Diskussion:Kleinwalsertal

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(ex)-Steueroase[Quelltext bearbeiten]

sueddeutshe.de . Zitat:

Im selben Jahr, also 2016, schloss die Sparkasse Allgäu die Filiale in Riezlern. Angeblich weil der Standort nicht mehr so gut lief, und nicht wegen der Steuerprobleme.

Imo im Artikel erwähnenswert, dass das KWT mal eine Steueroase war. Erbarmt sich jemand ? --Neun-x (Diskussion) 23:15, 29. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]

Aus dem Artikel: „Seit 1891 ist das Kleinwalsertal Zollausschlussgebiet und somit deutsches Wirtschaftsgebiet (der Vertrag wurde nach dem 1. Weltkrieg wie auch 1945 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland wiederhergestellt).“ – 1945 gab es noch keine Bundesrepublik Deutschland, bzw. überhaupt keinen deutschen Staat, der irgendwelche internationalen Verträge abschließen konnte. Wer war der Vertragspartner Österreichs? Der Freistaat Bayern? Die USA als zuständige Besatzungsmacht? Oder ist die Jahreszahl 1945 grundfalsch? --slg (Diskussion) 14:47, 30. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

Werbebroschüre?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel müsste an einigen Stellen mal gründlich überarbeitet werden, da manche Passagen direkt aus irgendwelchen Werbeprospekten des Tourismusbüros abgeschrieben scheinen.

Bsp:

  • "Der Widderstein ein Afrikaner, der Ifen ein Europäer?"
  • "[...] das Ur-Mittelmeer Tethys, das weit nach Norden reichte und auch unser Gebiet bedeckte."
  • im Prinzip der ganze Abschnitt Tourismus"

--Stehblog (Diskussion) 10:30, 18. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Verwaltungsgliederung nach dem "Anschluss" Österreichs[Quelltext bearbeiten]

"1938: Mit dem Anschluss Österreichs wurden auch die Vorarlberger und damit die Walsertalbewohner zu Reichsdeutschen. Das Kleinwalsertal wurde im Gegensatz zum restlichen Bundesland Vorarlberg, das Teil des Reichsgaus Tirol-Vorarlberg wurde, an den Gau Schwaben angeschlossen: Vom 15. Oktober 1938 bis zum 8./9. Mai bzw. 19. September 1945 gehörte die Gemeinde Mittelberg zum bayerischen Landkreis Sonthofen"

Hier werden staatliche Verwaltungsgliederung und Parteigliederung der NSDAP unzulässig vermischt. Nach dem "Anschluss" Österreichs an das Deutsche Reich wurde Österreich verwaltungsmäßig in Reichsgaue gegliedert; insofern ist der Hinweis die Zuordnung Vorarlsbergs zum "Reichsgau Tirol-Vorarlberg" korrekt. Im "Altreich" hingegen - so der Nazi-Bergiff für die Gebiete, die schon 1937 zum Deutschen Reich gehörten - waren die Gaue nur Parteigliederungen der NSDAP. "Reichsgaue" als staatliche Verwaltungsbezirke gab es hier nicht. Verwaltungsmäßig blieb es bei der bisherigen Gliederung in Regierungsbezirke und Kreise. Ich habe das mal korrigiert.--2003:D9:1F15:1D00:2811:1019:A679:446F 18:08, 20. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

Deutsche Staatsangehörige ausliefern[Quelltext bearbeiten]

Der Satz "Noch heute darf die Polizei in Österreich festgenommene deutsche Staatsangehörige nicht über Deutschland nach Vorarlberg zum Gericht bringen." sollte überprüft und - falls er noch gilt - begründet werden. In Artikel 16, Abs. 2 des deutschen Grundgesetzes heißt es: "Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden." Hier: Transit von A über D nach A. Es könnte eine Ausnahme geben: "Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union ... getroffen werden, ..." Ist nach Aufnahme Österreichs in die EU tatsächlich keine solch abweichende Regelung getroffen wurde, die (auch) für das Kleinwalsertal gilt? --93.213.170.182 12:03, 19. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]

Es geht darum das ein Deutscher der in Österreich (hier Kleinwalsertal) eine Staftat begeht vor ein österreichisches Gericht kommt. Das als Auslieferung anzusehen nur weil der (Land-)Weg dort hin über D führt ist schon sehr konstruiert. Aber selbst das passiert ja nicht da mit dem Heli kein deutsches Staatsgebiet berührt wird. --Dreifachaxel (Diskussion) 13:24, 24. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]
Hier würde ich auch gerne noch einmal nachhaken. Ohne Beleg ist dieser Satz nur eine Behauptung, die allerdings ein sehr wichtiges Thema berührt. Laut einem Zeitungsartikel vom Jänner/Januar ist es anscheinend bis heute so, dass der Landweg ausgeschlossen ist. Allerdings wäre die entsprechende Rechtsgrundlage schon gut zu wissen und als Beleg anzubringen. --Anorax (Diskussion) 11:41, 8. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
@Anorax: Artikel 2 Abs. 1 Z 1 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Durchgangsverkehr von Exekutivorganen und die Durchbeförderung von Häftlingen regelt folgendes: „Den Exekutivorganen der Vertragsstaaten ist auf den gemäß Artikel 3 festgelegten Durchgangsstrecken die Durchbeförderung von in ihrem Gewahrsam befindlichen Personen (Häftlingen) gestattet, sofern es sich nicht um Häftlinge handelt, die nach Auffassung des Durchgangsstaats seine Angehörigen sind oder bei denen dies nicht ausgeschlossen werden kann [...]“ Beste Grüße, Plani (Diskussion) 14:01, 8. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]