Doris König

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Doris König (* 25. Juni 1957 in Kiel) ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin und Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

Biographie

Nach dem Jurastudium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel folgte 1980 ein Postgraduiertenstudium an der School of Law der University of Miami, das sie 1982 als "Master of Comparative Law" (M.C.L.) abschloss. Anschließend nahm sie an der Universität Kiel eine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Institut für internationales Recht an.

Nach ihrer Promotion im Bereich des internationalen Seerechts war sie von 1989 bis 1992 Richterin am Landgericht Hamburg, daran anschließend arbeitete sie wieder als wissenschaftliche Assistentin in Kiel.

1998 legte sie ihre Habilitation zur verfassungsrechtlichen Problematik des europäischen Integrationsprozesses vor und erhielt die venia legendi für die Fächer „Öffentliches Recht, einschließlich Allgemeine Staatslehre, Völker- und Europarecht“. Daran anschließend hatte sie Lehrstuhlvertretungen in Saarbrücken, Halle und Kiel. 2000 übernahm sie den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre, Völker- und Europarecht an der Bucerius Law School. Im Oktober 2008 lehnte sie einen Ruf an die Universität Hamburg ab. Vom 1. Oktober 2012 bis zum 2. Juni 2014 war sie als Nachfolgerin von Karsten Schmidt Präsidentin der Bucerius Law School.[1]

Seit 2004 ist König zudem Vorstandsvorsitzende der Internationalen Stiftung für Seerecht (IFLOS) am Internationalen Seegerichtshof, sowie seit 2007 Mitglied des Vorstandes der Studienstiftung des deutschen Volkes und seit 2008 Deutsches Mitglied des Ständigen Schiedshofs in Den Haag.

Am 21. Mai 2014 wurde sie auf Vorschlag der SPD[2] vom Wahlausschuss des 18. Deutschen Bundestages in seiner 1. Sitzung als Nachfolgerin von Gertrude Lübbe-Wolff als Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt.[3] Ihre bisher einzige abweichende Meinung gab König in einem Beschluss des 2. Senats zur Verfassungsmäßigkeit des Treaty Overrides nach § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG ab. Entgegen der Senatsmehrheit erblickt König in dieser Norm einen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip und hält sie daher für verfassungswidrig und nichtig.[4]

Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im internationalen See- und Umweltrecht, dem internationalen Menschenrechtsschutz sowie im europäischen Integrationsrecht.

Veröffentlichungen

  • Menschenrechte – Konventionen und Wirklichkeit. In: Caroline Y. Robertson-von Trotha (Hrsg.): 60 Jahre Grundgesetz. Interdisziplinäre Perspektiven. (= Kulturwissenschaft interdisziplinär/Interdisciplinary Studies on Culture and Society. Band 4). Baden-Baden 2009, ISBN 978-3-8329-4865-8.
  • mit Anne Peters: Das Diskriminierungsverbot. In: Oliver Dörr, Rainer Grote, Thilo Marauhn (Hrsg.): EMRK/GG Konkordanzkommentar. Band II, Mohr-Siebeck, Tübingen, 2013, Kapitel 21, ISBN 978-3-16-149397-3.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Seerechts-Expertin wird Präsidentin der Bucerius Law School. In: Bild. 17. April 2012, abgerufen am 7. Juni 2016.
  2. Reinhard Müller: Richter im Paket. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 11. April 2014, abgerufen am 7. Juni 2016.
  3. Deutscher Bundestag: 1. Sitzung des Wahlausschusses. In: Deutscher Bundestag. 12. Mai 2014, abgerufen am 21. Mai 2014.
  4. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2015, Az. 2 BvL 1/12.

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