Diskussion:Homosexualität in Indien

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Conspiration in Abschnitt Fallname
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Beschluss v. Urteil[Quelltext bearbeiten]

Wenn ein Gericht nicht in der Sache entscheidet, fällt es kein Urteil, sondern einen Entschluss, das ist mW auch im anglo-amerikanischen Rechtsraum (Judgment) so, zu dem ich Indien in diesem Fall zählen würde. --Susu the Puschel 13:38, 9. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Legalisierung im Juli 2009[Quelltext bearbeiten]

Der Oberste Gerichtshof in Neu-Delhi legalisiert gleichgeschlechtiche Handlungen in Indien. Paragraf 377 wurde für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. GLGermann 11:54, 2. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Diese Behauptung halte ich für verfrüht. Die ARD-Nachrichtenseite benennt das falsche Gericht. Es handelt sich um eine Entscheidung des Delhi High Court (siehe auch [1]), nicht des Supreme Court of India (Oberstes Gericht). Das können andere High Courts in Indien ganz anders sehen. Sollte der Supreme Court darüber ebenso entscheiden, kann man dann von einer de-facto-Aufhebung sprechen. Derzeit stimmt die Änderung auf der Artikelseite hin zu "Legalisierung" nicht.--Xquenda 14:25, 2. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Man sollte auf jeden Fall etwas ausführlicher auf das Thema eingehen, denn so ein klarer Fall wie derzeit im Artikel (eindeutig illegal) scheint es nicht (mehr) zu sein.--Bhuck 14:30, 2. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Vollkommen richtig, Bhuck. Das Grundsatzurteil des Delhi High Court, dem höchsten Gericht im Unionsterritorium Neu-Delhi, hat natürlich Signalwirkung und der Supreme Court of India dürfte jetzt wohl kaum anders entscheiden, falls er angerufen würdeGLGermann 16:07, 2. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Es handelt sich hier um die Entscheidung zur im Artikel benannten Klage der Naz Foundation aus dem Jahr 2001 (http://news.bbc.co.uk/2/shared/bsp/hi/pdfs/02_07_09_india_gay.pdf). Der Text müsste also noch entsprechend angepasst werden, da eine Entscheidung nun nicht mehr "aussteht".--Xquenda 16:36, 2. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Haltung von Religionen zur Legalisierung[Quelltext bearbeiten]

Als Lutheraner, dessen Kirche natürlich die Legalisierung weltweit unterstützt, möchte ich doch zur Ehrenrettung der katholischen Kirche hinweisen, dass selbst der Vatikan Homosexualität nicht kriminalisiert und für dessen Legalisierung eintritt und so ist dies auch entsprechend von der Catholic Bishops Conference of India formuliert worden, dass die katholische Kirche in Indien die Legalisierung befürwortet. Daher ist auch die jetzige Darstellung im Artikel besser, wo auf diese befürwortende Position der katholischen Kirche zur Legalisierung hingewiesen wird. 92.252.22.27 17:15, 7. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Zudem ist wichtig hier darauf hinzuweisen, dass es "DEN" Hinduismus nicht gibt. Dort gibt es viele verschiedene Strömungen und Götter; Kirchenstrukturen wie im Christentum gibt es nicht. So ist es hier daher unzulässig verallgemeinernd von den Großen Religionen in Indien zu sprechen und einer angeblichen Abwehrhaltung gegen die Legalisierung. Dies widerspricht allein der Struktur des Hinduismus. GLGermann 17:45, 7. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Erster Bollywood-Film mit homosexuellem Thema[Quelltext bearbeiten]

Dieses Jahr erscheint in der Bollywood-Filmbranche, der erste Film mit einem schwulen Liebespaar. Der Film mit dem Titel "Dunno Y Na Jaane Kyun" wurde vor dem Hintergrund gedreht, dass im vergangenen Jahr Homosexualität legalisiert wurde. Das ließe sich vielleicht nach Erscheinen des Films in Indien hier im Artikel einbauen. 92.252.116.171 03:07, 30. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Überarbeiten: erste Anhörung[Quelltext bearbeiten]

Eine erste Anhörung findet am 20. Juli 2009 statt. Ich würde mal sagen, seit dm soltle irgendwas passiert sein. Mindestens eine zweite Anhörung ...-- Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 21:43, 7. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Positives Medienecho zur Legalisierung[Quelltext bearbeiten]

Positives Medienecho in Indien zur Grundsatzentscheidung der Legalisierung. Dies sollte hier vermerkt werden für den Artikel. GLGermann 19:29, 15. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Rolle von Manvendra SinghGohil[Quelltext bearbeiten]

Das Coming Out des damaligen Prinzen hat eine entscheidende Rolle in der Diskussion über und Akzeptanz vom Homosexualität gespielt. Mehr dazu auch hier: http://www.youtube.com/watch?v=NYXrs81G_YE#t=336 --94.223.15.160 17:28, 4. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Verbot im Jahr 2013[Quelltext bearbeiten]

Nach einer neuen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs müsste der Artikel entsprechend aktualisiert werden: http://www.queer.de/detail.php?article_id=20617 --Nicor (Diskussion) 22:03, 11. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Ist bereits geschehen. Und übrigens schreibt die von dir verlinkte Seite bereits im Einleitungssatz (Die größte Demokratie der Welt hat gleichgeschlechtliche Beziehungen vier Jahre nach der Legalisierung überraschend wieder verboten.) Unsinn. Der Supreme Court hat entschieden, dass entgegen der Auffassung des Untergerichts der entsprechende Paragraf des Strafgesetzbuches nicht verfassungswidrig ist. Eine Änderung der Gesetzeslage („wieder verboten“) hat nicht stattgefunden, denn das fällt auch Indien nicht in die Zuständigkeit der Judikative.--Xquenda (Diskussion) 14:28, 12. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Stimme dem zu, allerdings hat die Indische Verfassung meines Wissens irgendwo einen Bezug zur UN.
Zumindest hat Indien die Verpflichtungen gebrochen, Homosexuelle nicht zu diskriminieren, dass zeigen ja deren Bemühungen in der UNO schon jahrelang, allerdings wird dies innenpolitisch so nicht gehandhabt.
Das Land ist schon ziemlich verstaubt in seinen Ansichten und seit dem Ende der Britischen Herrschaft nicht wirklich vorangekommen. --Martin (Diskussion) 06:44, 22. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 21:43, 8. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Fallname[Quelltext bearbeiten]

Englisch: Navtej Singh Johar & Ors. versus Union of India thr. Secretary Ministry of Law and Justice. Vielleicht könnte man den noch auf deutsch herausfinden? --Conspiration 17:01, 8. Sep. 2018 (CEST)Beantworten