Diskussion:Georg Habsburg-Lothringen

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Seine Frau findet frau seit der Löschung des Artikels im Frauenwiki. --MrsMyer 18:54, 25. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Nur das "Erz" findet man da nicht, obwohl alle Versionen von der selben Autorin stammen. --Nuuk 21:03, 22. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Diskussion über Herzog und Dauerreverts[Quelltext bearbeiten]

Siehe Benutzer_Diskussion:Nuuk#Georg_von_Habsburg. --MrsMyer 00:50, 11. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Nuuk, vielleicht reicht dir das: [1]. *g* --MrsMyer 01:07, 11. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Als Hinweis auf Löschungen von Nuuk: [2]. Ich warte eigentlich nur noch auf Hubertl. --MrsMyer 18:31, 12. Feb. 2009 (CET)Beantworten

In keiner der Quellen steht deine Version Georg Erzherzog von Habsburg. --Nuuk 18:41, 12. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Über den Namensbestandteil Erzherzog wurde auch hier diskutiert. -- MrsMyer 21:01, 19. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Sperre[Quelltext bearbeiten]

Aufgrund des aktuellen Editwars wurde der Artikel für einen Monat gesperrt, wie immer in der falschen Version. Inhaltliches Problem bitte auf der Diskussionsseite klären. -- Achim Raschka 12:26, 21. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Die Sperre finde ich gut. -- MrsMyer 15:02, 21. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Haaallooo, wir warten hier auf Belege von ihnen. --Nuuk 15:24, 21. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Von Habsburg-Lothringen??[Quelltext bearbeiten]

Wo ist jetzt der Beleg für diese Wortschöpfung? --Nuuk 12:30, 21. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Nun ja - Wortschöpfung ist es definitiv nicht, die Fassung wird ja auch bei seinem Vater verwendet (z.B. hier). --Tarantelle 14:48, 21. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Da sollte man sich lieber auf offizielle Seiten verlassen. --Nuuk 14:59, 21. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Grandioser Unsinn: Du solltest zwischen dem Namen und dem geführten Namen unterscheiden können (wollen). -- MrsMyer 17:09, 22. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Kann ich schon. Nur daß er Namensbestandteile weg lassen kann, bedeutet nicht im Umkehrschluß daß alle Titel und Namenbestandteile die jemals verwendet wurden, zusammengesetzt den korrekten ergeben. Warum diskutieren wir hier überhaupt rum, so lange unbelegtes im Artikel steht? Eine Entsperrung ist überfällig. --Nuuk 18:29, 22. Feb. 2009 (CET)Beantworten
So lange du dich mit Georg von Habsburg beschäftigst, richtest du nicht anderswo Unsinn an. Und die Sperre könnte von mir aus unbegrenzt sein, nur so ist der Artikel vor deiner Willkür geschützt. -- MrsMyer 18:33, 22. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Wenn du´s unbedingt herausfordern willst, kann ich mich auch gern ausführlich mit deinen 11000 Edits beschäftigen. Dann kriegen die Israel-Fanatiker, die DDR-Verdränger, die Anti-Verschwörungsspinner und die sozialdemokratischen Geschichtsfälscher eben später ihr Fett weg. Aber machbar ist das schon, du hast die Wahl. --Nuuk 18:39, 22. Feb. 2009 (CET)Beantworten
City on a mission. Was zu beweisen war. -- MrsMyer 20:27, 22. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Wikipedia frei von Monarcho-POV zu halten ist sicher nicht die schlechteste. Aber wie wärs mal mit einem Beitrag zur Sache, wir warten nicht ewig auf den Beleg. --Nuuk 20:33, 22. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Lies Habsburg. -- MrsMyer 20:37, 22. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Lies WP:Belege. --Nuuk 20:43, 22. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Diskussion über den Namen während der Vollsperre des Artikels im Februar/März 2009[Quelltext bearbeiten]

Während der Sperre des Artikels bis zum 21. März 2009 wird/wurde im Wikipedia:Vermittlungsausschuss/Problem zwischen MrsMyer und Nuuk sowie Hubertl über das Namensproblem diskutiert. Bitte das Diskussionsergebnis beziehungsweise den Verlauf der Diskussion im Falle eines Bearbeitungskriegs beachten. -- MrsMyer 18:16, 6. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Letzter Diskussionsstand[Quelltext bearbeiten]

Bitte bei den nächsten Bearbeitungen nach Ablauf der Sperre den Formulierungsvorschlag aus dem Vermittlungsausschuss berücksichtigen:

Georg von Habsburg (* 16. Dezember 1964 in Starnberg) ist der jüngste Sohn Otto von Habsburgs und seiner Frau Regina von Habsburg. Er steht hinter seinem Neffen Ferdinand Zvonimir an zweiter Stelle der Nachfolge seines Bruders Karl als Oberhaupt des Hauses Habsburg.

In seiner Wahlheimat Ungarn führt er den Namen Habsburg György. In Österreich lautet sein Name wegen des Adelsaufhebungsgesetzes Georg Habsburg-Lothringen, in seinem Geburtsland Deutschland Georg von Habsburg-Lothringen. In den Medien wird er auch als Erzherzog bezeichnet. Seine Vornamen sind Paul Georg Maria Joseph Dominikus.

-- MrsMyer 14:33, 22. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Der Vorschlag wurde abgelehnt, es konnte nicht belegt werden daß er in Deutschland "Georg von Habsburg-Lothringen" heißt. --Nuuk 14:39, 22. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Ganz einfach: Der Name der Familie ist Habsburg-Lothringen, deswegen heißt er in Österreich Georg Habsburg-Lothringen, weil das Adelsaufhebungsgesetz dort keine Titel und kein von zulässt. In Deutschland steht ihm ohnehin das von zu, warum sollte ihm das -Lothringen nicht zustehen? Das wäre einfach unlogisch. -- MrsMyer 16:40, 26. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Hör endlich mit der Theoriefindung auf! Es interessiert keinen, was du glaubst was ihm zusteht und was du unlogisch findest. --Nuuk 17:10, 26. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Ich weiß nun nicht, ob ich angesichts deiner Unterstellung der Theoriefindung von Unverschämtheit oder Verlogenheit sprechen soll. Du hast am 14. März 2009 den Artikel Gabriela von Habsburg über Georg von Habsburgs Schwester bearbeitet, also zwölf Tage vor deinem jüngsten Beitrag hier. Dabei hast du dem Artikel Gabriela von Habsburgs PND beigefügt, also deren Daten im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek. Dabei dürfte dir kaum entgangen sein, dass sie als „Habsburg, Gabriela /von“ geführt wird, und unter „Andere Namen“ außerdem steht „Habsburg-Lothringen, Gabriela /von“. Wo ist die Theoriefindung, dass der Bruder wie sie „von Habsburg-Lothringen“ heißt? -- MrsMyer 18:21, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten

Zu jedem der Habsburgs gibt es verschiedene Namensvarianten, auf ihrer offiziellen Homepage nennt sie sich jedenfalls Gabriela von Habsburg, ohne -Lothringen. In der DNB steht unter "Andere Namen" (nicht "amtlicher Name"!) Habsburg-Lothringen, Gabriela /von %Europ. Stammtafeln - eine Quelle, die wohl kaum so ernstzunehmend ist, wie das Impressum ihrer eigenen Website. --Nuuk 18:35, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten
Du möchtest nicht den Unterschied zwischen einem vollständigen und einem geführten Namen verstehen. -- MrsMyer 18:38, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten
Zum zweitausendsten Mal: DU HAST KEINEN BELEG DAFÜR, DASS DAS DER VOLLSTÄNDIGE NAME IST! --Nuuk 18:45, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten
Du kennst das Sprichwort "Wer schreit, hat Unrecht"? Das von Dir angeführte Impressum ist derart schlecht gemacht, dass es als Beleg für irgendetwas völlig ungeeignet ist. -- Perrak (Disk) 00:56, 1. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Hab ich ihm auch schon gesagt - aber Ignoranz und stillschweigendes Löschen scheint neben Schreien die zweite Verhaltensweise zu sein, wenn man etwas nicht wahrhaben will. --Tarantelle 01:38, 1. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Auf meinen Seiten hast DU kein Rederecht. --Nuuk 10:55, 1. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Auf Diskussionsseiten darf hier in der WP jeder schreiben, da hast Du niemandem Vorschriften zu machen. Allerdings kann Dich natürlich niemand zwingen, dass Du ihn liest. -- Perrak (Disk) 18:20, 1. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Kompromissversuch[Quelltext bearbeiten]

Hallo Leute,
ich verstehe zwar nicht, warum Mini-Details des Namens so wichtig sind, dass hier Editierkriege geführt werden, aber Seisdrum.
Ob das "von" jetzt in der Geburtsurkunde stand oder nicht lässt sich schwer belegen, durch die unterschiedliche deutsch-österreichische Rechtslage erscheint mir beides plausibel. Ich habe es daher mit einer entsprechenden Anmerkung in Klammern angefügt. Das "-Lothringen" dürfte stimmen, auch wenn es selten verwendet wird, da sein Bruder auch so heißt. Der Erzherzog erscheint mir als Namensbestandteil eher unwahrscheinlich, dass er häufiger mit diesem Titel angeredet wird könnte aber ruhig in den Artikel, das ist schließlich eine Tatsache. Ob man das nun als Höflichkeit oder Ausdruck rückwärtsgewandter Monarchie-Schwärmerei wertet ist dabei egal, Wertungen sollte sich die WP wegen des NPOV enthalten. -- Perrak (Disk) 18:20, 1. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Für das Habsburg-Lothringen noch eine Quelle: Roglo scheint zwar keine amtliche Quelle zu sein, angesichts der Größe und guten Verlinkung erscheint sie mir als vertrauenswürdig. -- Perrak (Disk) 16:35, 2. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Ja mei, wenn du nicht verstehst warum Details wichtig sind, ist jede Diskussion überflüssig. Stimmen wir doch einfach ab! Ich bin für Georg Wilhelm Großherzog von Oldenburg-Lothringen, das klingt gut. Wer ist dafür? --Nuuk 17:42, 2. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Dann erklär doch mal, warum das Detail, ob das "von" jetzt in der Geburtsurkunde stand oder nicht wichtig sein soll. Und bedenke dabei bitte auch, dass OR in der WP verpönt ist. Deine Alberei spricht natürlich nicht dafür, dass Du selbst die Sache ernst nimmst (was wiederum ein gutes Zeichen wäre, hätte ich denn recht damit - allein mir fehlt der Glaube). -- Perrak (Disk) 09:55, 3. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Soll Besser zuviel als zuwenig jetzt die neue Wiki-Richtlinie werden? Man würfele einfach alle jemals verwendeten Namensbestandteile und Anreden aus verschiedenen Quellen zusammen, ob die im Pass stehen oder in dieser Kombination überhaupt jemals verwendet wurden (siehe die 0 Google-Treffer für MrsMyers "Erzherzog von Habsburg-Lothringen"), ist unwichtig. --Nuuk 12:04, 3. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Die Berichte anlässlich der Hochzeit von Eilika von Oldenburg und Georg von Habsburg, die der Erstversion meines Artikels zu Grunde lagen, habe ich mir noch einmal besorgt. Besonders umfangreich war die Vorberichterstattung, die in den Lübecker Nachrichten vom 14. Oktober 1997 eine ganze Zeitungsseite (S. 14), abzüglich einer seitenhohen zweispaltigen Anzeige, im überregionalen Teil umfasste. Der Seitenaufmacher "Traumhochzeit in Budapest" befasst sich mit dem Kennenlernen des Paars, der Verlobung im Herrenhaus Güldenstein im Februar 1997, dem gemeinsamen Leben in Budapst und dem Ausblick auf die Hochzeit. Zwei Portraits beschäftigen sich jeweils mit "Herzogin Eilika" und "Erzherzog Georg". Unter der Dachzeile "Erzherzog Georg" und der Schlagzeile "Film und Fernsehen sind sein Metier" heißt es eingangs: "Georg Erzherzog von Habsburg (32) ist der Sohn des Europapolitikers Otto von Habsburg, dem Chef des Hauses Habsburg". Weiter heißt es: "In Österreich und Ungarn heißt er einfach ,Georg von Habsburg', doch in Deutschland können die Mitglieder des Hauses den Adelstitel als Namensbestandteil führen." --MrsMyer 14:16, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

In Österreich heißt er Georg Habsburg-Lothringen, nichtmal das selbstverständliche stimmt. --Nuuk 15:03, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Hast du dafür einen Beleg? --MrsMyer 15:04, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Die Weblinks im Artikel Adelsaufhebungsgesetz. --Nuuk 15:07, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Welche? --MrsMyer 15:08, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Die im Artikel Adelsaufhebungsgesetz, [3] zum Beispiel. --Nuuk 15:25, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Das sagt nur, dass in Österreich kein von zulässig ist - aber das habe ich auch nie angezweifelt. Außerdem war er nie Österreicher. --MrsMyer 15:27, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Wenn du das sagst. Jedenfalls ist sein Bruder auch in Bayern geboren. Und wie heißt der in Österreich? Genau. --Nuuk 15:33, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Der lebt da und ist als Politiker für Österreich tätig; es wäre eine weitere Baustelle, sich mit seinem Geburtsnamen zu beschäftigen. Du möchtest immer noch nicht zwischen dem vollständigen umd dem geführten Namen unterscheiden. --MrsMyer 15:46, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Die Zeitungszitate deuten darauf hin, dass die Journalisten schlampig recherchiert haben. "Georg von Habsburg" ist für Österreich einfach falsch. Und dass eine vom früheren Adel abstammende Familie "den Adelstitel als Namensbestandteil führen" können, ist so auch nicht ganz korrekt, wenn man darunter versteht, jeder könne sich (amtlich) nennen, wie er will. Die Familien (oder Einzelpersonen, da bin ich nicht sicher) konnten einmal, nämlich 1919, wählen, welchen Familiennamen sie in Zukunft führen wollten. Die Nachkommen haben sich an die damals getroffene Wahl im Prinzip zu halten. Namensänderungen sind allerdings möglich (siehe z.B. Jutta Ditfurth, die Tochter von Hoimar von Ditfurth).
Für WP ist in erster Linie aber entgegen der Meinung von Nuuk nicht der amtliche Name notwendig. Gut, wenn er bekannt ist, sollte er genannt werden. Wichtiger ist aber der Name, unter dem jemand bekannt ist. Dieser dient als Lemma, und dieser sollte auch im Artikel hauptsächlich Verwendung finden. Joschka Fischer, Otto Graf Lambsdorff und Pelé heißen amtlich alle anders, sind aber so lemmatisiert, wie sie bekannt sind.
Was nu die Angehörigen des ehemaligen Adels betrifft, sind diese zum großen Teil deshalb bekannt, weil sie Adelsfamilien angehören. In der Regenbogenpresse ist es üblich, ihnen die ehemaligen Adelstitel mitzugeben, ob die jetzt amtlich geführt werden oder auch nicht. Da die Relevanz unter anderem auf diesen Berichten beruht (was man beklagen kann, wenn man will) ist es sinnvoll, diese Beinamen auch im Artikel zu erwähnen. Sinnvollerweise mit dem Hinweis darauf, dass diese Titel heutzutage reine Höflichkeitstitel ohne rechtliche Bedeutung sind bzw. bestenfalls Bestandteil des Namens. -- Perrak (Disk) 18:29, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Ich denke, den Erzherzog können wir in jetziger Form belassen? --MrsMyer 18:39, 6. Apr. 2009 (CEST)Die Lübecker Nachrichten, das Wiesbadener Tagblatt, das Hamburger Abendblatt und so weiter als Regenbogenpresse zu bezeichnen, finde ich doch gewagt. Übrigens: Ich gehe nicht davon aus, dass Jutta Ditfurth ihren Namen tatsächlich geändert hat. Niemand zwingt sie, das "von" im öffentlichen Leben zu führen. Ihr Bruder verzichtet jedenfalls nicht darauf, nur auf einen Teil seines Vornamens. ;-) Beantworten
Lies in Jutta Ditfurth nach, sie hat den Namen tatsächlich geändert. Okay, WP ist keine reputable Quelle, aber ich habe das auch anderswo schon gelesen ;-) -- Perrak (Disk) 19:42, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Lemma?[Quelltext bearbeiten]

Den Nachnamen "von Habsburg" gibt es seit Maria Theresia nicht mehr, muss er nicht korrekterweise "von Habsburg-Lothringen" heißen. Meinungen? --Marzahn 20:54, 11. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Das ist wohl der Name, den er führt. [4] (nicht signierter Beitrag von 84.140.255.119 (Diskussion) 23:23, 28. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Ein paar Fakten zu den obigen Diskussionen und zum VA von 2009[Quelltext bearbeiten]

Heftig wurde editiert, Editwar geführt, sogar ein VA wurde 2009 ins Leben gerufen. Und daraufhin eine Kompromisslösung mit dem "von" in Klammer in den Artikel eingetragen.

Ein paar Fakten dazu:

  • Vater: Österreichischer Staatsbürger, amtlicher Name in Österreich Dr. Otto Habsburg-Lothringen, amtlich vom österr. Innenministerium im Jahr 1957 festgelegt. Österreichischer Pass seit 1. Juni 1966.
  • Vater: Erhalt des deutschen Reisepasse am 8. Juni 1978 im Rathaus von Pöcking am Starnberger See und damit (mit diesem Zeitpunkt) deutscher Staatsbürger geworden namens Otto von Habsburg. Als gesichert können wir davon ausgehen, dass ihm die deutschen Behörden 1978 den nach deutschem Namensrecht möglichen Namen Otto von Habsburg auch wirklich zugestanden haben. Abhilfe, um diesbezüglich die letzte Unsicherheit ausräumen zu können, könnte - da Otto seinen Wohnsitz ja in Pöcking hat - eine Melderegisteranfrage beim Einwohnermelde- bzw. Bürgeramt von Pöcking schaffen (was auch für den Artikel Otto von Habsburg von Interesse sein kann).

Staatsangehörigkeiten und Namen von Paul Georg Habsburg:

  • Unzweifelhaft nach Deutsche Staatsbürgerschaft ergibt sich aus dem Faktum (siehe oben), dass der Vater zum Zeitpunkt der Geburt des Sohnes (16. Dezember 1964) österreichischer, aber noch nicht deutscher (erst seit 8. Juni 1978) Staatsbürger war, dass auch Sohn Georg zum Zeitpunkt der Geburt kein deutscher Staatsbürger, aufgrund Abstammung eines deutschen Vaters sein konnte.
  • Unklar lässt uns Deutsche Staatsbürgerschaft über die genaue Regelung im Jahr 1964 zur deutschen Mutter.
    • Günther Reipen: Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht., veröffentlicht auf MarokkoNet, klärt zur Rechtslage mit deutscher Mutter auf:
»2.1.1. Erwerb durch Geburt
Gemäß § 4 RuStAG erwirbt man durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn einer der beiden Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. […]
Die o.g. Regelung ist für alle nach dem 01.07.1993 geborenen Kinder gültig.« [Anm.: Trifft auf Georg H. nicht zu.]
[…]
»Bis zum Inkrafttreten dieser Regelung (also vor dem 01.01.1975) galt grundsätzlich, daß sich die Staatsangehörigkeit bei ehelichen Kindern nach der des Vaters und bei nichtehelichen Kindern nach der der Mutter richtet. Diese Regelung wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft und daher die zum 01.01.1975 wirksame Fassung eingeführt.
Um auch den vor dem 01.01.1975 geborenen Kindern einer deutschen Mutter die Möglichkeit einzuräumen, die deutsche Staatsangehörigkeit problemlos zu erwerben und damit Nachteile für die Betroffenen der davor herrschenden, verfassungswidrigen Regelung abzumildern, wurde ein zeitlich befristetes Erklärungsrecht eingeräumt.« [Anm.: Trifft auf Georg H. zu.]
»Jede deutsche Mutter, die zwischen dem 31.03.1953 und dem 01.01.1975 ein Kind geboren hatte, das noch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, konnte zwischen dem 01.01.1975 und dem 31.12.1977 durch eine einfache Erkärung gegenüber der zuständigen Einbürgerungsbehörde die deutsche Staatsangehörigkeit für das Kind erwerben. Kinder einer deutschen Mutter, die mittlerweile volljährig waren, konnten diese Erklärung selbst abgeben.« [Anm.: Trifft von der Möglichkeit her auf Georg H. zu.]
  • Daraus folgt unzweifelt für den 1964 geborenen Georg H., dass er im Zeitpunkt der Geburt bis mindestens 1. Jänner 1975 (Beginn der Erklärungsfrist zur Einbürgerung kraft mütterlich-deutscher Abstammung) kein deutscher Staatsbürger war. Kraft väterlich-österreichischer Abstammung war er daher Österreicher und auf dieser österreichischen Rechtslage war auch sein Familenname festzulegen:
    • Da der Vater als Österreicher seit 1957, also bereits vor der Geburt seines Sohnes, den amtlichen Namen Otto Habsburg-Lothringen führt, kann des Georg Habsburgs (österreichischer) Familienname (und damit auch Geburtsfamilienname) schlichtweg auch nur Habsburg-Lothringen sein.
    • Die Geburtsnamen (Vornamen) sind dem Eintrag auf thePeerage.com nach: Paul Georg Maria Joseph Dominikus. (unter Berufung auf C. Arnold McNaughton, The Book of Kings: A Royal Genealogy, in 3 volumes (London, U.K.: Garnstone Press, 1973), volume 1, page 362). Gleichlautend auch als Taufnamen.
    • Dass nach thePeerage alle Vornamen auch die Geburtsnamen sind, dafür spricht auch: AP: Hochzeit auf den Spuren von Sissi. Paul Georg von Habsburg heiratet in Budapest Eilika von Oldenburg. In: Rhein-Zeitung, 19. Juli 1997. In diesem Artikel wird Georg H. durchgängig mit Vornamen als Paul Georg bezeichnet.
    • JFTR erwähnt: Dass diese Namen auch die Taufnamen sind, bestätigt der „Hofchronist“ Thomas Wilhelm Schwarzer mit seiner Website der „autorisierten Ehrenseite Erzherzog Dr. Otto von Habsburg“, auf der er auf der Seite Georg von Habsburg schreibt: „Getauft auf die Namen Paul Georg Maria Joseph Dominikus; Taufpate: Papst Paul VI.“
    • Da das österreichische Namensrecht (im Gegensatz zum deutschen) keinen Rufnamen kennt, ist der österreichische Gesamtname qua Geburt also Paul Georg Maria Joseph Dominikus Habsburg-Lothringen.
    • Automatisch in die österreichischen Dokumente und ins Melderegister eingetragen wird neben dem Familiennamen immer nur der erste Vorname, hier also Paul Habsburg-Lothringen.
    • Auf Wunsch zulässig ist jedoch auch die Eintragung mehrerer Vornamen in Dokumente und Melderegister, hier also wohl Paul Georg Habsburg-Lothringen. (Alle Vornamen hat er sicherlich nicht eingetragen, dass Paul Georg als eingetragener Namen korrekt ist, dafür spricht ja auch der oben verlinkte Artikel der AP in der Rhein-Zeitung).
    • Abschließend zu klären sein, welche seiner Vornamen beginnend vom ersten er in Österreich führt, könnte nur mittels einer Abfrage beim ZMR festgestellt werden. Vorausgesetzt, dass Georg Habsburg-Lothringen noch einen gemeldeten Wohnsitz in Österreich hat.
  • Der am 16. Dezember 1964 geborene Georg Habsburg-Lothringen wurde sicherlich kraft mütterlich-deutscher Abstammung zwischen 1975 und 1977 während der Erklärungsfrist in Deutschland eingebürgert, was zwar bis zum Beweis des Gegenteils Spekulation, jedoch hochwahrscheinlich ist. Letztlich aber, wenns nicht ums korrekte Einbürgerungsdatum geht, irrelevant, denn:
  • Der Vater Otto wurde am 8. Juni 1978 in Deutschland eingebürgert, Sohnemann war zu dem Zeitpunkt 13 Jahre alt. Sohin wurde er mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit gemeinsam mit dem Vater am 8. Juni 1978 deutscher Staatsbürger, mit dem vom Vater in Deutschland zu führenden Namen von Habsburg, also Georg von Habsburg, wobei hier jedenfalls das deutsche Recht des Rufnamens Georg greift. Abhilfe, um eine Klärung des deutschen Namens abschließend zu bekommen, könnte theoretisch eine Melderegisteranfrage beim Einwohnermelde- bzw. Bürgeramt Pöcking bringen. Da jedoch, siehe unten, Georg seinen Wohnsitz in Ungarn hat, wird eine derartige Anfrage wohl ins Leere laufen, außer wenn er dennoch noch in Deutschland gemeldet ist, falls überhaupt in Pöcking.
  • Ungarn: Laut Georg von Habsburg, unter Berufung auf das Hamburger Abendblatt (Einzelnachweis im Artikel), nahm er 1991 die ungarische Staatsbürgerschaft an, „auf seiner Visitenkarte steht ein schlichtes, bürgerliches "Habsburg György" (Georg Habsburg)“. Nach ungarischem Recht, das ebenfalls den Adel abgeschafft hat, entspricht Habsburg György dem ungarischen Namensrecht, damit ist das (Achtung: Theoriefindung) sein amtlicher ungarischer Name, den er in Ungarn führt bzw. zu führen hat.
  • Am Rande besprochen: Aktueller Wohnort (Februar 2010) lt. dem „Hofchronisten“ T. W. Schwarzer (siehe oben) ist Sóskút in Ungarn, wie auch im Artikel steht. Ob er dort jedoch, wie im Artikel behauptet, bereits seit 1993 lebt, sollte nochmals überprüft werden. Im AP-Artikel von 1997 in der Rhein-Zeitung steht „… seit seinem Umzug nach Budapest 1993 …“, womit zwar 1993 stimmt, aber Sóskút im Komitat Pest ist nicht Budapest. Im Hamburger Abendblatt (Audienz beim Erzherzog, 6. April 1996; Einzelnachweis im Artikel) steht: „Es ist ein grauer Altbau der gräßlicheren Sorte im Budapester Stadtteil Angyalföld (Engel-Land)“, welcher den XIII. Bezirk von Budapest darstellt.

Fassen wir also die Ergebnisse des oben Geschriebenen zu Paul Georg Habsburg zusammen:

  1. Österreichischer Staatsbürger per Geburt 1964, österreichischer amtlicher Name entweder Paul Habsburg-Lothringen oder Paul Georg Habsburg-Lothringen. Amtlicher österreichischer Familienname wie der des Vaters Otto mit Habsburg-Lothringen (kraft Innenministeriumsentscheidung, 1966 1957 [richtiggestellt, siehe oben. --Elisabeth 22:41, 22. Jun. 2011 (CEST)]).Beantworten
  2. Deutscher Staatsbürger, eingebürgert in den 1970ern, irgendwann zwischen (frühestens, siehe oben bei G. Reipen) 1. Jänner 1975 und (höchstwahrscheinlich) spätestens 8. Juni 1978, gemeinsam mit der Einbürgerung des Vaters Otto von Habsburg. Amtlicher deutscher Name wie der des Vaters Otto mit von Habsburg, damit Georg von Habsburg in der Form des Rufnamens.
  3. Ungarischer Staatsbürger seit 1991, (höchstwahrscheinlich amtlicher) Name Habsburg György. – Alle sind gleich, manche sind gleicher: Unter dieser Voraussetzung ist davon auszugehen, dass Georg Habsburg seine österreichische und deutsche Staatsbürgerschaft behalten durfte, entgegen dem Einstaatlichkeitsprinzip beider Länder.

Bleibt nach obigen Erkenntnissen die aufzuwerfende Frage eines den Namenskonventionen entsprechenden Lemmas und der Namensbezeichnung im Artikel:

  • Georg von Habsburg ist aus obigen Fakten folgend mE nicht (mehr) korrekt.
  • Richtig wäre nach letztem Stand - ungarischer Staatsbürger, Lebensmittelpunkt in Ungarn - das Lemma Habsburg György und die Namensbezeichnungen im Artikeltext gleichlautend.
  • Wenn aber schon nicht die ungarische Form, dann die österreichische, die der ungarischen nahekommt und daher schlicht Georg Habsburg-Lothringen lauten würde. Was auch mit Georgs Bruder Karl korrelieren würde, dessen Lemma ja auch Karl Habsburg-Lothringen ist und er im Artikel so bezeichnet wird. Die Version Georg Habsburg-Lothringen wäre gegenüber Georg von Habsburg auch deshalb vorzuziehen sein, da es sich bei den Habsburgs bekanntlich um eine ur-österreichische und ehemals österreichische Herrscherfamilie handelt.

Ein Wort noch zur Kompromisslösung: „(* 16. Dezember 1964 in Starnberg als Paul Georg Maria Joseph Dominikus (von[1]) Habsburg-Lothringen)“ ist IMO zwar gut gemeint, aber unrichtig. Denn wenn es von heißt, dann ist von Habsburg richtig, das Lothringen deplatziert. Wenn es umgekehrt aber Habsburg-Lothringen heissen soll, dann ist das von deplatziert. In der vorliegenden Form liest sich das aber, Fußnote hin oder her, wie die Möglichkeit das von vor Habsburg-Lothringen weglassen (in Österreich) zu müssen oder (in Deutschland) dazusetzen zu können (korrekt eigentlich: als Namensbestandteil zu müssen). Aber wie sich ohnehin aus all dem obigem ergibt, gibt es nur die einzige Möglichkeit, dass des Herrn Habsburgs voller Geburtsname Paul Georg Maria Joseph Dominikus Habsburg-Lothringen gewesen ist.

Last but not least der Punkt des „Erzherzogs“:

  • Heiß umfehdet, wild umstritten war die Frage nach dem Erzherzog oder sonstigem Adelstitel von Paul Georg: Dazu führe ich nochmals ganz unverblümt den „Hofchronisten“ T. W. Schwarzer (siehe oben) des „Erzherzogs Dr. Otto von Habsburg“ und dessen Anfang 2010 verstorbener Frau, „Erzherzogin Regina von Habsburg“ ins Treffen: Nicht einmal der (T. W. Schwarzer) benennt Georg als „Herzog“, geschweige denn als „Erzherzog“.
  • Die Version Georg Erzherzog von Habsburg, die MrsMyer unbedingt durchpeitschen wollte, ist jedenfalls - pardon! - Unsinn. Keine weitere Fundstelle als Wikipedia.
  • Dennoch: Adelsrechtlich (Gotha), aber natürlich ohne jede rechtliche Wirkung ist „Erzherzog von Österreich“ richtig. Sagt thePeerage.com, Eintrag zu Paul Georg Maria Joseph Dominikus Erzherzog von Österreich. Unter dieser Voraussetzung würde demnach, wenn schon, Georg von Habsburg, Erzherzog von Österreich die richtige Version sein. Bzw. noch korrekter Georg von Habsburg-Lothringen, Erzherzog von Österreich.
  • Für Monarchisten und für die auch in Österreich scheints nicht ausrottbare höfische Unterwürfigkeit zum Adel, der immer noch fröhliche Urständ feiert, als hätte es 1919 mit dem Adelsaufhebungsgesetz bzw. gleiches auch in Deutschland mit dem Unterschied der WRV von 1919, nicht gegeben, ist, wenn ich mich nicht irre, die korrekte „Anrede“ „Seine Hoheit“

--Elisabeth 04:32, 22. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Nachdem wir an anderer Stelle uneins sind hier mal ausdrückliche Zustimmung: Georg Habsburg-Lothringen scheint mir das sinnvollste Lemma zu sein. -- Perrak (Disk) 16:06, 22. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Stimme dem ebenfalls zu. Als Alternative käme allenfalls noch Habsburg György in Frage, denn das dürfte sein derzeitiger amtlicher Name in Ungarn sein (verwendet aber im deutschsprachigen Raum kaum wer). --pep. 08:59, 10. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Vielleicht hilft diese Hochzeit der Schwägerin in Eutin weiter. --84.140.205.27 07:31, 13. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Im Printbericht der Sonntagsausgabe der Lübecker Nachrichten wird Habsburgs Frau Eilika in einem Bildtext auch als Erzherzogin Eilika von Habsburg-Lothringen bezeichnet. Die „Erzherzogin“ kann sie nicht von den Eltern haben; ihr Vater (und damit der Vater der Braut und Georgs Schwiegervater) ist als Johann „Herzog“ von Oldenburg genannt. (Lübecker Nachrichten vom 12. September 2010, S. 21) --84.140.205.27 07:41, 13. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Zitat von Klimó Árpád[Quelltext bearbeiten]

Das Zitat [12] von Klimó Árpád stammt aus einer Arbeit aus dem Jahr 1999. Sicher ist seither die Vergangenheitsbewältigung in Ungarn weiter fortgeschritten. Es ist nicht ersichtlich, warum die Hochzeit von Georg Habsburg-Lothringen und der subjektive Urteil "sehr oberflächliche Rechristianisierung und Remonarchisierung der staatlichen Symbole" miteinander in Verbindung gebracht sind. Daher möchte ich anregen, das Zitat von Klimó Árpád aus dem Artikel zu entfernen. -- Fraudoktor007 (18:51, 25. Aug. 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)