Diskussion:Manfred Stolpe

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Kategorie:Staatssicherheit (Person)[Quelltext bearbeiten]

Angesichts der Umstrittenheit der Stasi-Vorwürfe halte ich die Einordnung in die entsprechende Kategorie gemeinsam mit Leuten wie Erich Mielke für unangemessen. Argumente dazu? --Berlin-Jurist 00:12, 13. Okt 2005 (CEST)

Ich stimme dir - zumal nach der heute ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes - völlig zu. Hinzu kommt, dass die Kategorie in keiner Weise erläutert wird. Ich habe den Eintrag deshalb jetzt mal aus dem Artikel herausgenommen. --Hansele (Diskussion) 21:34, 16. Nov 2005 (CET)

Was soll dieser Satz heißen: "Er hätte der Stasi seine ablehnende Haltung gegenüber Jugendlichen vorenthalten, die die DDR verlassen wollten."??

Ja, den Satz kapiere ich auch nicht. --Bernardoni 00:47, 16. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Diskriminierende Äußerungen[Quelltext bearbeiten]

Betreffs des Versuches, im Artikel den Vorwurf zu platzieren, Stolpe habe um 1989 schwulenfeindliche Äußerungen getätigt:
Trotz intensivster Suche ist weder die angegebene Quelle irgendwo "als Werk überhaupt existent" erhärtbar, noch die behauptete Tatsache bei seriösen Qullen wiederzufinden, noch als Gerücht irgendwo wabernd. Weder bei den diversen Gay/Queer-Gruppen/Foren oder in den Untiefen der Blogs ist irgendetwas ergoogelbar. Da die behauptete Quelle "Uwe Klußmann" als Redakteur sowohl in der Konkret als auch nach wie vor bei SPON schreibt und gerade der Spiegel jahrelang in heftigster Weise bemüht war, Stolpe zu diskretieren (Stasivorwürfe, TollCollect, etc...), hätten die es sich mit höchster Sicherheit nicht nehmen lassen, diesen Vorwurf mindestens als Gerücht mit einzuflechten und hätte selbst bei Widerruf (o.ä.) hinterher als Gerücht weitergelebt.
Will sagen: Ich unterstelle, dass diese POV-Aktion irgendetwas beweisen sollte, was über den eigentlichen Edit und die "Person Stolpe" hinausgeht und vielmehr auf die Integrität der Wikipedia abzielt. --jha 21:47, 22. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Zum einen dürfte es bekannt sein, dass Stolpe als führendes Mitglied der evangelischen Kirche in der DDR interessiert war, mit dem Zusammenbruch der DDR die Interessen der Kirche durchzusetzen. Da die Kirche (auch die evangelische) bisher in ihrer Mehrheit schwulen- und lesbenfeindlich ausgerichtet war und heute immer noch ist, kann es schon einmal von vornherein nicht unglaubwürdig sein. Dass rückschrittliche Elemente in der DDR dafür sorgen wollten nicht nur die diskriminierende schwulenfeindliche Gesetzgebung der BRD zu übernehmen, sondern sogar zu überbieten. Die evangelische Kirche konnte schon zuvor immerhin nicht verhindern, dass in der späten DDR keine legale Verfolgung von Schwulen mehr durchgeführt wurde. Jedoch musste schließlich nach der sog. Wiedervereinigung der BRD - also der Angliederung der sog. neuen Bundesländer an die BRD - aufgrund des Einigungsvertrages die gesetzliche Verfolgung vollständig eingestellt werden. Und in diesem Zusammenhang ist es wohl völlig unglaubwürdig, die Glaubwürdigkeit Uwe Klußmanns in Zweifel zu ziehen. Wenn dieser Journalist in irgendeiner Form Unwahrheiten verbreitet haben soll, so bitte ich darum, dies auch hier zu thematisieren, denn schließlich sollten die, welche die Glaubwürdigkeit in Zweifel ziehen, dies auch belegen können. Die von mir genannte Quelle (Uwe Klußmann in konkret vom November 1989) ist in jeder größeren Bibliotheksarchiv zu finden. Darüber hinaus veröffentlicht konkret eine CD-Rom mit allen Artikeln zwischen 1974 und 2003.

Demzufolge ist es wohl eher Unwille und Bequemlichkeit das Internet als solistische Quelle zu verwenden. Nur sollte bekannt sein, dass Zeitungsartikel 1989 überhaupt nicht im Internet Niederschlag fanden und zum anderen auch heute nicht alles im Internet veröffentlicht wird. Schon allein aufgrund des Schutzes des geistigen Eigentums ist dies kaum verwunderlich. Und, dass in irgendwelchen Blogs oder anderem Queer-Foren so etwas nicht zu finden ist, verwundert ebensowenig, da sich nur wenige für die Äusserungen und Ziele von Politikern interessieren, die 1989 aktuell waren. Jedoch sollte die Wikipedia auf so etwas in jedem Fall hinweisen, da ansonsten die Wikipedia zu einer tendenziösen staatskonformen Enzyklopädie verkommt und dann auch direkt an Bertelsmann oder Springer übergeben werden kann.

Mit den sog. Staatssicherheitsvorwürfen ist dies zudem überhaupt nicht vergleichbar, da schließlich die Staatssicherheit der DDR eine Einrichtung der sozialistischen DDR war und sich die Schwulenfeindlichkeit erst mit der Auflösung der DDR öffentlich bahnbrechen konnte, da die Staatssicherheit solche Auswüchse permanent "unterdrückt" hat. Somit zielen die "Vorwürfe" in eine völlig andere Richtung. --Lisa Freuntlich 19:23, 25. Okt. 2006 (CEST)

Du möchtest uns aber nicht im Ernst weismachen, dass der Staatssicherheitdienst die Rechte der Homosexuellen geschützt hat, oder? --TMFS 20:18, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Es sollte auf den Text bezug genommen werden - bzw. eigene Darstellungen des Sachverhaltes deutlich werden. Wir diskutieren doch gerade nicht über die Tätigkeit Stolpes in der Staatssicherheit und ebensowenig über die Staatssicherheit selbst. Hier wäre es sinnvoll die Beiträge in den Staatssicherheitsspezifischen Diskussionen abzugeben. Aber zu deiner Frage, die wohl als Einwand zu verstehen ist, dass die Staatssicherheit deiner Meinung nach nicht die Rechte der DDR-Minderheiten geschützt hat, entbehrt wohl jedweder Diskussionsgrundlage. Auch dir dürften die faschistischen Entwicklungen in den "No-Go-Areas" ein Begriff sein (Gefahr für ethnische und sexuelle Minderheiten in weiten Teilen des Ostens ermordet zu werden). Somit dürfte wohl der DDR-Staat diese Entwicklungen unterbunden haben, wenn wir davon ausgehen, was realistisch ist, dass in der DDR auch faschistische Gruppen und Individuen ihr Unwesen trieben. Und ebenso dürfte als bekannt vorrausgesetzt werden, dass die Verfolgung von Homosexuellen in der DDR im Vergleich zur BRD, die den von den Nazis verschärften Anti-Schwulen-Paragraphen übernommen hat und häufiger zur Anwendung brachte als die Nazis selbst, mit niedrigster Intensität betrieben wurde und ab den 70ern nicht mehr stattfand - wenn spezielle Mileus, deren Mitglieder in der BRD trotz Abschaffung des Anti-Schwulen-Gesetzes, ebenso gestört bzw. verfolgt werden (z.B. Stricher etc.).

Es ist schließlich die Aufgabe von Nachrichtendiensten, den Staat und seine Interessen gegen die inneren (in der BRD der Verfassungsschutz und MAD) und äusseren Gegner (offiziell BND und MAD) zu schützen. Somit hatte die Staatssicherheit ebenso wie BRD-Nachrichtendienste, die Funktion des Staatsschutzes (daher wohl auch der Begriff, nicht wahr?). Und, da ein sozialistischer Staat sich gegen kapitalistische Unterwanderung und Umsturzversuche zur Wehr setzt, um das Wohl der herrschenden Klassen zu mehren, die in der DDR die Arbeitenden Menschen waren, wozu Schwule wohl sicher auch gehören, befleissigt er sich ähnlicher Staatsmittel wie ein kapitalistischer Staat. In der BRD sollen die Nachrichtendienste schließlich auch die staatliche Ordnung und insbesondere die Eigentumsordnung sichern, wozu es genau nicht gehört faschistische bzw. nationalsozialistische Organisationen, die insbesondere auch Schwulen das Leben zur Hölle zu machen gedenken, nachhaltig zu verfolgen bzw. Verbote durchzusetzen. Beispielsweise berührt die NPD - sonst wäre sie schon verboten - keine Kerninteressen des Staates und seiner Eliten - ganz im Gegensatz zur DDR, in der solcherlei Organisationen restlos verboten wurden und auch mit Vehemenz u.a. durch die Staatssicherheit verfolgt wurden.

--Lisa Freuntlich 22:52, 28. Okt. 2006 (CEST)

Du hast das sicherlich nicht erlebt. --Hardenacke 12:39, 29. Okt. 2006 (CET)Beantworten

SPD[Quelltext bearbeiten]

Der letzte Satz des Artikels sollte meiner Ansicht nach nicht in einem Lexikon stehen. Er ist unverständlich, nicht neutral formuliert, steht ohne Zusammenhang, und die information dier er enthärt scheint überflüssig. könnte ihn also bitte ein berechtigtes mitglied löschen oder umformulieren? 131.173.252.9 23:08, 29. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Stasi-Tätigkeit[Quelltext bearbeiten]

Die folgenden Sätze sollten meiner Meinung nach umformuliert werden:
Kritiker jedoch meinen, er hätte sicherlich „nicht ohne Grund“ 1978 die Verdienstmedaille der DDR in einer konspirativen Wohnung der Staatssicherheit erhalten. Er hätte der Stasi seine ablehnende Haltung gegenüber Jugendlichen vorenthalten, die die DDR verlassen wollten. Außerdem hätte er geschwiegen über seine, innerhalb der Kirche nicht unumstrittene, vermeintliche Anbiederung an die SED.
Was soll denn gemeint sein? Er lehnte Jugendliche ab, die ausreisen wollten? Und wem hätte er das mitteilen sollen oder besser nicht? Und geschwiegen haben über seine Haltung zur SED soll er dann nach der Wende? "Anbiederung" ist keine neutrale Beschreibung. Einfacher wäre es, wenn die "Kritiker" benannt und zitiert würden. Knopffabrik 20:02, 3. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Es ging damals um die "Antragsteller" - das waren Leute mit Antrag auf Ausreise, deren Anträge jahrelang nicht bewilligt wurden und die Schutz in der Kirche suchten, hatten meist mit Kirche sonst nichts am Hut, siehe heute. Stolpe hatte eine ablehnende Haltung gegen diese Leute, wie die gesamte Kirchenleitung, weil die ev. Kirche von denen nur benutzt wurde. Er meinte, die Leute sollten in der DDR bleiben und dort etwas ändern. Der Stasi brauchte er seine ablehnende Haltung nicht zu verschweigen, die Stasi war nicht so dämlich, daß sie das nicht wußte. Noch etwas zu den sogenannten "schwulenfeindlichen Äußerungen": Wenn es solche waren, dann wurden sie aus dem Zusammenhang gerissen und von dem sogenannten Journalisten falsch wiedergegeben. Die ev. Kirche in der DDR war die einzige Organisation, die sich überhaupt mit den Problemen von Schwulen und Lesben in der DDR beschäftigte und ihnen Räume zum Treffen gab. Wenn man keine anderen Vorwürfe gegen Stolpe hat, muß man halt welche erfinden. Berlin, 11.6.2011 (nicht signierter Beitrag von 141.20.6.200 (Diskussion) 14:54, 12. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Rücktrittsgründe[Quelltext bearbeiten]

Soweit ich mich erinnere, wurde seinerzeit auch gemutmaßt, Stolpe habe das Amt an Platzek übergeben, um die Abwerbung seines designierten NAchfolgers in die Bundespolitik zu verhindern. Ich finde, das sollte erwähnt werden. 26.02.2007 F. (nicht signierter Beitrag von 62.225.117.57 (Diskussion) 16:56, 26. Feb. 2007 (CET))Beantworten

Werdegang[Quelltext bearbeiten]

Wie ist Stolpe in den Wendewirren überhaupt Ministerpräsident geworden? Der Artikel schweigt sich dazu aus. --Knut.C 01:00, 16. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Er ist in die neugegründete SPD-der DDR (hieß anfangs SDP) eingetreten. Als Mann von außerordentlichem politischen Format ist er dort recht schnell an die Spitze gelangt. Und dann hat die SPD die Landtagswahlen gewonnen. (nicht signierter Beitrag von 90.186.133.70 (Diskussion) 17:17, 26. Jul 2015 (CEST))

"verhinderten, dass Stolpe ... "[Quelltext bearbeiten]

Stephan Hilsberg schrieb 2011 in einem Gastbeitrag :

Als die Intensität seiner Kontakte bekannt wurde, löste das unter Bürgerrechtlern Entsetzen aus. 1989/90 verhinderten der damalige Bischof Gottfried Forck und die Ost-SPD noch, dass Stolpe in der letzten DDR-Regierung einen Ministerposten erhielt oder Spitzenkandidat für die Volkskammerwahl wurde. Er hatte sich zu sehr auf die SED-Führung eingelassen, als dass er nach dem Ende der Diktatur die Demokratisierung der DDR maßgeblich hätte mitbestimmen dürfen. Nach der friedlichen Revolution setzte sich sein Machtwille wieder durch und verhalf ihm im Herbst 1990 zum Amt des Ministerpräsidenten.

Imo ist das Unterstrichene im Artikel erwähnenswert. --Neun-x (Diskussion) 12:49, 1. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Gerichtsurteil 1998[Quelltext bearbeiten]

  • "Das Verwaltungsgericht Berlin entschied am 3. Juni 1993, dass Joachim Gauck nicht länger behaupten darf, Stolpe sei ein wichtiger inoffizieller Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit gewesen."
  • "Die Birthler-Behörde legte 2003 ein über 1200-Seiten-Dossier zu Manfred Stolpe alias IM „Sekretär“ vor. Damit thematisierte sie erstmals die Unterlagen über einen amtierenden Bundesminister."
  • "Das Bundesverfassungsgericht (Az: 1 BvR 1696/98) entschied im Oktober 2005 im Rahmen einer Aufhebung eines Urteils des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1998, dass eine Bezeichnung Stolpes als ehemaliger Stasi-Mitarbeiter oder „Inoffizieller Mitarbeiter“ nicht zulässig sei."

Wo ist das Urteil des Bundesgerichtshofs von 1998 und was hat es besagt? Offensichtlich gestattete das Urteil es, der Birthler-Behörde ihn doch als IM zu bezeichnen, und überstimmte damit das Urteil von 1993, um später selbst verworfen zu werden. --SamWinchester000 (Diskussion) 12:23, 12. Mär. 2018 (CET)Beantworten

@SamWinchester000: Das sind Urteiler unterschiedlichster Gerichte und nichtmal Teil des gleichen Instanzenzugs (BVerfG). Das widerspricht sich aus meiner Sicht nur auf den ersten Blick. --2003:F8:5729:A200:312F:CA29:E6C5:52E9 17:51, 24. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

noch mal "Kontakte zum Ministerium für Staatssicherheit"[Quelltext bearbeiten]

In der Ossietzky-Affäre hat Stolpe auch nicht gerade die beste Figur gemacht, als er gemeinsam mit dem Berliner Generalsuperintendenten "IM Günter" Krusche die innerkirchliche Opposition eher behindert als behütet hat. --Hodsha (Diskussion) 22:50, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten