Imam

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Dieser Artikel behandelt den Begriff Imam. Für Namensträger siehe Imam (Begriffsklärung).

Der Imam (arabisch ‏إمام‎, DMG Imām ‚Vorsteher, Vorbild‘) ist:

  • in der klassisch-islamischen Staatstheorie das religiös-politische Oberhaupt der islamischen Gemeinschaft in Nachfolge des Propheten Mohammad
  • der Vorbeter beim islamischen Gebet (arabisch salat), ob er nun diese Funktion nur einmalig oder amtsmäßig ausführt
  • Ehrentitel für einen hervorragenden Muslim

Inhaltsverzeichnis

Der Imam als religiös-politisches Oberhaupt der Muslime[Bearbeiten]

Der Begriff Imam ist koranisch. So wird in Sure 2:124 erklärt, dass Gott Abraham, nachdem er ihn mit Worten auf die Probe gestellt hatte, zum Imam der Menschen machte.

In der Zeit nach dem Propheten verwendeten einige umayyadische Kalifen den Imam-Titel für sich und machten damit deutlich, dass sie das Recht auf die Führung der islamischen Gemeinschaft beanspruchten.[1] Im Laufe des 8. Jahrhunderts traten allerdings immer mehr Gruppen auf, die ihnen dieses Recht streitig machten. So entstand der Konflikt um das Imamat, von dem Muhammad al-Schahrastani im 12. Jahrhundert schreibt, dass es der "wichtigste Streitpunkt" (aʿẓam chilāf) innerhalb der islamischen Gemeinschaft sei. Über keinen Glaubensartikel, so al-Schahrastani, sei so häufig das Schwert aus der Scheide gezogen worden wie über das Imamat.[2]

Das Imamat nach der klassischen sunnitischen Lehre[Bearbeiten]

Nach der klassisch-sunnitischen Lehre, wie sie sich zum Beispiel in der staatsrechtlichen Abhandlung von al-Mawardi niederschlägt, ist das Imamat identisch mit dem Kalifat als Nachfolge des Propheten. Der Imam als Kalif ist für die Bewahrung der Religion (din und die Organisation der weltlichen Angelegenheiten zuständig. Um Imam werden zu können, muss eine Person sieben Eigenschaften besitzen: (1) persönliche Integrität (ʿadāla), (2) umfassendes Wissen, das zum Idschtihād befähigt, (3) Hörvermögen, Sehkraft und Sprechvermögen, (4) Körperliche Gesundheit und Bewegungsfähigkeit, (5) Urteilskraft (ra'y), die notwendig ist, um die Angelegenheiten des Volkes zu regeln, (6) Mut und Tapferkeit, die zur Verteidigung der Gemeinschaft und der Bekämpfung des Feindes in Form des Dschihads befähigt, (7) genealogische Abkunft von den Quraisch. Der letzte Punkt wird damit begründet, dass Abu Bakr am Tag der Saqīfa nach dem Tode Mohammeds den politischen Führungsspruch der Quraisch mit Verweis auf das Prophetenwort stützte, wonach die Imame vom Stamm Quraisch sein müssen (al-Aʾimma min Quraisch).[3]

Das Imamat bei den Schiiten[Bearbeiten]

Der Imam in der Zwölfer-Schia[Bearbeiten]

Die Zwölferschiiten gehen davon aus, dass es zwölf Imame aus der Familie von ʿAlī ibn Abī Tālib gab. Der zwölfte Imam, Imam Mahdi, ist für sie der verborgene Imam. Die zwölf Imame gelten für sie zusammen mit Mohammed und dessen Tochter Fatima als die „Vierzehn Unfehlbaren“.

Der Imam erbt in der schiitischen Vorstellung ein geheimes Wissen und Verständnis des Korans und besitzt eine exklusive Autorität in der Interpretation des Korans und der Aufstellung eines islamischen Rechtssystemes. Seit dem 9. Jahrhundert wird er als ma’sum betrachtet, als der perfekte und unfehlbare Interpret und Richtungsweisender zur wahren Religion. Zwölferschiiten betrachten den verborgenen zwölften Imam als Messias, der die Welt nach seiner Rückkehr zum wahren Glauben führen wird.[4]

Der Imam bei den Ismailiten[Bearbeiten]

Tabelle der ismailitischen Imame nach nizaritischer und mustaʿlī-ayyibitischer Lehre

Die Ismailiten gliedern sich in zwei Gruppen, die Nizariten und die Mustaʿlī-Tayyibiten. Während erstere einen "anwesenden Imam" verehren, gehen letztere wie die Zwölfer-Schiiten davon aus, dass sich der Imam verborgen hat. Die heutigen Nizariten verehren Karim Aga Khan IV. als 49. Imam in der Nachfolge des Propheten. Die Mustaʿlī-Tayyibiten dagegen meinen, dass der letzte rechtmäßige Imam At-Tayyib Abi l-Qasim im 12. Jahrhundert entrückt wurde. In der Zeit seiner Abwesenheit wird er von einem Ober-Dāʿī in der Leitung der Gemeinde vertreten.[5]

Das zaiditische Imamat[Bearbeiten]

Die zaiditischen Schiiten haben eine eigene Imamatstheorie. Danach vererbt sich der Anspruch auf das Imamat nicht allein in der Linie der Nachkommen Husains, sondern im gesamten Haus der Aliden; alle Mitglieder dieser Familie sind für das Imamat qualifiziert. Jeder Alide hat also im Prinzip Anspruch auf das Imamat; der wahre Imam ist derjenige, der sich tatsächlich mit der Waffe in der Hand durchsetzt. Im Jahre 864 gründete al-Ḥasan ibn Zayd im nordiranischen Tabaristan südlich des Kaspischen Meeres ein eigenes zaiditisches Imamat. Knapp dreißig Jahre später, 893, wurde ein zweites zayditisches Imamat in der jemenitischen Stadt Sa'da gegründet. Anders als das kaspische Zayditen-Imamat, das schon im 12. Jahrhundert unterging, hat sich das jemenitische Zayditen-Imamat mit kurzen Unterbrechungen bis ins 20. Jahrhundert erhalten. Die Dynastie der zaiditischen Imame aus dem Haus der Banū l-Qāsim wurde erst 1962 durch einen Militärputsch gestürzt.[6]

Das Imamat bei den Ibaditen[Bearbeiten]

Auch die Ibaditen, eine Gruppierung, die aus den Charidschiten hervorgegangen ist, kennen ein eigenes Imamat. Das erste ibaditische Imamat wurde 746 im Hadramaut errichtet, weitere folgten 748 in Tripolitanien 750 in Oman. Zwar wurden diese ibaditischen Imamate schon wenige Jahre später durch umayyadischen bzw. abbasidischen Truppen niedergeworfen, doch wurde in Oman 793 ein neues ibaditisches Imamat begründet, das sich mit Unterbrechungen bis zur Mitte des 20. Jahrhundert erhalten hat.[7]

Der Imam als Vorbeter in der Moschee[Bearbeiten]

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Das Gebet in der Moschee wird von einem Imam geleitet, der vor den übrigen Gläubigen unmittelbar an der Gebetsnische (Mihrab) steht. Er rezitiert Koranverse, und seinen Gesten (Verbeugungen, Niederwerfungen) folgen die anderen Beter. Ein Imam ist kein „Geistlicher“, vielmehr kann jeder Gläubige, der den Ritus des Gebets beherrscht, diese Aufgabe wahrnehmen. Oftmals sind jedoch ausgebildete Religionsgelehrte in dieser Funktion tätig.

Imame in Österreich und Deutschland[Bearbeiten]

Etwa 1250 hauptamtliche und rund tausend ehrenamtliche Imame gibt es in Deutschland. Nach Schätzungen des Zentralrats der Muslime sind davon über 90 Prozent aus der Türkei, kommen vereinzelt auch aus Marokko, dem Iran und anderen Ländern.

In den Gemeinden der DITIB, dem Dachverband der türkischen Muslime in Deutschland, wirken ausnahmslos türkisch sprechende Imame, sogenannte Religionsbeauftragte. Ausgewählt werden sie in ihrem Heimatland von der „Gemeinsamen Kulturmission“, in der Vertreter verschiedener Ministerien sitzen.

Diese Imame werden in der Türkei an staatlich anerkannten islamisch-theologischen Instituten ausgebildet und schließen dort mit einem Diplom ab. Wenn sie ins Ausland entsandt werden, unterstehen sie –als Quasi-Diplomaten– den Attachés für religiöse Dienste der türkischen Generalkonsulate. Über die Kultur und das Grundwerteverständnis in ihrem Einsatzgebiet wissen sie jedoch oft nur wenig. Ihr hauptsächlicher Auftrag ist es, in Deutschland den „türkischen Staatsislam“ absichern zu helfen. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung unter Gerhard Schröder, Marieluise Beck, sprach sich dafür aus, die Imam-Ausbildung auf deutsche Universitäten zu übertragen. In Österreich bildet die Islamische Religionspädagogische Akademie in Wien seit 1998 in einem dreijährigen Diplom-Lehrgang Imame mit finanzieller Unterstützung des Staates aus. In Österreich ist (anders als in Deutschland) der Islam als öffentliche Körperschaft anerkannt. Ziel ist, dass ausschließlich im Land ausgebildete Imame in den Moscheen predigen und so auch eine bessere Kontrolle über die Predigtinhalte möglich wird.

2011 wurde erstmals ein Zentrum für Islamische Theologie an der Universität Tübingen geschaffen; weitere Studiengänge sind geplant.[8]

Frauen als Imam: Mourchida[Bearbeiten]

Gegenwärtig gibt es eine Kontroverse unter Muslimen, ob und unter welchen Umständen Frauen Tätigkeiten als Imam ausführen dürfen. Besonders in der Türkei und in Marokko soll es bereits eine Anzahl weiblicher Imame geben.[9]

Auch in mehreren westlichen Staaten Europas und Amerikas übernehmen zunehmend Frauen die Aufgaben eines Imam. So leitete in New York City Amina Wadud das Freitagsgebet.

Drei von vier sunnitischen Rechtsschulen, aber auch viele schiitische Rechtsschulen sind der Auffassung, dass Frauen Frauengruppen im Gebet leiten dürfen, allein die Rechtsschule der Malikiten erlaubte dies bisher nicht.

Gegenwärtig sind alle existierenden traditionellen Rechtsschulen des Islam der Ansicht, dass eine Frau in einer aus Männern und Frauen bestehenden Gemeindeversammlung nicht das Gebet leiten darf. Dies beruht auf der Vorstellung, dass gemäß der Schari’a keine Frau weiblicher Imam für Männer sein bzw. das Freitagsgebet führen kann. Frauen können jedoch für andere Frauen Vorbeterinnen sein.

Imam als Ehrentitel[Bearbeiten]

Daneben wird die Bezeichnung Imam oft auch als Ehrentitel für besonders fromme oder gelehrte Persönlichkeiten verwendet. So werden zum Beispiel im sunnitischen Islam die Begründer der vier Richtungen der Normenlehre als Imame bezeichnet, und der Theologe und Rechtsgelehrte al-Dschuwayni erhielt den Beinamen Imam al-Haramayn ("Imam der beiden heiligen Stätten"). In der Zwölfer-Schia wird seit den 1980er Jahren für Khomeini der Titel Imam verwendet.

Siehe auch[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

Allgemein
  • Bert Fragner: Artikel "Imam" in: Klaus Kreiser, Rotraud Wielandt: Lexikon der Islamischen Welt. Völlig überarbeitete Neuausgabe. Stuttgart 1992.
  • Imtiyaz Yusuf: Art. "Imam" in John L. Esposito (ed.): The Oxford Encyclopedia of the Islamic World. 6 Bde. Oxford 2009. Bd. II , S. 531-535.
Imam als religiös-politisches Oberhaupt
Imam als Vorbeter
  • Rauf Ceylan: Die Prediger des Islam. Imame in Deutschland: Wer sie sind und was sie wirklich wollen. Herder Verlag, Freiburg 2010, 192 Seiten, ISBN 3-451-30277-2.
  • Klaus Kreiser: Anführer und Hausmeister seiner Gemeinde. Was ein Imam ist. Von anatolischen Dorf-Predigern zur Funktionselite in Deutschland? in SZ 26. Februar 2010, S. 12 (über Imame in der Türkei seit den Osmanen und in Zukunft in der BRD).
  • Ludwig Hagemann & Oliver Lellek (Hg.): Lexikon der islamischen Kultur. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1999, ISBN 978-3-937872-05-6, S. 148f.
  • Ira Marvin Lapidus: A History of Islamic Societies; Cambridge: Cambridge University Press, 20012; ISBN 978-0-521-77933-3.

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Vgl. Patricia Crone, Martin Hinds: God's Caliph. Religious Authority in first Centuries of Islam. Cambridge 1986. S. 34.
  2. Vgl. Muhammad al-Schahrastani: Religionspartheien und Philosophen-Schulen zum 1. Male vollst. aus d. Arab. übers. u. mit erkl. Anm. vers. von Theodor Haarbrücker. 2 Bde. Halle 1850-51. S. 18. http://archive.org/stream/abulfathmuhamma00unkngoog#page/n43/mode/2up
  3. Vgl. al-Māwardī: The Ordinances of Government. Al-Aḥkām al-Sulṭāniyya w'al-Wilāyāt al-Dīniyya. Reading 1996. S. 3-5.
  4. Lapidus, S.95–98
  5. Vgl. Heinz Halm: Die Schia. Darmstadt 1988. S. 244.
  6. Vgl. C. van Arendonk: Les debuts de l'imāmat Zaidite au Yemen. Leiden 1960.
  7. Vgl. Adam Gaiser: Muslims, scholars, soldiers : the origin and elaboration of the Ibāḍī imāmate traditions. Oxford 2010.
  8. Bund fördert Islam-Ausbildung in Osnabrück, Neue Osnabrücker Zeitung, 14. Oktober 2010.
  9. Ute Brucker: Die Mourchida von Rabat Samira Marzouk. Eine Frau lehrt den Koran (Die ursprüngliche Seite ist nicht mehr abrufbar.) → Erläuterung; tagesschau.de, Artikel vom 7. Juni 2006.