Diskussion:Vielehe

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Poco4 in Abschnitt Soziologische Betrachtung
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Polygamie im Islam[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird zwar die Sure genannt, nicht aber irgendeine moderne Rechtssprechung, die es irgendeinem Moslem es je verboten hätte, mehrere Frauen zu haben. Wo ist da mal eine Quelle wie ein Gerichtsurteil? Ein Zeitungsartikel? --Maxian D-C (Diskussion) 20:14, 10. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Mehrehe in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Das benötige ich noch mal Erläuterungsdarfː Die Schließung einer 2. oder 3. Ehe ist in Deutschland verboten, geschenkt. Was aber, wenn jemand, ganz legal, nach Deutschland einwandert, z.B. aus Afghanistan oder so und seine 4 Frauen mitbringt? Gilt diese Mehrehe dann weiter? Oder werden, die Frauen 2,3,4 dann wieder ledig, (was, wenn man für afghanische Frauen ja eine Katastrophe bedeuten kann (Versorgung, auch sozialer Stand dann einer "Hure", usw).Flk-Brdrf (Diskussion) 13:01, 20. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Eine wirksam geschlossene Ehe bleibt wirksam. Das gilt bei Mehrehen auch dann, wenn sie im Ausland geschlossen wurden (natürlich auch, wenn sie in Deutschland geschlossen wurden, denn die Schließung einer Mehrehe in D ist zwar verboten, aber bekanntermaßen bedeutet dass nicht, dass es unmöglich wäre). Steht aber eigentlich auch klar und deutlich im Abschnitt Polygamie#Polygamie_in_Deutschland --gdo 13:52, 20. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Na, ja nicht ganz. Der Abschnitt behandelt ja Nachzug von Asylanten, usw. Wenn aber einer ganz normal einwandert, mit Green Card z.B. und hat 4 Frauen...dann ist es also so, dass er auch in Deutschland ganz offiziell 4 Frauen hat und alle behalten kann. Interessant. Was wäre, wenn ein solcher die deutsche Staatsbürgerschaft erhält...oder gar Deutscher ist (z.B. ein deutscher Muselman, der in Saudi Arabien 4 Frauen heiratet. Sicherlich alles eher theoretische Einzelfälle, aber viele Fragen, die sich daraus ergebenː Erbrecht, Unterhaltspflicht, usw. Kriegt der dann ein Familienbuch, wo seine 4 Frauen eingetragen sind?Flk-Brdrf (Diskussion) 15:25, 20. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Deine Wortwahl deutet darauf hin, dass du trollen willst. Das kannst mit anderen probieren. Um Wissen geht es hier wohl gar nicht. --gdo 16:38, 20. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Ich weiß zwar nicht was Du aus meinem Wortlaut herausliest und was trollen hier bedeuten soll, aber Du brauchst Dich ja nicht an der Diskussion beteiligen - Trennung - an alle anderenː die o.a. Fragestellung soll einerseits meinen Wissensdurst befriedigen und dürfte andererseits auch die Qualität des Artikels verbessern, der wohl ganz offensichtlich, ansonsten früge ich ja nicht, hier gewisse Informationslücken aufweist. Zudem halte ich die Möglichkeit auch nicht soooo abwegig, da wir in Deutschland ja einen nicht unerheblichen Teil muselmanischer Bevölkerung haben.Flk-Brdrf (Diskussion) 17:06, 20. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Hinweisː Ich denke mein Vorredner stört sich an dem begriff Muselman. Ich verwendete Muselman (gesprochen "Muslm a h n") , mit einem "n", nicht zu verwechseln mit dem NAZI-Jargon "Muselmann". Leider ist auch der Artikel dazu irreführned. Siehe also vor meiner Ächtung dazu meinen Einwurf auf der Diskussionsseite hierFlk-Brdrf (Diskussion) 17:16, 20. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Jaja, und Asylanten. Soll vielleicht witzig sein, ist aber klar abwertend. Ansonsten steht inhaltlich fast alles im Artikel: eine wirksam geschlossene Ehe bleibt wirksam. Punkt. Daran ändert auch eine Einbürgerung nichts (die freilich in solchen Fällen zumeist daran scheitern dürfte, dass das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands nicht überzeugend abgegeben werden kann). Nach einer dennoch erfolgten Einbürgerung ist die Person dann Deutscher und damit gibt es dann auch keine Besonderheiten mehr: eine weitere Eheschließung wäre strafbar und die Ehe selbst, auch wenn sie im Ausland geschlossen worden wäre, gem. BGB aufhebbar. Auf die Religion kommt es dabei nicht an, das gilt auch für Katholen, Häretiker aller Arten, Agnostiker und Atheisten. --gdo 18:23, 20. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
gdo, die rechtliche Sachlage scheint doch viel verzwickter zu sein als Du denkst und die Frage von Flk-Brdrf ist nicht unberechtigt. Lest euch mal den (ziemlich langen) Artikel "Polygamie in der Migranten-Parallelgesellschaft" in der WELT durch. Das beginnt schon bei der rechtlichen Definition von "Ehe", bzw "verheiratet". In der islamischen Welt werden Ehen häufig nur nach der Scharia vor einem Imam, also nur religiös geschlossen. "Sie sind rechtlich bedeutungslos, haben aber im muslimischen Kulturkreis gesellschaftlich manchmal einen höheren Stellenwert als staatliche Lebensbündnisse."(WELT) Reist also ein Flüchtling mit drei nur auf diese Weise geehelichten Frauen ein, gelten alle vier Personen nach deutschem Recht als ledig, mit allen sich daraus resultierenden Problemen. Der Artikel ist wirklich lesenswert, auch wenn das Resümee die Erkenntnis bedeutet, dass deutsche Behörden der Situation ziemlich hilflos gegenüber stehen.--Ciaoi--Bestoernesto (Diskussion) 19:07, 20. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Ja, der Artikel geht indie richtige Richtung und erklärt schon einiges. Zu ergänzen ist aber, dass in einigen Staaten die Mehrehe so ganz legel, sprich standesamtlich ist. In Afghanistan ist das der Fall. Das kann man auch ganz neutral sehen. Was in Deutschland vielleicht als unmoralisch gilt, hat unter den religiösen und kukturellen und vor allem sozialen Gegebenheiten eine gewisse Berechtigung. Zum Besipiel kann ein Mann die verwitwete Ehefrau seines Bruders heiraten und sie und ihre Kinder dadurch sozial absichern. Das ist gesellschaftlich dort akzeptiert und gikt nicht als unmoralisch, halt andere Werte. (Unmoralisch gilt da aber z.B. Sex vor der Ehe, was bei uns ja mittlerweile nicht mehr anstößig ist). Was also ist, wenn ein Mann mit z.B. 4 offiziell, nach dem Gesetz des Herkunftlandes, Ehefrauen hier einwandert und dann z.B. deutscger Staatsbürger wird? Bleibt er dann mit den 4 Frauen nach deutschen Recht verheiratet? Damit wäre ja die Polygamie als Akt des Heiratens verboten, eine zuvor vollzogene Vielehe dagegen nach deutschem Recht legal. Was ist wenn ein Deutscher in ein Land geht, wo das erlaubt ist und zurückkehrt mit 4 Frauen. Hat er eine Straftat begangen?Flk-Brdrf (Diskussion) 23:58, 20. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Es ist in fast allen Fällen einfach, klar geregelt und steht auch im Artikel:
  • Im Herkunftsland eingegangene "Ehen", die schon im Herkunftsland rechtlich bedeutungslos sind, sind in D auch bedeutungslos. Also: keine Ehe, kein Nachzug. Welche tatsächliche gesellschaftliche Bedeutung die Verbindung im Herkunftsland hat, ist in D insofern völlig bedeutungslos. Und damit auch kein rechtliches Problem.
  • Im Islam ist die Ehe ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen den Ehepartnern und daher ist es in etlichen Ländern der rechtlich korrekte Weg, eine Ehe an einer religiösen Einrichtung zu schließen und nicht bei einer Behörde. Wenn das lokale Rechtssystem das so vorsieht, dann führt das zu einer wirksamen Eheschließung. Das zu prüfen und zu erkennen ist zeitweise sehr schwierig, aber kein rechtliches Problem, sondern ein Problem fehlender oder zweifelhafter Urkunden.
  • Ein Ehegattennachzug setzt nicht nur eine formal wirksame Ehe voraus, sondern auch eine eheliche Lebensgemeinschaft. Eine solche kann nach dt. Verständnis nur mit einem Menschen zur Zeit geführt werden, so dass ein Ehegattennachzug von mehreren Partnern gleichzeitig nicht möglich ist (Details stehen im Artikel)
  • Bei einer formal gültigen Ehe bestehen selbstverständlich entsprechende Pflichten und andere rechtliche Wirkungen (Unterhalt, Erbrecht). Bei einer Nicht-Ehe logischerweise nicht. Das gilt im übrigen für die nicht ganz wenigen Fälle von ganz christlichen deutschen Bigamisten auch (der Klassiker: Deutscher Austauschstudent heiratet auf einer Partyreise im Vollsuff in Las Vegas, hält den Vorfall in D geheim und heiratet Jahre später in Deutschland noch mal. Ist keine Seltenheit)
  • Nach deutschem Recht strafbar ist die Eingehung einer Mehrehe! Das heißt, die rechtliche Eheschließung. Unterliegen die Ehepartner zum Zeitpunkt ihrer Heirat nicht dem deutschen Strafrecht, dann wird eine solche Eheschließung nicht nachträglich noch strafbar, nur weil später eine Einwanderung nach D oder eine Einbürgerung erfolgt. Wie aus dem Artikel schon hervorgeht: der Bestand von mehreren Ehen gleichzeitig ist nicht strafbar, lediglich die Eingehung einer weiteren Ehe ist es. Ein Deutscher (egal ob eingebürgert oder von Geburt an) kann im Ausland eine Mehrehe straflos schließen, wenn eine solche in dem Land nicht strafbar ist (Details: Bigamie#Deutschland ) Eine solche Ehe könnte dann aber mit Wirkung für D nach deutschem Recht aufgehoben werden.
"Unterliegen die Ehepartner zum Zeitpunkt ihrer Heirat nicht dem deutschen Strafrecht ... nicht nachträglich noch strafbar", das bedeutet doch das ich als Deutscher im Außland mehrere Frauen heiraten kann, bsp eine in Las Vegas Schnellhochzeit und dann nochmal eine in Indien. Jeweils befinde ich mich auf nicht deutschen Staatsgebiet bei der Heirat. Somit wäre das erlaubt, ja? MfG
M.W. wirklich problematisch ist lediglich die Frage, ob eine Eheaufhebung gegen den Willen der Partner erfolgen kann, wenn sich deren Personalstatut ändert. In der Praxis unerfreulich sind im übrigen Fälle, in denen ausnahmsweise eine im Herkunftsland wirksam geschlossene Ehe trotzdem nicht als wirksam betrachtet wird (s. ordre public), z.B. bei Verheiratung von Kindern. Beide Fragen sind aber von der Rechtsprechung zu lösen, dann in reputabler Literatur darzustellen und dann können wir das hier im Artikel unterbringen. Vorher aber eben nicht, den wir bilden bekanntes und gesichertes Wissen ab und spekulieren in Artikeln nicht über Unklarheiten. --gdo 08:34, 21. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

"Polyandrie in China"[Quelltext bearbeiten]

Polyandrie ist in ganz Tibet verbreitet gewesen. Kham ist eine Region des ehemaligen Tibets. Es leben verschiedene tibetische Ethnien in Kham. Es gibt kein Volk der Kham. Die Menschen dort könnten eher als Khampas, also Menschen die in der Region Kham leben bezeichnet werden. So einen schlechten Reisebericht heranzuziehen, ist schon ziemlich merkwürdig.--77.12.174.253 15:26, 9. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Klassisches islamisches Recht und Koran[Quelltext bearbeiten]

Zitat: „Der Mann hat dabei jeder seiner Ehefrauen einen eigenen Haushalt und eigenes Vermögen einzurichten sowie eine Mitgift zu geben.“
Meiner Erinnerung nach stimmt das nicht. Die Frauen dürfen ohne weiteres in einem Haushalt leben. Ich kann das außer aus der Erinnerung und dem Umstand, dass das nirgendwo sonst erwähnt wird, aber nicht festmachen.

Auch das mit der Dowry (Mitgift) scheint nicht zu stimmen:

  • It is not obligatory to specify the dowry (Mahr) in permanent marriage and the contract is proper without it. However, after the husband has intercourse with her, it is obligatory that he give her a dowry in accordance with women of her stature (Mahr Mithl).

Ich würde den Textabschnitt mal wenighstens mit Quellen versehen, damit man weiß, wer das so meint.
--Ghettobuoy (Diskussion) 02:36, 5. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Ich bin jetzt mit der Reaktion unzufrieden - und gesichtet werden Änderungen anscheinend auch nicht mehr. Ich versuch's mal mit dem Baustein "Belege fehlen", da, wie ich lese, QS nicht zuständig ist. --Ghettobuoy (Diskussion) 10:38, 8. Jan. 2017 (CET)Beantworten
In bezug auf kenia sind beide Textfassungen so nicht von den Quellen gedeckt. Im übrigen widersprechen sich die Quellen. Deine Änderung ist so weit jedenfalls keine Verbesserung des Artikels (aber auch keine Verschlechterung). --Zxmt 10:51, 8. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Polygamie im Christentum[Quelltext bearbeiten]

Zitat: „In früheren Zeiten war dies etwa bei Normannen und anderen Germanen der Fall.“
Kann man das so stehen lassen? Normannen und andere Germanen? Bin mir nicht sicher und frage daher Euch. --Juellner (Diskussion) 08:47, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Karte: Polygamie im Oman?[Quelltext bearbeiten]

Stimmt es, das es im Oman keine anerkannte Polygamie gibt? auf der Website der Auslandsvertretung des Oman habe ich gegenteiliges gelesen. die Staaten der arabischen Halbinsel haben kein eigenständiges Gesetzbuch wie wir im "civil law" die Staaten setzen die sharia unmittelbar um, nach welcher Männer bis zu vier Frauen heiraten dürfen (legal und anerkannt), dieser beitrag bezieht sich auf die karte, in welcher die Staaten mit legaler und anerkannter Polygamie grün markiert sind, alle Staaten der Halbinsel mit außnahme des Oman. Ist das so beabsichtigt oder ein fehler in der grafik? --(nicht signierter Beitrag von 80.122.117.74 (Diskussion) 19:54, 20. Jul. 2017‎)

noch offen: Siehe nächsten Abschnitt… -- Chiananda (Disk | Edits | Portal:Ethnologie) 21:10, 22. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Widerspruch Grafik und Abschnitt Afrika[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt zu Afrika steht, dass Kenia die Polygamie legalisiert hat, Kenia ist in der Grafik aber nicht grün markiert als Land mit legaler Vielehe. Auch Swasiland und Südafrika sind in der Grafik nicht grün markiert, im Abschnitt zu Afrika steht aber, dass Jacob Zuma und der König von Swasiland mehrere Ehefrauen haben. Das wäre nur miteinander vereinbar, wenn Jacob Zuma und der König von Swasiland mit ihren Vielehen öffentlich bekannt gegen die eigenen Gesetze verstoßen. --94.220.164.105 (Diskussion) 23:52, 30. Mai 2018 (CEST)Beantworten

noch offen: Ich habe dazu auf Commons den User:Pruneau auf seiner Disk.seite angesprochen… -- Chiananda (Disk | Edits | Portal:Ethnologie) 21:05, 22. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Chiananda, Seine Antwort vom 24 September 2018 lautete: Hallo, ich glaube dass die Grafik File:Legality of polygamy.svg besser ist. Passt sie? - Seitdem sind über 2 Jahre vergangen und noch immer wird trotzdem die veraltete Variante benutzt. Was soll das? Welche Gründe sprechen für die mittlerweile erkennbar veraltete Grafik von 2009? --Adelfrank (Diskussion) 13:08, 31. Jan. 2021 (CET)Beantworten

{Erledigt|1=--Vergänglichkeit (Diskussion) 21:32, 24. Mai 2023 (CEST)}}Beantworten

Und die anderen gehen leer aus?[Quelltext bearbeiten]

Wenn einer viele Partner hat, dann gehen sehr viele andere zwangsläufig leer aus, oder? Wie wird eine solchermaßen institutionalisierte sexuelle Deprivation gesellschaftlich adressiert? Wie sind überhaupt die tatsächlichen Verhältnisse? Kann man irgendwo nachlesen, wie viel Prozent der Männer (eines Gebietes) keine, eine, zwei, ... Frauen haben (bzw. umgekehrt)? --HB Jepsen (Diskussion) 13:05, 25. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Unklar: Sehr schöne Frage ;) Sollte mal recherchiert werden… Gruß -- Chiananda (Disk | Edits | Portal:Ethnologie) 20:49, 22. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Revert[Quelltext bearbeiten]

Mein Eintrag über Thailand wurde revertiert: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Polygamie&oldid=prev&diff=208485287 Die erwähnten Fakten kann man alle in entsprechenden Wikipedia-Artikel nachlesen, wenn man daran zweifelt. Aber bitte schön: bevor ich mich von Quellomanen herumschubsen lasse, kann die Wikipedia gern auch ohne dieses interessante Detail bleiben. So wichtig ist mir das auch nicht. --Plenz (Diskussion) 00:32, 12. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Soziologische Betrachtung[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel hat viel über Rechtliches, Religiöses und Geschichtliches zu bieten, aber noch wenig über die realen gesellschaftlichen Auswirkungen der Polygamie. Polygynie: Sind die Straßen voll von jungen, frustrierten Männern, die niemand "abbekommen" können und deshalb ohne Aussicht auf eine eigene Familie bleiben (incl. aller wirtschaftlichen und sozialen Folgen). Was folgt daraus? Abrutschen im Sozialgefüge, Radikalisierung, Emigration ...? Polyandrie: Was geschieht nach Kriegen, wenn ein großer Überschuss an Frauen da ist, die keine Chance haben, eine Familie zu gründen? Gab es nach dem 2WK eine versteckte Polyandrie in Europa? In Staaten, die Polygamie erlauben: Wie hoch muss die real gelebte Praxis sein, bis sich soziale Verwerfungen zeigen? Oder ist es auch in diesen Staaten ein vernachlässigbares Randphänomen? Wie ist die jetzige Entwicklung in westlichen Staaten, in denen die Lebensformen immer vielfältiger werden? --Poco4 (Diskussion) 16:24, 14. Aug. 2023 (CEST)Beantworten