Diskussion:Spielen wir Liebe

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Kategorie[Quelltext bearbeiten]

Habe den Titel von der Seite Jugendfilm herausgenommen, da ein indizierter Film da nichts zu suchen hat und es offensichtlich mehrere Versionen gibt, was Jugendlichen das Finden einer "Nicht- indizierten" Version erschweren dürfte. Hier sollte keine Werbung bei Jugendlichen für Filme gemacht werden, die nicht für sie geeignet sind. tobe_man 10:00, 05.06.05

Was deutsche Gerichte behaupten, österreichische zum Beispiel offenbar nicht. Die Richter, deren Eltern sie wahrscheinlich durch Selbstbestäubung auf die Welt gebracht haben, sind auch keine objektiven Götter, sondern eher ein Spiegel eingefahrener, traditioneller Rechtsprechung und entwicklungsfähiger gesellschaftlicher Vorstellungen. Den sicherlich furchtbar missbrauchten Darstellern, die im übrigen trotz des Alters durchgehend behaart waren (ja, genau DA), scheint nicht viel passiert zu sein, oder eher erst dann, als solche Reaktionen kamen. Viel schlimmer ist die Szene, in der eine angebundene Amsel mit mehreren Pfeilen langsam getötet wird. --92.213.13.160 13:09, 15. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Danke für die Anmerkung. Ist das eine Stellungnahme zur Einordnung des Artikels in die Kategorie:Jugendfilm (vgl. Überschrift dieses Abschnitts)? – Falls ja, rate ich von einer Aufnahme ab, da sich Jugendfilme an Jugendliche richten. Klar, die Darsteller/innen sind Jugendliche, aber ausgerichtet ist der Film auf ein erwachsenes Publikum (wofür der von dir genannte Tiersnuff ein noch besseres Beispiel als die Nackt- oder Sexszenen ist). – Daß die juristische Auffassung selbst zwischen deutschen Gerichten uneinheitlich ist, und der Film in Österreich absolut legal ist, darauf hatte der Kollege Weinheim schon vor einiger Zeit hingewiesen, weshalb mehrere Absätze zur Rechtslage im Ausland hinzugefügt wurden. Wenn du das erweitern oder verbessern möchtest, gerne, nur muß für neu hinzugefügte Fakten eine Quelle angegeben werden; persönliche Auffassung von Wikipedianern zum Film sollten hingegen nicht in den Artikel. Freundliche Grüße, Agathenon 17:10, 15. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Ich habe den Link zur „offiziellen Seite des Films“ entfernt nachdem ich einen Blick in dessen Forum geworfen hatte. Auch einen weiteren Link habe aus ähnlichen Gründen entfernt. —84.146.186.32 14:18, 6. Jan 2006 (CET)

Zurecht. Zumal die Seite nicht "Offiziell" ist, sondern nur Werbung. Kenwilliams QS - Mach mit! 14:44, 6. Jan 2006 (CET)
Was ist denn so schlimmes auf der Internetseite im Forum? --hhp4 µ 21:46, 6. Jan 2006 (CET)
Es ist Werbung - und Werbung hat hier nichts zu suchen. Zudem kann man einige der Bilder durchaus als Problematisch ansehen. Sexualität von Kindern und Jugendlichen wird zurecht etwas Kritisch gesehen und dieser Film ist mindestens am Rande des Erlaubten/Möglichen - und guten Geschmacks sowieso. Und so sind das Bilder aus dem Film natürlich zum Teil auch. Kenwilliams QS - Mach mit! 00:19, 7. Jan 2006 (CET)


So geht es nicht weiter. Von der IP Adresse wird ein Link nach dem Anderen gelöscht. Beim zuletzt gelöschten Link ok, da ist es direkt eine Verkaufsseite. Aber der erste Link beschreibt nur den Film, und von dort wird als Werbung auf verschiedene andere Seiten verlinkt, wo man den Film kaufen kann. Das ist völlig normal auf Internetseiten. Schließlich ist der Unterhalt einer Internetseite nicht kostenlos. Daher sind Betreiber von Internetseiten oft auf Werbung angewiesen. Z.B. müßte man mit der Begründung der Werbung auch die sehr schöne Pippi Langsstrumpf Seite www.efraimstochter.de als Link löschen bei Pippi Langstrumpf, weil dort auch ein Werbelink zum Verkauf der DVD's ist.

Was zur Ausgewogenheit noch fehlte, war eine Internetseite, die sich negativ zum Film äußert. Zur Ausgewogenheit eines Lexikons gehören sowohl positive als auch negative Links. Gedanken wie das ist unmoralisch spielen dagegen keine Rolle. Solange es nicht verboten ist.

Ich habe deswegen einen Link wiederhergestellt, und zudem einen Link auf eine negative Kritik noch mit eingeführt. So ist die Ausgewogenheit gewahrt.

--hhp4 µ 15:44, 7. Jan 2006 (CET)

Ich bitte trotzdem die positive "Kritik" zu entfernen.

  1. - es ist keine Kritik sondern Werbung. Völlig unkritisch
  2. - die Bilder sind z.T. Problematisch. Und ich habe weiß Gott kein Problem mit Nackten Menschen, auch nicht mit nackten Kindern, immerhin habe ich den Artikel zu Jock Sturges angelegt. Hier ist das aber Problematisch, weil die offensichtliche sexuelle Komponente der Bilder der beiden weiblichen Darstellerinnen - zur Drehzeit 11 und 12 Jahre alt!!!! - Probleme bereiten könnten. Mal davon abgesehen, daß der Film auch bei objektivster Betrachtung nur als völliger Müll betrachtet werden kann. Kenwilliams QS - Mach mit! 20:38, 7. Jan 2006 (CET)


Und genau das ist eine persönliche Meinung. Dafür dienen auch die Diskussionsseiten. Aber genau das ist es eine MEINUNG. Ein Lexikon-Artikel muß aber NEUTRAL sein. Das dies bei schwierigen Themen nicht leicht fällt, zeigen immer wieder die hitzigen Diskussionen auf den entsprechenen Seiten von Wikipedia.

Wir haben nicht umsonst um jede Formulierung in diesem Artikel gerungen, damit dieser die Neutralität erhält.

Ich bin ja durchaus kompromißbereit. Und habe eingesehen, das der eine Link reine Werbung ist. Der andere ist es aber nicht. Außerdem habe ich noch zusätzliche Informationen durch einen zusätzlichen Link beigesteuert.

Der Macher der positven Kritik mag offensichtlich den Film. Der Macher der negativen Kritik mag den Film nicht. Ein Leser kann anhand der Links BEIDE Meinungen finden. Er ließt diese, und bildet sich dann seine eigene Meinung, nachdem er die NEUTRALEN Information des Lexikon-Artikels gelesen hat.

Und wie gesagt, es ist nichts Verbotenes an dem Film. Dieser ist ab 18 Jahren freigegeben. Darüber mag man perönlich denken wie man will. Solange nichts verbotenes an einem Link ist, und er der Meinungsbildung dient, hat dieser laut Wikipedirichtlinen auch Bestand.

Ich halte den Film persönlich überigens nicht für einen sehr guten Film. Alleine die Aufmerksamkeit die er erregt, rechtfertigt aber den Eintrag. Denn dieser Film ist ein wichtiger Teil der deutschen Filmgeschichte. Ob man den Film nun mag oder nicht.

--hhp4 µ 21:15, 7. Jan 2006 (CET)


Übrigens die Änderung im Artikeltext finde ich gelungen. Diese unterstreicht noch die Neutralität.

Wir sind von der Meinung her also gar nicht so weit entfernt, da sollte sich doch die jetzige Fassung als Kompromiss so annehmen lassen. Mit positiver und negativer Kritik als Link.

--hhp4 µ 21:30, 7. Jan 2006 (CET)

Wir sind sicher nicht weit auseinander. Und wie du schon selber gesehen hast, ist meine Kritik nur hier auf der Disku zu lesen, nicht im Artikel selber. Ich finde es durchaus auch wichtig, daß es hier einen vernünftigen Artikel gibt, habe ihn ja auch schon mehrfach editiert. Allerdings belibt es dabei, ich empfinde diesen einen Link nur als Werbung, nicht als Kritik und die Bebilderung ist mir etwas zu gefährlich. Ich schau mal, ob nicht ne bessere "positive Kritik" finde. Kenwilliams QS - Mach mit! 11:16, 8. Jan 2006 (CET)

Nach genauerer Durchsicht von dem Link habe ich festgestellt, das mehrere Kritiken auf der Seite sind. Unter anderem findet man sogar eine negative Kritik. --hhp4 µ 12:38, 8. Jan 2006 (CET)

Da hhp4 es offenbar nicht für nötig gehalten hat, zu versuchen, die Begründung der Herausnahme des Links nachzuvollziehen, werde ich sie nun konkretisieren: Es ging zunächst um das Forum der Seite. Man wird sich vorstellen können, dass eine gewisse Gruppe von Menschen sich besonders für den Film interessiert. Und für genau diese Gruppe scheint das Forum gemacht zu sein; es geht dort nicht um den Film. Mehr brauche ich hoffentlich nicht zu sagen um jeden davon zu überzeugen, dass der Link hier nichts zu suchen hat. Schließlich kommt wie gesagt noch der kommerzielle Hintergrund der Seite hinzu, was für sich genommen schon kaum diskutabel ist. — 18:39, 13. Jan 2006 (CET)


Ich habe sehr wohl versucht die Gründe nachzuvolziehen. Aber es sind reine PERSÖNLICHE Meinungen. Offensichtlich scheinen viele zur zeit herrschende Moralvorstellungen wichtiger zu sein, als die NEUTRALITÄT eines Lexikon.
Da mit nur einer negativen Kritik die Links wieder zu einseitig sind, habe ich diesen auch noch rausgenommen.
--hhp4 µ 19:16, 13. Jan 2006 (CET)
Und ich habe das wieder Rückgängig gemacht. Bring eine echte gute Kritik. Im übrigen müssen wir mit externen Links nicht alle Wünsche befriedigen. WIR schreiben den Artikel. Der ander Link ist KEINE, nochmals: KEINE Kritik sondern Werbung. Wenn du das nicht einsehen kannst oder willst, ist das nicht unser Problem. Aber ich habe jetzt ehrlich gesagt auch die Schnauze voll. Man redet ja wie gegen eine Wand. Kenwilliams QS - Mach mit! 20:00, 13. Jan 2006 (CET)


Wer hat die negative Kritik eigentlich eingstellt. Ich. Und zwar als Ausgleich zur postiven Kritik. Ich frage nochmal. Wo bleibt die NEUTRALITÄT ?

Ich habe mehrer Kompromiss-Versuche gestartet. Aber von deiner Seite kommt immer nur. Ich will alles so wie ich es haben will. Also Kompromiss 1. BEIDE Links bleiben drin. Oder Kompromiss 2. Beide Links kommen raus.

Mal abgesehen davon, dass sich alle Seite sehr leicht über Google finden lassen. Wäre auf irgendeiner Seite etwas verbotenes, würde es sehr schnell vom Netz verschwinden.

Ich warte also auf den Kompromiss-Vorschlag 1 oder 2.

--hhp4 µ 21:54, 13. Jan 2006 (CET)

So, wieder revertiert. Bring deine Sicht auf der Vandalensperrungsseite vor. Ich habe es satt, daß du hier Werbung für inditierte Filme machst! Kenwilliams QS - Mach mit! 22:27, 13. Jan 2006 (CET)

Es geht um NEUTRALE Information in einem Lexikon. Persönliche Meinungen haben hier keinen Platz. Der Film ist ab 18 Jahren erhältlich. Info weitergeleitet an Admin mit Bitte um Sperrung dieses Artikels.

Nochmals, ich habe MEHRFACH einen Kompromissvorschlag angeboten, der stets abgelehnt wurde. --hhp4 µ 23:42, 13. Jan 2006 (CET)

Beim entfernten Link "positve Kritik" war unter den deutschen Informationen der Text aus der Wikipedia und außerdem die Kritik von Mitternachtskino, die hier verlinkt ist. Die englischen und italienischen Informationen wirken nach nen Klappentext. Dadurch sehe ich da keinen werbenden Charakter, nicht einmal positive Kritik. Da aber eben die Kritik schon hier verlinkt bzw direkt vorhanden ist, sehe ich in dem Link keinen Mehrwert. Originalseiten zum Film sollten meiner Meinung nach grundsätzlich nicht verlinkt werden, da das seit Werbung ist.

Das nur um vielleicht eine etwas neutralere Meinung hier zu haben. Grüße, ElRakı ?! 03:08, 14. Jan 2006 (CET)

  • Ich habe mir eben mal die Seite grob angeschaut und kann wirklich keine extrem werbenden Charakter erkennen. Ich versteh die ganze Aufruhr deswegen nicht. Wie bereits ElRaki schrieb: Es wird sogar Wikipedia zitiert und auch die negative Kritik (die hier auch velinkt ist) gezeigt! Was bitte soll das Theater? Hier wird total überreagiert. Das einzige Argument gegen die Seite ist der fehlende Mehrwert. Dagegen finde ich die andere Kritik weniger verlinkungswürdig, da sie ziemlich unsachlich ist. Und ich denke, Wikipedia sollte auch bei der Linkauswahl neutral bleiben - auch bei so umstrittenen Themen. Daher wäre ich dafür, dass diese entfernt, oder eine weitere Kritik als ausgleich eingefügt wird. --StYxXx 06:58, 14. Jan 2006 (CET)
Was sagt die hier versammelte Mannschaft eigentlich zu diesem Link. Ist zwar insofern einseitig, als dass es die Aufregung mit den Nacktszenen fast herausnimmt, die psychischen Entwicklungen und der Filmaufbau wird meiner Meinung ganz gut beschrieben. Gemeinsam mit der jetzt verlinkten Kritik kann sich der Leser wohl besser einen Überblick über die verschiedenen Meinungen bilden. Grüße, ElRakı ?! 09:50, 14. Jan 2006 (CET)
Ist soweit akzeptabel. Immerhin keine Werbung. Was die andere Seite IST, dabei bleibe ich. Die ist einzig und allein nur dazu angelegt, den Film zu verkaufen. An allen anderen Stellen wird sowas gelöscht, hier, wo es um einen indizierten Film geht, muß man das noch rechtfertigen. Etwas seltsam... Kenwilliams QS - Mach mit! 11:54, 14. Jan 2006 (CET)

Kann man bei der BPjM die Gründe für eine bestimmte Indizierung einsehen? Wäre für den Artikel interessant, da man dann etwas genauer schreiben könnte. Grüße, ElRakı ?! 09:50, 14. Jan 2006 (CET)

Kann man, es gibt auch Seiten im Netz, wo man das nachlesen kann. Allerdings veröffentlichen die das meines Wissens nur in gedruckter Form. Die BPS hat die Gründe nicht auf ihrer Webseite [1] stehen. Hier findest du immerhin eine Liste mit einer Konkordanz, wo du die Sperrbegründungen finden kannst. Aber kostenlos kommst du wohl nicht ran. Letztlich ist der Grund der Indizierung allerdings klar. Kenwilliams QS - Mach mit! 11:49, 14. Jan 2006 (CET)
Hoi! Wir sollten uns alle einmal darüber im Klaren sein, dass Spielen wir Liebe in der Version der VMP laut BAnz. Nr. 21 vom 31.01.1984 indiziert ist. Wie lang diese Version ist, ist mir nicht bekannt. Nach neuen Regularien verfällt diese Indizierung somit erst im Jahre 2009. Die noch relativ junge DVD (ca. 91 Minuten lang und ggf. tatsächlich uncut) kommt aus Österreich und ist dort "juristisch geprüft", was in der BRD keine Relevanz hat. Will sagen: Es wäre gut möglich, dass der deutschen Exekutive diese DVD noch gar nicht bekannt oder nur aufgefallen ist, ansonsten vielleicht längst eine Indizierung mit strafrechtlichem Verbreitungsverbot aus Sicht der BPjM oder gar ein Beschlagnahmebeschluss ausgesprochen worden wäre. Man kennt ja inzwischen die Einstellung mancher Gutmenschen: Pornografie der (laut meinem persönlichen Gusto) übelsten Sorte darf es (unter gewissen Auflagen natürlich) geben, nackte Menschen zwischen Geburt und Erwachsensein aber überhaupt nicht. Ich kenne den Film inzwischen von der Austria-DVD und habe mal irgendwo Auszüge aus dem Indizierungsbeschluss gelesen. Dazwischen klaffen Welten – ich konnte die Formulierungen der Indizierer auch nicht einmal annähernd mit den Bildern in Einklang bringen. Die Kritik auf der OFDb-Site ist zwar keine "Empfehlung für den Pulitzerpreis", kommt dem Plot und der mutmaßlichen Intention des Regisseurs IMHO aber ziemlich nahe. Ein Meisterwerk der Filmkunst ist der Streifen keinesfalls und die deutschsprachige Version vermutlich noch weniger. Völlig bescheuert ist beispielsweise die deutsche Stimme von Eva Ionesco – Sylvia klingt fast wie die Biene Maja. RX-Guru 11:59, 14. Jan 2006 (CET) PS: Hoffentlich stempelt mich dieser Beitrag und meine Edits am Artikel selbst in den Augen mancher Zeitgenossen nicht automatisch zum Pädophilen oder gar Päderasten ab ... ;o)
@Kenwilliams: Ich werd mal anfragen, ob das was kostet, so klar ist mir die Indizierung nicht, zumindestens nicht nach dem was im Web rumschwirrt.
@RX-Guru: Ein hierzulande gibts in der deutschsprachigen WP doch gar nicht ;) Grüße, ElRakı ?! 12:33, 14. Jan 2006 (CET)
Servus ElRaki! Sorry – hab' nun Abhilfe geschaffen. ;o) Baba! RX-Guru 12:40, 14. Jan 2006 (CET)

In meinen Augen stempelt dich das zu gar nichts, ich habe den Film ja auch gesehen - in der Langfassung. Allerdings im Originalton. Und ich finde den Film billig. Ich persönlich finde ihn aber nicht pornografisch. Doch der Pseudoanspruch ist eklatant. Man muß schon eine gewisse Kritik an den Tag legen, allein schon weil der Film in der Szene einen bestimmten Propagandaruf hat. Man verweist auf dieses "engagierte Drama" um zu Beweisen, daß "die kleinen Luder es ja doch wollen". Ein Mann wie Peter Berling, der ja der Autor ist, ist ganz sicher kein Pedo. Aber alles in allem ist die "Handlung" nur ein Vihekel um sich zwei 12jährige Mädchen ausführlich nackt rumräkeln zu lassen. Warum der Film indiziert ist, ist klar. Ein Film muß nicht pornografisch sein, um als "Jugendgefärdend" eingestuft zu werden. Man kann ihn dann zwar nicht verbieten, aber die BPS kann ihn eben indizieren, was ein Quasiverbot ist. Siehe Jung und Frei und Aus der Welt der FKK-Jugend und anderen Sonnenanbeterzeitschriften. Unter dem Vorwand, diese Darstellung von nackten jungen Menschen KÖNNTE unter Umständen einen schlechten Einfluß haben, wurden sie indiziert. Auf der anderen Seite war wohl jedem klar, warum diese Magazine gelesen wurden. Aber - und das ist meine persönliche Meinung - lieber sollen sie ein paar legale Wixvorlagen haben, als daß sich wirklich an einem Kind vergangen wird. Darum kann von mir aus auch Spielen wir Liebe freigegeben werden - von mir aus auch in einer ungeschnittenen Fassung. Echte sexuelle Handlungen gibt es hier nicht, nur einen Softporno. Aber solange der Film noch auf dem Index steht dürfen wir in keiner Weise den Eindruck erwecken, wir würden hier Werbung dafür dulden. Es ist ganz banal eine Rechtsfrage. Das kann ich hier nur immer wieder Gebetsmühlenartig wiederholen. Kenwilliams QS - Mach mit! 12:49, 14. Jan 2006 (CET)

Hoi Ken! Deine Augen waren auch nicht gemeint. Eine Indizierung ist kein Verbot und auch kein Quasiverbot – sondern nur eine Vertriebserschwerung, weil indizierte Filme u. a. keinesfalls beworben werden dürfen und einzig für Erwachsene "unter der Ladentheke" gehandelt werden müssen. Deswegen sind Deine Bedenken die WP betreffend auch völlig OK. Wie jedoch über den Film "gerichtet" wurde, ist schon heftig. Der Tenor dessen, was ich im Indizierungsbeschluss gelesen und davon noch im Gedächtnis habe, lautete etwa so: "Der Film muss unbedingt indiziert werden, weil der Regisseur nur den Eindruck erwecken will, dass drei Kinder den ganzen Tag durch den Wald rennen und glauben, dass Poppen der einzige Sinn des Lebens sei ..." RX-Guru 13:31, 14. Jan 2006 (CET)

Originaltitel[Quelltext bearbeiten]

Laut IMDb ist der Originaltitel Spielen wir Liebe, laut OFDb ist es Maladolescenza. Weiß zufällig jemand, was nun richtig ist. Ich hab jetzt den Titel von der IMDb genommen, da ich diese als Referenzseite nehme, aber auch die kann ja falsch liegen. --δα ωλα 11:22, 12. Feb 2006 (CET)

Da es eine deutsch-italienische Co-Produktion ist, sind beide richtig und beide müßten als Originaltitel aufgeführt werden. Kenwilliams QS - Mach mit! 11:57, 12. Feb 2006 (CET)

Begründung der FSK-Änderung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die alte Altersfrreigabe (Altersfreigabe: FSK 18 (Deutschland: indiziert) (Österreich: jur. geprüft)) ersetzt durch indiziert. Zum einen ist die DVD nach 2003 veröffentlicht worden, was eine Indizierung und ein gleichzeitiges FSK 18 - Rating unmöglich macht (-> bei Zweifeln bitte nachschauen). Außerdem hat das "Österreich: jur. geprüft" null Relevanz, da es ja nicht von offizieller Stelle geprüft wurde (wenn Ja, dann fehlt die Quelle). Vor erneuter, falscher Abänderung bitte hier weiterdiskutieren. Mfg RicardoSchobel 16:52, 22. Aug 2006 (CEST)

Indiziert heißt, der Film ist aktiv auf die Liste der jugendgefährdenden Medien gesetzt worden. Ist er das? Ansonsten ist er einfach überhaupt nicht geprüft und unterliegt nach § 12 Abs. 3 JuSchG (Deutschland) den gleichen Einschränkungen wie mit FSK 18 (keine Jugendfreigabe) eingestuften Filmen. --Rosenzweig δ 20:11, 26. Aug 2006 (CEST)
Als ich das letzte Mal nachgesehen hatte, war er indiziert. Marcus Cyron Bücherbörse 20:16, 26. Aug 2006 (CEST)
OK, ich habe jetzt auch geschaut; das Video wurde mit Bekanntgabe im Bundesanzeiger Nr. 21 vom 31. Januar 1984 indiziert. Das gilt dann auch für inhaltsgleiche DVDs etc. Ende Januar 2009 läuft die Indizierung allerdings aus (§ 18 Abs. 7 JuSchG). --Rosenzweig δ 23:51, 26. Aug 2006 (CEST)
Ein gleichnamiges Video wurde auch 1998 indiziert (Bundesanzeiger 117 vom 30. Juni 1998). Ich bin mir aber nicht sicher, ob das der gleiche Film ist. --Rosenzweig δ 23:53, 26. Aug 2006 (CEST)
Der Film hat ursprünglich (von VMP veröffentlicht) eine FSK-18-Freigabe erhalten und wurde 1984 indiziert. Ob der Dekarz-Film (Indizierung 1998) mit ihm identisch ist, weiß ich auch nicht, bezweifle ich jedoch. Fest steht, dass die betreffende DVD aus Österreich in der BRD als ungeprüft und indiziert zu bewerten ist. RX-Guru 12:06, 27. Aug 2006 (CEST)
Wikipedia ist nicht die Deutschlandwikipeida, sondern die deutsche Wikipedia muss die die Belange ALLER deutschsprachigen Länder berücksichtigen. In Deuschland ist der Film indiziert, in Österreich aber ab 18 frei verkäuflich. Bei Unterschieden in der Altersfreigabe muss dies auch in der Filmbox stehen. --hhp4 µ 10:24, 2. Okt 2006 (CEST)
Bitte beachten: Eine spätere Indizierung hebt die ursprüngliche FSK-18-Freigabe nicht auf, sondern belegt das betreffende Medium einzig mit diversen Vertriebsbeschränkungen! Die betreffende DVD aus Österreich wurde nie von der FSK geprüft und somit kann die deutsche FSK-18-Freigabe der alten (und in größerem Umfang geschnittenen!) VHS-Version hier nicht greifen. Ob es die auf der DVD-Box laut Signet erfolgte "juristische Prüfung" in Österreich wirklich gab, ist mir nicht bekannt ... RX-Guru 10:50, 2. Okt 2006 (CEST)
Wichtig ist nur, sofern vorhanden, das unterschiedliche Freigaben in den deutschprachigen Ländern auch in der Filmbox berücksichtigt werden. --hhp4 µ 11:20, 2. Okt 2006 (CEST)

Beschlagnahme[Quelltext bearbeiten]

Laut Web-Recherchen wurde der Film nicht in Deutschland sondern in Österreich gedreht. Ob die SPIO/JK die X-Rated-DVD tatsächlich bewertet hat, ist mir nicht bekannt. Fakt ist allerdings, dass das SPIO/JK-Signet "strafrechtlich unbedenklich" weit vor Veröffentlichung dieser DVD durch das Signet "JK geprüft" abgelöst wurde. RX-Guru 15:33, 4. Okt 2006 (CEST)

Laut einer alten schriftlichen Quelle aus den 1980er-Jahren war es Deutschland. Dort hieß es, das in Italien sämtliche Nacktaufnahmen von Minderjährigen in den 1970er-Jahren verboten waren, und der Film deswegen in Deutschland gedreht wurde. Deutschland ist ja auch Coproduzent neben Italien. Sonst wäre doch Österreich Coproduzent gewesen. Insgesamt muss man bei solchen alten Filmen, die zudem oft geschnitten und verboten wurde, mit allen Informationen vorsichtig sein. Fakt ist zumindest, das der Film in deutschen Kinos für kurze Zeit in der ungeschnitten Fassung lief. --hhp4 µ 17:22, 4. Okt 2006 (CEST)

Gestern war übrigens ein Polizeibeamter bei mir, der mit dem Beschlagnahmebeschluss vom AG Karlsruhe nach Maladolescenza (also nicht nach Spielen wir Liebe ...) einer Firma Bertucci (?) in Braunschweig forschte, den ich aber ohnehin nicht im Angebot hatte/habe. Ich glaube auch gar nicht, dass Deutschland Koproduzent war. Und auch nicht, dass Spielen wir Liebe der O-Titel ist, sondern eben Maladolescenza. Im Netz kannst Du außerdem eine Namensangabe der Schlossruine (Drehort) in Österreich finden. RX-Guru 10:23, 6. Okt 2006 (CEST)
Alle Filmdatenbanken geben Italien und Deutschland als Produktionsländer an, und Filmsprache Italienisch. --hhp4 µ 10:46, 6. Okt 2006 (CEST)
Produktionsort und Produktionsland müssen ja nicht identisch sein. Man kann ja problemlos auch in anderen Ländern filmen. In den 79ern machte das auch das Filmteam noch selber, nicht wie heute, wo man für einen Hollywoodblockbuster nach Prag geht und dortige Billigfilmfirmen in Anspruch nimmt, so daß dann Tschechien zufälligerweise zum Co-Produzenten wird. Marcus Cyron Bücherbörse 12:54, 6. Okt 2006 (CEST)
Ihr erzählt mir beide ja nichts Neues …! RX-Guru 14:56, 6. Okt 2006 (CEST)

Zitat: In den 1970er-Jahren war Kinderpornographie bereits verboten. Dieser Film galt aber damals nicht als Kinderpornographie. Der Film ist in Deutschland gedreht worden, und lief im deutschen Kino. Die DVD-Veröffentlichung ist zuvor der Juristenkommission der SPIO vorgelegt worden, die den Film - im Gegensatz zum Beschluss des Amtsgericht Karlsruhe - als "strafrechtlich unbedenklich" befand.
Die ersten beiden Sätze wiederholen eigentlich etwas, das wenige Zeilen darüber bereits steht. Das Signet (rot-weißes Quadrat) auf der mir bekannten X-Rated-DVD (von 2004) ist definitiv NICHT von der JK der SPIO. Ob die auf 666 Exemplare limitierte DVD (von 2006) eine SPIO/JK-Prüfung hat, ist mir nicht bekannt. Das bezweifel ich allerdings stark, weil auf den im Netz zu findenden Cover-Abbildungen ebenfalls kein Original-SPIO/JK-Signet (weiß-schwarzes Rechteck) zu entdecken ist. Und noch einmal: Die SPIO/JK bewertet nicht mehr "strafrechtlich unbedenklich". Das tat sie nur bis zum Herbst 2004. RX-Guru 10:59, 9. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Orginaltitel[Quelltext bearbeiten]

Bei einer Coproduktion kann man als Orginaltitel den Titel in beiden Sprachen der beteiligten Länder bezeichnen. Insoforn wäre Maladoleszenza UND Spielen wir Liebe der Orginaltitel. --hhp4 µ 15:49, 6. Okt 2006 (CEST)

Vergleich[Quelltext bearbeiten]

Es ist schon erstaunlich wie viel besser ein ähnlich kontroverser Film bei der deutschen Zensur abschneidet - Pretty Baby. Der Film ist ab 16 freigegeben, aber läuft sogar öfters zur Hauptsendezeit auf Arte.

In Pretty Baby wird mit Broke Shields eindeutig ein Kind nackt und erotisch als Prostituierte gezeigt. Während mit Eva Ionesco und Lara Wendel zumindest als Jugendliche nackt und erotisch gezeigt werden. Broke Shields war noch ein Kind, ohne Brüste und ohne Schambehaarung, während Eva Ioneso schon Schamhaare und Brüste hatte.

In Spielen wir Liebe war der Beisschlaf etwas deutlicher zu sehen, aber auch nur angedeutet. Und auch die geschnitte Fassung wo dies fehlt wurde indiziert. Da der Zusammenhang - Kinder als Sexobjekte - als Zensurwürdig angesehen wird, wundert es doch sehr, das Pretty Baby bis heute zur besten Sendezeit im TV gezeigt wird. Aber hier spielt vermutlich der Hollywoodbonus eine Rolle, das ein Film aus Hollywood oftmals wenig streng bewertet wird, als andere Filme.

--84.129.97.56 07:55, 11. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Wir haben damals Die blaue Lagune in der 6. Klasse geguckt, sozusagen als Ergänzung zum Sexualkundeunterricht. Ich bin schockiert, mit welch unterschiedlichen Maßstäben die Bundeszensierer zu Werke ziehen. Gerade die psychopathischen Elemente lassen beim Film Spielen wir Liebe viel weniger Raum für die Eignung als Wichsvorlage als bei Hollywood-Klassikern nach der Machart von Pretty Baby. Die wahren Opfer sind zwar in der Tat die Hauptdarsteller, allerdings nicht wegen Missbrauchs, sondern aufgrund einer Schmähkritik, die leichtfertig mit KiPo-Vorwürfen um sich wirft, anstatt meinetwegen von einem missglückten Film mit zu vielen Nahaufnahmen zu sprechen. Pornographie ist nicht unbedingt immer das, was man sieht, sondern das, was in den Köpfen voreingenommener Zuschauer entsteht. Wenn der Film 1977 noch unbeanstandet in die Kinos kam, dann aber zunehmend scharf zensiert wurde, liegt das vielleicht auch daran, dass den Zensierern ihre Unschuld -- will sagen: Unvoreingenommenheit -- abhanden kam. Vielleicht ist die Zeit reif für eine neue Alterseinstufung: Über 12, aber nicht über 18. Damit wäre dann gewährleistet, dass evtl. Reize ihre Wirkung nicht bei alterstechnisch inkompatiblen Gruppen entfalten. Alternativvorschlag: Wir inhaftieren Rentner, die sich Nackaufnahmen von Personen im Alter von unter 50 Jahren angucken. Leute, ihr seid wirklich krank. --206.214.2.133 2009-12-07 09:16:40 GMT

LA Spielen wir Liebe (erl., bleibt)[Quelltext bearbeiten]

Ein Film, der als Kinderporno verboten ist, sollte aus Gründen der Ethik und des Anstands nicht noch einen eigenen Wikipedia-Artikel haben. 84.165.137.139 15:37, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

"Pfui" ist kein Löschgrund. --Der Bischof mit der E-Gitarre 15:38, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Es gibt aber einen Unterschied zwischen legalem "Pfui" und illegalem "Pfui", dessen Besitz strafbar ist. 84.165.137.139 15:48, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Der Besitz. Dies hingegen ist eine Enzyklopädie, hier wird nichts besessen. Um einen etwas abgedroschenen Vergleich zu bemühen: Die Verwendung nationalsozialistischer Symbole ist auch illegal. Aber auf den Illustrationen und Bilden zu Wikipedia-Artikeln dürfen sie erscheinen. Ebenso verhält es sich mit Schrifttum und sonstigen Werken, die illegal sind - in einer Enzyklopädie dürfen sie sehr wohl erwähnt und beschrieben werden. --Der Bischof mit der E-Gitarre 15:51, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Außerdem gilt das nur für Deutschland.behalten--A-4-E 15:52, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

klar behalten, kein gültiger Löschgrund. --Krawi Disk Bew. 15:49, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

kann keinen Löschgrund sehen, relevanter Film (Medienberichte...), außerdem gut geschrieben. behalten --Ricky59 16:14, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

  • Eine neutrale und sachliche Darstellung über einen Film, der offensichtlich große öffentliche Kritik und damit Aufsehen erregt hat. Da ist kein Löschgrund vorhanden. behalten --seismos 17:07, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Wohl relevant, neutral, sachlich, vielleicht etwas zu lang, aber da dürfte Geschmackssache bei sein. Wenn "illegal" Löschgrund wäre, bzw. die Beschreibung illegaler Dinge, dann wären einige Artikel weniger da und viele andere deutlich kürzer. behalten --Ulkomaalainen 18:14, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Anonymer Gutmensch-LA …? Behalten! RX-Guru 18:23, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

schnellbehalten. es wurden keine Löschargumente vorgebracht. --Tets 18:28, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Schnellbehalten, Löschgründe sind wiederlegt --Church of emacs Talk18:49, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

WP:LAE, Fall 2a) --Amberg 19:16, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Dank an Benutzer:Logograph für die Herausnahme des LA aus dem Artikel, die ich vergessen hatte. --Amberg 18:45, 7. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Rechtslage in Österreich[Quelltext bearbeiten]

Ich mir ausreichend sicher, dass die Aussage "wobei es sich jedoch nicht um ein SPIO/JK-Gutachten-Signet handelt" falsch ist.

Wenn das kein deutsches SPIO/JK-Siegel ist, was soll es denn bitte dann sein?? In Österreich gibt es nichts auch nur annäherend Ähnliches wie die SPIO/JK und es werden da auch keine Filme vor Veröffentlichung von Juristen geprüft. Außerdem wäre es vermutlich das erste Mal, dass ein in Deutschland bereits ungeschnitten erschienener Film ein eigenes österreichisches Release bekommt; der österreichische Markt ist klein... Wenn die Aussage stimmen würde, dann müsste das aber der Fall sein, denn schließlich ist auf der D-Version ein SPIO/JK-Siegel und das Ding auf der Ö-Version angeblich was anderes.

Ich tu das also raus; falls jemand eine Quelle nachliefern kann, kann man es ja jederzeit wieder reintun.

Auch für die 18er-Freigabe vom BMUKK wäre eine Quelle gut. Das BMUKK vergibt nämlich ausschließlich Altersfreigaben für Kinofilme und ich bin mir nicht sicher, ob das in den 70ern auch schon so war... --BerntieDisk. 21:49, 15. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Mir fällt grade was auf: Natürlich kann es sein, dass das „strafrechtlich unbedenklich“ nicht von der SPIO/JK kommt. Aber dann kommt es halt von anderen Juristen. Es ist auf jeden Fall ein deutsches Rechtsgutachten wie hier beschrieben, in seiner Wirkung daher völlig identisch mit einem SPIO/JK-Gutachten und natürlich völlig belanglos für die rechtliche Beurteilung in Österreich. Der Einschub bleibt also trotzdem völlig überflüssig. --BerntieDisk. 13:01, 16. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Abschnitt Sonstiges[Quelltext bearbeiten]

Die dort angegebene Vielzahl von verschiedenen Lauflängen ist wieder ein Uralt-Artefakt ohne Quelle. Ich habe kurz gesucht und nichts dergleichen gefunden.

Ohne Quellenangaben, wo sich diese Längenangaben finden, tendiere ich hier auch zum Löschen... --BerntieDisk. 22:39, 15. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Wahrscheinlich stammt das aus dem Lexikon des Erotischen Films, das ich allerdings leider nicht konsultieren kann, da ich es verliehen hatte und nicht mehr zurück bekommen habe. Marcus Cyron - Talkshow 03:29, 16. Jan. 2011 (CET)Beantworten
In dem Buch soll wirklich drin stehen, dass sich im Internet andere Längenangaben finden?? Das würde mich sehr überraschen.
Egal, ich tu das mal raus und falls jemand das Büchlein in die Finger kriegt und das bequellt, kann man es wieder reintun. --BerntieDisk. 12:54, 16. Jan. 2011 (CET)Beantworten

JMK?[Quelltext bearbeiten]

Die JMK vergibt doch überhaupt keine Freigabe ab 18 oder? Es gibt nur 0, 6, 10, 12, 14 und 16. Demnach wäre eine Freigabe ab 18 unmöglich, oder irre ich mich da? --84.113.33.181 13:21, 8. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Meine Meinung[Quelltext bearbeiten]

Der Spielfilm ist nach unserer Rechtsauffassung aus strafrechtlicher Sicht legal. Der gesamte Kontext macht den Inhalt von einzelnen Filmsequenzen mit sexuellen Darstellungen legal. Zusätzlich greift hier auch das Grundgesetz auf filmische Kunstfreiheit. Es gibt lediglich die Möglichkeit, das FSK auf 18 Jahre festzusetzen. Das FSK sollte jedoch bei 12 Jahren liegen.

Das Ergebnis dieses Verfahrens geht über den Einzelfall hinaus. Deshalb ist es sehr wichtig, dass dieser Prozess gewonnen wird und zumindest der Besitz dieses Filmes legal wird bzw. ist. Der Vertrieb einer DVD wäre nochmal eine weitere und andere Sache. Natürlich muss diese DVD auch in Deutschland wieder kaufbar sein. All diese Dinge müssen gerichtlich erstritten werden und alle Instanzen müssen ausgeschöpft werden. Dieser Fall wird also noch eine Weile dauern, und wir werden weiter berichten.

Wichtig ist natürlich auch, dass die Öffentlichkeit und Mainstream-Medien auf diesen Fall des Spielfilms und dessen Bedeutung aufmerksam werden. Mit dem K13online-News haben wir dazu einen ersten Schritt eingeleitet. Weitere Medien sollten folgen. Ebenso sollte alles in Internetforen zur Diskussion gestellt werden...

Gruß Dieter-K13 (nicht signierter Beitrag von Weinheim (Diskussion | Beiträge) 16:31, 17. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Danke für die Auskunft. Ein in der seriösen Presse rezipiertes Urteil hierzu wäre gewiß relevant für den Artikel. Leider können wir persönliche Kommunikation (egal ob von Boylover Lycandros oder sonstwem) nach unseren Quellenregeln nicht als Belege nutzen, weshalb ich die Hinzufügung vorläufig entfernen werde. Mit einer zulässigen Quelle (wie vorgenannt) kann und soll die Information natürlich hinein, aber leider fand ich (bisher) keine nutzbare Alternative. Mit Bitte um Verständnis, fg Agathenon Bierchen? 17:31, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Als Quelle gibt es momentan leider nur das News auf meinen Webseiten. Ich bin dort journalistisch tätig - auf privater Ebene. Ein Artikel in der regulären Presse ist dazu nicht erschienen. Welche Quellenangabe müßte es sein, dass diese Fakten direkt im Artikel erscheinen können? Weitere Infos dazu gibt es bekanntlich auf meinen Webseiten K13online hier: http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2453 (nicht signierter Beitrag von Weinheim (Diskussion | Beiträge) 17:50, 17. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Im Prinzip können alle „Mainstream-Medien“ verwendet werden, wahlweise auch Fachquellen wie die Internet Movie Database. Ich vermute allerdings, daß letztere erst bei Vorliegen eines Urteils berichten werden. – Sollte das Gericht das Urteil publizieren, wäre auch das eine brauchbare Quelle. Agathenon Bierchen? 17:54, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Okay, ich werde dem Betroffen raten, dass kommenende Urteil des LG Freiburg zur Veröffentlichung einzuscannen und als PDF-Datei zur Verfügung zu stellen. Bis dahin bleibt also die Möglichkeit von Diskussionen hier. Das muss halt erstmal ausreichen. Danke. (nicht signierter Beitrag von Weinheim (Diskussion | Beiträge) 18:10, 17. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Es geht auch um die Form des Textes. Diese persönlichen Betrachtungsweisen, ob etwas wirklich verboten gehört oder nicht, gehört einfach nicht in Wikipedia. Auch nicht nach einem Urteil. Hier gehören nur validierte Fakten her. Persönliche Essays kann man an anderen Orten veröffentlichen. Marcus Cyron Reden 20:43, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten


In meinem Text stand lediglich, dass der Spielfilm im Moment Gegenstand eines Berufungsverfahren vor dem Landgericht Freiburg ist. Das sollte darauf hinweisen, dass ein Betroffener juristische Konsequenzen beim Besitz zu tragen hat. Das wird wohl nicht in jedem Fall an die Öffentlichkeit geraten. Ist aber für andere Besitzer sicherlich wichtig zu wissen. Denn dieser Spielfilm befindet sich sicherlich in vielen Privatbesitz. Es besteht auf jeden Fall Rechtsunsicherheit. Das ist schon ein Faktum, was nicht bestritten werden kann. (nicht signierter Beitrag von Weinheim (Diskussion | Beiträge) 23:06, 17. Feb. 2013 (CET))--Weinheim (Diskussion) 23:51, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Es geht vor allem um die erste Fassung, die eine Meinung zum Sachverhalt wiederspiegelte. Das ist nach Wikipedia-Kriterien nicht möglich. Marcus Cyron Reden 23:59, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Die 1. Änderungsfassung des Artikels wurde vom Betroffenen Thorsten selbst vorgenommen. Meine Änderungsfassung war nur ein paar Sätze. Mir sind die Kriterien bekannt. Ich habe nun auch einen Link auf meinen Webseiten zu diesem Diskussionsbereich gesetzt. User, die sich über den aktuellen Stand der Dinge informieren wollen, werden also jetzt den Weg nach hier finden. Damit schließe ich diese Angelegenheit vorläufig ab - und melde mich bei einem rechtskräftigen Urteil wieder...

--178.7.52.85 10:03, 18. Feb. 2013 (CET) 178.7.52.85 09:08, 18. Feb. 2013 (CET)Beantworten

(BK) Ja, der vom Betroffenen verfaßte Abschnitt (wie im Versionsprotokoll gespeichert) geht hier gar nicht, eben weil es in dieser Form eine Meinungsäußerung darstellt; dafür gibt es andere Plätze im Internet. Hier müssen wir uns auf die Fakten beschränken, z.B. Aussagen im Urteilstenor, und selbst das nur mit Standpunktzuweisung. Es grüßt Agathenon Bierchen? 12:42, 18. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ein Hinweis noch: die Website schnittberichte.com beschäftigt sich gezielt mit der Indizierung und/oder Beschlagnahme von Filmen (hier der Eintrag zum vorliegenden). Sollte sich die Rechtslage ändern und der Betreiber der Website eine Kopie des Urteils erhalten, wird die neue Rechtslage dort mit großer Wahrscheinlichkeit auch dann publiziert, wenn die eigentlichen Massenmedien nicht darüber berichten. Agathenon Bierchen? 13:41, 18. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Maladolescenza[Quelltext bearbeiten]

Was bedeutet das auf Deutsch? Ist das ein italienisches Nomen oder ist es ein Wortspiel? Mala + adolescenza = "schlechte/böse Jugend"? Danke, Maikel (Diskussion) 11:12, 2. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Quelle #7[Quelltext bearbeiten]

Quelle #7 verweist auf eine Website für Pädophile!!! --2A01:598:9930:5B30:83B3:5AB4:A116:BD2C 08:38, 26. Jan. 2023 (CET)Beantworten

habe die Quelle nun selbst entfernt. --2A01:598:9930:5B30:83B3:5AB4:A116:BD2C 09:28, 26. Jan. 2023 (CET)Beantworten