[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht "Ausländische Expressgüterzüge wie der TGV postal erreichen bis zu 300 km/h."

Werden Postzüge in der Fachwelt wirklich als Güterzüge wahrgenommen ? --Neun-x (Diskussion) 07:38, 4. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Ganz grundlegend unterscheidet § 34 EBO nur zwischen Reisezügen und Güterzügen. --Hamsteraner (Diskussion) 14:17, 9. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]

Ungereimtheiten[Quelltext bearbeiten]

Am Ende des Abschnitts Grundlagen steht folgender Text:

Mit der Einführung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) wurde 1967 die Höchst-Achszahl von Güterzügen in Deutschland aufgehoben. Maßgebend wurde damit (nach § 34 (5) EBO) die Gesamtlänge von 750 m. Ebenfalls entfiel für bestimmte Güterzuge die Vorschrift, einen Zugbegleiter mitzuführen.[5]

Allerdings ist darüber etwas anderes zu lesen:

Bis 2010 war die Zuglänge auf dem Netz der Deutschen Bahn auf 670 Meter beschränkt. Die DB-AG-Richtlinie 408 „Züge fahren und Rangieren“ erlaubte abweichend von dieser Festlegung bis zu 250 Achsen und 700 m Zuglänge.[1] ...

Welhe Länge ist denn nun richtig? Gibt es jetzt einen Beschränkung der Achsen oder nicht? In §34 (5) EBO steht übrigends überhaupt nichts von einer Länge. Dort heißt es:

(5) Zwei nachschiebende Triebfahrzeuge sind stets miteinander zu kuppeln. Mit mehr als zwei Triebfahrzeugen darf nicht nachgeschoben werden. In Gefällen müssen nachschiebende Triebfahrzeuge mit dem Zug gekuppelt sein. https://www.gesetze-im-internet.de/ebo/__34.html

???--Salino01 (Diskussion) 21:42, 11. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]

Das eine ist Verordnung, das andere Regelwerk der DB. Wenn die EBO keine max. Achszahl mehr vorschreibt, darf der Infrastrukturbetreiber trotzdem eine max. Achszahl vorschreiben. Genauso könnte ein anderes EIU auch gleichzeitig auf seinem Netz eine maximale Achszahl von 1000 Achsen festlegen. Wenn so ein Zug dann zur DB übergeht, muss er eben mehrmals geteilt werden. Der Grund für die Beschränkung bei der bundeseigenen Eisenbahn sollen wohl altertümliche Achszähler in Gleisfreimeldeanlagen sein, die nur 1 Byte "Speicher" haben, nach 255 kommt also wieder 0... (ohne Gewähr, da Hörensagen) --77.20.82.161 03:13, 3. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]

Streichung Alternativbegriffe Frachtzug und Lastzug[Quelltext bearbeiten]

Hallo Grenzdebiler, zu deinem Edit vorgestern: es ist sicher richtig, dass die kürzlich von mir hier eingefügten Alternativbegriffe Frachtzug und Lastzug heute befremdlich wirken. Insbesondere letzteren verbinde natürlich auch ich mit einem Lkw auf der Straße. Doch um 1900 war das eben noch ein wenig anders, vor allem in Österreich. Dort erinnert etwa der noch in der Gegenwart übliche Begriff Frachtenbahnhof bis heute an diese Zeit! Schau mal, allein die Google-Books-Treffer:

Beide Begriffe sind also seriös belegbar und sollten aus meiner Sicht wieder rein, wenn auch vielleicht besser ans Ende der Einleitung. "Falsch" sind sie jedenfalls nicht... --Firobuz (Diskussion) 11:49, 9. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]

Durchschnittsgeschwindigkeit Güterverkehr vs.- Personennahverkehr[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht:

Güterzüge fahren heute in der Regel etwa 90–120 km/h und somit im unteren Geschwindigkeitsbereich. Dadurch harmoniert ihre Geschwindigkeit gut mit den Zügen des Personenregionalverkehrs, die aufgrund der zahlreichen Halte auf ähnliche Durchschnittsgeschwindigkeiten kommen.

Ich glaube, dass ÖPNV-Züge eher noch deutlich niedrigere Durchschnittsgeschwindigkeiten haben. Ein REX oder vergleichbares wie CJX mag vielleicht mal auf ähnliche Durchschnittsgeschwindigkeiten kommen, bei einer S-Bahn sind aber 90-120 km/h eher das Maximum auf freier Strecke, der Durchschnitt inkl. Halte ist eher so im Bereich um die 30-40 km/h (z.B. die S50 heute von Wien Westbahnhof nach Tullnerbach-Pressbaum legt 19,97 km in 0:29 zurück, was im Schnitt ca. 41,3 km/h entspricht, andere Beispiele aus dem VOR: S4 Hauptbahnhof -> Wr. Neustadt 1:16, 48,118 km ~ 38,0 km/h, S4 Wien Hbf -> Wien Floridsdorf 0:19, 11,3 km ~ 35,7 km/h). auf stark befahrenen Strecken die vor Allem für Nah- und Güterverkehr genutzt werden ist es soviel ich weiß eher so, dass die Güterzüge einfach auf das Niveau des Nahverkehrs runtergebremst werden und/oder diesen in größeren Bahnhöfen überholen. --MrBurns (Diskussion) 06:08, 12. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]